Meist reicht dem Arzt die körperliche Untersuchung sowie die genaue Information über Beginn der Erkrankung und Symptome.
Laborparameter 1. Ordnung – obligate
Laboruntersuchungen
- Antikörper gegen Infuenza-Viren (A und B) – Antigennachweis: Respirationstraktsekret (Sputum, Bronchialsekret, Rachenspülwasser, Trachealsekret)
- Bei schweren Verläufen oder Komplikationen sollte das Virus labordiagnostisch nachgewiesen werden. Dieses geschieht durch Entnahme von Rachenspülflüssigkeit innerhalb der ersten beiden Krankheitstage. Zur Schnelldiagnostik wird der direkte Nachweis viraler Antigene mittels ELISA oder Schnelltest durchgeführt. Die weitere Typisierung und der Genomnachweis wird in spezialisierten Labors durchgeführt.
Für die Grippe besteht Meldepflicht. Das heißt, sobald anhand der Laborergebnisse feststeht, dass es sich um die Influenza handelt, gibt der Arzt Meldung darüber an das zuständige Gesundheitsamt. Dadurch soll einer weiteren Verbreitung der Krankheit entgegengewirkt werden.













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