Klimakterium/Wechseljahre (Menopause) – Medizingerätediagnostik

Obligate Medizingerätediagnostik

Es gibt keine obligate Medizingerätediagnostik zur Diagnosestellung der natürlichen Menopause (letzte natürliche Regelblutung). Bei Frauen ab 45 Jahren mit menopausenassoziierten Beschwerden und verwertbarem Blutungsmuster erfolgt die Identifikation der Perimenopause (Zeitraum um die letzte Regelblutung) bzw. Menopause primär klinisch. Bildgebende Verfahren zur Beurteilung der ovariellen Reserve (Eizellreserve), insbesondere die sonographische Bestimmung der Antralfollikelzahl (Anzahl kleiner Eibläschen) oder des Ovarvolumens (Größe der Eierstöcke), sollen bei Frauen ab 45 Jahren nicht zur Identifikation der Perimenopause oder Menopause eingesetzt werden [LL1, LL2].

Fakultative Medizingerätediagnostik in Abhängigkeit von Anamnese, körperlicher Untersuchung und klinischer Verdachtsdiagnose zur differentialdiagnostischen Abklärung

  • Vaginalsonographie (Ultraschalluntersuchung über die Scheide) bei Postmenopausenblutung (Blutung nach der letzten Regelblutung) zur Beurteilung des Endometriums (Gebärmutterschleimhaut) sowie von Uterus (Gebärmutter) und Adnexen (Eierstöcke und Eileiter); sie dient der Abklärung einer organischen Ursache der Blutung und nicht der Diagnosestellung der Menopause [LL1, LL4]
    • Bei einer erstmaligen Postmenopausenblutung und einer sonographisch gemessenen doppelten Endometriumdicke ≤ 3 mm sollte zunächst eine sonographische und klinische Kontrolluntersuchung nach drei Monaten erfolgen [LL4].
    • Bei persistierender oder rezidivierender klinischer Symptomatik bzw. Zunahme der Endometriumdicke ist eine histologische Abklärung (feingewebliche Untersuchung) erforderlich [LL4].
    • Eine sonographische Bestimmung der Antralfollikelzahl oder des Ovarvolumens zur Feststellung einer Peri- oder Menopause soll bei Frauen ab 45 Jahren nicht erfolgen [LL1].
  • Hysteroskopie (Gebärmutterspiegelung) mit histologischer Endometriumdiagnostik (feingeweblicher Untersuchung der Gebärmutterschleimhaut), ggf. in Kombination mit fraktionierter Abrasio (getrennter Ausschabung von Gebärmutterhals und Gebärmutterhöhle) bei entsprechend auffälligem sonographischem Befund sowie bei persistierender bzw. rezidivierender Postmenopausenblutung; die histologische Abklärung dient insbesondere dem Ausschluss bzw. Nachweis einer Endometriumhyperplasie (übermäßige Verdickung der Gebärmutterschleimhaut) oder eines Endometriumkarzinoms (Krebs der Gebärmutterschleimhaut) [LL4]
  • Osteodensitometrie (Knochendichtemessung) mittels Dual-Röntgen-Absorptiometrie (DXA) bei erhöhtem Osteoporose- bzw. Frakturrisiko (Knochenbruchrisiko) und wenn aus dem Untersuchungsergebnis therapeutische Konsequenzen resultieren können; Standardmessorte sind die Lendenwirbelsäule L1-L4 und der proximale Femur (oberer Oberschenkelknochen) beidseits [LL3]
    • Die physiologische Menopause allein stellt keine generelle Indikation zur DXA-Knochendichtemessung dar; die Indikation erfolgt risikoadaptiert unter Berücksichtigung insbesondere von Alter, Frakturanamnese (Vorgeschichte von Knochenbrüchen) und weiteren klinischen Osteoporose- bzw. Frakturrisikofaktoren [LL3].
    • Bei prämaturer Ovarialinsuffizienz (POI; vorzeitige Eierstockschwäche) wird eine DXA-Knochendichtemessung bei Diagnosestellung empfohlen [LL5].
    • Bei POI, normaler Knochendichte und adäquater kontinuierlicher systemischer Hormonsubstitution (Hormonersatzbehandlung) besitzt eine erneute DXA-Messung innerhalb von fünf Jahren nur einen geringen Zusatznutzen. Bei niedriger Knochendichte bzw. Osteoporose (Knochenschwund) sollte die DXA-Knochendichtemessung in Abhängigkeit von den individuellen Risikofaktoren nach ein bis drei Jahren wiederholt werden [LL5].
  • Röntgenuntersuchung der Brust- und/oder Lendenwirbelsäule bzw. Vertebral Fracture Assessment (VFA) mittels DXA bei klinischem Verdacht auf vertebrale Fragilitätsfrakturen (Wirbelkörperbrüche bei verminderter Knochenfestigkeit), insbesondere bei relevantem Größenverlust, neu aufgetretenen Rückenschmerzen oder ausgeprägtem Frakturrisiko; bei POI ist die Indikation individuell zu stellen [LL3, LL5]

Eine apparative Untersuchung ist somit nicht Bestandteil der Diagnosestellung einer physiologischen Menopause. Die Medizingerätediagnostik ist gezielt bei klinischen Auffälligkeiten bzw. menopauseassoziierten Risikokonstellationen einzusetzen, insbesondere zur Abklärung einer Postmenopausenblutung und zur Erfassung eines erhöhten Osteoporose- bzw. Frakturrisikos [LL1-LL5].

Autoren: Prof. Dr. med. G. Grospietsch, Dr. med. W. G. Gehring

Leitlinien, Referenzwerte und Protokolle

  1. National Institute for Health and Care Excellence (NICE): Menopause: identification and management. NICE Guideline NG23. Published November 2015; last updated April 2026. Leitlinie. [LL1]
  2. Lumsden MA, Dekkers OM, Faubion SS et al.: European Society of Endocrinology clinical practice guideline for evaluation and management of menopause and the perimenopause. Eur J Endocrinol. 2025;193(4):G49-G81. doi: 10.1093/ejendo/lvaf206. [LL2]
  3. S3-Leitlinie: Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und bei Männern ab dem 50. Lebensjahr. (AWMF-Registernummer 183-001). November 2023 Langfassung. [LL3]
  4. S3-Leitlinie: Endometriumkarzinom. (AWMF-Registernummer 032-034OL). Juli 2026 Langfassung. [LL4]
  5. ESHRE, ASRM, CRE-WHiRL and IMS Guideline Group on POI, Panay N, Anderson RA, Bennie A et al.: Evidence-based guideline: Premature Ovarian Insufficiency. Fertil Steril. 2025;123(2):221-236. doi: 10.1016/j.fertnstert.2024.11.007. [LL5]