Riesenzelltumor (Osteoklastom) – Medikamentöse Therapie

Das Osteoklastom ist der Riesenzelltumor des Knochens: ein überwiegend gutartiger, jedoch lokal aggressiver Knochentumor. Die operative Behandlung bleibt bei geeigneter Resektabilität (Möglichkeit, den Tumor operativ zu entfernen) das zentrale Therapieverfahren. Eine medikamentöse Tumortherapie ist ausgewählten Situationen vorbehalten; die Behandlung erfolgt in einem auf Knochentumoren spezialisierten Zentrum [LL1, LL2].

Therapieziele

  • Linderung tumorbedingter Schmerzen und Erhalt von Funktion und Lebensqualität.
  • Lokale Tumorkontrolle und Begrenzung der knöchernen Destruktion (Zerstörung des Knochens) bei nicht resezierbarem Tumor.
  • Bei ausgewählten Patienten Verringerung der Operationsmorbidität (gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Operation) und Ermöglichung eines funktionserhaltenden Eingriffs.
  • Dauerhafte lokale Kontrolle beziehungsweise Heilung durch geeignete definitive Behandlung; ein Ansprechen auf Denosumab allein ist kein gesicherter Heilungsnachweis [1, 2, LL1].

Therapieempfehlungen

  • Primär operable Erkrankung: Bei vertretbarer Operationsmorbidität ist die Operation, häufig eine gelenkerhaltende intraläsionale Kürettage, die bevorzugte Behandlung. Denosumab ist keine routinemäßige Alternative zur unkompliziert möglichen Operation [LL1, LL2].
  • Denosumab nur bei begrenzter Indikation: In der EU zugelassen für Erwachsene und skelettal ausgereifte (deren Knochenwachstum abgeschlossen ist) Jugendliche mit einem Riesenzelltumor des Knochens, der nicht resezierbar ist oder bei dem eine operative Resektion wahrscheinlich zu einer schweren Morbidität führt, beispielsweise zu erheblichen dauerhaften Funktionsverlusten. Eine Tumordiagnose oder ein Rezidiv (Wiederauftreten der Erkrankung) allein begründet die Anwendung nicht [FI1].
  • Skelettreife: Bei Jugendlichen ist die abgeschlossene Skelettreifung vor Therapiebeginn zu dokumentieren, insbesondere anhand geschlossener Wachstumsfugen. Die Fachinformation erfasst skelettal ausgereifte Jugendliche von 12 bis 17 Jahren; ein Alter ab 12 Jahren allein genügt nicht. Bei noch wachsendem Skelett sowie bei Kindern unter 12 Jahren besteht keine entsprechende zugelassene Anwendung [FI1].
  • Präoperative Anwendung: Bei drohender schwerer Operationsmorbidität kann Denosumab nach interdisziplinärer Planung zur Verringerung des Eingriffsumfangs eingesetzt werden. Vor einer geplanten Kürettage ist besondere Zurückhaltung erforderlich: In Beobachtungsstudien war die Vorbehandlung mit einem höheren Lokalrezidivrisiko (Risiko des Wiederauftretens am selben Ort) assoziiert; ein kausaler Zusammenhang ist damit nicht bewiesen. Keine pauschale neoadjuvante (vor der Operation erfolgende) Behandlung aller resektablen Tumoren [2, 3, LL1, LL2].
  • Therapiedauer: Behandlungsziel, mögliche Operation und Absetzstrategie bereits vor Beginn festlegen. Eine optimale Gesamtdauer oder ein allgemein verbindliches Erhaltungsintervall ist nicht gesichert. Nutzen und Risiken regelmäßig neu bewerten; verlängerte Injektionsintervalle sind kein zugelassenes Standardschema. Auch eine routinemäßige postoperative Denosumab-Gabe nach vollständiger Entfernung ist kein allgemein etablierter Standard [LL1, LL2, FI1].
  • Begleittherapie: Calcium und Vitamin D sowie Sicherheitskontrollen sind integraler Bestandteil der Denosumab-Behandlung. Eine zusätzliche Analgesie (Schmerzbehandlung) erfolgt bedarfs- und risikogerecht; sie ersetzt die lokale Tumorbehandlung nicht. Eine konventionelle Chemotherapie oder eine Bisphosphonattherapie ist beim konventionellen Osteoklastom keine etablierte medikamentöse Routinebehandlung [LL1, FI1].

Wirkstoffe (Hauptindikationen)

RANKL-Inhibitoren

Wirkstoff Besonderheiten
Denosumab Indikation und Skelettreife beachten. Bei Nierenfunktionsstörung (eingeschränkter Nierenleistung) keine Dosisanpassung, jedoch erhöhtes Hypokalzämierisiko (Risiko eines zu niedrigen Calciumspiegels). Keine gleichzeitige Gabe weiterer denosumabhaltiger Arzneimittel oder von Bisphosphonaten. Das bei Osteoporose (Knochenschwund) verwendete Dosierungsschema ist für diese Indikation ungeeignet [FI1].
  • Wirkweise: Humaner monoklonaler Antikörper (gezielt wirkender, im Labor hergestellter Eiweißstoff) gegen RANKL. Hemmt Bildung, Funktion und Überleben von Osteoklasten (Knochen abbauende Zellen) beziehungsweise osteoklastenähnlichen Riesenzellen und vermindert dadurch den tumorassoziierten Knochenabbau. Die Behandlung kann eine knöcherne Konsolidierung (Verfestigung des Knochens) bewirken; daraus lässt sich keine sichere Eradikation aller neoplastischen Stromazellen (Tumorzellen des Stützgewebes) ableiten [2, 4, FI1].
  • Indikation: Histologisch gesicherter Riesenzelltumor des Knochens im Rahmen der genannten EU-Zulassung: nicht resezierbar oder Resektion voraussichtlich mit schwerer Morbidität verbunden; bei Jugendlichen zusätzlich nachgewiesene Skelettreife [1, FI1].
  • Kontraindikationen: Überempfindlichkeit gegen Denosumab oder einen sonstigen Bestandteil; schwere, unbehandelte Hypokalzämie; nicht verheilte Läsionen (Schädigungen) nach Zahn- oder oralchirurgischen Eingriffen. Auch eine weniger ausgeprägte vorbestehende Hypokalzämie muss vor Therapiebeginn korrigiert werden [FI1–FI3].
  • Nebenwirkungen: Insbesondere Hypokalzämie, Hypophosphatämie (zu niedriger Phosphatspiegel) und muskuloskelettale Schmerzen (Schmerzen an Muskeln und Knochen); außerdem Kieferosteonekrose (Absterben von Kieferknochen), atypische Femurfrakturen (ungewöhnliche Brüche des Oberschenkelknochens) und Überempfindlichkeitsreaktionen. Nach Absetzen kann eine klinisch relevante Hyperkalzämie (zu hoher Calciumspiegel) auftreten. Bei längerer Behandlung sind die kumulativen Risiken besonders zu berücksichtigen [1, 4, FI1, FI4].

Calcium-/Vitamin-D-Versorgung und Kontrollen

Zeitpunkt beziehungsweise Situation Erforderliche Maßnahmen
Vor Therapiebeginn Diagnose und Indikation sichern; bei Jugendlichen Skelettreife dokumentieren. Calciumstatus und Nierenfunktion bestimmen; Phosphat, Magnesium und 25-OH-Vitamin D zur Erfassung beziehungsweise Abklärung von Mineralstoffstörungen heranziehen. Vorbestehende Hypokalzämie korrigieren und einen Vitamin-D-Mangel behandeln. Begleitmedikation und ausreichende Versorgung verbindlich festlegen [4, FI1, FI2].
Nach erster Injektion Serumcalcium innerhalb von 2 Wochen kontrollieren. Bei Beschwerden jederzeit unverzüglich zusätzlich bestimmen. Die Calcium-/Vitamin-D-Gabe ersetzt diese Kontrollen nicht [FI1, FI2].
Während der Behandlung Weitere Calciumkontrollen risikoadaptiert; besonders engmaschig bei schwerer Nierenfunktionsstörung mit einer Kreatinin-Clearance unter 30 ml/min oder bei Dialyse. Mineralstoffmangel und Einnahmeprobleme berücksichtigen. Klinischen Nutzen, Beschwerden und lokale Bildgebung regelmäßig beurteilen [LL1, FI1, FI2].
Zahnärztliche Vorsorge Vor Beginn zahnärztliche Untersuchung und erforderliche Prävention beziehungsweise Sanierung; Behandlungsbeginn bei nicht abgeheilten oralen Wunden verschieben. Während der Therapie gute Mundhygiene und regelmäßige zahnärztliche Kontrollen. Invasive Zahneingriffe nur nach abgestimmter Nutzen-Risiko-Abwägung [FI1, FI3].
Beim Absetzen und danach Calciumkontrollen und klinische Nachbeobachtung über mehrere Monate einplanen; zusätzlich Nierenfunktion und weiteren Calcium-/Vitamin-D-Bedarf prüfen. Schwere Hyperkalzämien sind auch verzögert beschrieben, in behördlichen Berichten bis 9 Monate nach Therapieende. Häufigkeit und Dauer der Kontrollen individuell festlegen; ein einheitlich validiertes Kontrollintervall besteht nicht. Auch die lokale Tumornachsorge fortführen [4, LL1, FI4].

Beachte

  • Hypokalzämie unter Therapie: Parästhesien (Missempfindungen wie Kribbeln), insbesondere perioral (um den Mund herum), Muskelzuckungen und Muskelkrämpfe sind Warnzeichen und erfordern eine rasche Calciumkontrolle. Schwere symptomatische Verläufe können lebensbedrohlich sein [FI2].
  • Hyperkalzämie nach Absetzen: Ausgeprägter Durst, häufiges Wasserlassen, Übelkeit, Erbrechen, Obstipation (Verstopfung), zunehmende Schwäche, Benommenheit oder Verwirrtheit erfordern eine sofortige ärztliche Abklärung. Eine Rebound-Hyperkalzämie (Wiederanstieg des Calciumspiegels nach Absetzen) kann stationäre Behandlung erfordern und mit akuter Nierenschädigung einhergehen. Bei Hyperkalzämie keine routinemäßige Fortführung von Calcium und Vitamin D; weitere Gabe nach aktueller Stoffwechsellage festlegen [4, FI4].
  • Kiefer- und Skelettkomplikationen: Nicht heilende Mundwunden, lockere Zähne oder Kieferschmerzen sowie neu auftretende ungewöhnliche Oberschenkel-, Hüft- oder Leistenschmerzen zeitnah abklären. Eine Therapieunterbrechung bei Komplikationen ist individuell mit dem Zentrum abzustimmen [4, FI1, FI3].
  • Schwangerschaft und Stillzeit: Denosumab wird in der Schwangerschaft nicht empfohlen. Eine zuverlässige Kontrazeption (Empfängnisverhütung) ist während der Behandlung und für mindestens 5 Monate nach der letzten Gabe erforderlich. Bei Stillenden individuell zwischen Stillen und Denosumab-Behandlung entscheiden, da ein Risiko für das Kind nicht ausgeschlossen werden kann [FI5].
  • Unerwartete Progression (Fortschreiten der Erkrankung): Zunehmende Schmerzen, neue Osteolysen (Knochenauflösungen) oder rasches Wachstum unter Behandlung erfordern erneute interdisziplinäre Beurteilung und gegebenenfalls Biopsie zum Ausschluss einer malignen Transformation (Umwandlung in einen bösartigen Tumor). Eine solche Transformation ist selten; ein durch Denosumab verursachtes erhöhtes Risiko ist anhand der verfügbaren Daten nicht belegt [LL1, FI1].

Weitere Hinweise zur Evidenz

Die Wirksamkeit von Denosumab beruht wesentlich auf offenen Phase-II-Studien, die eine anhaltende Tumorkontrolle und bei ausgewählten Patienten eine Verringerung des Operationsumfangs zeigten. Diese Daten begründen keine generelle Überlegenheit gegenüber einer geeigneten Operation. Die optimale Behandlungsdauer und die Strategie nach Absetzen bleiben Gegenstand der spezialisierten Therapieplanung [1, 2, LL1, LL2].

Abkürzungsverzeichnis

  • EU: Europäische Union
  • RANKL: Receptor Activator of Nuclear Factor κB Ligand

Literatur

  1. Chawla S, Blay JY, Rutkowski P et al.: Denosumab in patients with giant-cell tumour of bone: a multicentre, open-label, phase 2 study. Lancet Oncol. 2019;20(12):1719–1729. doi: 10.1016/s1470-2045(19)30663-1.
  2. Rutkowski P, Ferrari S, Grimer RJ et al.: Surgical Downstaging in an Open-Label Phase II Trial of Denosumab in Patients with Giant Cell Tumor of Bone. Ann Surg Oncol. 2015;22(9):2860–2868. doi: 10.1245/s10434-015-4634-9.
  3. Errani C, Tsukamoto S, Leone G et al.: Denosumab May Increase the Risk of Local Recurrence in Patients with Giant-Cell Tumor of Bone Treated with Curettage. J Bone Joint Surg Am. 2018;100(6):496–504. doi: 10.2106/jbjs.17.00057.
  4. Uday S, Gaston CL, Rogers L et al.: Osteonecrosis of the Jaw and Rebound Hypercalcemia in Young People Treated With Denosumab for Giant Cell Tumor of Bone. J Clin Endocrinol Metab. 2018;103(2):596–603. doi: 10.1210/jc.2017-02025.

Leitlinien und Konsensempfehlungen

  1. GroupOS-Konsensempfehlungen: Boudou-Rouquette P, Larousserie F, Dumaine V et al.: Actualisation des recommandations pour la prise en charge et le traitement des tumeurs osseuses à cellules géantes de l’adulte – Place du dénosumab. Bull Cancer. 2025;112(6):626–637. doi: 10.1016/j.bulcan.2024.01.013 [LL1]
  2. Internationaler Delphi-Konsens: Jeys LM, Botello E, Boyle R et al.: A modified Delphi consensus on tenosynovial giant cell tumour and giant cell tumour of bone: a report from the Birmingham Orthopaedic Oncology Meeting (BOOM). Bone Joint J. 2026;108-B(8):1045–1051. doi: 10.1302/0301-620x.108b.bjj-2026-0394. PubMed: PMID 42261942 [LL2]

Fachinformationen und behördliche Sicherheitsinformationen

  1. European Medicines Agency: Xgeva – EU-Produktinformation, insbesondere Abschnitte 4.1–4.8. Auf der EMA-Seite zuletzt aktualisiert am 30. Juni 2026; abgerufen am 17. Oktober 2026. Produktinformation [FI1]
  2. Medicines and Healthcare products Regulatory Agency: Denosumab: updated recommendations. Drug Safety Update, September 2014. Sicherheitsinformation zu Hypokalzämie und Kontrollen [FI2]
  3. Medicines and Healthcare products Regulatory Agency: Denosumab (Xgeva, Prolia); intravenous bisphosphonates: osteonecrosis of the jaw—further measures to minimise risk. 20. Juli 2015. Sicherheitsinformation zur Kieferosteonekrose [FI3]
  4. Medicines and Healthcare products Regulatory Agency: Denosumab (Xgeva) for giant cell tumour of bone: risk of clinically significant hypercalcaemia following discontinuation. 22. Juni 2018. Sicherheitsinformation zum Absetzrisiko [FI4]
  5. Amgen: Xgeva 120 mg solution for injection – Summary of Product Characteristics, insbesondere Abschnitt 4.6 zu Schwangerschaft, Kontrazeption und Stillzeit. Britische Fachinformation; abgerufen am 17. Oktober 2026. Fachinformation [FI5]