Operative Therapie
Osteochondrom

Sobald ein Osteochondrom Beschwerden verursacht, muss es reseziert (chirurgisch entfernt) werden. Gegebenenfalls können im Rahmen des Eingriffs entstandene Fehlstellungen durch Osteotomie (Durchtrennung von Knochen) korrigiert werden.

Indikationen für einen chirurgischen Eingriff sind:

  • Beeinträchtigungen der Beweglichkeit (Beuge- und/oder Streckfähigkeit des betroffenen Gelenks)
  • Deformationen, Fehlbildungen naheliegender Knochenbereiche
  • Schmerzen
  • Verdacht auf maligne (bösartige) Entartung
  • Wachstumsverhalten – Weiterwachsen des Osteochondroms, obwohl das physiologische Körperwachstum abgeschlossen ist

Methode der Wahl bei den meisten benignen (gutartigen) Knochentumoren ist die intraläsionale Resektion:

  • Vorgehensweise: Eröffnung des Tumors → Kürettage → Auffüllung des Knochendefekts mit autologem (vom selben Individuum stammenden) Knochenmaterial (z. B. aus dem Beckenkamm), ggf. Stabilisierung mit metallischen Implantaten (Marknagel, Winkelplatte)

Cave: Die jeweils in der Nähe liegende Wachstumsfuge darf durch die Operation nicht beschädigt werden, sonst drohen Deformationen durch Störung des Knochenwachstums (wenn das Körperwachstum noch nicht abgeschlossen ist).

     
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