1. Ordnung
- Zur Verhinderung von Anfallsrezidiven bei operabler Ursache wie beispielsweise einem Hirntumor oder einer Hirnblutung
2. Ordnung
- Wenn medikamentös keine Anfallsfreiheit erreicht werden kann, kann durch die Resektion (Entfernung) eines bestimmten Hirnareals (anteromedialer Temporallappen oder Hippokampusregion) versucht werden, die Anfallsausbreitung zu verhindern












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