Labordiagnostik
Gürtelrose (Herpes zoster)

Die Diagnose wird im Regelfall klinisch gestellt.

Laborparameter 2. Ordnung – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese, körperlichen Untersuchung etc. – zur differentialdiagnostischen Abklärung

  • Direkter Virusnachweis mit Hilfe der PCR (Polymerase-Kettenreaktion) aus Bläscheninhalten, Hautbiopsien, Liquor* oder Blut  zum Nachweis der Varizella-Zoster-Virus-Infektion [Sensitivität und Spezifität von 95-100 %]
    *bei Verdacht auf eine ZNS-Beteiligung
  • Antigennachweis  mit Hilfe des Immunfluoreszenztest [Spezifität (Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich Gesunde, die nicht an der betreffenden Erkrankung leiden, durch den Test auch als gesund erkannt werden) 76 %; Sensitivität (Prozentsatz erkrankter Patienten, bei denen die Krankheit durch die Anwendung des Tests erkannt wird, d. h. ein positiver Befund auftritt) 82 %]
  • Viruskultur [Spezifität 99 %; Sensitivität  20 %)
  • Antikörpernachweis (= indirekter Virusnachweis) mit Hilfe von serologischen Verfahren wie ELISA (Enzyme Linked Immunosorbent Assay) aus Serum, Trockenblut oder Liquor [positiver prädiktiver Wert ca. 90 %; in der Mehrzahl der Fälle sind IgA-Antikörper vorhanden/IgM-Antikörper können fehlen]
  • HIV-Test – Herpes zoster gilt als Indikatorerkrankung für HIV

Beachte: Eine Zosterepisode und ein Rezidiv (Wiederauftreten der Erkrankung) machen eine Abklärung erforderlich: Differentialblutbild, HIV-Test, Serumelektrophorese etc.


     
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