Hüftschmerzen (Koxalgie) – Medikamentöse Therapie

Therapieziele

  • Verminderung der Schmerzen und Verbesserung der Bewegungsfähigkeit.
  • Klärung der Schmerzursache und Einleitung einer ursachenspezifischen Therapie.
  • Bei septischer Arthritis (bakteriell bedingter Gelenkentzündung) des Hüftgelenks: rasche Infektionskontrolle, Vermeidung einer Gelenkzerstörung und Behandlung einer gegebenenfalls bestehenden Sepsis (lebensbedrohlichen Organschädigung durch eine fehlregulierte Reaktion auf eine Infektion) [LL1, LL2].

Therapieempfehlungen

  • Ursachenbezogene Behandlung: Hüftschmerzen sind ein Symptom. Die Behandlung richtet sich nach der zugrunde liegenden Erkrankung, beispielsweise Koxarthrose (Verschleiß des Hüftgelenks), entzündlich-rheumatischer Erkrankung, periartikulärer Erkrankung (Erkrankung der Gewebe um das Gelenk), Fraktur (Knochenbruch) oder Gelenkinfektion. Analgetika können während der Diagnostik eingesetzt werden; sie ersetzen die ursachenspezifische Behandlung nicht.
  • Septisches Hüftgelenk als Notfall! Bereits bei begründetem Verdacht auf eine septische Arthritis ist eine sofortige Einweisung in eine Klinik mit orthopädisch-unfallchirurgischer Behandlungsmöglichkeit erforderlich. Eine ambulante kalkulierte Antibiotikatherapie als Initialbehandlung ist nicht angemessen. Erforderlich sind die rasche mikrobiologische Diagnostik, die Gelenkentlastung beziehungsweise operative Infektionssanierung und eine initial intravenöse Antibiotikatherapie [LL1, LL2].
  • Warnzeichen: Akute starke Hüftschmerzen, ausgeprägter Schmerz bei passiver Bewegung, fehlende Belastbarkeit, Fieber oder ein reduzierter Allgemeinzustand erfordern eine dringliche Abklärung. Fehlendes Fieber schließt eine Gelenkinfektion nicht aus. Auch bei Kindern mit akuter Belastungsverweigerung muss eine septische Arthritis ausgeschlossen werden [LL1, LL2].
  • Analgesie ohne pauschales WHO-Stufenschema: Ein regelhaftes Fortschreiten von Paracetamol über Tramadol bis zu Morphin ist bei unklaren Hüftschmerzen kein geeigneter Standard. Auswahl, Dosis und Behandlungsdauer richten sich nach Schmerzursache, Schmerzintensität, Organfunktion und individuellen Risiken. Bei Koxarthrose sind starke Opioide keine empfohlene Routinebehandlung [LL3].
  • Nichtsteroidale Antirheumatika: Bei geeigneter Indikation und fehlenden Kontraindikationen kann zeitlich begrenzt ein orales NSAR eingesetzt werden. Die niedrigste wirksame Dosis ist für die kürzest notwendige Dauer anzuwenden. Gastrointestinale, renale und kardiovaskuläre Risiken sowie Begleitmedikation berücksichtigen; bei erhöhtem gastrointestinalem Risiko ist eine Gastroprotektion erforderlich. Mehrere systemische NSAR dürfen nicht kombiniert werden [LL3, FI3, FI4, FI5].
  • Paracetamol: Kann bei leichteren Schmerzen beziehungsweise ungeeigneten anderen Analgetika im Einzelfall eingesetzt werden. Es ist kein generelles Mittel der ersten Wahl bei Hüftschmerzen; bei Koxarthrose ist der Nutzen begrenzt und eine regelmäßige Dauertherapie nicht empfohlen [LL3, FI1].
  • Metamizol: Bei starken Schmerzen kann Metamizol erwogen werden, wenn andere therapeutische Maßnahmen nicht angezeigt sind. Die zugelassene Indikation und das Agranulozytoserisiko (Risiko eines starken Abfalls bestimmter weißer Blutkörperchen) sind zu beachten [FI2, FI15].
  • Opioide: Nur bei ausgewählten Patienten mit starken akuten Schmerzen, beispielsweise im Rahmen einer Fraktur, einer Operation oder der stationären Notfallbehandlung. Behandlungsziel, kurze Behandlungsdauer und Beendigung der Therapie festlegen. Eine unzureichende Wirkung muss zur erneuten Ursachenprüfung führen und darf nicht automatisch eine Dosiseskalation auslösen [FI6, FI7, FI8].
  • Muskelrelaxanzien: Keine routinemäßige Behandlung von Hüftschmerzen. Eine Anwendung kommt allenfalls bei einer eigenständig diagnostizierten, zugelassenen Indikation infrage. Tetrazepam ist wegen des Ruhens der Zulassungen keine Therapieoption. Tolperison ist ausschließlich zur symptomatischen Behandlung der Spastizität (krankhaft erhöhten Muskelspannung) nach Schlaganfall bei Erwachsenen zugelassen und kein Ersatzmittel für unspezifische Hüftschmerzen [FI9, FI13, FI14].
  • Glukokortikoide: Keine empirische systemische oder intraartikuläre Behandlung unklarer Hüftschmerzen. Eine Gelenkinjektion darf erst nach Ausschluss einer Infektion und bei gesicherter Indikation erfolgen. Bei Koxarthrose kann eine intraartikuläre Glukokortikoidinjektion im Einzelfall eine kurzfristige Schmerzlinderung ermöglichen. Wegen der tiefen Lage des Hüftgelenks ist eine bildgesteuerte Durchführung durch entsprechend erfahrene Behandler erforderlich [LL1, LL2, LL3].
  • Weitere Behandlung: Siehe auch unter „Weitere Therapie“ sowie unter der jeweils ursächlichen Erkrankung.

Septische Arthritis des Hüftgelenks

  • Diagnostik vor Antibiotikagabe: Bei kreislaufstabilen Patienten Gelenkpunktat für Erregerdiagnostik, Zellzahl und Kristallanalyse sowie Blutkulturen vor Beginn der Antibiotikatherapie gewinnen. Die Punktion des tief liegenden Hüftgelenks erfolgt üblicherweise bildgesteuert. Ein Kristallnachweis schließt eine gleichzeitig bestehende Infektion nicht aus [LL1, LL2].
  • Bei Sepsis oder septischem Schock (schwerem Kreislaufversagen infolge einer Sepsis): Die intravenöse Antibiotikatherapie unverzüglich beginnen. Die Probengewinnung darf die Behandlung nicht wesentlich verzögern; nicht auf einen Punktionstermin oder mikrobiologische Ergebnisse warten [LL1, LL2].
  • Infektionssanierung: Rasche orthopädisch-unfallchirurgische Beurteilung und in der Regel arthroskopische oder offene Spülung mit Débridement (Entfernung infizierten oder abgestorbenen Gewebes). Antibiotika allein ersetzen die notwendige Entlastung und Sanierung des infizierten Hüftgelenks nicht [LL1, LL2].
  • Kalkulierte Antibiotikatherapie: Staphylococcus aureus muss erfasst werden. Bei negativem Grampräparat und fehlenden Risiken für resistente Erreger ist beispielsweise Cefazolin plus Ceftriaxon eine mögliche initiale Kombination. Bei MRSA-Risiko ist eine MRSA-wirksame Substanz erforderlich. Bei Risiken für resistente gramnegative Erreger oder Pseudomonas aeruginosa muss die Therapie entsprechend erweitert werden. Auswahl nach lokaler Resistenzlage, Grampräparat, Allergien und Organfunktion; frühzeitige infektiologische Mitbeurteilung [LL1, LL2].
  • Gezielte Therapie: Nach Erregernachweis und Resistenztestung das Spektrum reduzieren. Bei MSSA ist beispielsweise Cefazolin geeignet; Vancomycin ist bei empfindlichen Staphylokokken kein bevorzugter Ersatz für ein geeignetes Betalaktamantibiotikum [LL2].
  • Therapiedauer und orale Umstellung: Individuell nach Erreger, Sanierungserfolg und Begleitinfektionen festlegen. SANJO empfiehlt zunächst etwa 1 bis 2 Wochen intravenös und anschließend 2 bis 4 Wochen oral; die Leitlinie von GEIO/SEIMC, SEIP und SECOT erlaubt bei ausgewählten, unkomplizierten Verläufen eine frühere orale Umstellung und nennt für große Gelenke bei Staphylococcus aureus oder gramnegativen Stäbchen meist 3 bis 4 Wochen Gesamttherapie. Diese Zeiträume sind keine starre Vorgabe. Bei Osteomyelitis (Knochenentzündung), Endokarditis (Entzündung der Herzinnenhaut), Immunsuppression (Unterdrückung der körpereigenen Abwehr) oder unzureichendem Ansprechen ist eine längere beziehungsweise gesonderte Behandlung erforderlich [LL1, LL2].
  • Ambulante Weiterbehandlung: Erst nach initialer stationärer Versorgung, ausreichender Infektionssanierung und klinischer Stabilisierung erwägen. Voraussetzung sind eine geeignete gezielte Therapie, gesicherte Einnahme beziehungsweise Verabreichung und engmaschige Verlaufskontrollen [LL1, LL2].
  • Besondere Situationen: Die folgenden Antibiotikadosierungen gelten für Erwachsene. Kinder benötigen alters- und gewichtsbezogene Behandlungsschemata. Bei Hüftendoprothese (künstliches Hüftgelenk) ist ein spezifisches Vorgehen für periprothetische Gelenkinfektionen (Infektionen im Bereich eines künstlichen Gelenks) erforderlich [LL1, LL2].

Weitere Hinweise

  • Vergleich von Nichtopioiden und Opioiden: In einer randomisierten Studie mit 416 Erwachsenen mit akuten Extremitätenschmerzen sank der Schmerzscore nach zwei Stunden unter einer einmaligen Ibuprofen-Paracetamol-Kombination im Mittel um 4,3 Punkte und unter Oxycodon-Paracetamol um 4,4 Punkte. Zwischen den untersuchten Gruppen bestanden keine klinisch relevanten Unterschiede. Die Studie untersuchte akute Extremitätenschmerzen und belegt keine langfristige Wirksamkeit bei chronischen Hüftschmerzen [1].
  • Überwachung: Bei NSAR je nach Risikoprofil Blutdruck, Nierenfunktion, Flüssigkeitshaushalt und Blutungszeichen kontrollieren. Bei Opioiden Vigilanz, Atmung, Sturzrisiko und Obstipation (Verstopfung) beachten. Unter Antibiotika klinischen Verlauf, Entzündungsparameter, Blutbild sowie Nieren- und gegebenenfalls Leberfunktion kontrollieren [FI3, FI4, FI5, FI6, FI7, FI8, FI10, FI11, FI12].
  • Metamizol und Agranulozytose (starker Abfall bestimmter weißer Blutkörperchen): Patienten vor Behandlungsbeginn über Fieber, Schüttelfrost, Halsschmerzen und schmerzhafte Schleimhautveränderungen aufklären. Bei solchen Beschwerden Metamizol sofort absetzen und unverzüglich ein Differenzialblutbild veranlassen; das Absetzen darf nicht bis zum Laborergebnis aufgeschoben werden. Antibiotika und die fiebersenkende Wirkung können Warnzeichen verschleiern. Routinemäßige Blutbildkontrollen ersetzen diese symptomorientierte Überwachung nicht [FI15].
  • Paracetamolüberdosierung: Unverzügliche medizinische Abklärung, auch ohne frühe Beschwerden. N-Acetylcystein ist das Antidot [FI1].

Wirkstoffe (Hauptindikation)

Die folgenden Dosierungen sind Orientierungswerte für Erwachsene mit ausreichender Organfunktion. Bei Kindern, älteren oder gebrechlichen Patienten sowie bei Organfunktionsstörungen sind individuelle Anpassungen erforderlich. Präparatbezogene Fachinformationen beachten.

Nichtsaure Nichtopioidanalgetika

Wirkstoff Besonderheiten
Paracetamol Keine relevante antiphlogistische Wirkung. Bei Körpergewicht unter 50 kg, chronischem Alkoholmissbrauch, Dehydratation (Flüssigkeitsmangel) oder chronischer Mangelernährung ohne gesonderte ärztliche Anweisung maximal 2 g/Tag; zusätzlich gewichtsbezogene Begrenzung beachten. Dosis beziehungsweise Intervall bei Leber- oder Nierenfunktionsstörung anpassen. Paracetamol aus Kombinationspräparaten mitrechnen [FI1].
Metamizol Bei starken Schmerzen entsprechend zugelassener Indikation. Keine orale Einzeldosis von 2,5 g. Bei älteren, geschwächten Patienten oder eingeschränkter Kreatinin-Clearance Dosis reduzieren; bei Leber- oder Nierenfunktionsstörung wiederholte hohe Dosen vermeiden. Agranulozytose kann unabhängig von der Dosis und auch nach früherer problemloser Anwendung auftreten [FI2, FI15].
  • Wirkweise: Analgetisch und antipyretisch; unterschiedliche, nicht vollständig geklärte zentrale und periphere Mechanismen. Metamizol wirkt zusätzlich spasmolytisch. Eine einheitliche Beschreibung beider Substanzen als reversible Cyclooxygenasehemmer ist unzureichend [FI1, FI2].
  • Indikationen: Paracetamol bei leichten bis mäßig starken Schmerzen; Metamizol insbesondere bei starken Schmerzen, wenn andere therapeutische Maßnahmen nicht angezeigt sind. Keine ursächliche Behandlung einer Gelenkinfektion [FI1, FI2].
  • Kontraindikationen: Überempfindlichkeit. Metamizol zusätzlich bei vorausgegangener metamizol- beziehungsweise pyrazolonbedingter Agranulozytose, beeinträchtigter Knochenmarkfunktion oder Erkrankungen des blutbildenden Systems sowie weiteren präparatbezogenen Gegenanzeigen. Schwere Lebererkrankungen begrenzen die Anwendung von Paracetamol [FI1, FI2, FI15].
  • Nebenwirkungen: Paracetamol insbesondere Leberschädigung bei Überdosierung; selten schwere Hautreaktionen. Metamizol insbesondere Agranulozytose, anaphylaktische Reaktionen (schwere allergische Reaktionen), Blutdruckabfall sowie selten schwere Hautreaktionen und arzneimittelbedingte Leberschädigung [FI1, FI2, FI15].

Nichtsteroidale Antirheumatika

Wirkstoff Besonderheiten
Ibuprofen Hohe Dosen erhöhen das kardiovaskuläre Risiko. Gastrointestinale und renale Risiken beachten. Pädiatrische Zulassung und Dosierung hängen von Darreichungsform, Alter und Gewicht ab; keine pauschale Freigabe aller Ibuprofenpräparate ab dem dritten Lebensmonat [FI3].
Naproxen Die Dosisangabe für Naproxen darf nicht mit Naproxen-Natrium-Präparaten verwechselt werden. Längere Wirkdauer; relevantes gastrointestinales Risiko. Auch Naproxen ist nicht kardiovaskulär risikofrei [FI4].
Diclofenac Keine Tageshöchstdosis von 200 mg für die hier dargestellte orale Behandlung. Kontraindiziert bei Herzinsuffizienz (Herzschwäche) NYHA II bis IV, ischämischer Herzerkrankung (Herzerkrankung durch unzureichende Blutversorgung), peripherer arterieller Verschlusskrankheit (Durchblutungsstörung der Gliedmaßen) und zerebrovaskulärer Erkrankung (Erkrankung der Hirngefäße) [FI5].
  • Wirkweise: Hemmung der Cyclooxygenasen und Verminderung der Prostaglandinsynthese; analgetisch, antiphlogistisch und antipyretisch [FI3, FI4, FI5].
  • Indikationen: Zeitlich begrenzte symptomatische Behandlung geeigneter schmerzhafter beziehungsweise entzündlicher Erkrankungen. Keine Behandlung der Ursache einer septischen Arthritis [LL3, FI3, FI4, FI5].
  • Kontraindikationen: Unter anderem aktive oder wiederholte gastrointestinale Ulzera (Geschwüre im Magen-Darm-Trakt) beziehungsweise Blutungen, vorausgegangene NSAR-bedingte Blutung oder Perforation (Durchbruch der Magen- oder Darmwand), schwere Nieren- oder Leberfunktionsstörung, schwere Herzinsuffizienz und entsprechende Überempfindlichkeitsreaktionen. Im dritten Schwangerschaftstrimenon kontraindiziert; ab der 20. Schwangerschaftswoche nur bei zwingender Indikation und möglichst kurz anwenden. Zusätzliche kardiovaskuläre Gegenanzeigen von Diclofenac beachten [FI3, FI4, FI5].
  • Nebenwirkungen: Dyspepsie (Verdauungsbeschwerden), Übelkeit, Ulzera, gastrointestinale Blutungen und Perforationen; akute Nierenschädigung, Flüssigkeitsretention (Wassereinlagerung), Blutdruckanstieg und kardiovaskuläre Ereignisse; außerdem Leberfunktionsstörungen und Überempfindlichkeitsreaktionen. Antikoagulanzien und weitere blutungsfördernde Medikamente erhöhen das Blutungsrisiko [FI3, FI4, FI5].

Opioidanalgetika für ausgewählte akute Situationen

Wirkstoff Besonderheiten
Morphin Nur bei starken bis stärksten Schmerzen mit entsprechender Indikation. Überwachung von Atmung und Vigilanz. Bei Nierenfunktionsstörung Akkumulation aktiver Metaboliten; vorsichtige Dosierung beziehungsweise Alternative erwägen. Intravenöse und orale Dosen sind nicht gleichzusetzen [FI6].
Piritramid Vorwiegend stationäre beziehungsweise perioperative Anwendung. Wiederholte Gaben können akkumulieren. CYP3A4-Hemmer können die Exposition erhöhen. Keine routinemäßige ambulante Behandlung unklarer Hüftschmerzen [FI7].
Tramadol, unretardiert Nur bei individueller Indikation; keine obligate Zwischenstufe vor einem starken Opioid. Risiko für Krampfanfälle und Serotoninsyndrom (gefährliche Überaktivierung des Serotoninsystems), insbesondere bei entsprechender Begleitmedikation. Abhängigkeit und Atemdepression (gefährliche Abschwächung der Atmung) sind möglich [FI8].
  • Wirkweise: Aktivierung von Opioidrezeptoren; Tramadol zusätzlich Hemmung der Wiederaufnahme von Noradrenalin und Serotonin [FI6, FI7, FI8].
  • Indikationen: Ausgewählte starke akute Schmerzen, wenn eine ausreichende Analgesie mit geeigneten anderen Maßnahmen nicht erreicht wird oder diese nicht infrage kommen. Keine routinemäßige Dauerbehandlung der Koxarthrose [LL3, FI6, FI7, FI8].
  • Kontraindikationen: Präparatbezogen unter anderem relevante Atemdepression beziehungsweise schwere Atemstörungen und Überempfindlichkeit; Morphin bei paralytischem Ileus (Darmverschluss durch eine Lähmung der Darmbewegung). Tramadol bei unzureichend kontrollierter Epilepsie (Anfallsleiden), akuter Intoxikation (Vergiftung) mit zentral dämpfenden Substanzen und gleichzeitiger beziehungsweise innerhalb der letzten 14 Tage erfolgter Anwendung von MAO-Hemmern [FI6, FI7, FI8].
  • Nebenwirkungen: Sedierung, Atemdepression, Übelkeit, Erbrechen, Obstipation, Harnverhalt (Unfähigkeit, die Harnblase zu entleeren), Stürze, Toleranz und Abhängigkeit. Tramadol zusätzlich Krampfanfälle und Serotoninsyndrom. Kombinationen mit Benzodiazepinen, Alkohol oder anderen zentral dämpfenden Substanzen erhöhen das Risiko schwerer Atemdepression. Opioidintoxikation kann mit Atemdepression, Miosis (Verengung der Pupillen) und Koma (tiefer Bewusstlosigkeit) einhergehen; Notfallbehandlung und gegebenenfalls Naloxon erforderlich [FI6, FI7, FI8].

Antibiotika bei septischer Arthritis: Cephalosporine

Die folgenden Substanzen sind Beispiele für die stationäre Behandlung; die Auswahl erfolgt nach Erregerverdacht, Resistenzrisiko und mikrobiologischem Befund. Sie sind kein Schema zur ambulanten Erstbehandlung von Hüftschmerzen [LL1, LL2].

Wirkstoff Besonderheiten
Cefazolin Geeignet gegen MSSA und empfindliche Streptokokken. Bei kalkulierter Behandlung ohne spezifischen Erregernachweis gegebenenfalls Kombination mit Ceftriaxon. Keine Wirksamkeit gegen MRSA [LL1, LL2, FI10].
Ceftriaxon Ergänzt gegebenenfalls die Erfassung empfindlicher gramnegativer Erreger. Keine MRSA- oder Pseudomonas-Wirksamkeit. Calciumhaltige intravenöse Lösungen dürfen nicht zur Rekonstitution oder Mischung verwendet werden; präparatbezogene Kompatibilitätsregeln beachten [LL1, LL2, FI11].
  • Wirkweise: Betalaktamantibiotika mit Hemmung der bakteriellen Zellwandsynthese; bakterizid [FI10, FI11].
  • Indikationen: Kalkulierte oder gezielte Behandlung einer bakteriellen Gelenkinfektion im Rahmen eines Behandlungskonzepts mit ausreichender Infektionssanierung [LL1, LL2, FI10, FI11].
  • Kontraindikationen: Überempfindlichkeit gegen das jeweilige Cephalosporin; schwere unmittelbare Überempfindlichkeitsreaktionen gegen andere Betalaktamantibiotika gemäß Fachinformation berücksichtigen. Zusätzliche Gegenanzeigen von Ceftriaxon bei Neugeborenen beachten [FI10, FI11].
  • Nebenwirkungen: Allergische Reaktionen bis zur Anaphylaxie (lebensbedrohlichen allergischen Sofortreaktion), Diarrhoe (Durchfall) einschließlich Clostridioides-difficile-assoziierter Kolitis (durch das Bakterium Clostridioides difficile ausgelöster Dickdarmentzündung), Blutbildveränderungen und Leberwerterhöhungen. Ceftriaxon zusätzlich biliäre Präzipitate; Cefazolin kann bei unzureichender Dosisanpassung und Nierenfunktionsstörung neurotoxische Reaktionen auslösen [FI10, FI11].

Antibiotika bei septischer Arthritis: Glykopeptide

Wirkstoff Besonderheiten
Vancomycin Bei MRSA-Verdacht beziehungsweise -Nachweis oder ausgewählten schweren Betalaktamallergien. Langsame Infusion erforderlich. Erfasst keine gramnegativen Erreger; gegebenenfalls zusätzliche Antibiotikatherapie notwendig. Orales Vancomycin ist zur Behandlung einer Gelenkinfektion ungeeignet [LL1, LL2, FI12].
  • Wirkweise: Hemmung der bakteriellen Zellwandsynthese durch Bindung an Zellwandvorstufen; Wirkung gegen grampositive Erreger [FI12].
  • Indikationen: Schwere Gelenkinfektionen durch empfindliche grampositive Erreger, insbesondere MRSA, wenn ein geeigneteres Betalaktamantibiotikum nicht eingesetzt werden kann [LL2, FI12].
  • Kontraindikationen: Überempfindlichkeit. Nierenfunktionsstörungen erfordern individuelle Dosis- und Intervallanpassung sowie engmaschige Kontrollen [FI12].
  • Nebenwirkungen: Nephrotoxizität, infusionsbedingte Reaktionen, Phlebitis (Venenentzündung), Blutbildveränderungen und selten Ototoxizität. Begleitende nephrotoxische Substanzen erhöhen das Risiko [FI12].

Muskelrelaxanzien und Antispastika

Für unspezifische Hüftschmerzen besteht keine Standardindikation. Eine reflektorische Schonhaltung begründet allein keine antispastische Behandlung.

Wirkstoff Besonderheiten
Tizanidin Das aufgeführte Präparat ist zur Behandlung der Spastizität bei multipler Sklerose (chronisch-entzündlicher Erkrankung des zentralen Nervensystems) oder Rückenmarkschädigungen zugelassen. Daraus ergibt sich keine allgemeine Indikation für Hüftschmerzen. Keine Kombination mit Ciprofloxacin oder Fluvoxamin; bei längerer beziehungsweise höher dosierter Behandlung ausschleichend absetzen [FI9].
  • Wirkweise: Zentral wirksamer Alpha-2-Adrenozeptoragonist mit Verminderung exzitatorischer spinaler Signalübertragung [FI9].
  • Indikationen: Präparatbezogen zugelassene Spastizitätsbehandlung; keine routinemäßige Behandlung einer Koxarthrose oder unklarer Hüftschmerzen [FI9].
  • Kontraindikationen: Schwere Leberfunktionsstörung, Überempfindlichkeit sowie gleichzeitige Anwendung starker CYP1A2-Hemmer wie Ciprofloxacin oder Fluvoxamin [FI9].
  • Nebenwirkungen: Müdigkeit, Schläfrigkeit, Schwindel, Muskelschwäche, Mundtrockenheit, Hypotonie (niedriger Blutdruck) und Bradykardie (verlangsamter Herzschlag); außerdem Leberfunktionsstörungen. Nach abruptem Absetzen insbesondere höherer Dosen sind Rebound-Hypertonie (erneuter überschießender Blutdruckanstieg nach dem Absetzen) und Tachykardie (beschleunigter Herzschlag) möglich [FI9].
  • Tetrazepam: Keine Anwendung; die Zulassungen wurden wegen schwerwiegender Hautreaktionen in der Europäischen Union zum Ruhen gebracht [FI14].
  • Tolperison: Ausschließlich zur symptomatischen Behandlung der Spastizität nach Schlaganfall bei Erwachsenen zugelassen. Keine Empfehlung bei schmerzhaften Muskelverspannungen oder Hüftschmerzen; Risiko schwerer Überempfindlichkeitsreaktionen bis zum anaphylaktischen Schock (lebensbedrohliches Kreislaufversagen durch eine allergische Reaktion) [FI13].

Supplemente (Nahrungsergänzungsmittel; Vitalstoffe)

Geeignete Nahrungsergänzungsmittel für die Gesundheit von Gelenken sowie Sehnen, Bändern und Faszien sollten die folgenden Vitalstoffe enthalten:

  • Vitamine (A, C, E, D3, B1, B2, B3, B5, B6, B12, Folsäure, Biotin)
  • Mineralstoffe (Magnesium)
  • Spurenelemente (Eisen, Kupfer, Mangan, Selen, Zink)
  • Fettsäuren (Omega-3-Fettsäuren: Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA))
  • Aminosäuren (Tryptophan)
  • Sekundäre Pflanzenstoffe (Curcumin, Bromelain aus Ananas-Extrakt)
  • Weitere Vitalstoffe (Chondroitinsulfat, Glucosaminsulfat, Kollagene, Baldrianwurzel-Extrakt, Melissenkraut-Extrakt, Schlafbeerenwurzel-Extrakt)

Bei Vorliegen einer Insomnie (Schlafstörung) infolge von Hüftschmerzen s. u. Insomnie/Medikamentöse Therapie/Supplemente.

Beachte: Die aufgeführten Vitalstoffe sind kein Ersatz für eine medikamentöse Therapie. Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung in der jeweiligen Lebenssituation zu ergänzen.

Für Fragen zum Thema Nahrungsergänzungsmittel stehen wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung.

Nehmen Sie bei Fragen dazu bitte per E-Mail – info@docmedicus.de – Kontakt mit uns auf, und teilen Sie uns dabei Ihre Telefonnummer mit und wann wir Sie am besten erreichen können.

Abkürzungen

  • AWMF: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften.
  • CYP: Cytochrom P450; Enzymsystem zum Abbau zahlreicher Arzneimittel.
  • DHA: Docosahexaensäure.
  • EPA: Eicosapentaensäure.
  • FI: Fachinformation beziehungsweise ergänzende regulatorische Sicherheitsinformation.
  • GEIO: Grupo de Estudio de Infecciones Osteoarticulares; Arbeitsgruppe für Knochen- und Gelenkinfektionen.
  • i.v.: intravenös; in eine Vene.
  • KG: Körpergewicht.
  • LL: Leitlinie.
  • MAO: Monoaminoxidase.
  • MRSA: methicillinresistenter Staphylococcus aureus.
  • MSSA: methicillinempfindlicher Staphylococcus aureus.
  • NG: NICE Guideline.
  • NICE: National Institute for Health and Care Excellence.
  • NSAR: nichtsteroidale Antirheumatika.
  • NYHA: New York Heart Association; deren Einteilung beschreibt den Schweregrad einer Herzinsuffizienz.
  • SANJO: Septic Arthritis in Native Joints; septische Arthritis natürlicher Gelenke.
  • SECOT: Sociedad Española de Cirugía Ortopédica y Traumatología; spanische Gesellschaft für orthopädische Chirurgie und Traumatologie.
  • SEIMC: Sociedad Española de Enfermedades Infecciosas y Microbiología Clínica; spanische Gesellschaft für Infektionskrankheiten und klinische Mikrobiologie.
  • SEIP: Sociedad Española de Infectología Pediátrica; spanische Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie.
  • WHO: World Health Organization; Weltgesundheitsorganisation.

Literatur

  1. Chang AK et al.: Effect of a Single Dose of Oral Opioid and Nonopioid Analgesics on Acute Extremity Pain in the Emergency Department: A Randomized Clinical Trial. JAMA. 2017;318(17):1661 bis 1667. doi:10.1001/jama.2017.16190

Leitlinien

  1. European Bone and Joint Infection Society: Guideline for management of septic arthritis in native joints (SANJO). Ravn C et al.: J Bone Jt Infect. 2023;8:29 bis 37. Januar 2023. Internationale Leitlinie ohne AWMF-S-Klassifikation. Leitlinie; Langfassung; doi:10.5194/jbji-8-29-2023 [LL1]
  2. GEIO/SEIMC, SEIP und SECOT: Guidelines for the diagnosis and treatment of septic arthritis in adults and children. 2024. Internationale Leitlinie ohne AWMF-S-Klassifikation. Leitlinienübersicht; Langfassung [LL2]
  3. National Institute for Health and Care Excellence: Osteoarthritis in over 16s: diagnosis and management. NICE Guideline NG226. Oktober 2022. Internationale Leitlinie ohne AWMF-S-Klassifikation. Leitlinienseite; Empfehlungen [LL3]

Fachinformationen

  1. ratiopharm: Paracetamol-ratiopharm 500 mg Tabletten. Fachinformation [FI1]
  2. Sanofi: Novalgin Filmtabletten 500 mg. Fachinformation [FI2]
  3. ratiopharm: Ibu-ratiopharm 400 mg/600 mg/800 mg Filmtabletten. Fachinformation [FI3]
  4. ALIUD PHARMA: Naproxen AL 250/500. Fachinformation [FI4]
  5. AbZ Pharma: Diclofenac AbZ 50 mg Tabletten. Fachinformation [FI5]
  6. ratiopharm: Morphin-ratiopharm Injektionslösung. Fachinformation [FI6]
  7. Piramal Critical Care: Dipidolor 7,5 mg/ml Injektionslösung. Fachinformation [FI7]
  8. Grünenthal: Tramal Kapseln, 50 mg, Hartkapseln. Fachinformation [FI8]
  9. TEVA: Tizanidin-TEVA 2 mg/4 mg Tabletten. Fachinformation [FI9]
  10. Hikma: Cefazolin Hikma. Fachinformation [FI10]
  11. Hikma: Ceftriaxon Hikma. Fachinformation [FI11]
  12. Hikma: Vancomycin CP. Fachinformation [FI12]
  13. Tolperison-haltige Arzneimittel: Ergänzende Sicherheitsinformation zur Indikationseinschränkung. Rote-Hand-Brief vom 2. Juni 2020. AkdÄ Drug Safety Mail 2020-37 [FI13]
  14. European Medicines Agency: Ergänzende regulatorische Sicherheitsinformation zu tetrazepamhaltigen Arzneimitteln; Ruhen der Zulassungen in der Europäischen Union. 2013. Zulassungs- und Sicherheitsinformation [FI14]
  15. Metamizolhaltige Arzneimittel: Ergänzende Sicherheitsinformation zur Minimierung der schwerwiegenden Folgen einer Agranulozytose. Rote-Hand-Brief vom 9. Dezember 2024. Rote-Hand-Brief [FI15]