Pneumokokken-Impfung

Die Pneumokokken-Impfung ist eine Standardimpfung (Regelimpfung), die mittels eines Totimpfstoffs durchgeführt wird. Für die Indikations- und Standardimpfung ist seit 1998 ein 23-valenter Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23) (zwischenzeitlich auch ein 13-valenter Pneumokokken-Konjugatimpfstoff PCV 13) von der STIKO empfohlen.

Die Pneumokokken-Impfung wird zunehmend zu einer Routineschutz-Impfung für Senioren. Wegen der breiteren Serotypen-Abdeckung empfiehlt die STIKO, alle Erwachsenen im Alter von 60 + mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20) zu impfen. Säuglinge, Kinder und Jugendliche sollen weiterhin mit den Pneumokokken-Impfstoffen PCV13 oder PCV15 geimpft werden. 

Das Bakterium Streptococcus pneumoniae – auch Pneumokokken genannt – gilt als Hauptverursacher der Pneumonie (Lungenentzündung) und kann weiterhin zu einer Sinusitis (Nasennebenhöhlenentzündung), Otitis media (Mittelohrentzündung) oder Meningitis (Hirnhautentzündung) führen.

Nachfolgend die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut zur Pneumokokken-Impfung:

Indikationen (Anwendungsgebiete)

  • S: Personen ≥ 60 Jahre [Impfung ab sofort mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV22) statt mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23), ggf. Wiederholungsimpfungen im Abstand von mindestens 6 Jahren nach individueller Indikationsstellung]
  • I: Patienten (wg. erhöhten individuellen Risikos/Indikationsimpfungen): Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit:
    • Angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, wie z. B.: [Sequenzielle Impfung mit dem 13-valenten Konjugatimpfstoff (PCV13) gefolgt von PPSV23 nach 6-12 Monaten, wobei PPSV23 erst ab dem Alter von 2 Jahren gegeben werden soll. **]
      • T-Zell-Defizienz bzw. gestörte T-Zell-Funktion
      • B-Zell- oder Antikörperdefizienz (z. B. Hypogammaglobulinämie)
      • Defizienz oder Funktionsstörung von myeloischen Zellen (z. B. Neutropenie, chronische Granulomatose, Leukozytenadhäsionsdefekte, Signaltransduktionsdefekte)
      • Komplement- oder Properdindefizienz
      • funktioneller Hyposplenismus (z. B. bei Sichelzellenanämie), Splenektomie* oder anatomische Asplenie
      • neoplastische Krankheiten
      • HIV-Infektion
      • nach Knochenmarktransplantation
      • immunsuppressive Therapie* (z. B. wg. Organtransplantation oder Autoimmunerkrankung)
      • Immundefizienz bei chronischem Nierenversagen, nephrotischem Syndrom oder chronischer Leberinsuffizienz
    • Beachte: Die Anwendung von PPSV23 alleine oder als sequentielle Impfung wird für Personen ≥ 18 Jahre nicht mehr empfohlen.
      • Personen ≥ 18 Jahre, die in der Vergangenheit bereits eine sequentielle Impfung (PCV13 + PPSV23) erhalten haben, sollen in einem Mindestabstand von 6 Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten. 
      • Bei ausgeprägter Immundefizienz kann bereits im Mindestabstand von 1 Jahr nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erfolgen.
    • B: Berufliche Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen, die zu einer Exposition gegenüber Metallrauchen einschließlich metalloxidischen Schweißrauchen führen.

* Impfung möglichst vor der Intervention
**Aufgrund der begrenzten Dauer des Impfschutzes soll die Impfung mit PPSV23 in allen drei Risikogruppen mit einem Mindestabstand von 6 Jahren wiederholt werden.

Legende

  • S: Standardimpfungen mit allgemeiner Anwendung 
  • I: Indikationsimpfungen für Risikogruppen bei individuell (nicht beruflich) erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie zum Schutz Dritter
  • B: Impfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos, z. B. nach Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz/Biostoffverordnung/ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und/oder zum Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit

Kontraindikationen (Gegenanzeigen)

  • Personen mit akuten, behandlungsbedürftigen Krankheiten
  • Allergie gegen Impfstoffbestandteile (siehe Zusätze des Herstellers)

Durchführung

  • Nationale Impfempfehlung:
    • Empfehlungen nach Ständiger Impfkommission (STIKO).
  • Impfstoffe nach aktuellem Stand:
    • Konjugat-Impfstoff: PCV20.
    • Konjugat-Impfstoff für Kinder: PCV13.
    • Polysaccharid-Impfstoff: PPSV23.
  • Alters- und Risikostratifikation:
    • Immunsuppression/Immundefekt (I):
      • Bevorzugt: einmalige Impfung mit PCV20, als alleiniger Impfschutz, wenn verfügbar.
      • Wenn PCV20 nicht verfügbar ist:
        • Sequenz: PCV13 → PPSV23 nach 6-12 Monaten.
        • PPSV23 erst ab einem Alter von ≥ 2 Jahren.
      • Nach bereits erfolgter PPSV23-Impfung:
        • Einmalige PCV20-Gabe nach ≥ 6 Jahren Abstand zur PPSV23-Dosis.
      • Wiederholungen:
        • Keine PCV-Wiederholung nötig nach PCV20.
        • Kein routinemäßiger erneuter PPSV23-Einsatz, sobald PCV20 verwendet wurde.
    • Chronische Erkrankungen ohne vorrangigen Immundefekt (I), Alter 2-15 Jahre:
      • Sequenzielle Impfung: PCV13 → PPSV23 nach 6-12 Monaten (PPSV23 erst ab ≥ 2 Jahren).
      • Nachholimpfungen bis einschließlich 4 Jahre:
        • Verwendung von PCV13 oder einem niedrigervalenten PCV nach lokalem Verfügbarkeitsstand.
    • Chronische Erkrankungen ohne vorrangigen Immundefekt (I), Alter 16- < 60 Jahre:
      • Einmalige Dosis PCV20.
      • Kein routinemäßiger Einsatz einer zusätzlichen PPSV23-Dosis, wenn PCV20 gegeben wurde.
    • Berufliche Hochrisiko-Exposition gegenüber Schweißrauchen (B):
      • Einmalige Dosis PCV20, sobald verfügbar und altersgerecht.
      • Wenn keine PCV20-Verfügbarkeit besteht:
        • Impfung mit PPSV23, Wiederholung nach ≥ 6 Jahren, solange die Exposition besteht.
      • Nach PCV20:
        • Keine Wiederholungsimpfung mit PPSV23.
    • Alter ≥ 60 Jahre ohne I/B-Zuordnung (Standardempfehlung):
      • Einmalige Impfung mit PCV20.
      • Nach bereits vor Jahren erhaltener PPSV23-Dosis:
        • Einmalige PCV20-Gabe nach ≥ 6 Jahren Abstand zur PPSV23-Dosis.
  • Zeitliche Abstände und Applikationsprinzipien:
    • Minimalabstand zwischen PCV und PPSV-Folgedosis: 6-12 Monate.
    • Minimalabstand zwischen zwei Pneumokokken-Impfungen: ≥ 6 Jahre (nur bei PPSV23-Indikation ohne PCV20).

Durchführung

  • Nationale Impfempfehlung:
    • Empfehlungen nach Ständige Impfkommission (STIKO).
  • Impfstoffe nach aktuellem Stand:
    • Konjugat-Impfstoff: PCV20.
    • Konjugat-Impfstoff für Kinder: PCV13.
    • Polysaccharid-Impfstoff: PPSV23.
  • Alters- und Risikostratifikation:
    • Immunsuppression/Immundefekt (I):
      • Bevorzugt: einmalige Impfung mit PCV20, als alleiniger Impfschutz, wenn verfügbar.
      • Wenn PCV20 nicht verfügbar ist:
        • Sequenz: PCV13 → PPSV23 nach 6-12 Monaten.
        • PPSV23 erst ab einem Alter von ≥2 Jahren.
      • Nach bereits erfolgter PPSV23-Impfung:
        • Einmalige PCV20-Gabe nach ≥ 6 Jahren Abstand zur PPSV23-Dosis.
      • Wiederholungen:
        • Keine PCV-Wiederholung nötig nach PCV20.
        • Kein routinemäßiger erneuter PPSV23-Einsatz, sobald PCV20 verwendet wurde.
    • Chronische Erkrankungen ohne vorrangigen Immundefekt (I), Alter 2-15 Jahre:
      • Sequenzielle Impfung: PCV13 → PPSV23 nach 6-12 Monaten (PPSV23 erst ab ≥ 2 Jahren).
      • Nachholimpfungen bis einschließlich 4 Jahre:
        • Verwendung von PCV13 oder einem niedrigervalenten PCV nach lokalem Verfügbarkeitsstand.
    • Chronische Erkrankungen ohne vorrangigen Immundefekt (I), Alter 16-< 60 Jahre:
      • Einmalige Dosis PCV20.
      • Kein routinemäßiger Einsatz einer zusätzlichen PPSV23-Dosis, wenn PCV20 gegeben wurde.
    • Berufliche Hochrisiko-Exposition gegenüber Schweißrauchen (B):
      • Einmalige Dosis PCV20, sobald verfügbar und altersgerecht.
      • Wenn keine PCV20-Verfügbarkeit besteht:
        • Impfung mit PPSV23, Wiederholung nach ≥ 6 Jahren, solange die Exposition besteht.
      • Nach PCV20:
        • Keine Wiederholungsimpfung mit PPSV23.
    • Alter ≥ 60 Jahre ohne I/B-Zuordnung (Standardempfehlung):
      • Einmalige Impfung mit PCV20.
      • Nach bereits vor Jahren erhaltener PPSV23-Dosis:
        • Einmalige PCV20-Gabe nach ≥ 6 Jahren Abstand zur PPSV23-Dosis.
  • Zeitliche Abstände und Applikationsprinzipien:
    • Minimalabstand zwischen PCV und PPSV-Folgedosis: 6-12 Monate.
    • Minimalabstand zwischen zwei Pneumokokken-Impfungen: ≥ 6 Jahre (nur bei PPSV23-Indikation ohne PCV20).

Pneumokokken-Konjugatimpfstoffe (PCV13, PCV15, PCV20):

Der Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (enthält Bestandteile der Kapsel des Erregers in veränderter Form) wird eingesetzt bei:

  • Säuglinge und Kleinkinder – Grundimmunisierung:
    • Reifgeborene Säuglinge erhalten insgesamt 3 Impfstoffdosen im Alter von 2, 4 und 11-14 Monaten (2+1-Impfschema) mit einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV13 oder PCV15). Zwischen der 1. und 2. Dosis soll ein Abstand von 2 Monaten, zwischen der 2. und 3. Dosis ein Mindestabstand von 6 Monaten eingehalten werden.
    • Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) erhalten 4 Impfstoffdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11-14 Monaten (3+1-Impfschema) mit PCV13 oder PCV15.
    • Kleinkinder im Alter von 12 Monaten bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, die noch nicht oder unvollständig geimpft sind, erhalten eine Nachholimpfung mit insgesamt 2 Dosen eines Konjugatimpfstoffs (PCV13 oder PCV15) im Abstand von mindestens 8 Wochen.
  • Risikokinder und -jugendliche mit Grunderkrankungen (2-17 Jahre):
    • Bei ungeimpften Patienten mit angeborener oder erworbener Immundefizienz oder chronischer Nierenerkrankung soll die Impfung zuerst mit einem Konjugatimpfstoff (PCV13 oder PCV15) erfolgen.
    • Im Anschluss erfolgt eine sequenzielle Impfung mit dem Polysaccharid-Impfstoff PPSV23 im Abstand von 6–12 Monaten (PPSV23 erst ab dem Alter von 2 Jahren).
  • Erwachsene ab 18 Jahren mit Risikofaktoren sowie Standardimpfung ab 60 Jahren:
    • Für Personen ab 18 Jahren mit bestimmten Grunderkrankungen (z. B. Immundefekte, chronische Herz-, Lungen-, Leber- oder Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus) sowie für alle Personen ab 60 Jahren wird eine einmalige Impfung mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20) empfohlen.
    • Personen, die bereits früher eine Impfung mit PPSV23 erhalten haben, sollen im Mindestabstand von 6 Jahren zu dieser Impfung eine Dosis PCV20 erhalten.

Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23):

Der Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff (enthält Bestandteile der Kapsel der Erreger; 23-valenter Polysaccharid-Impfstoff; PPSV23) wird eingesetzt bei:

  • Kinder und Jugendliche (2-17 Jahre) mit Risikofaktoren:
    • Bei Kindern ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr und Jugendlichen mit definierten Grunderkrankungen erfolgt eine sequenzielle Impfung: zuerst Konjugatimpfstoff (PCV13 oder PCV15), danach PPSV23 im Abstand von 6–12 Monaten.
    • Bei weiter bestehender Indikation kann eine Auffrischimpfung mit PPSV23 nach einem Mindestabstand von 6 Jahren erfolgen.
  • Erwachsene mit bestehender PPSV23-Vorimpfung:
    • PPSV23 wird bei Erwachsenen neu nur noch in Sonderfällen eingesetzt; die Standard- und Indikationsimpfungen ab 18 Jahren erfolgen heute bevorzugt mit PCV20.
    • Für bereits mit PPSV23 geimpfte Erwachsene gilt: Im Mindestabstand von 6 Jahren soll eine Auffrischung mit PCV20 erfolgen; eine routinemäßige erneute PPSV23-Gabe ist bei Einsatz von PCV20 in der Regel nicht mehr erforderlich.

Umsetzung der sequentiellen Pneumokokken-Indikationsimpfung ab dem Alter von ≥ 2 bis 17 Jahren unter Berücksichtigung des bisherigen Impfstatus

Impfstatus  Empfohlenes Impfschema für die sequentielle Impfung  PPSV23-Wiederholungsimpfung im Abstand
von mindestens 6 Jahren zur letzten
PPSV23-Impfung  
  1. Impfung 2. Impfung
 Keine Impfung  PCV13 PPSV23 im Abstand von 6-12 Monaten*  ja
PCV13  PSV23 im Abstand von 6-12 Monaten   entfällt  ja
PCV7 oder PCV10 PCV13  PPSV23 im Abstand von 6-12 Monaten*   ja
PPSV23 vor < 6 Jahren PCV13 im Abstand von 12 Monaten PPSV23 im Abstand von mind. 6 Jahren zur vorangegangenen PPSV23 Impfung  ja
PPSV23 vor ≥ 6 Jahren PCV13 PPSV23 im Abstand von 6-12 Monaten*   ja
PCV13 + PPSV23 entfällt entfällt  ja

*PPSV23 (23-valenter Polysaccharid-Impfstoff) kann frühestens 2 Monate nach der PVC13-Impfung (13-valenter Konjugatimpfstoff) gegeben werden (z. B. bei Impfung vor geplanter immunsuppressiver Therapie); ein längerer Abstand von 6-12 Monaten ist immunologisch günstiger.

Beachte: Ab Stand STIKO von 2023 soll für Pneumokokken-Standardimpfungen bei Erwachsenen nur noch der 20-valente Konjugatimpfstoff (PCV20) verwendet werden und nicht mehr der 23-valente Polysaccharidimpfstoff (PPSV23). Personen, die bereits mit PPSV23 geimpft wurden, sollen in einem Mindestabstand von sechs Jahren eine Auffrischung mit PCV20 erhalten.

Wirksamkeit

  • Zuverlässige Wirksamkeit gegen septische Verläufe bei invasiven Infektionen
  • Befriedigend bis unzureichende Wirksamkeit gegen andere Formen
  • Impfschutz circa ab der 2./3. Woche nach der Impfung.
  • Dauer des Impfschutzes individuell sehr unterschiedlich, etwa 3-5 Jahre
  • Den besten Impfschutz bietet die Impfung von PCV13 gefolgt von PPV23 (= sequentielle Impfung).
    Der Vorteil von PCV13 gegenüber PPV23 ist die Ausbildung von Gedächtniszellen und damit eine bessere und länger andauernde Impfantwort – der Nachteil ist die geringere Coverage (Impfschutz).

Mögliche Nebenwirkungen/ Impfreaktionen

  • Bei dem Impfstoff für Säuglinge und Kleinkinder sind keine Nebenwirkungen bekannt.
  • Bei dem Impfstoff für Erwachsene kann es zu lokalen Reaktionen wie Rötung und Schwellung, oder sehr selten zu allergischen Reaktionen kommen.