Sturzneigung – Medikamentöse Therapie

Therapieziele

  • Verminderung arzneimittelbedingter Sturzrisiken und Vermeidung weiterer Stürze und sturzbedingter Verletzungen.
  • Erhaltung von Mobilität, Selbstständigkeit und Lebensqualität bei weiterhin ausreichender Behandlung der zugrunde liegenden Erkrankungen.
  • Reduktion unnötiger oder unverhältnismäßig belastender Arzneimittel durch eine strukturierte Medikamentenüberprüfung und ein individuell geplantes Deprescribing [1, 2, LL1, LL2].

Therapieempfehlungen

  • Grundprinzip: Es gibt keine allgemein indizierte medikamentöse Behandlung der Sturzneigung. Die Pharmakotherapie richtet sich nach behandelbaren Ursachen; bei arzneimittelbedingtem Risiko stehen die Überprüfung, Dosisanpassung, Umstellung oder Beendigung einer bestehenden Behandlung im Vordergrund [LL1, LL2].
  • Medikamentenüberprüfung: Bei Sturzneigung, wiederholten Stürzen oder einem Sturz nach Beginn beziehungsweise Intensivierung einer Arzneimitteltherapie soll die vollständige Medikation strukturiert überprüft werden. Dies umfasst Dauer- und Bedarfsmedikation, frei verkäufliche Arzneimittel, Schlafmittel, Augentropfen und tatsächlich eingenommene Präparate [1, LL1, LL2].
  • Sturzfördernde Arzneimittel: Besonders zu prüfen sind Benzodiazepine, Z-Substanzen, Antidepressiva, Antipsychotika, Opioide, Antiepileptika einschließlich Gabapentinoiden, anticholinerg wirksame Arzneimittel sowie Medikamente, die eine symptomatische Blutdrucksenkung, Volumendepletion (Verminderung des Flüssigkeitsvolumens im Kreislauf) oder Hypoglykämie (Unterzuckerung) verursachen können. Ein erhöhtes Risiko ist keine automatische Absetzindikation; entscheidend ist die individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung [1, 2, 3, LL5].
  • Kombinationen: Mehrere zentral wirksame oder anticholinerge Arzneimittel können das Risiko zusätzlich erhöhen. Besonders kritisch sind Kombinationen aus Opioiden, Benzodiazepinen und Gabapentinoiden; neben Stürzen ist eine Atemdepression (gefährliche Abschwächung der Atmung) möglich. Auch Alkohol ist einzubeziehen [2, FI1].
  • Begleitmaßnahmen: Die Medikamentenüberprüfung soll Bestandteil einer individuell abgestimmten Sturzprävention sein, insbesondere zusammen mit Kraft- und Gleichgewichtstraining sowie der Behandlung weiterer Sturzursachen. Für die Medikamentenüberprüfung beziehungsweise das Deprescribing als alleinige Maßnahme ist eine Verringerung der Sturzhäufigkeit nicht sicher belegt [4, LL1, LL2].

Strukturierte Medikamentenüberprüfung

  1. Für jedes Arzneimittel Indikation, aktuellen Nutzen, Behandlungsdauer, tatsächliche Einnahme, Dosis, Einnahmezeit und bisherige Absetzversuche dokumentieren. Doppelverordnungen und Verordnungskaskaden identifizieren.
  2. Den zeitlichen Zusammenhang zwischen Stürzen und Neueinstellung, Dosiserhöhung, Bedarfsmedikation oder Veränderungen der Nierenfunktion prüfen.
  3. Gezielt nach Tagesmüdigkeit, Benommenheit, Schwindel, Gangunsicherheit, orthostatischen Beschwerden (Beschwerden beim Aufstehen durch einen Blutdruckabfall), Bewusstseinsverlust und möglichen Hypoglykämien fragen.
  4. Blutdruck und Puls einschließlich einer orthostatischen Messung erfassen; bei entsprechender Medikation beziehungsweise Symptomatik Nierenfunktion, Natrium, Kalium und Glucose kontrollieren. Eine orthostatische Hypotonie (Blutdruckabfall beim Aufstehen) wird üblicherweise durch einen Abfall des systolischen Blutdrucks um mindestens 20 mmHg oder des diastolischen Blutdrucks um mindestens 10 mmHg innerhalb von 3 Minuten nach dem Aufstehen definiert [LL7].
  5. Ein strukturiertes Instrument wie STOPPFall oder STOPP/START ergänzend verwenden. Die Kriterien unterstützen die Prüfung; sie ersetzen weder die klinische Beurteilung noch die Berücksichtigung notwendiger Behandlungen [1, 3].
  6. Gemeinsam mit dem Patienten und gegebenenfalls Angehörigen festlegen, welche Arzneimittel beibehalten, angepasst, ersetzt oder abgesetzt werden. Zuständigkeit und Nachkontrollen verbindlich vereinbaren [LL3].

Sturzfördernde Arzneimittel nach Wirkstoffgruppen

Die nachfolgenden Wirkstoffe sind Beispiele für überprüfungsbedürftige bestehende Behandlungen. Sie sind keine Therapieempfehlung gegen Sturzneigung. Die Angaben zur Dosierung beziehen sich auf die Überprüfung beziehungsweise Reduktion; ein universell anwendbarer Absetzplan besteht nicht. Präparatspezifische Kontraindikationen und Fachinformationen sind zusätzlich zu beachten.

Benzodiazepine und Z-Substanzen

Wirkstoff Besonderheiten
Beispielsweise Lorazepam, Oxazepam, Diazepam Kurzwirksame Benzodiazepine sind hinsichtlich des Sturzrisikos nicht grundsätzlich sicherer. Nach regelmäßiger Einnahme nicht abrupt absetzen; bei älteren Menschen keine routinemäßige Umstellung auf Diazepam wegen möglicher Akkumulation [2, LL4].
Zolpidem, Zopiclon Auch Z-Substanzen können Stürze und Abhängigkeit begünstigen. Eine Umstellung zwischen Schlafmitteln beseitigt das Risiko nicht zuverlässig [1, 2, LL3].
  • Wirkweise: Verstärkung der GABA-vermittelten Hemmung; mögliche Beeinträchtigung von Wachheit, Reaktionsfähigkeit und Gleichgewicht.
  • Indikationen: Präparatspezifisch insbesondere kurzzeitige Behandlung schwerer Schlaf- oder Angststörungen; bei Benzodiazepinen weitere spezielle Indikationen. Die fortbestehende Notwendigkeit einer Langzeitbehandlung ist zu überprüfen [LL3, LL4].
  • Kontraindikationen: Präparatspezifisch unter anderem schwere Ateminsuffizienz (unzureichende Atemfunktion) und bestimmte schlafbezogene Atemstörungen; besondere Vorsicht bei gleichzeitiger Einnahme anderer zentral dämpfender Substanzen.
  • Nebenwirkungen: Sedierung (Dämpfung der Wachheit), Ataxie (Störung der Bewegungskoordination), kognitive Beeinträchtigung (Beeinträchtigung von Denken und Gedächtnis), Stürze und Abhängigkeit; bei zu rascher Reduktion Entzugssymptome bis zu Delir (akuter Verwirrtheitszustand) und Krampfanfällen [2, LL4].

Antidepressiva und Antipsychotika

Wirkstoff Besonderheiten
Beispielsweise Amitriptylin, Doxepin, Citalopram, Sertralin, Venlafaxin, Duloxetin, Mirtazapin Anticholinerge, sedierende und blutdrucksenkende Wirkungen berücksichtigen; auch SSRI und SNRI sind bei Sturzanamnese zu prüfen. Absetzsymptome und Wiederauftreten der behandelten Erkrankung unterscheiden [2, LL6].
Beispielsweise Risperidon, Quetiapin, Haloperidol Dieses Schema gilt nicht allgemein für Schizophrenie (psychische Erkrankung mit möglichen Störungen der Wahrnehmung und des Denkens), bipolare Erkrankungen (Erkrankungen mit depressiven und manischen Phasen) oder andere fortbestehende psychiatrische Indikationen. Eine Behandlung allein wegen Schlafstörungen ist kritisch zu überprüfen [LL8].
  • Wirkweise: Antidepressiva beeinflussen unter anderem die monoaminerge Signalübertragung; Antipsychotika insbesondere dopaminerge und je nach Präparat weitere Rezeptorsysteme.
  • Indikationen: Gesicherte psychiatrische beziehungsweise präparatspezifische weitere Indikationen; eine wirksame Behandlung darf nicht allein wegen eines Sturzereignisses beendet werden.
  • Kontraindikationen: Wirkstoffabhängig, beispielsweise bestimmte kardiale Risiken oder unzulässige Arzneimittelkombinationen. Bei Parkinson-Syndromen (Erkrankungen mit Bewegungsverlangsamung, Muskelsteifigkeit und gegebenenfalls Zittern) ist die Auswahl von Antipsychotika besonders sorgfältig vorzunehmen.
  • Nebenwirkungen: Sedierung, orthostatische Hypotonie, Hyponatriämie (zu niedriger Natriumgehalt im Blut), anticholinerge Beschwerden beziehungsweise extrapyramidale Störungen (arzneimittelbedingte Bewegungsstörungen); dadurch mögliche Zunahme des Sturzrisikos [1, 2].

Opioide und Gabapentinoide

Wirkstoff Besonderheiten
Beispielsweise Morphin, Oxycodon, Tramadol Schmerz, Funktion und Nebenwirkungen gemeinsam bewerten. Unzureichend behandelte Schmerzen können die Mobilität ebenfalls beeinträchtigen. Keine erzwungene rasche Reduktion einer stabilen Langzeittherapie [LL9].
Pregabalin; außerdem Gabapentin Schwindel und Somnolenz (ausgeprägte Schläfrigkeit) sind besonders relevant. Bei antiepileptischer Indikation nur unter entsprechender fachärztlicher Planung reduzieren; Opioidkombinationen kritisch prüfen [2, FI1].
  • Wirkweise: Opioide aktivieren Opioidrezeptoren; Gabapentinoide binden an die α2δ-Untereinheit spannungsabhängiger Calciumkanäle.
  • Indikationen: Opioide bei entsprechend behandlungsbedürftigen Schmerzen; Gabapentinoide insbesondere bei neuropathischen Schmerzen (Schmerzen durch eine Schädigung oder Erkrankung von Nerven) und präparatspezifisch bei Epilepsie (Erkrankung mit wiederkehrenden Krampfanfällen) beziehungsweise weiteren zugelassenen Indikationen.
  • Kontraindikationen: Präparatspezifisch; bei Opioiden insbesondere relevante Atemdepression. Eine Niereninsuffizienz (eingeschränkte Nierenfunktion) erfordert bei Gabapentinoiden eine Dosisanpassung und ist nicht grundsätzlich eine absolute Kontraindikation [FI1].
  • Nebenwirkungen: Benommenheit, Schwindel, Gangunsicherheit; bei Opioiden zusätzlich Obstipation (Verstopfung) und Atemdepression, bei Gabapentinoiden unter anderem periphere Ödeme (Flüssigkeitseinlagerungen, beispielsweise an den Beinen). Entzugssymptome sind möglich [2, FI1].

Anticholinerge Arzneimittel und sedierende Antihistaminika

Wirkstoff Besonderheiten
Beispielsweise Oxybutynin, Tolterodin; anticholinerge Begleitwirkungen anderer Arzneimittel Kognitive Beschwerden, Sehstörungen und Harnverhalt (Unfähigkeit, die gefüllte Blase zu entleeren) erfassen. Bei Umstellung auch die Risiken der Alternative und ein mögliches Wiederauftreten der Blasenbeschwerden berücksichtigen [1, 2].
Diphenhydramin, Doxylamin; beispielsweise Dimenhydrinat Besonders Schlafmittel aus der Selbstmedikation werden häufig nicht als relevante Arzneimittel angegeben. Sedierung und anticholinerge Belastung können zusammenwirken [1, 2].
  • Wirkweise: Anticholinerge Arzneimittel hemmen muskarinische Rezeptoren; ältere H1-Antihistaminika wirken häufig zusätzlich zentral sedierend.
  • Indikationen: Präparatspezifisch unter anderem überaktive Blase (häufiger, schwer unterdrückbarer Harndrang), allergische Beschwerden oder Übelkeit; die konkrete Notwendigkeit ist zu prüfen.
  • Kontraindikationen: Bei ausgeprägter antimuskarinischer Wirkung präparatspezifisch insbesondere Harnverhalt und unbehandeltes Engwinkelglaukom (Form des grünen Stars mit verengtem Abflusswinkel im Auge).
  • Nebenwirkungen: Mundtrockenheit, Obstipation, Akkommodationsstörungen (Störungen der Scharfstellung des Auges), Verwirrtheit, Delir und Harnverhalt; mögliche Verschlechterung der Gangsicherheit [1, 2].

Blutdrucksenkende Arzneimittel, Diuretika und weitere kardiovaskuläre Arzneimittel

Wirkstoff Besonderheiten
Beispielsweise Doxazosin, Tamsulosin, Nitrate; andere Antihypertensiva bei symptomatischer Blutdrucksenkung Insbesondere orthostatische Beschwerden und Stürze nach Neueinstellung prüfen. Eine notwendige antihypertensive oder antianginöse Behandlung nicht pauschal absetzen [1, 3, LL7].
Beispielsweise Furosemid, Torasemid, Hydrochlorothiazid Gewicht, Ödeme (Flüssigkeitseinlagerungen), Dyspnoe (Atemnot), Nierenfunktion und Elektrolyte kontrollieren. Eine Reduktion kann zur erneuten Flüssigkeitsretention (Zurückhaltung von Flüssigkeit im Körper) führen [1, 3].
Beispielsweise Metoprolol, Bisoprolol; Clonidin Bradykardie (zu langsamer Herzschlag) und Blutdruckabfall prüfen. Nach raschem Absetzen sind Rebound-Effekte möglich; kardiale Indikation berücksichtigen.
  • Wirkweise: Blutdrucksenkung, Vasodilatation, Verminderung der Herzfrequenz beziehungsweise Förderung der renalen Natrium- und Wasserausscheidung.
  • Indikationen: Unter anderem arterielle Hypertonie (Bluthochdruck), Herzinsuffizienz (Herzschwäche), koronare Herzkrankheit (Durchblutungsstörung des Herzens durch verengte Herzkranzgefäße) beziehungsweise bei bestimmten α1-Blockern Beschwerden durch benigne Prostatahyperplasie (gutartige Vergrößerung der Vorsteherdrüse).
  • Kontraindikationen: Wirkstoffabhängig, beispielsweise ausgeprägte Hypotonie (zu niedriger Blutdruck), relevante Bradykardie oder bestimmte Erregungsleitungsstörungen (Störungen der elektrischen Signalweiterleitung im Herzen); Diuretika bei Volumendepletion kritisch überprüfen.
  • Nebenwirkungen: Orthostatische Hypotonie, Synkopen (kurzzeitige Bewusstlosigkeit durch vorübergehend unzureichende Hirndurchblutung), Bradykardie, Dehydratation (Flüssigkeitsmangel) und Elektrolytstörungen (Störungen des Salzhaushalts). Das Sturzrisiko hängt von Wirkstoff, Dosis und klinischer Situation ab [1, 3, LL7].

Hypoglykämiefördernde Antidiabetika

Wirkstoff Besonderheiten
Insuline Bei Typ-1-Diabetes (Zuckerkrankheit mit fehlender körpereigener Insulinproduktion) darf die notwendige basale Insulinversorgung nicht vollständig abgesetzt werden. Hypoglykämien können auch bei unauffälligem HbA1c auftreten [LL5].
Beispielsweise Glibenclamid, Glimepirid, Gliclazid; Repaglinid Besonders relevant bei unregelmäßiger Nahrungsaufnahme und eingeschränkter Nierenfunktion. Schwere oder wiederholte Hypoglykämien erfordern eine Überprüfung unabhängig vom HbA1c [LL5].
  • Wirkweise: Insulin ersetzt beziehungsweise ergänzt die Insulinwirkung; Sulfonylharnstoffe und Glinide fördern die endogene Insulinsekretion.
  • Indikationen: Behandlung eines Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) entsprechend Diabetestyp, Stoffwechsellage und individuellen Therapiezielen.
  • Kontraindikationen: Präparatspezifisch; Sulfonylharnstoffe und Glinide sind kein Ersatz für die notwendige Insulintherapie bei Typ-1-Diabetes. Nieren- und Leberfunktion sind zu berücksichtigen.
  • Nebenwirkungen: Hypoglykämien mit Schwindel, Verwirrtheit, Bewusstseinsstörung und Stürzen; unter anderem Gewichtszunahme [LL5].

Strukturiertes Reduzieren und Absetzen

  1. Behandlungsziel und Absetzgrund festlegen: fehlende Indikation, fehlender Nutzen, relevante Nebenwirkung, ungünstige Kombination oder veränderte Behandlungsziele.
  2. Priorisieren: zunächst nicht erforderliche Arzneimittel und Präparate mit plausibler Beteiligung am Sturzgeschehen überprüfen. Wirksame notwendige Behandlungen nicht allein aufgrund der Anzahl der Medikamente beenden.
  3. Wenn klinisch vertretbar, jeweils eine Veränderung vornehmen, damit Nutzen, Entzugssymptome und Wiederauftreten der Grunderkrankung zugeordnet werden können.
  4. Einen schriftlichen Plan mit Ausgangsdosis, Reduktionsschritten, Zeitabständen, Kontrollterminen und Vorgehen bei Beschwerden vereinbaren. Bei Arzneimitteln mit Entzugsrisiko nicht abrupt absetzen [LL3, LL4].
  5. Nichtmedikamentöse Unterstützung einplanen, beispielsweise kognitive Verhaltenstherapie bei Schlafstörungen und ein abgestimmtes Schmerzkonzept. Sturzfördernde Medikamente nicht lediglich durch andere sedierende Präparate ersetzen [LL3, LL4, LL9].
  6. Bei belastenden Absetzbeschwerden den nächsten Schritt verschieben, kleinere Reduktionsschritte wählen oder nach ärztlicher Bewertung vorübergehend zur zuletzt verträglichen Dosis zurückkehren. Besonders bei niedrigen Restdosen können kleinere Schritte notwendig sein [LL3, LL4, LL6].
  7. Die Beendigung oder eine dauerhaft niedrigere Dosis dokumentieren; den Medikamentenplan aktualisieren und unbeabsichtigte Wiederverordnungen vermeiden.

Verlaufskontrolle und besondere Hinweise

  • Kontrollen: Nach jeder relevanten Änderung Stürze und Beinahe-Stürze, Wachheit, Gang, Schwindel sowie die Symptome der behandelten Erkrankung beurteilen. Bei Psychopharmaka zusätzlich Schlaf, Stimmung und Verhalten; bei kardiovaskulären Arzneimitteln Blutdruck, Puls und gegebenenfalls Gewicht; bei Antidiabetika den Glucoseverlauf kontrollieren.
  • Kontrollabstände: Nach Risiko und Absetzschema festlegen. Bei symptomatischer Hypotonie oder Hypoglykämie ist eine zeitnahe Anpassung erforderlich; bei langsamem Ausschleichen soll spätestens vor dem nächsten Reduktionsschritt eine Rückmeldung erfolgen.
  • Fachärztliche Mitbehandlung: Insbesondere bei Epilepsie, schwerer psychiatrischer Erkrankung, ausgeprägter Abhängigkeit, früheren Entzugskrampfanfällen oder wiederholt gescheiterten Absetzversuchen.
  • Weitere Arzneimittel: Muskelrelaxanzien, zusätzliche Antiepileptika sowie dopaminerge oder bradykardisierende Medikamente indikationsbezogen mitprüfen. Ein abruptes Absetzen notwendiger antiepileptischer oder dopaminerger Behandlungen kann gefährlich sein.
  • Antikoagulation: Sturzneigung allein rechtfertigt kein automatisches Absetzen einer indizierten Antikoagulation (medikamentöse Hemmung der Blutgerinnung). Blutungsrisiko, thromboembolisches Risiko und beeinflussbare Sturzursachen sind gemeinsam abzuwägen.
  • Akute Warnzeichen: Ein Sturz mit Bewusstseinsverlust, neu aufgetretenen neurologischen Symptomen, schwerer Hypoglykämie oder ausgeprägter Benommenheit erfordert eine unmittelbare medizinische Abklärung.

Abkürzungen

  • α1: Alpha-1.
  • α2δ: Alpha-2-Delta.
  • ASAM: American Society of Addiction Medicine.
  • CDC: Centers for Disease Control and Prevention.
  • EMA: European Medicines Agency.
  • ESH: European Society of Hypertension.
  • EuGMS: European Geriatric Medicine Society.
  • FI: Fachinformation.
  • GABA: Gamma-Aminobuttersäure.
  • H1: Histaminrezeptor vom Typ 1.
  • HbA1c: glykiertes Hämoglobin; Laborparameter zur Beurteilung des längerfristigen Glucoseverlaufs.
  • LL: Leitlinie.
  • mmHg: Millimeter Quecksilbersäule; Einheit des Blutdrucks.
  • NICE: National Institute for Health and Care Excellence.
  • SNRI: Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer.
  • SSRI: selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer.
  • START: Screening Tool to Alert to Right Treatment.
  • STOPP: Screening Tool of Older Persons’ Prescriptions.
  • STOPPFall: Screening Tool of Older Persons Prescriptions in older adults with high fall risk.

Literatur

  1. Seppala LJ, Petrovic M, Ryg J et al.: STOPPFall (Screening Tool of Older Persons Prescriptions in older adults with high fall risk): a Delphi study by the EuGMS Task and Finish Group on Fall-Risk-Increasing Drugs. Age Ageing. 2021;50(4):1189 bis 1199. doi:10.1093/ageing/afaa249.
  2. American Geriatrics Society Beers Criteria Update Expert Panel: American Geriatrics Society 2023 updated AGS Beers Criteria for potentially inappropriate medication use in older adults. J Am Geriatr Soc. 2023;71(7):2052 bis 2081. doi:10.1111/jgs.18372.
  3. O’Mahony D, Cherubini A, Guiteras AR et al.: STOPP/START criteria for potentially inappropriate prescribing in older people: version 3. Eur Geriatr Med. 2023;14:625 bis 632. doi:10.1007/s41999-023-00777-y. Berichtigung: doi:10.1007/s41999-023-00812-y.
  4. Seppala LJ, Kamkar N, van Poelgeest EP et al.: Medication reviews and deprescribing as a single intervention in falls prevention: a systematic review and meta-analysis. Age Ageing. 2022;51(9):afac191. doi:10.1093/ageing/afac191.

Leitlinien

  1. NICE-Leitlinie: Falls: assessment and prevention in older people and in people 50 and over at higher risk. NG249, April 2025. Leitlinienübersicht; Empfehlungen [LL1].
  2. Internationale Leitlinie: Montero-Odasso M, van der Velde N, Martin FC et al.: World guidelines for falls prevention and management for older adults: a global initiative. Age Ageing. 2022;51(9):afac205. doi:10.1093/ageing/afac205; Langfassung [LL2].
  3. NICE-Leitlinie: Medicines associated with dependence or withdrawal symptoms: safe prescribing and withdrawal management for adults. NG215, April 2022. Leitlinienübersicht; Empfehlungen [LL3].
  4. ASAM und beteiligte Fachgesellschaften: Joint Clinical Practice Guideline on Benzodiazepine Tapering: Considerations When Risks Outweigh Benefits. 2025. Leitlinie und Materialien; doi:10.1007/s11606-025-09499-2 [LL4].
  5. American Diabetes Association: 13. Older Adults: Standards of Care in Diabetes—2026. Diabetes Care. 2026;49(Suppl. 1). doi:10.2337/dc26-s013 [LL5].
  6. NICE-Leitlinie: Depression in adults: treatment and management. NG222, Juni 2022. Leitlinienübersicht; Empfehlungen [LL6].
  7. European Society of Hypertension: 2023 ESH Guidelines for the management of arterial hypertension. J Hypertens. 2023. doi:10.1097/hjh.0000000000003480 [LL7].
  8. Bjerre LM, Farrell B, Hogel M et al.: Deprescribing antipsychotics for behavioural and psychological symptoms of dementia and insomnia: Evidence-based clinical practice guideline. Can Fam Physician. 2018;64(1):17 bis 27. PubMed; Absetzalgorithmus [LL8].
  9. CDC-Leitlinie: CDC Clinical Practice Guideline for Prescribing Opioids for Pain — United States, 2022. MMWR Recomm Rep. 2022;71(3):1 bis 95. Langfassung [LL9].

Fachinformationen

  1. Lyrica: Pregabalin. Europäische Produktinformation, Anhang I: Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels. EMA, Aktualisierung März 2026. Fachinformation; EMA-Produktseite [FI1].