Handgelenkschmerzen (Handgelenkarthralgie) – Medikamentöse Therapie

Therapieziele

  • Verminderung der Schmerzen und Verbesserung der Bewegungsfähigkeit und Handfunktion.
  • Frühzeitige Diagnose der zugrunde liegenden Erkrankung und Einleitung einer ursachenspezifischen Behandlung.
  • Vermeidung von Gelenk- und Nervenschäden sowie einer Schmerzchronifizierung (Entwicklung dauerhaft bestehender Schmerzen).
  • Begrenzung arzneimittelbedingter Risiken durch eine indikationsgerechte Wirkstoffauswahl, die niedrigste wirksame Dosis und eine möglichst kurze Behandlungsdauer.

Therapieempfehlungen

Handgelenkschmerzen sind ein Symptom unterschiedlicher Erkrankungen. Die Behandlung richtet sich nach Ursache, Schmerzmechanismus, Funktionsbeeinträchtigung und individuellen Risiken. Eine routinemäßige Eskalation nach dem WHO-Stufenschema bis zu starken Opioiden ist für unspezifische Handgelenkschmerzen nicht angezeigt. Bei akuten muskuloskelettalen Verletzungen (Verletzungen von Muskeln, Knochen, Gelenken und zugehörigen Strukturen) empfiehlt die ACP-/AAFP-Leitlinie topische nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) als erste medikamentöse Option und rät vom regelhaften Einsatz von Opioiden einschließlich Tramadol ab [1, LL1].

  • Symptomatische Behandlung während der Diagnostik:
    • Bei lokal begrenzten Schmerzen nach einer unkomplizierten Zerrung, Verstauchung oder Prellung bevorzugt ein topisches NSAR auf intakter Haut einsetzen. Eine Fraktur (Knochenbruch), relevante Bandverletzung oder Infektion muss bei entsprechender klinischer Konstellation abgeklärt werden [LL1, FI1].
    • Bei unzureichender Wirkung oder ungeeigneter topischer Behandlung kann ein orales NSAR zeitlich begrenzt eingesetzt werden, sofern keine relevanten gastrointestinalen, renalen oder kardiovaskulären Risiken beziehungsweise Kontraindikationen vorliegen [LL1, FI2].
    • Paracetamol ist eine mögliche Alternative bei leichten bis mäßig starken Schmerzen, wenn NSAR nicht geeignet sind. Es wirkt nicht klinisch relevant antiphlogistisch und ist nicht unabhängig von Ursache und Risikoprofil das Mittel der ersten Wahl [LL1, FI3].
    • Metamizol kommt bei starken Schmerzen nach Verletzungen oder Operationen beziehungsweise bei sonstigen starken Schmerzen infrage, wenn eine andere Behandlung nicht geeignet ist. Es ist keine Standardtherapie leichter oder mäßig starker unspezifischer Handgelenkschmerzen [FI4].
  • Ursachenbezogene Behandlung:
    • Traumatische Beschwerden: Eine Fraktur, Luxation (Ausrenkung) oder relevante Bandverletzung erfordert eine entsprechende unfallchirurgische beziehungsweise handchirurgische Behandlung. Die Analgesie (Schmerzlinderung) ergänzt die erforderliche Stabilisierung und definitive Versorgung.
    • Überlastungsbedingte Beschwerden: Belastungsanpassung, ergonomische Maßnahmen und gegebenenfalls eine zeitlich begrenzte Orthesenversorgung (Versorgung mit einer stützenden Schiene) mit anschließendem funktionsorientiertem Aufbau. Analgetika dienen der kurzfristigen Symptomkontrolle.
    • Tendovaginitis de Quervain (einengende Erkrankung der Sehnenscheide auf der Daumenseite des Handgelenks): Bei gesicherter Diagnose kann eine lokale Glukokortikoidinjektion in das betroffene Sehnenfach mit einer daumeneinschließenden Orthese für drei bis vier Wochen erwogen werden. Die zusätzliche Immobilisierung (Ruhigstellung) zeigte in einer Metaanalyse statistische, jedoch nicht eindeutig klinisch relevante Funktionsvorteile. Eine sonographisch geführte Injektion kann insbesondere bei anatomischer Septierung sinnvoll sein. Keine intratendinöse Injektion; Durchführung durch entsprechend erfahrene Behandler [2].
    • Degenerative Gelenkerkrankung (verschleißbedingte Gelenkerkrankung): Die Behandlung umfasst Belastungsanpassung, Übungen und gegebenenfalls eine Orthese. Eine zeitlich begrenzte analgetische Behandlung richtet sich nach dem individuellen Risiko. Die Zulassung eines topischen NSAR für die konkrete Indikation ist präparatespezifisch zu prüfen; das hier aufgeführte Diclofenac-Gel ist für akute Zerrungen, Verstauchungen und Prellungen zugelassen [FI1].
    • Entzündlich-rheumatische Arthritis (rheumatisch bedingte Gelenkentzündung): Frühzeitige rheumatologische Abklärung und krankheitsmodifizierende Behandlung. NSAR lindern Beschwerden, verhindern jedoch keine strukturellen Gelenkschäden. Eine Glukokortikoidbehandlung ist diagnosespezifisch zu entscheiden; keine empirische Dauerbehandlung ungeklärter Handgelenkschmerzen.
    • Akute Gichtarthritis (akute Gelenkentzündung durch Harnsäurekristalle): Nach ausreichender Abgrenzung gegenüber einer Gelenkinfektion gezielte antientzündliche Behandlung mit einem geeigneten NSAR, niedrig dosiertem Colchicin oder einem Glukokortikoid unter Berücksichtigung von Organfunktion, Begleitmedikation und Kontraindikationen. Die spezifischen Regime sind unter „Gicht/Pharmakotherapie“ dargestellt [LL4].
    • Septische Arthritis (Gelenkinfektion) beziehungsweise infektiöse Tenosynovitis (infektionsbedingte Sehnenscheidenentzündung): Dringliche klinische und handchirurgische Beurteilung. Bei Verdacht auf eine septische Arthritis möglichst vor Beginn der Antibiotikatherapie Gelenkpunktat zur mikrobiologischen Untersuchung gewinnen und bei entsprechender Konstellation Blutkulturen abnehmen. Bei Sepsis (lebensbedrohlicher Organschädigung durch eine fehlregulierte Reaktion auf eine Infektion) darf die Antibiotikagabe durch die Probengewinnung nicht relevant verzögert werden. Erforderlich sind eine geeignete antibiotische Behandlung und die Prüfung einer operativen Infektsanierung (operativen Beseitigung des Infektionsherdes). Keine Glukokortikoidinjektion bei vermuteter oder bestätigter Infektion [LL3].
    • Karpaltunnelsyndrom (Einengung des mittleren Handnervs am Handgelenk): Eine analgetische Behandlung beseitigt die Nervenkompression (Druck auf den Nerv) nicht. Lokale Glukokortikoidinjektionen können vorübergehend Beschwerden lindern, bieten jedoch keinen nachgewiesenen langfristigen Nutzen. Bei anhaltenden Beschwerden oder neurologischen Ausfällen (Störungen der Nervenfunktion) ist eine gezielte fachärztliche Behandlung erforderlich [LL2].
  • Opioide nur bei begründeter Ausnahmeindikation:
    • Keine routinemäßige Verordnung von Tramadol, Morphin oder Piritramid bei unkomplizierten akuten oder ungeklärten chronischen Handgelenkschmerzen [LL1].
    • Bei schweren Verletzungen oder ausgeprägten postoperativen Schmerzen kann eine kurzfristige Opioidanalgesie nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich sein. Wirkstoff, Applikationsweg und Dosierung richten sich nach Versorgungssituation, Alter, Organfunktion und erforderlicher Überwachung.
    • Bei einer ausnahmsweisen ambulanten Verordnung: niedrigste wirksame Dosis, möglichst kurze Dauer, festgelegter Kontrolltermin und Absetzplan. Sedierende Begleitmedikation, Alkohol, Atemwegserkrankungen, Sturzrisiko und Abhängigkeitserkrankungen berücksichtigen.
    • Persistierende Schmerzen erfordern eine erneute diagnostische und funktionelle Beurteilung; sie begründen keine automatische Steigerung der Opioiddosis.
  • Begleitende Maßnahmen:
    • Bei akuter Schwellung kann eine kurzzeitige, hautgeschützte Kühlung Beschwerden lindern.
    • Wärmeanwendungen können bei chronischen, nicht akut entzündlichen Beschwerden individuell hilfreich sein; keine Wärmeanwendung bei einem überwärmten, geschwollenen Gelenk mit Infektionsverdacht.
    • Eine längerfristige vollständige Ruhigstellung ohne gesicherte Indikation vermeiden. Art und Dauer einer Immobilisierung richten sich nach der zugrunde liegenden Verletzung oder Erkrankung.

Beachte

  • Warnzeichen: Ein akut gerötetes, überwärmtes und geschwollenes Handgelenk, eine ausgeprägte schmerzhafte Bewegungseinschränkung oder Beschwerden nach einer Stich- beziehungsweise Bissverletzung erfordern eine dringliche Abklärung. Fehlendes Fieber schließt eine septische Arthritis nicht aus [LL3].
  • Nach Trauma (Verletzung): Fehlstellung, Durchblutungsstörung, neue Sensibilitätsstörungen (Störungen des Berührungs- oder Gefühlsempfindens) oder ausgeprägte Schmerzen erfordern eine sofortige Beurteilung. Bei klinischem Verdacht auf eine Skaphoidfraktur (Bruch des Kahnbeins am Handgelenk) genügt eine unauffällige initiale Röntgenaufnahme nicht zum sicheren Ausschluss.
  • Risikoabwägung vor systemischen NSAR: Ulkusanamnese (frühere Magen- oder Darmgeschwüre), gastrointestinale Blutungen (Blutungen im Magen-Darm-Trakt), Nierenfunktion, Hydratation, Blutdruck, Herzinsuffizienz (Herzschwäche), kardiovaskuläre Erkrankungen und Begleitmedikation berücksichtigen. Insbesondere Antikoagulanzien, Thrombozytenaggregationshemmer, systemische Glukokortikoide sowie die Kombination aus ACE-Hemmer beziehungsweise Angiotensinrezeptorblocker und Diuretikum können das Risiko erhöhen [FI2].
  • Keine Mehrfach-NSAR-Therapie: Nicht mehrere systemische NSAR kombinieren. Auch eine Kombination aus topischem und oralem NSAR ist nicht automatisch sinnvoll und bedarf einer individuellen Bewertung [FI1, FI2].
  • Gastroprotektion (Schutz des Magens): Bei erhöhtem gastrointestinalem Risiko und notwendiger oraler NSAR-Therapie eine zusätzliche Behandlung mit einem Protonenpumpenhemmer erwägen. Diese vermindert weder das renale noch das kardiovaskuläre NSAR-Risiko [FI2].
  • Schwangerschaft: NSAR ab der 20. Schwangerschaftswoche nur bei zwingender ärztlicher Indikation und möglichst kurz anwenden; bei mehrtägiger Anwendung gegebenenfalls fetale Überwachung. Im dritten Trimenon sind die hier genannten NSAR kontraindiziert [FI1, FI2].
  • Verlaufskontrolle: Bei Verschlechterung, neuen neurologischen Symptomen oder zunehmender Schwellung sofort erneut untersuchen. Bei ausbleibender Besserung nach wenigen Tagen Diagnose und Behandlung überprüfen; keine unkontrollierte Verlängerung der Analgetikatherapie [FI1, FI2, FI3].

Wirkstoffe (Hauptindikation)

Die Dosierungen beziehen sich auf Erwachsene. Bei Kindern und Jugendlichen, niedrigem Körpergewicht, höherem Lebensalter, Schwangerschaft sowie Nieren- oder Leberfunktionsstörungen sind die jeweiligen Fachinformationen und individuelle Dosisanpassungen zu beachten. Eine Tageshöchstdosis ist keine anzustrebende Behandlungsdosis.

Topische nichtsteroidale Antirheumatika

Wirkstoff Besonderheiten
Diclofenac, beispielsweise 20 mg/g Gel Bevorzugte medikamentöse Option bei unkomplizierten akuten lokalisierten Verletzungsschmerzen. Das aufgeführte Präparat ist für akute Zerrungen, Verstauchungen und Prellungen zugelassen. Nur auf intakter Haut anwenden; keinen luftdichten Okklusivverband verwenden. Bei fehlender Besserung nach drei bis fünf Tagen ärztliche Kontrolle [LL1, FI1].
  • Wirkweise: Cyclooxygenasehemmung mit verminderter Prostaglandinsynthese; lokal analgetisch und antiphlogistisch [FI1].
  • Indikationen: Lokale symptomatische Behandlung akuter Zerrungen, Verstauchungen und Prellungen infolge eines stumpfen Traumas; weitere Indikationen sind präparatespezifisch zu prüfen [FI1].
  • Kontraindikationen: Überempfindlichkeit gegen Diclofenac oder Bestandteile; durch Acetylsalicylsäure oder andere NSAR ausgelöste Asthmaanfälle, Urtikaria (Nesselsucht) oder akute Rhinitis (akuter Schnupfen); drittes Schwangerschaftstrimenon. Das aufgeführte Präparat ist unter 14 Jahren kontraindiziert. Nicht auf offene Wunden, Schleimhäute oder erkrankte Haut auftragen [FI1].
  • Nebenwirkungen: Insbesondere lokale Hautreaktionen mit Rötung, Juckreiz, Exanthem (Hautausschlag) oder Kontaktdermatitis (Hautentzündung durch Kontakt mit einem Stoff); selten Überempfindlichkeitsreaktionen. Systemische NSAR-Nebenwirkungen sind vor allem bei großflächiger oder längerfristiger Anwendung möglich [FI1].

Systemische nichtsteroidale Antirheumatika

Wirkstoff Besonderheiten
Ibuprofen Nur bei vertretbarem gastrointestinalem, renalem und kardiovaskulärem Risiko. Niedrigste wirksame Dosis, kürzeste notwendige Dauer. Bei länger dauernder oder risikobehafteter Behandlung Blutdruck, Nierenfunktion und gegebenenfalls Blutbild kontrollieren. Ohne ärztlichen Rat bei Schmerzen nicht länger als vier Tage anwenden [FI2].
  • Wirkweise: Reversible Cyclooxygenasehemmung; analgetisch, antiphlogistisch und antipyretisch [FI2].
  • Indikationen: Kurzfristige Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen; bei entzündlichen Erkrankungen diagnosespezifische Anwendung. Ein NSAR ersetzt keine Behandlung einer Fraktur, Gelenkinfektion oder entzündlich-rheumatischen Grunderkrankung [FI2].
  • Kontraindikationen: NSAR-Überempfindlichkeit beziehungsweise entsprechende Asthmareaktion; bestehende oder wiederholte peptische Ulzera (Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwüre) beziehungsweise Blutungen; frühere NSAR-bedingte gastrointestinale Blutung oder Perforation (Durchbruch der Magen- oder Darmwand); schwere Nieren- oder Leberinsuffizienz (schwere Funktionsschwäche der Nieren oder Leber); schwere Herzinsuffizienz; aktive Blutung; schwere Dehydratation (Flüssigkeitsmangel); drittes Schwangerschaftstrimenon [FI2].
  • Nebenwirkungen: Dyspepsie (Oberbauch- und Verdauungsbeschwerden), Ulzera und gastrointestinale Blutungen; Nierenfunktionsverschlechterung, Flüssigkeitsretention (Zurückhalten von Flüssigkeit im Körper), Ödeme (Wassereinlagerungen) und Blutdruckanstieg; kardiovaskuläre Ereignisse insbesondere bei hoher Dosis; Überempfindlichkeitsreaktionen einschließlich Bronchospasmus (krampfartiger Verengung der Atemwege) und schwere Hautreaktionen [FI2].

Nichtsaure Nichtopioidanalgetika

Wirkstoff Besonderheiten
Paracetamol Alternative bei ungeeigneter NSAR-Therapie; keine klinisch relevante antiphlogistische Wirkung. Leberrisiken beachten. Keine gleichzeitige Einnahme weiterer paracetamolhaltiger Präparate. Bei Nieren- oder Leberfunktionsstörungen Dosis beziehungsweise Einnahmeintervalle individuell anpassen [LL1, FI3].
Metamizol Ärztlich verordnete Option bei starken Schmerzen innerhalb der zugelassenen Indikationen. Keine orale Einzeldosis von 2,5 g. Bei höherem Lebensalter, reduziertem Allgemeinzustand oder verminderter Kreatinin-Clearance Dosis reduzieren; bei Nieren- oder Leberfunktionsstörungen wiederholte hohe Dosen vermeiden [FI4].
  • Wirkweise: Paracetamol wirkt analgetisch und antipyretisch. Metamizol wirkt analgetisch, antipyretisch und spasmolytisch. Die Wirkmechanismen sind nicht vollständig geklärt; beide Wirkstoffe sind kein Ersatz für eine gezielte antientzündliche Behandlung [FI3, FI4].
  • Indikationen: Paracetamol bei leichten bis mäßig starken Schmerzen. Metamizol bei akuten starken Schmerzen nach Verletzungen oder Operationen sowie sonstigen akuten oder chronischen starken Schmerzen, wenn eine andere Behandlung nicht infrage kommt [FI3, FI4].
  • Kontraindikationen: Wirkstoffüberempfindlichkeit. Paracetamol bei relevanter Lebererkrankung nur nach strenger ärztlicher Bewertung. Metamizol insbesondere bei früherer durch Metamizol oder verwandte Wirkstoffe ausgelöster Agranulozytose (starker Verminderung bestimmter weißer Blutkörperchen), gestörter Knochenmarkfunktion beziehungsweise Erkrankungen des hämatopoetischen Systems (blutbildenden Systems), Analgetika-Asthma (durch Schmerzmittel ausgelösten Asthmabeschwerden) beziehungsweise entsprechender Analgetikaintoleranz, akuter intermittierender hepatischer Porphyrie (bestimmter erblicher Störung der Blutfarbstoffbildung), angeborenem Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenase-Mangel (angeborenem Enzymmangel, der den Abbau roter Blutkörperchen begünstigen kann) und im dritten Schwangerschaftstrimenon nicht anwenden [FI3, FI4].
  • Nebenwirkungen: Paracetamol: insbesondere schwere Leberschädigung bei Überdosierung; selten Überempfindlichkeitsreaktionen. Metamizol: Agranulozytose, weitere Blutbildveränderungen, anaphylaktische Reaktionen (schwere allergische Reaktionen), Hypotonie (zu niedriger Blutdruck), schwere Hautreaktionen und arzneimittelbedingte Leberschädigung [FI3, FI4].

Besondere Sicherheitshinweise zu Metamizol und Paracetamol

  • Metamizol und Agranulozytose: Das Risiko ist nicht dosisabhängig. Die Reaktion kann jederzeit während der Behandlung und kurz nach dem Absetzen auftreten, auch nach früher problemloser Einnahme. Patienten müssen über Fieber, Schüttelfrost, Halsschmerzen und schmerzhafte Schleimhautveränderungen, insbesondere im Mund-, Nasen-, Rachen-, Genital- oder Analbereich, aufgeklärt werden [FI4].
  • Vorgehen bei Verdacht: Metamizol sofort absetzen, unverzüglich ein Blutbild einschließlich Differenzialblutbild veranlassen und ärztlich beurteilen. Das Absetzen darf nicht bis zum Vorliegen des Laborbefunds hinausgezögert werden. Bei bestätigter Agranulozytose keine erneute Anwendung [FI4].
  • Keine Sicherheit durch Routineblutbilder: Routinemäßige Blutbildkontrollen werden zur Früherkennung einer Metamizol-induzierten Agranulozytose nicht empfohlen. Entscheidend sind Symptomaufklärung und sofortige Abklärung bei Warnzeichen. Antibiotika oder die Anwendung gegen Fieber können Warnsymptome maskieren [FI4].
  • Wechselwirkungen: Die Kombination von Metamizol mit Methotrexat wegen erhöhter Hämatotoxizität (schädlicher Wirkung auf die Blutbildung) vermeiden, insbesondere bei älteren Patienten [FI4].
  • Paracetamolüberdosierung: Bei Verdacht sofortige medizinische Abklärung, auch bei zunächst fehlenden Beschwerden. N-Acetylcystein ist das spezifische Antidot; die Behandlung erfolgt nach toxikologischem Protokoll [FI3].

Supplemente (Nahrungsergänzungsmittel; Vitalstoffe)

Geeignete Nahrungsergänzungsmittel für die Gesundheit von Sehnen, Bändern und Faszien sowie Gelenken sollten die folgenden Vitalstoffe enthalten:

  • Vitamine (A, C, E, D3, B1, B2, B3, B5, B6, B12, Folsäure, Biotin)
  • Mineralstoffe (Magnesium)
  • Spurenelemente (Eisen, Kupfer, Mangan, Selen, Zink)
  • Fettsäuren (Omega-3-Fettsäuren: Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA))
  • Aminosäuren (Tryptophan)
  • Sekundäre Pflanzenstoffe (Curcumin, Bromelain aus Ananas-Extrakt)
  • Weitere Vitalstoffe (Chondroitinsulfat, Glucosaminsulfat, Kollagene, Baldrianwurzel-Extrakt, Melissenkraut-Extrakt, Schlafbeerenwurzel-Extrakt)

Bei Vorliegen einer Insomnie (Schlafstörung) infolge von Handgelenkschmerzen s. u. Insomnie/Medikamentöse Therapie/Supplemente.

Beachte: Die aufgeführten Vitalstoffe sind kein Ersatz für eine medikamentöse Therapie. Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung in der jeweiligen Lebenssituation zu ergänzen.

Für Fragen zum Thema Nahrungsergänzungsmittel stehen wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung.

Nehmen Sie bei Fragen dazu bitte per E-Mail – info@docmedicus.de – Kontakt mit uns auf, und teilen Sie uns dabei Ihre Telefonnummer mit und wann wir Sie am besten erreichen können.

Abkürzungen

  • AAFP: American Academy of Family Physicians; US-amerikanische Fachgesellschaft für Familienmedizin.
  • AAOS: American Academy of Orthopaedic Surgeons; US-amerikanische Fachgesellschaft für Orthopädie.
  • ACE: Angiotensin-Converting Enzyme; Angiotensin-konvertierendes Enzym.
  • ACP: American College of Physicians; US-amerikanische Fachgesellschaft für Innere Medizin.
  • AWMF: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften.
  • DHA: Docosahexaensäure.
  • EBJIS: European Bone and Joint Infection Society; europäische Fachgesellschaft für Knochen- und Gelenkinfektionen.
  • EPA: Eicosapentaensäure.
  • FI: Fachinformation.
  • LL: Leitlinie.
  • NSAR: Nichtsteroidale Antirheumatika.
  • p.o.: per os; Einnahme über den Mund.
  • SANJO: Septic Arthritis in Native Joints; Infektion eines körpereigenen Gelenks.
  • WHO: World Health Organization; Weltgesundheitsorganisation.

Literatur

  1. Busse JW, Sadeghirad B, Oparin Y et al.: Management of Acute Pain From Non-Low Back, Musculoskeletal Injuries: A Systematic Review and Network Meta-analysis of Randomized Trials. Ann Intern Med. 2020;173(9):730 bis 738. doi:10.7326/M19-3601.
  2. Challoumas D, Ramasubbu R, Rooney E et al.: Management of de Quervain Tenosynovitis: A Systematic Review and Network Meta-Analysis. JAMA Netw Open. 2023;6(10):e2337001. doi:10.1001/jamanetworkopen.2023.37001.

Leitlinien

  1. ACP-/AAFP-Leitlinie: Nonpharmacologic and Pharmacologic Management of Acute Pain From Non-Low Back, Musculoskeletal Injuries in Adults. Qaseem A, McLean RM, O'Gurek D et al.: Ann Intern Med. 2020;173(9):739 bis 748. August 2020. doi:10.7326/M19-3602. Leitliniennachweis [LL1].
  2. AAOS Clinical Practice Guideline: Management of Carpal Tunnel Syndrome. Mai 2024. Veröffentlichung. Langfassung [LL2].
  3. EBJIS-Leitlinie: Guideline for management of septic arthritis in native joints (SANJO). Ravn C, Neyt J, Benito N et al.: J Bone Jt Infect. 2023;8:29 bis 37. Januar 2023. doi:10.5194/jbji-8-29-2023. Langfassung [LL3].
  4. S3-Leitlinie: Diagnostik und Therapie der Gicht. (AWMF-Registernummer: 060-005). August 2024. Langfassung [LL4].

Fachinformationen

  1. ratiopharm GmbH: Diclox forte 20 mg/g Gel, Diclofenac. Herstellerseite mit aktueller Fachinformation [FI1].
  2. ratiopharm GmbH: IBU-ratiopharm 400 mg akut Schmerztabletten, Ibuprofen. Herstellerseite mit aktueller Fachinformation [FI2].
  3. ratiopharm GmbH: Paracetamol-ratiopharm 500 mg Tabletten. Herstellerseite mit aktueller Fachinformation [FI3].
  4. ratiopharm GmbH: Novaminsulfon-ratiopharm 500 mg Tabletten, Metamizol. Herstellerseite mit aktueller Fachinformation und Rote-Hand-Brief zur Agranulozytose [FI4].