Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) – Labordiagnostik
Für AVWS gilt: Die Störung wird primär audiologisch und neuropsychologisch diagnostiziert; Laborwerte spielen nur eine Rolle, wenn differentialdiagnostisch behandelbare oder begleitende Ursachen ausgeschlossen werden müssen. Evaluierte Laborparameter sind dabei v. a. solche, die bekannte Stoffwechsel-, Infektions- oder endokrine Erkrankungen ausschließen können, die Hörverarbeitung und kognitive Funktionen beeinflussen.
Laborparameter 1. Ordnung – obligate Laboruntersuchungen
- Kleines Blutbild (Zellzahluntersuchung des Blutes) – zum Ausschluss von Anämien (Blutarmut) oder Infektionen, die die geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können
- Entzündungsparameter – CRP (C-reaktives Protein, Entzündungsmarker) bzw. BSG (Blutsenkungsgeschwindigkeit) zur Erkennung systemischer Entzündungen
- Schilddrüsenparameter – TSH (Thyreoidea-stimulierendes Hormon) zur Abklärung einer Hypo- (Unterfunktion) oder Hyperthyreose (Überfunktion) der Schilddrüse, die Konzentrations- und Hörverarbeitungsprobleme verursachen können
Laborparameter 2. Ordnung – in Abhängigkeit von der Anamnese (medizinische Vorgeschichte), der körperlichen Untersuchung und den obligaten Laborparametern – zur differentialdiagnostischen Abklärung
- Vitamin B12 und Folsäure – zum Ausschluss von Mangelzuständen mit Auswirkungen auf das Nervensystem und die geistige Leistungsfähigkeit
- Serumeisen, Ferritin (Speichereisen) – bei Verdacht auf Eisenmangelanämie (Form der Blutarmut) mit kognitiver (das Denken betreffender) Beeinträchtigung
- Borrelien-Serologie (Blutuntersuchung auf Borrelien) – bei Verdacht auf Neuroborreliose (durch Zecken übertragene Nerveninfektion)
- HIV-Serologie (Blutuntersuchung auf HIV) – nur bei Verdacht auf eine Beteiligung des zentralen Nervensystems (Gehirn und Rückenmark)
- Schwermetallbestimmung – z. B. Blei, Quecksilber bei Verdacht auf eine Vergiftung durch entsprechende Umweltbelastung
Laboruntersuchungen vor Beginn einer Psychopharmakotherapie
Vor Einleitung einer Psychopharmakotherapie sind folgende Laborwerte obligat zu erheben:
- Differentialblutbild – zur Erfassung möglicher hämatologischer (das Blut und blutbildende Organe betreffender) Risiken
- Nüchternblutzucker – zur Risikoabschätzung für metabolische (den Stoffwechsel betreffende) Störungen unter Therapie
- Elektrolyte – Natrium, Kalium, Magnesium zur Vermeidung therapieassoziierter (durch die Behandlung verursachter) Komplikationen
- Leberparameter – ALT (GPT, Leberenzym), AST (GOT, Leberenzym), GLDH (Leberenzym), Gamma-GT (GGT, Leberenzym), alkalische Phosphatase (Leber- und Knochenenzym), Bilirubin (Gallenfarbstoff) zur Beurteilung der Leberfunktion
- Nierenparameter – Harnstoff, Kreatinin, ggf. Cystatin C (Eiweißstoff zur Nierenfunktionsbeurteilung) bzw. Kreatinin-Clearance (Ausscheidungsleistung der Niere) zur Beurteilung der Nierenfunktion
- Schwangerschaftstest (quantitatives HCG, Schwangerschaftshormon) – bei gebärfähigen Frauen vor Gabe potenziell teratogener (fruchtschädigender) Substanzen
- Lipidprofil – Gesamtcholesterin, LDL, HDL, Triglyzeride zur Erfassung des kardiometabolischen (Herz- und Stoffwechsel betreffenden) Risikos
- Prolaktin (Hormon der Hirnanhangdrüse) – bei Therapie mit prolaktinsteigernden (Prolaktin erhöhenden) Substanzen