Pneumokokken-Impfung
Die Pneumokokken-Impfung ist eine Standardimpfung (Regelimpfung), die mittels eines Totimpfstoffs durchgeführt wird. Für die Indikations- und Standardimpfung ist seit 1998 ein 23-valenter Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23) (zwischenzeitlich auch ein 13-valenter Pneumokokken-Konjugatimpfstoff PCV 13) von der STIKO empfohlen.
Die Pneumokokken-Impfung wird zunehmend zu einer Routineschutz-Impfung für Senioren. Wegen der breiteren Serotypen-Abdeckung empfiehlt die STIKO, alle Erwachsenen im Alter von 60 + mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20) zu impfen. Säuglinge, Kinder und Jugendliche sollen weiterhin mit den Pneumokokken-Impfstoffen PCV13 oder PCV15 geimpft werden.
Das Bakterium Streptococcus pneumoniae – auch Pneumokokken genannt – gilt als Hauptverursacher der Pneumonie (Lungenentzündung) und kann weiterhin zu einer Sinusitis (Nasennebenhöhlenentzündung), Otitis media (Mittelohrentzündung) oder Meningitis (Hirnhautentzündung) führen.
Nachfolgend die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut zur Pneumokokken-Impfung:
Indikationen (Anwendungsgebiete)
- S: Personen ≥ 60 Jahre [Impfung ab sofort mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV22) statt mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23), ggf. Wiederholungsimpfungen im Abstand von mindestens 6 Jahren nach individueller Indikationsstellung]
- I: Patienten (wg. erhöhten individuellen Risikos/Indikationsimpfungen): Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit:
- Angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, wie z. B.: [Sequenzielle Impfung mit dem 13-valenten Konjugatimpfstoff (PCV13) gefolgt von PPSV23 nach 6-12 Monaten, wobei PPSV23 erst ab dem Alter von 2 Jahren gegeben werden soll. **]
- T-Zell-Defizienz bzw. gestörte T-Zell-Funktion
- B-Zell- oder Antikörperdefizienz (z. B. Hypogammaglobulinämie)
- Defizienz oder Funktionsstörung von myeloischen Zellen (z. B. Neutropenie, chronische Granulomatose, Leukozytenadhäsionsdefekte, Signaltransduktionsdefekte)
- Komplement- oder Properdindefizienz
- funktioneller Hyposplenismus (z. B. bei Sichelzellenanämie), Splenektomie* oder anatomische Asplenie
- neoplastische Krankheiten
- HIV-Infektion
- nach Knochenmarktransplantation
- immunsuppressive Therapie* (z. B. wg. Organtransplantation oder Autoimmunerkrankung)
- Immundefizienz bei chronischem Nierenversagen, nephrotischem Syndrom oder chronischer Leberinsuffizienz
- T-Zell-Defizienz bzw. gestörte T-Zell-Funktion
- Beachte: Die Anwendung von PPSV23 alleine oder als sequentielle Impfung wird für Personen ≥ 18 Jahre nicht mehr empfohlen.
- Personen ≥ 18 Jahre, die in der Vergangenheit bereits eine sequentielle Impfung (PCV13 + PPSV23) erhalten haben, sollen in einem Mindestabstand von 6 Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten.
- Bei ausgeprägter Immundefizienz kann bereits im Mindestabstand von 1 Jahr nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erfolgen.
- B: Berufliche Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen, die zu einer Exposition gegenüber Metallrauchen einschließlich metalloxidischen Schweißrauchen führen.
- Angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, wie z. B.: [Sequenzielle Impfung mit dem 13-valenten Konjugatimpfstoff (PCV13) gefolgt von PPSV23 nach 6-12 Monaten, wobei PPSV23 erst ab dem Alter von 2 Jahren gegeben werden soll. **]
* Impfung möglichst vor der Intervention
**Aufgrund der begrenzten Dauer des Impfschutzes soll die Impfung mit PPSV23 in allen drei Risikogruppen mit einem Mindestabstand von 6 Jahren wiederholt werden.
Legende
- S: Standardimpfungen mit allgemeiner Anwendung
- I: Indikationsimpfungen für Risikogruppen bei individuell (nicht beruflich) erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie zum Schutz Dritter
- B: Impfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos, z. B. nach Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz/Biostoffverordnung/ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und/oder zum Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Kontraindikationen (Gegenanzeigen)
- Personen mit akuten, behandlungsbedürftigen Krankheiten
- Allergie gegen Impfstoffbestandteile (siehe Zusätze des Herstellers)
Durchführung
- Nationale Impfempfehlung:
- Empfehlungen nach Ständiger Impfkommission (STIKO).
- Impfstoffe nach aktuellem Stand:
- Konjugat-Impfstoff: PCV20.
- Konjugat-Impfstoff für Kinder: PCV13.
- Polysaccharid-Impfstoff: PPSV23.
- Alters- und Risikostratifikation:
- Immunsuppression/Immundefekt (I):
- Bevorzugt: einmalige Impfung mit PCV20, als alleiniger Impfschutz, wenn verfügbar.
- Wenn PCV20 nicht verfügbar ist:
- Sequenz: PCV13 → PPSV23 nach 6-12 Monaten.
- PPSV23 erst ab einem Alter von ≥ 2 Jahren.
- Nach bereits erfolgter PPSV23-Impfung:
- Einmalige PCV20-Gabe nach ≥ 6 Jahren Abstand zur PPSV23-Dosis.
- Wiederholungen:
- Keine PCV-Wiederholung nötig nach PCV20.
- Kein routinemäßiger erneuter PPSV23-Einsatz, sobald PCV20 verwendet wurde.
- Chronische Erkrankungen ohne vorrangigen Immundefekt (I), Alter 2-15 Jahre:
- Sequenzielle Impfung: PCV13 → PPSV23 nach 6-12 Monaten (PPSV23 erst ab ≥ 2 Jahren).
- Nachholimpfungen bis einschließlich 4 Jahre:
- Verwendung von PCV13 oder einem niedrigervalenten PCV nach lokalem Verfügbarkeitsstand.
- Chronische Erkrankungen ohne vorrangigen Immundefekt (I), Alter 16- < 60 Jahre:
- Einmalige Dosis PCV20.
- Kein routinemäßiger Einsatz einer zusätzlichen PPSV23-Dosis, wenn PCV20 gegeben wurde.
- Berufliche Hochrisiko-Exposition gegenüber Schweißrauchen (B):
- Einmalige Dosis PCV20, sobald verfügbar und altersgerecht.
- Wenn keine PCV20-Verfügbarkeit besteht:
- Impfung mit PPSV23, Wiederholung nach ≥ 6 Jahren, solange die Exposition besteht.
- Nach PCV20:
- Keine Wiederholungsimpfung mit PPSV23.
- Alter ≥ 60 Jahre ohne I/B-Zuordnung (Standardempfehlung):
- Einmalige Impfung mit PCV20.
- Nach bereits vor Jahren erhaltener PPSV23-Dosis:
- Einmalige PCV20-Gabe nach ≥ 6 Jahren Abstand zur PPSV23-Dosis.
- Immunsuppression/Immundefekt (I):
- Zeitliche Abstände und Applikationsprinzipien:
- Minimalabstand zwischen PCV und PPSV-Folgedosis: 6-12 Monate.
- Minimalabstand zwischen zwei Pneumokokken-Impfungen: ≥ 6 Jahre (nur bei PPSV23-Indikation ohne PCV20).
Durchführung
- Nationale Impfempfehlung:
- Empfehlungen nach Ständige Impfkommission (STIKO).
- Impfstoffe nach aktuellem Stand:
- Konjugat-Impfstoff: PCV20.
- Konjugat-Impfstoff für Kinder: PCV13.
- Polysaccharid-Impfstoff: PPSV23.
- Alters- und Risikostratifikation:
- Immunsuppression/Immundefekt (I):
- Bevorzugt: einmalige Impfung mit PCV20, als alleiniger Impfschutz, wenn verfügbar.
- Wenn PCV20 nicht verfügbar ist:
- Sequenz: PCV13 → PPSV23 nach 6-12 Monaten.
- PPSV23 erst ab einem Alter von ≥2 Jahren.
- Nach bereits erfolgter PPSV23-Impfung:
- Einmalige PCV20-Gabe nach ≥ 6 Jahren Abstand zur PPSV23-Dosis.
- Wiederholungen:
- Keine PCV-Wiederholung nötig nach PCV20.
- Kein routinemäßiger erneuter PPSV23-Einsatz, sobald PCV20 verwendet wurde.
- Chronische Erkrankungen ohne vorrangigen Immundefekt (I), Alter 2-15 Jahre:
- Sequenzielle Impfung: PCV13 → PPSV23 nach 6-12 Monaten (PPSV23 erst ab ≥ 2 Jahren).
- Nachholimpfungen bis einschließlich 4 Jahre:
- Verwendung von PCV13 oder einem niedrigervalenten PCV nach lokalem Verfügbarkeitsstand.
- Chronische Erkrankungen ohne vorrangigen Immundefekt (I), Alter 16-< 60 Jahre:
- Einmalige Dosis PCV20.
- Kein routinemäßiger Einsatz einer zusätzlichen PPSV23-Dosis, wenn PCV20 gegeben wurde.
- Berufliche Hochrisiko-Exposition gegenüber Schweißrauchen (B):
- Einmalige Dosis PCV20, sobald verfügbar und altersgerecht.
- Wenn keine PCV20-Verfügbarkeit besteht:
- Impfung mit PPSV23, Wiederholung nach ≥ 6 Jahren, solange die Exposition besteht.
- Nach PCV20:
- Keine Wiederholungsimpfung mit PPSV23.
- Alter ≥ 60 Jahre ohne I/B-Zuordnung (Standardempfehlung):
- Einmalige Impfung mit PCV20.
- Nach bereits vor Jahren erhaltener PPSV23-Dosis:
- Einmalige PCV20-Gabe nach ≥ 6 Jahren Abstand zur PPSV23-Dosis.
- Immunsuppression/Immundefekt (I):
- Zeitliche Abstände und Applikationsprinzipien:
- Minimalabstand zwischen PCV und PPSV-Folgedosis: 6-12 Monate.
- Minimalabstand zwischen zwei Pneumokokken-Impfungen: ≥ 6 Jahre (nur bei PPSV23-Indikation ohne PCV20).
Pneumokokken-Konjugatimpfstoffe (PCV13, PCV15, PCV20):
Der Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (enthält Bestandteile der Kapsel des Erregers in veränderter Form) wird eingesetzt bei:
- Säuglinge und Kleinkinder – Grundimmunisierung:
- Reifgeborene Säuglinge erhalten insgesamt 3 Impfstoffdosen im Alter von 2, 4 und 11-14 Monaten (2+1-Impfschema) mit einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV13 oder PCV15). Zwischen der 1. und 2. Dosis soll ein Abstand von 2 Monaten, zwischen der 2. und 3. Dosis ein Mindestabstand von 6 Monaten eingehalten werden.
- Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) erhalten 4 Impfstoffdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11-14 Monaten (3+1-Impfschema) mit PCV13 oder PCV15.
- Kleinkinder im Alter von 12 Monaten bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, die noch nicht oder unvollständig geimpft sind, erhalten eine Nachholimpfung mit insgesamt 2 Dosen eines Konjugatimpfstoffs (PCV13 oder PCV15) im Abstand von mindestens 8 Wochen.
- Risikokinder und -jugendliche mit Grunderkrankungen (2-17 Jahre):
- Bei ungeimpften Patienten mit angeborener oder erworbener Immundefizienz oder chronischer Nierenerkrankung soll die Impfung zuerst mit einem Konjugatimpfstoff (PCV13 oder PCV15) erfolgen.
- Im Anschluss erfolgt eine sequenzielle Impfung mit dem Polysaccharid-Impfstoff PPSV23 im Abstand von 6–12 Monaten (PPSV23 erst ab dem Alter von 2 Jahren).
- Erwachsene ab 18 Jahren mit Risikofaktoren sowie Standardimpfung ab 60 Jahren:
- Für Personen ab 18 Jahren mit bestimmten Grunderkrankungen (z. B. Immundefekte, chronische Herz-, Lungen-, Leber- oder Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus) sowie für alle Personen ab 60 Jahren wird eine einmalige Impfung mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20) empfohlen.
- Personen, die bereits früher eine Impfung mit PPSV23 erhalten haben, sollen im Mindestabstand von 6 Jahren zu dieser Impfung eine Dosis PCV20 erhalten.
Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23):
Der Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff (enthält Bestandteile der Kapsel der Erreger; 23-valenter Polysaccharid-Impfstoff; PPSV23) wird eingesetzt bei:
- Kinder und Jugendliche (2-17 Jahre) mit Risikofaktoren:
- Bei Kindern ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr und Jugendlichen mit definierten Grunderkrankungen erfolgt eine sequenzielle Impfung: zuerst Konjugatimpfstoff (PCV13 oder PCV15), danach PPSV23 im Abstand von 6–12 Monaten.
- Bei weiter bestehender Indikation kann eine Auffrischimpfung mit PPSV23 nach einem Mindestabstand von 6 Jahren erfolgen.
- Erwachsene mit bestehender PPSV23-Vorimpfung:
- PPSV23 wird bei Erwachsenen neu nur noch in Sonderfällen eingesetzt; die Standard- und Indikationsimpfungen ab 18 Jahren erfolgen heute bevorzugt mit PCV20.
- Für bereits mit PPSV23 geimpfte Erwachsene gilt: Im Mindestabstand von 6 Jahren soll eine Auffrischung mit PCV20 erfolgen; eine routinemäßige erneute PPSV23-Gabe ist bei Einsatz von PCV20 in der Regel nicht mehr erforderlich.
Umsetzung der sequentiellen Pneumokokken-Indikationsimpfung ab dem Alter von ≥ 2 bis 17 Jahren unter Berücksichtigung des bisherigen Impfstatus
| Impfstatus | Empfohlenes Impfschema für die sequentielle Impfung | PPSV23-Wiederholungsimpfung im Abstand von mindestens 6 Jahren zur letzten PPSV23-Impfung |
|
| 1. Impfung | 2. Impfung | ||
| Keine Impfung | PCV13 | PPSV23 im Abstand von 6-12 Monaten* | ja |
| PCV13 | PSV23 im Abstand von 6-12 Monaten | entfällt | ja |
| PCV7 oder PCV10 | PCV13 | PPSV23 im Abstand von 6-12 Monaten* | ja |
| PPSV23 vor < 6 Jahren | PCV13 im Abstand von 12 Monaten | PPSV23 im Abstand von mind. 6 Jahren zur vorangegangenen PPSV23 Impfung | ja |
| PPSV23 vor ≥ 6 Jahren | PCV13 | PPSV23 im Abstand von 6-12 Monaten* | ja |
| PCV13 + PPSV23 | entfällt | entfällt | ja |
*PPSV23 (23-valenter Polysaccharid-Impfstoff) kann frühestens 2 Monate nach der PVC13-Impfung (13-valenter Konjugatimpfstoff) gegeben werden (z. B. bei Impfung vor geplanter immunsuppressiver Therapie); ein längerer Abstand von 6-12 Monaten ist immunologisch günstiger.
Beachte: Ab Stand STIKO von 2023 soll für Pneumokokken-Standardimpfungen bei Erwachsenen nur noch der 20-valente Konjugatimpfstoff (PCV20) verwendet werden und nicht mehr der 23-valente Polysaccharidimpfstoff (PPSV23). Personen, die bereits mit PPSV23 geimpft wurden, sollen in einem Mindestabstand von sechs Jahren eine Auffrischung mit PCV20 erhalten.
Wirksamkeit
- Zuverlässige Wirksamkeit gegen septische Verläufe bei invasiven Infektionen
- Befriedigend bis unzureichende Wirksamkeit gegen andere Formen
- Impfschutz circa ab der 2./3. Woche nach der Impfung.
- Dauer des Impfschutzes individuell sehr unterschiedlich, etwa 3-5 Jahre
- Den besten Impfschutz bietet die Impfung von PCV13 gefolgt von PPV23 (= sequentielle Impfung).
Der Vorteil von PCV13 gegenüber PPV23 ist die Ausbildung von Gedächtniszellen und damit eine bessere und länger andauernde Impfantwort – der Nachteil ist die geringere Coverage (Impfschutz).
Mögliche Nebenwirkungen/ Impfreaktionen
- Bei dem Impfstoff für Säuglinge und Kleinkinder sind keine Nebenwirkungen bekannt.
- Bei dem Impfstoff für Erwachsene kann es zu lokalen Reaktionen wie Rötung und Schwellung, oder sehr selten zu allergischen Reaktionen kommen.