Akustikusneurinom – Operative Therapie

Beachte: Die vollständige Tumorentfernung ist nicht mehr in jedem Fall Priorität [1].

Beobachtendes Abwarten (sogenanntes "watchful waiting") solange das Hörvermögen stabil ist und der Tumor nicht wächst!

Indikationsstellung

  • Kleine Tumoren (max. Durchmesser von < 10-15 mm bzw. einem Volumen < 1,7 cm 3): 
    • beobachtendes Abwarten (sogenanntes "watchful waiting"), insb. wenn diese rein intrakanalikulär gelegen und wenig Symptome verursachen
    • gehörerhaltende Operation und Chance einer dauerhaften Heilung möglich; Ausnahmen: 
      • Tumoren, die den Fundus des inneren Gehörgangs vollständig ausfüllen oder primär in der Fossa cochlearis, intracochleär oder intralabyrinthär wachsen (hier führt eine vollständige Entfernung im Regelfall zum Verlust des Hörens)
  • Mittelgroße Tumoren (max. Durchmesser von 15-30 mm; Volumen: 1,7-14 cm 3)
    • mit teilweiser Hirnstammimpressionen durch Ausdehnung im Kleinhirnbrückenwinkel → vollständige Entfernung durch mikrochirurgische Operation über einen retrosigmoidalen Zugang; dabei bestehen guten Chancen für eine Hörerhaltung 
    • ggf. auch beobachtendes Abwarten (sogenanntes "watchful waiting"), um das Wachstumsverhalten abzuschätzen
  • Große Tumoren (Stadien 4a und 4b nach Samii/s. u. Klassifikation; max. Durchmesser > 30 mm; Volumen bis zu 100 cm 3)
    • beobachtendes Abwarten (sogenanntes "watchful waiting") nur in Ausnahmefällen
    • nur noch in Einzelfällen ist bei radikaler Tumorentfernung, ein funktionelles Hörvermögen zu erhalten
    • die funktionelle Erhaltung des N. facialis soll umgekehrt proportional zur Größe der Tumoren stehen [2

1./2. Ordnung

Totale Entfernung des Tumors unter Schonung der Nerven/des Gehirns; dabei kann man mehrere Zugangswege unterscheiden:

  • translabyrinthärer Zugang (durch das Labyrinth des Innenohrs); dieser Zugang wird vor allem dann gewählt, wenn das Hörvermögen durch den Tumor bereits zerstört ist
  • transtemporaler Zugang (durch den Schläfenbeinbereich); dieser Zugang wird vor allem dann gewählt, wenn der Tumorzu groß ist und ausschließlich oder überwiegend noch im knöchernen Gehörgang liegt; sowohl Gesichtsnerv als auch Hörnerv können dabei erhalten werden
  • suboccipitaler Zugang (über die hintere Schädelgrube); wird bei mittlerem und großem Akustikusneurinom bevorzugt gewählt; sowohl Gesichtsnerv als auch Hörnerv können dabei erhalten werden

Mögliche Komplikationen

  • Fazialisparese (zur Prophylaxe: funktionellen Fazialiserhaltung durch intraoperatives Monitoring)
  • Hörverlust (zur Prophylaxe: Monitoring der Hörfunktion; intraoperative Funktionsüberwachung des N. cochlearis)
  • Operationsbedingte Schädigungen anderer Hirnnerven, z. B. des N. trigeminus (Hirnnerv V) und der okulomotorischen Hirnnerven (Hirnnerv VIII) (sehr selten)
  • Ischämische Komplikationen und Nachblutungen (ca. 1 %)
  • Postoperative Narben- und Okzipitalneuralgien/Nervenschmerzen (selten)

Literatur

  1. Carlson ML, Habermann EB, Wagie AE et al.: The changing landscape of vestibular schwannoma management in the united states – a shift toward conservatism. Otolaryngol Head Neck Surg 2015 Sep;153(3):440-6. doi: 10.1177/0194599815590105. Epub 2015 Jun 30.
  2. Satar B, Yetiser S, Ozkaptan Y: Impact of tumor size on hearing outcome and facial function with the middle fossa approach for acoustic neuroma: a meta-analytic study. Acta Otolaryngol 2014; 123(4):499-505 http://dx.doi.org/10.1080/00016480310000566a
  3. Sughrue ME, Yang I, Rutkowski MJ, Aranda D, Parsa AT: Preservation of facial nerve function after resection of vestibular schwannoma. Br J Neurosurg 2010 Dec;24(6):666-71. doi: 10.3109/02688697.2010.520761.