Antibabypille (Erstverordnung)

Zur hormonellen Kontrazeption werden im Regelfall kombinierte hormonelle Kontrazeptiva (KHK), bestehend aus einer Estrogen-Gestagen-Kombination, eingesetzt. Bei der sogenannten "Mikropille" wird die Östrogenkomponente mit 15-35 μg Ethinylestradiol (EE) oder Estradiovalerat ausgestattet. Ultra-low-dose-Pillen enthalten nur noch 20 µg Ethinylestradiol oder Estradiolvalerat. Die Minipillen sind reine Gestagenspräparate. Sie enthalten entweder Desogestrel oder Levonorgestrel. Sie haben ein enges Einnahmefenster. Daneben gibt es zur Verhütung Hormonspiralen, Implantate (Verhütungsstäbchen), Injektionen (Dreimonatsspritze). Einzelheiten siehe: Hormonelle Kontrazeption/Substanzen

Die kontrazeptive Wirkung besteht primär auf der Suppression (Unterdrückung) der Gonadotropinsekretion (Sexualhormone, welche die Keimdrüsen stimulieren).
Die ovulationshemmende Wirkung der KHK hängt in erster Linie von der Gestagenkomponente ab. Während der Einnahmedauer der KHK kommt es aufgrund des hepatischen Effekts von Ethinylestradiol (EE) zu Veränderungen der Fibrinolyse-  und Gerinnungsfaktoren!

Am Anfang einer "Pillen-Erstverordnung" steht eine genaue Anamnese und eine gynäkologische Untersuchung, inkl. zytologischen Abstrichs (Krebsabstrich).

Bei der Erstvorstellung werden im Rahmen der Anamnese Körpergewicht, Körpergröße, Eintritt der Menarche (Zeitpunkt der ersten Regelblutung) und die Zyklusanamnese (Dysmenorrhoe/Regelschmerzen?) erfragt. Bei jungen Mädchen wird zudem der körperliche Entwicklungsstand anhand der Tanner-Stadien sowie der Blutdruck erhoben.

Bei jungen Mädchen gelten monophasische kombinierte Kontrazeptiva als Mittel der ersten Wahl.

Bei Vorliegen folgender Krankheiten und Gesundheitsrisiken sollte keine KHK verordnet werden (= absolute Kontraindikationen):

  • Familienanamnese
    • Blutgerinnungsstörungen (Abklärung erforderlich, ob ebenfalls eine Blutgerinnungsstörung bei der Patientin vorliegt)
    • Familiäres Mammakarzinom (Brustkrebs)
  • Thromboembolie in der Vorgeschichte: z. B. tiefe Beinvenenthrombose (TBVT), Lungenembolie, Myokardinfarkt (Herzinfarkt), transitorische ischämische Attacke (TIA; plötzlich auftretende Durchblutungsstörung des Gehirns, die zu neurologische Störungen führt, die sich innerhalb von 24 Stunden zurückbilden), Apoplex (Schlaganfall), Angina pectoris ("Brustenge"; plötzlich auftretender Schmerz in der Herzgegend)
  • Blutgerinnungsstörungen?
  • Diabetes mellitus mit Gefäßschädigung?
  • Hyperlipidämie (Fettstoffwechselstörung; hohe Blutfettwerte?
  • Hypertonie (Bluthochdruck; systolisch ≥ 160 oder diastolisch ≥ 100 mmHg)?

Bei Vorliegen einer der folgenden Krankheiten bzw. Dauermedikationen, ist eine Verordnung eines KHK zu bedenken (= relative Kontraindikationen)

  • Familienanamnese: ein Angehöriger in jungen Jahren (< 50 Jahre) mit einer Thromboembolie: z. B. tiefe Beinvenenthrombose (TBVT), Lungenembolie, Myokardinfarkt, transitorische ischämische Attacke (TIA), Angina pectoris)
  • Alter (> 35 Lebensjahre)
  • Rauchen [> 35 Jahre + Rauchen → keine hormonelle Kontrazeption, d. h. Verwendung einer nicht-hormonellen Kontrazeption]
  • Adipositas (Übergewicht; BMI > 30)
  • Colitis ulcerosa (entzündliche Darmerkrankung)?
  • Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)?
  • Hepatopathien (Lebererkrankung)?
  • Herzklappenerkrankung
  • Herzrhythmusstörungen – Vorhofflimmern (VHF)
  • Hypertonie (systolisch 140-159 oder diastolisch 90-99 mmHg)
  • Koronare Herzkrankheit (KHK; Herzkranzgefäßerkrankung)?
  • Migräne mit fokalen neurologischen Symptomen (Aura)
  • Morbus Crohn (entzündliche Darmerkrankung)
  • Sichelzellenanämie (genetische Erkrankung der Erythrozyten (rote Blutkörperchen), die zu einer Anämie (Blutarmut) führt)
  • Systemischer Lupus erythematodes (SLE; Autoimmunerkrankung)?
  • Tumorerkrankung
  • Vaskulitis (Gefäßentzündung)
  • Dauermedikation, die das Risiko einer Thrombose erhöht:
    • Antidepressiva
    • Antipsychotika (Neuroleptika)
    • Chemotherapeutika
    • Corticoide
    • Diuretika
    • u. a.

Möglichkeiten bei Kontraindikationen gegen Östrogene

Zu den östrogenfreien Kontrazeptionsmethoden zählen:

  • östrogenfreie Pille („progestin only pills“, POP; "Minipille")
  • levonorgestrelhaltige Intrauterinsysteme (IUS)
  • desogestrelhaltige Hormonimplantat (Etonogestrel-Implantat)
  • Dreimonatsspritze
  • kupferhaltige Spirale bzw. Kette

Die Einnahme hormoneller Kontrazeptiva (KHK) erhöht das Risiko für:

  • venöse Thrombosen (wg. Ethinylestradiol (EE); s.o. Risikofaktoren für eine venöse Thrombose)
  • Myokardinfarkt (Herzinfarkt) (marginale Erhöhung); zu beachten sind in diesem Kontext weitere Risikofaktoren wie: Alter, Rauchen, Adipositas (Übergewicht), Hypertonie (Bluthochdruck), Diabetes mellitus und Hyperlipidämie (Hyperproteinämie/Fettstoffwechselstörung) [Gestagen-Monopräparate scheinen das Myokardinfarktrisiko nicht zu erhöhen]
  • ischämischer Apoplex, wenn eine Migräne mit Aura (visuelle, somatosensorische, olfaktorische, motorische Störungen sowie Störungen der Sprache) vorliegt [das Risiko steigt für Raucherinnen auf das Siebenfache!]
  • benigne Lebertumoren (extrem selten; Prävalenz: 3-4 auf 100.000); scheint von der Einnahmedauer und der EE-Dosis abhängig zu sein; sollte unter KHK diese Diagnose gestellt werden, dann sollte die Einnahme beendet werden
  • Mammakarzinom (Brustkrebs) (KHK haben einen marginalen Einfluss auf das Risiko des Mammakarzinoms)
  • zervikale intraepitheliale Neoplasien (CIN) (= Präkanzerose des Cervixkarzinoms/Krebsvorstufe des Muttermundkrebs) [nach 5 Jahren verdoppeltes Risiko; nach 10 Jahren vierfaches Risiko]
  • siehe auch Kapitel: "Hormonelle Kontrazeptiva bei Risikokonstellationen","Hormonelle Kontrazeptiva und Karzinomrisiko", "Thromboembolierisiko/Herz-Kreislauf Risiken bei hormonellen Kontrazeptiva")

Cave!
Bei familiärem Mammakarzinom sollte keine hormonale Kontrazeption vor dem 20. Lebensjahr erfolgen.
 Des Weiteren sollte die Einnahmedauer nicht länger als 10 Jahre sein.

Bei einer 
Thrombosebelastung (Thrombophilie) sollten folgende Laboruntersuchungen durchgeführt werden: APC-Resistenz (Mutation von Faktor-V-Leiden; Prävalenz: ca. 5 %) und Faktor II (Prothrombin-Gen-Mutation) (s. u. Thrombosediagnostik (Thrombophilie-Screening))

Bestandteil der "Pillen-Erstverordnung" sollte die Aufklärung über die kontrazeptive Sicherheit sein. Hinzuweisen ist auf Faktoren, die die kontrazeptive Sicherheit negativ beeinflussen können:

  • Medikamente (s. Kapitel: "Hormonelle Kontrazeptiva: Wirksamkeit bei Medikamenten"), z. B.:
    • Analgetika (Schmerzmittel)/Antirheumatika (Oxyphenbutazon, Phenacetin, Phenylbutazon, Pyrazolon-Derivate, Salicylsäurederivate)
    • Antiepileptika (Carbamazepin, Oxcarbazepin, Felbamat, Lamotrignin, Oxcarbazepin (Trileptal, Timox), Phenobarbital, Phenytoin, Primidon, Topiramat (Topamax))
    • Antibiotika (Cephalosporine. Chloramphenicol, Nitroimidazole, Penicilline, Rifampicin, Sulfonamide, Tetracyclin)
    • Antimykotika/Antipilzmittel (Griseofulvin)
    • Laxantien/Abführmittel
    • Tuberkulostatika wie beispielsweise Rifabutin etc.
  • gastrointestinale Störungen/Magen-Darm-Störungen (z. B. Erbrechen, Diarrhoe/Durchfall)
  • gastrointestinale Krankheiten (Gastritiden/Magenschleimhautentzündung, Enteritiden/Dünndarmentzündung, Zöliakie, Morbus Crohn)
  • Störungen des enterohepatischen Kreislaufs (Antibiotika)

Weitere Hinweise

  • Einnahmebeginn:
    • Standard: Beginn am ersten Tag der Periode. Sicherheit ist ab sofort gegeben.
    • Beginn 2.- 5. Tag. Zusätzlich Verhütung mindestens sieben Tage notwendig.
    • Sog.  Quickstart: Beginn einer kombinierten hormonalen Kontrazeption zu jedem beliebigen Zeitpunkt im Zyklus,
      • Voraussetzung: sicherer Ausschluss einer Schwangerschaft. Zusätzliche Vergütung von mindestens sieben Tage notwendig. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, unterscheidet sich die kontrazeptive Sicherheit und das Nebenwirkungsprofil dieser Methode nicht von der klassischen Anwendung.
  • Kombinierte orale Kontrazeptiva (KHK) können auch die Wirkung anderer Medikamente negativ beeinflussen (s. Hormonelle Kontrazeptiva: Wirksamkeit bei Medikamenten).
  • Innerhalb von sechs bzw. zwölf Monaten nach Absetzen der KHK sind die kumulativen Schwangerschaftsraten (83 % bzw. 94 %) mit den Barrieremethoden (z. B. Kondom) identisch.
  • Als Endpunkt der Kontrazeption ist das mittlere Menopausenalter (52 Jahre) anzunehmen (= Endpunkt der fertilen Lebensphase).

Leitlinien

  1. S3-Leitlinie: Hormonelle Empfängnisverhütung. (AWMF-Registernummer: 015 - 015), September 2020 Langfassung

     
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