Röteln (Rubella) – Prävention

Die Röteln-Impfung (Impfung gegen Röteln) als Kombinationsimpfung (Impfung gegen mehrere Krankheiten) Mumps-Masern-Röteln (MMR) beziehungsweise Mumps-Masern-Röteln-Varizellen (MMRV; im Kindesalter) ist die wichtigste und wirksamste präventive Maßnahme (vorbeugende Maßnahme). Ziel ist nicht nur der Individualschutz (Schutz der einzelnen Person), sondern insbesondere die Verhinderung von Infektionen (Ansteckungen) in der Schwangerschaft und damit des kongenitalen Rötelnsyndroms (angeborene Röteln-Erkrankung) [1, LL1-LL3].

Zur Prävention (Vorbeugung) der Rubella (Röteln) muss des Weiteren auf eine Reduktion individueller Risikofaktoren (krankheitsbegünstigende Faktoren) geachtet werden.

Verhaltensbedingte Risikofaktoren

  • Psychosoziale Situation
    • Ungünstige soziale Rahmenbedingungen können indirekt relevant sein, wenn dadurch Impfangebote nicht wahrgenommen, Impfdokumente nicht geprüft oder Nachholimpfungen versäumt werden.
    • Besonders relevant sind fehlende Impfstatuskontrollen (Kontrollen des Impfstandes) bei Kinderwunsch, vor Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen, bei medizinischem Personal, bei Betreuungspersonal und vor Reisen in Regionen mit unzureichender Rötelnkontrolle [LL1-LL3].
  • Kein ausreichender Impfschutz (Schutz durch Impfung)
    • Fehlende, unvollständige oder nicht dokumentierte MMR- beziehungsweise MMRV-Impfung ist der wichtigste vermeidbare Risikofaktor.
    • Besonders relevant ist dies bei Frauen im gebärfähigen Alter, bei medizinischem Personal, bei Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, bei ungeimpften Jugendlichen und Erwachsenen sowie bei Personen mit Herkunft oder Aufenthalt in Regionen mit unzureichender Durchimpfung [1, LL1-LL3].
  • Fehlende präkonzeptionelle Immunitätsprüfung (Prüfung des Schutzes vor einer Schwangerschaft)
    • Bei Kinderwunsch erhöht ein nicht geklärter Röteln-Immunstatus (Röteln-Schutzstatus) das Risiko, eine fehlende Immunität (Schutz gegen die Erkrankung) erst in der Schwangerschaft festzustellen.
    • Da MMR- und MMRV-Impfstoffe Lebendimpfstoffe (Impfstoffe mit abgeschwächten Erregern) sind, dürfen sie in der Schwangerschaft nicht verabreicht werden. Eine notwendige Impfung muss vor Eintritt einer Schwangerschaft erfolgen; nach Lebendimpfung soll eine Schwangerschaft für 1 Monat vermieden werden [LL1-LL3].
  • Kontakt zu erkrankten Personen in der Phase der Ansteckung
    • Rubella wird vor allem über Tröpfchen (kleinste Speicheltröpfchen) beziehungsweise nasopharyngeale Sekrete (Sekrete aus Nase und Rachen) übertragen.
    • Die Ansteckungsfähigkeit besteht typischerweise von etwa 7 Tagen vor bis 7 Tagen nach Auftreten des Exanthems (Hautausschlags) [1, LL2].
    • Ein relevanter Risikokontakt (Kontakt mit Ansteckungsrisiko) liegt insbesondere bei engem Kontakt in Haushalt, Praxis, Klinik, Kindergarten, Schule oder Betreuungseinrichtungen vor.
  • Kontakt zu Säuglingen mit kongenitalem Rötelnsyndrom
    • Säuglinge mit kongenitalem Rötelnsyndrom können Rubellavirus (Rötelnvirus) über längere Zeit ausscheiden und stellen für empfängliche Kontaktpersonen, insbesondere Schwangere ohne Immunität, ein relevantes Expositionsrisiko (Risiko durch Kontakt mit einem Erreger) dar.
  • Unzureichende Infektionskontrolle (Maßnahmen gegen Weiterverbreitung) bei Verdacht auf Rubella
    • Verzögerte Isolierung (Absonderung), fehlende Meldung, fehlende Labordiagnostik (Laboruntersuchung) und unvollständige Kontaktpersonennachverfolgung (Ermittlung von Kontaktpersonen) erhöhen das Risiko einer Weiterverbreitung.
    • Verdachtsfälle sollen frühzeitig isoliert und labordiagnostisch abgeklärt werden, da die klinische Diagnose (Diagnose anhand von Krankheitszeichen) unzuverlässig ist und bis zu einem relevanten Anteil der Infektionen subklinisch (ohne erkennbare Krankheitszeichen) oder unspezifisch verläuft [1].
  • Reisen beziehungsweise Aufenthalt in Regionen mit unzureichender Rötelnkontrolle
    • Internationaler Reiseverkehr kann bei fehlender Immunität zu importierten Infektionen führen.
    • Vor Reisen sollte ein dokumentierter vollständiger Impfschutz geprüft und gegebenenfalls vervollständigt werden [LL2, LL3].

Präventionsfaktoren

Zur Prävention der Rubella muss auf eine Reduktion individueller Risikofaktoren und auf einen vollständigen Impfschutz geachtet werden.

  • Impfung
    • Die zweimalige MMR-Impfung beziehungsweise altersentsprechend MMRV-Impfung ist die zentrale evidenzbasierte Präventionsmaßnahme [1, LL1-LL3].
    • Nach STIKO erfolgt die Grundimmunisierung (vollständiger Aufbau des Impfschutzes) gegen Masern, Mumps und Röteln im frühen Kindesalter; versäumte Impfungen sollen nachgeholt werden [LL1].
    • Ungeimpfte oder nur einmal geimpfte Personen mit fehlender Immunitätsdokumentation (Nachweis des Schutzes gegen die Erkrankung) sollen gemäß STIKO-Empfehlung nachgeimpft werden, sofern keine Kontraindikation (Gegenanzeige) besteht [LL1].
    • Bei Frauen im gebärfähigen Alter soll der Röteln-Impfschutz vor Eintritt einer Schwangerschaft geklärt und gegebenenfalls komplettiert werden [LL1].
  • Schwangerschaft und Kinderwunsch
    • MMR- und MMRV-Impfstoffe dürfen in der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
    • Nach Impfung mit einem Röteln-haltigen Lebendimpfstoff soll eine Schwangerschaft für 1 Monat vermieden werden [LL1].
    • Bei fehlender Immunität in der Schwangerschaft steht keine Impfprophylaxe (vorbeugende Impfung) zur Verfügung; erforderlich sind Expositionsvermeidung (Vermeidung von Erregerkontakt), serologische Abklärung (Blutuntersuchung auf Antikörper) nach Kontakt und geburtshilflich-infektiologische Betreuung (Betreuung durch Geburtshilfe und Infektionsmedizin).
    • Postpartal (nach der Geburt) soll bei fehlender Immunität eine MMR-Impfung erfolgen, sofern keine Kontraindikation besteht [1, LL1].
  • Hygiene und Expositionsvermeidung
    • Bei Verdacht auf Rubella sind Kontaktreduktion (Verringerung von Kontakten), Isolierung, konsequente Händehygiene und Husten-/Niesetikette sinnvoll.
    • Erkrankte sollen während der infektiösen Phase (ansteckenden Phase), insbesondere bis 7 Tage nach Exanthembeginn (Beginn des Hautausschlags), Kontakte zu Schwangeren ohne gesicherte Immunität strikt vermeiden [1].
  • Gemeinschaftseinrichtungen und berufliche Exposition
    • In medizinischen Einrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen und Betreuungseinrichtungen ist die dokumentierte Immunität des Personals entscheidend.
    • Bei Ausbrüchen (gehäuftem Auftreten) oder Verdacht auf Rubella sind rasche Meldung, Labordiagnostik, Kontaktpersonenermittlung und Schutz empfänglicher Personen erforderlich [1, LL1].

Sekundärprävention

Die Sekundärprävention (Früherkennung und Verhinderung einer Verschlechterung) richtet sich an Personen mit Verdacht auf Rubella, an Kontaktpersonen und insbesondere an Schwangere nach möglicher Exposition, um eine Weiterverbreitung zu verhindern und Risiken für den Fetus (ungeborenes Kind) frühzeitig zu erkennen.

  • Früherkennung und Diagnostik (Untersuchungen zur Erkennung)
    • Symptombeobachtung (Beobachtung von Krankheitszeichen)
      • Achten auf subfebrile Temperatur (leicht erhöhte Temperatur) oder Fieber, makulöses oder makulopapulöses Exanthem, Lymphadenopathie (Lymphknotenschwellung), Arthralgien (Gelenkschmerzen) und unspezifische katarrhalische Symptome (allgemeine Erkältungszeichen).
      • Das Exanthem beginnt typischerweise im Gesicht, breitet sich über den Körper aus und dauert meist etwa 1-3 Tage.
    • Labordiagnostik
      • Rubella-IgM
      • Rubella-IgG
      • Rubella-IgG-Avidität, insbesondere bei Schwangerschaft und unklarer Infektionszeit
      • Rubella-PCR aus Rachen-/Nasopharyngealabstrich, Urin oder anderen geeigneten Materialien bei Verdacht auf akute Infektion beziehungsweise zur Bestätigung und epidemiologischen Einordnung (Einordnung der Krankheitsausbreitung) [1]
    • Bewertung bei Schwangerschaft
      • Bei Verdacht auf mütterliche Rubella-Infektion oder relevantem Kontakt ist eine rasche serologische Abklärung erforderlich.
      • Bei bestätigter oder wahrscheinlicher Infektion in der Frühschwangerschaft (frühen Schwangerschaft) ist eine spezialisierte geburtshilfliche, pränataldiagnostische (vorgeburtlich untersuchende) und infektiologische (infektionsmedizinische) Beratung erforderlich.
  • Schutzmaßnahmen bei Verdacht
    • Isolierung infizierter oder verdächtiger Personen
      • Isolierung für 7 Tage nach Auftreten des Exanthems.
      • Vermeidung von Kontakten zu Schwangeren ohne gesicherte Immunität.
    • Nachverfolgung von Kontaktpersonen
      • Erfassung des Impf- und Immunitätsstatus.
      • Identifikation (Erkennung) empfänglicher Personen, insbesondere Schwangerer, medizinischen Personals und Kontaktpersonen in Gemeinschaftseinrichtungen.
    • Postexpositionelles Vorgehen (Vorgehen nach Erregerkontakt)
      • Eine MMR-Impfung nach Exposition verhindert eine Rubella-Infektion nicht zuverlässig, ist aber bei empfänglichen Nichtschwangeren zur Schließung von Impflücken sinnvoll, sofern keine Kontraindikation besteht.
      • Schwangere dürfen nicht mit MMR oder MMRV geimpft werden; erforderlich sind serologische Diagnostik, Beratung und Verlaufskontrolle.
    • Meldepflicht und Ausbruchsmanagement (Umgang mit gehäuftem Auftreten)
      • Rubella-Verdacht, Erkrankung und Tod sowie der labordiagnostische Nachweis sind nach den jeweils geltenden infektiologischen Meldevorgaben zu behandeln.
      • Bei Verdacht in Einrichtungen mit Schwangerenkontakt sollen Maßnahmen nicht bis zur endgültigen Laborbestätigung verzögert werden [1].

Tertiärprävention

Die Tertiärprävention (Verhinderung von Folgeschäden) zielt darauf ab, Komplikationen (Folgeprobleme) der Rubella und des kongenitalen Rötelnsyndroms langfristig zu minimieren.

  • Langzeittherapie (Langzeitbehandlung)
    • Für die akute Rubella-Infektion existiert keine spezifische antivirale Therapie (Behandlung gegen Viren) [1].
    • Die Behandlung erfolgt symptomorientiert (an den Beschwerden ausgerichtet), zum Beispiel bei Fieber, Arthralgien oder Arthritis (Gelenkentzündung).
    • Komplikationen wie Thrombozytopenie (Mangel an Blutplättchen), Enzephalitis (Gehirnentzündung) oder schwere Organmanifestationen (Organbeteiligungen) erfordern eine fachärztliche beziehungsweise stationäre Behandlung.
  • Rehabilitation (Wiederherstellung) und Nachsorge
    • Nach unkomplizierter Rubella ist in der Regel keine spezifische Rehabilitation erforderlich.
    • Nach neurologischen (das Nervensystem betreffenden) oder hämatologischen (das Blut betreffenden) Komplikationen richtet sich die Nachsorge nach Art und Schwere der Organschädigung.
    • Kinder mit kongenitalem Rötelnsyndrom benötigen eine strukturierte interdisziplinäre Langzeitbetreuung (Betreuung durch mehrere Fachrichtungen), insbesondere durch Pädiatrie (Kinderheilkunde), Audiologie (Hörmedizin), Ophthalmologie (Augenheilkunde), Kardiologie (Herzmedizin), Entwicklungsneurologie (Nervenheilkunde der kindlichen Entwicklung) und Frühförderung.
  • Psychosoziale Unterstützung
    • Bei Rubella-Infektion in der Schwangerschaft ist eine strukturierte psychosoziale und pränatalmedizinische Beratung (vorgeburtliche medizinische Beratung) erforderlich.
    • Familien von Kindern mit kongenitalem Rötelnsyndrom benötigen langfristige Unterstützung, Hilfsmittelversorgung und sozialmedizinische Koordination (Abstimmung medizinischer und sozialer Hilfen).
  • Lebensstilinterventionen (Maßnahmen zur Lebensweise)
    • Nach durchgemachter Erkrankung stehen allgemeine gesundheitsfördernde Maßnahmen im Vordergrund.
    • Entscheidend bleibt die Kontrolle des Impfstatus aller empfänglichen Kontaktpersonen, um weitere Infektionen zu verhindern.

Literatur

  1. Centers for Disease Control and Prevention. Clinical Overview of Rubella. Updated July 15, 2024. https://www.cdc.gov/rubella/hcp/clinical-overview/index.html

Leitlinien

  1. Robert Koch-Institut, Ständige Impfkommission. Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2025. Epidemiologisches Bulletin 4/2025. https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2025/04_25.pdf?__blob=publicationFile
  2. World Health Organization. Rubella vaccines: WHO position paper - July 2020. Weekly Epidemiological Record. 2020;95(27):306-324. https://www.who.int/publications/i/item/WHO-WER9527
  3. Robert Koch-Institut. RKI-Ratgeber Röteln. https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_Roeteln.html