Alkoholabhängigkeit – Medikamentöse Therapie
Therapieziele
- Behandlung des Alkoholentzugssyndroms (Beschwerden beim Alkoholentzug) und Vermeidung schwerer Entzugskomplikationen (Komplikationen beim Entzug), insbesondere Alkoholentzugskrampfanfälle (Krampfanfälle beim Alkoholentzug) und Alkoholentzugsdelir (schwerer Verwirrtheitszustand beim Alkoholentzug)
- Erreichen und Aufrechterhalten der Alkoholabstinenz (vollständiger Verzicht auf Alkohol)
- Reduktion von Craving, Rückfällen und schweren Trinktagen
- Bei aktuell nicht erreichbarer Abstinenz ggf. Reduktion des Alkoholkonsums und alkoholbedingter Schäden als intermediäres Therapieziel
- Reduktion alkoholbedingter somatischer (körperlicher), psychischer (seelischer) und psychosozialer (psychische und soziale Lebensbereiche betreffender) Folgeschäden
Therapieempfehlungen
- Therapeutisches Gesamtkonzept: Die Pharmakotherapie (medikamentöse Behandlung) der Alkoholabhängigkeit soll grundsätzlich mit psychosozialen bzw. psychotherapeutischen Interventionen kombiniert werden. Bei mittelgradiger bis schwerer Alkoholabhängigkeit ist grundsätzlich die Abstinenz das bevorzugte langfristige Therapieziel [1, 3, LL1, LL2].
- Cave! Unkontrollierter Alkoholentzug: Bei körperlicher Alkoholabhängigkeit kann eine abrupte Beendigung bzw. ausgeprägte Reduktion des Alkoholkonsums zu Krampfanfällen, Alkoholentzugsdelir und vitaler Gefährdung führen. Vor einem geplanten Entzug soll deshalb das Risiko für einen komplizierten Entzugsverlauf beurteilt werden [2, LL1, LL3, LL4].
Akuter Alkoholentzug
- Benzodiazepine: Benzodiazepine sind Mittel der ersten Wahl bei klinisch relevantem Alkoholentzug. Sie reduzieren die Entzugssymptomatik und insbesondere das Risiko für Alkoholentzugskrampfanfälle und Alkoholentzugsdelir [2, LL1, LL3, LL4].
- Geeignete Wirkstoffe sind insbesondere Diazepam, Lorazepam oder Oxazepam [LL1, LL4].
- Bei stationärer Behandlung bzw. in einem Setting mit kontinuierlicher qualifizierter Überwachung soll bevorzugt eine symptomorientierte Dosierung anhand der klinischen Entzugsschwere erfolgen; ein validiertes Instrument wie CIWA-Ar kann die klinische Beurteilung ergänzen [LL3, LL4].
- Bei relevanter Einschränkung der Leberfunktion sind Lorazepam oder Oxazepam wegen der geringeren Abhängigkeit von oxidativem hepatischem Metabolismus (Abbau in der Leber) gegenüber langwirksamen Benzodiazepinen pharmakokinetisch günstiger [LL4, LL5].
- Die Anwendung ist auf die Entzugsbehandlung zu begrenzen; Benzodiazepine sind wegen Abhängigkeits-, Toleranz- und Missbrauchsrisiko nicht zur langfristigen Rückfallprophylaxe (Vorbeugung eines Rückfalls) geeignet [LL1, LL2].
- Clomethiazol: Clomethiazol ist eine wirksame Alternative zur Behandlung von Prädelir (Vorstufe eines Delirs), Delirium tremens (schwerer Verwirrtheitszustand beim Alkoholentzug) und akuter Alkoholentzugssymptomatik unter kontrollierten stationären Bedingungen [LL1, LL3, FI1].
- Initial 2-4 Kapseln à 192 mg; wenn nach 30-60 Minuten keine ausreichende Sedierung (Dämpfung des Bewusstseins) erreicht wird, können weitere 2 Kapseln gegeben werden [FI1].
- Innerhalb von 2 Stunden sollen insgesamt 6-8 Kapseln nicht überschritten werden [FI1].
- Ziel ist eine ausreichende Symptomkontrolle ohne übermäßige Sedierung; der Patient soll ansprechbar bleiben [FI1].
- Bei akuter Entzugssymptomatik wird eine Anwendung über mehr als 10 Tage nicht empfohlen; bei Prädelir bzw. Delirium tremens soll eine Behandlungsdauer von 14 Tagen nicht überschritten werden. Das Absetzen erfolgt ausschleichend über mehrere Tage [FI1].
- Die Kombination mit Benzodiazepinen oder anderen zentral dämpfenden Substanzen soll wegen additiver ZNS- und Atemdepression (verminderte Atmung) vermieden werden; gleichzeitiger Alkoholkonsum kann zu schwerer kardiorespiratorischer Depression (Dämpfung der Herz-Kreislauf- und Atemfunktion) führen [LL1, FI1].
- Carbamazepin: Carbamazepin kann bei leichtem bis mittelschwerem Alkoholentzug bzw. insbesondere zur Anfallsverhütung während einer stationären Alkoholentzugsbehandlung eingesetzt werden [LL1, LL3, LL4, FI2].
- Die durchschnittliche Tagesdosis zur Anfallsverhütung während der stationären Alkoholentzugsbehandlung beträgt 600 mg/d [FI2].
- In schweren Fällen kann die Dosis in den ersten Tagen bis auf 1.200 mg/d erhöht werden [FI2].
- Die Therapie soll unter ausschleichender Dosierung nach 7-10 Tagen beendet werden [FI2].
- Bei schwerem Alkoholentzug bzw. hohem Risiko für Alkoholentzugsdelir ist Carbamazepin nicht als alleinige Therapie geeignet [LL1, LL4].
- Arzneimittelinteraktionen, Hyponatriämie (zu niedriger Natriumspiegel im Blut), hämatologische Nebenwirkungen (Nebenwirkungen am blutbildenden System) und das teratogene Risiko (Risiko für Fehlbildungen beim ungeborenen Kind) sind zu berücksichtigen [FI2].
- Antipsychotika: Bei Alkoholentzugsdelir mit ausgeprägten Halluzinationen (Sinneswahrnehmungen ohne äußeren Reiz), Wahn oder psychomotorischer Agitation (starke innere und körperliche Unruhe) können Antipsychotika, insbesondere Haloperidol, ergänzend zur sedativ-antikonvulsiven Behandlung (beruhigenden und krampflösenden Behandlung) eingesetzt werden. Eine Monotherapie des Alkoholentzugs mit Antipsychotika ist wegen fehlender ausreichender Wirkung auf vegetative Entzugssymptome (körperliche Entzugssymptome des unwillkürlichen Nervensystems) und Krampfrisiko nicht geeignet [LL1, LL4].
- Clonidin bzw. Betablocker: können bei ausgeprägten adrenergen (durch das Stresshormonsystem vermittelten) bzw. vegetativen Entzugssymptomen ergänzend eingesetzt werden. Sie verhindern weder Alkoholentzugskrampfanfälle noch Alkoholentzugsdelir und dürfen deshalb nicht als alleinige Therapie eines relevanten Alkoholentzugssyndroms eingesetzt werden [LL4].
- Nicht empfohlen: Alkohol selbst soll nicht zur medizinischen Behandlung des Alkoholentzugs eingesetzt werden. Medikamente mit relevanter prokonvulsiver Wirkung (krampffördernder Wirkung) sind im Entzug besonders kritisch zu beurteilen [LL1, LL4].
Thiamin bei Alkoholabhängigkeit und Alkoholentzug
- Thiaminprophylaxe (vorbeugende Thiamingabe): Patienten mit Alkoholabhängigkeit und erhöhtem Risiko für einen Thiaminmangel bzw. eine Wernicke-Enzephalopathie (akute Hirnschädigung durch Vitamin-B1-Mangel) sollen Thiamin erhalten [LL1, LL3, LL6].
- Orale Prophylaxe: Eine prophylaktische orale Thiamingabe ist insbesondere bei Mangelernährung bzw. entsprechendem Risiko, dekompensierter Lebererkrankung (fortgeschrittener Lebererkrankung mit Funktionsverlust), akutem Alkoholentzug sowie vor und während eines geplanten medikamentös unterstützten Alkoholentzugs angezeigt [LL3].
- Parenterale Prophylaxe: Bei Mangelernährung bzw. entsprechendem Risiko oder dekompensierter Lebererkrankung soll bei Aufnahme in eine Notaufnahme bzw. bei stationärer Aufnahme wegen akuter Erkrankung oder Verletzung parenterales Thiamin mit anschließender oraler Substitution eingesetzt werden [LL3].
- Verdacht auf Wernicke-Enzephalopathie: Die Behandlung muss unverzüglich parenteral erfolgen; diagnostische Maßnahmen bzw. Laborbestimmungen dürfen den Therapiebeginn nicht verzögern [LL3, LL6].
- Die aktuelle deutsche S2k-Leitlinie zur klinischen Ernährung in der Hepatologie empfiehlt initial 250-500 mg Thiamin i.v. 3-mal täglich über 2-3 Tage und anschließend 250 mg i.v. 3-mal täglich über weitere 3-5 Tage bzw. bis zur klinischen Stabilisierung [LL6].
- Eine anschließende orale Thiamintherapie ist entsprechend dem klinischen Verlauf erforderlich [LL3].
- Glucosegabe: Bei relevantem Thiaminmangelrisiko sollte Thiamin vor bzw. gleichzeitig mit einer Kohlenhydrat- oder Glucosezufuhr appliziert werden. Eine akut notwendige Behandlung einer Hypoglykämie (Unterzuckerung) darf dadurch nicht verzögert werden [LL3, LL6].
- Magnesium: Eine bestehende Hypomagnesiämie (zu niedriger Magnesiumspiegel im Blut) ist zu korrigieren, da Magnesium für thiaminabhängige Enzymreaktionen erforderlich ist [LL6].
Postakutbehandlung (Behandlung nach der akuten Phase) und Rückfallprophylaxe
- Acamprosat oder Naltrexon: Bei Alkoholabhängigkeit sollte im Rahmen eines Gesamtbehandlungsplans eine pharmakotherapeutische Rückfallprophylaxe mit Acamprosat oder Naltrexon angeboten werden [1, 3, LL1, LL2].
- Eine systematische Übersichtsarbeit und Metaanalyse mit 118 klinischen Studien und 20.976 Teilnehmern bestätigt für Acamprosat und orales Naltrexon 50 mg/d die robusteste Evidenz unter den untersuchten Pharmakotherapien [1].
- Eine generelle Überlegenheit eines der beiden Wirkstoffe gegenüber dem anderen ist nicht nachgewiesen [1].
- Die individuelle Auswahl richtet sich insbesondere nach Therapieziel, Nieren- und Leberfunktion, gleichzeitig erforderlicher Opioidtherapie, Komorbiditäten (Begleiterkrankungen), Nebenwirkungsprofil und zu erwartender Therapieadhärenz (Therapietreue) [1, LL1, LL2].
- Acamprosat: Acamprosat dient der Unterstützung der Aufrechterhaltung der Abstinenz nach erfolgtem Alkoholentzug und soll mit psychosozialen bzw. psychotherapeutischen Maßnahmen kombiniert werden [1, LL1, LL2, FI3].
- Körpergewicht ≥ 60 kg: 666 mg 3-mal täglich.
- Körpergewicht < 60 kg: 666 mg morgens, 333 mg mittags und 333 mg abends [FI3].
- Die Behandlung sollte möglichst unmittelbar nach Abschluss der Entzugsbehandlung begonnen werden [FI3].
- Die empfohlene Behandlungsdauer beträgt entsprechend der originären Produktinformation grundsätzlich ein Jahr [FI3].
- Ein erneuter Alkoholkonsum ist nicht automatisch ein Grund für einen sofortigen Therapieabbruch; Therapieziel, Adhärenz und Gesamtbehandlungsplan sind jedoch erneut zu beurteilen [FI3].
- Acamprosat wird nicht relevant hepatisch metabolisiert; die Nierenfunktion ist daher für die Anwendung besonders relevant [FI3, LL5].
- Bei relevanter Niereninsuffizienz (Nierenschwäche) ist Acamprosat kontraindiziert; die originäre Campral-Produktinformation nennt ein Serumkreatinin > 120 µmol/l als Kontraindikation [FI3].
- Eine sehr häufige Nebenwirkung ist Diarrhoe [FI3].
- Naltrexon: Naltrexon reduziert das Risiko eines Rückfalls in Alkoholkonsum und insbesondere in schweren Alkoholkonsum und kann das Craving vermindern [1, 3, LL1, LL2].
- Initial 25 mg einmal täglich, anschließend Zieldosis 50 mg einmal täglich [LL2, FI4].
- Vor Therapiebeginn muss eine aktuelle Opioideinnahme bzw. Opioidabhängigkeit (Abhängigkeit von Opioiden) ausgeschlossen und eine ausreichend lange opioidfreie Zeit gewährleistet sein [FI4].
- Kontraindiziert ist Naltrexon insbesondere bei gleichzeitiger Anwendung opioidhaltiger Arzneimittel, aktueller Opioidabhängigkeit bzw. akutem Opioidentzug (Entzug von Opioiden), positivem Opioidnachweis bzw. positivem Naloxon-Provokationstest, akuter Hepatitis (akute Leberentzündung) bzw. Leberversagen (Ausfall der Leberfunktion) und schwerer Niereninsuffizienz [FI4].
- Leber- und Nierenfunktion sollen vor Behandlungsbeginn beurteilt und bei entsprechender klinischer Indikation im Verlauf kontrolliert werden [LL2, FI4].
- Bei erforderlicher Opioidanalgesie (Schmerzbehandlung mit Opioiden) ist die opioidantagonistische Wirkung (blockierende Wirkung auf Opioide) zwingend zu berücksichtigen [LL2, FI4].
- Nalmefen: Nalmefen kann zur Reduktion des Alkoholkonsums bei erwachsenen Patienten mit Alkoholabhängigkeit und weiterhin hohem Trinkrisiko eingesetzt werden, sofern keine körperlichen Entzugssymptome bestehen und keine sofortige Entzugsbehandlung erforderlich ist [4, LL1, LL7, FI5].
- Die Behandlung soll nur begonnen werden, wenn zwei Wochen nach der initialen Untersuchung weiterhin ein hohes Trinkrisiko besteht [LL7, FI5].
- Nalmefen muss mit kontinuierlicher psychosozialer Unterstützung zur Verbesserung der Therapieadhärenz und Reduktion des Alkoholkonsums kombiniert werden [LL7, FI5].
- 18 mg bei Bedarf an Tagen mit erwartetem Alkoholkonsum, möglichst 1-2 Stunden vor dem erwarteten Alkoholkonsum; maximal 18 mg einmal täglich [FI5].
- Hat der Patient bereits mit dem Alkoholkonsum begonnen, ohne Nalmefen eingenommen zu haben, kann die Tablette so bald wie möglich eingenommen werden [FI5].
- Kontraindiziert ist Nalmefen insbesondere bei Opioidtherapie, aktueller oder kürzlich bestehender Opioidabhängigkeit, akuten Opioidentzugssymptomen, schwerer Leber- bzw. Nierenfunktionsstörung sowie kürzlich aufgetretenem schwerem Alkoholentzugssyndrom [FI5].
- Disulfiram: Disulfiram kann bei ausgewählten, abstinenzorientierten, umfassend aufgeklärten Patienten erwogen werden, wenn Acamprosat bzw. Naltrexon nicht geeignet oder nicht ausreichend wirksam sind und eine engmaschige Behandlung gewährleistet ist [3, 5, LL1, LL2].
- Disulfiram ist seit mehr als zehn Jahren in Deutschland nicht mehr zugelassen; ein Einsatz bedarf daher einer spezialärztlichen Einzelfallentscheidung unter Beachtung der arzneimittelrechtlichen Voraussetzungen [5].
- Eine überwachte Einnahme ist hinsichtlich der Wirksamkeit günstiger als eine nicht überwachte Einnahme [3, LL2].
- Die Dosierung richtet sich nach dem jeweils eingesetzten Präparat; international werden häufig etwa 200-250 mg einmal täglich verwendet [LL2].
- Alkoholkonsum unter Disulfiram kann aufgrund der Hemmung der Aldehyddehydrogenase zu einer potentiell schweren Disulfiram-Ethanol-Reaktion (schwere Unverträglichkeitsreaktion bei Alkoholkonsum) mit Flush, Übelkeit, Erbrechen, Tachykardie (Herzrasen), Hypotonie (niedriger Blutdruck), Arrhythmien (Herzrhythmusstörungen) und Kreislaufkollaps führen [3, LL2].
- Vor und während der Behandlung ist insbesondere die Leberfunktion zu kontrollieren. Bei alkoholassoziierter Lebererkrankung soll Disulfiram wegen des Hepatotoxizitätsrisikos (Risiko einer Leberschädigung) nicht eingesetzt werden [LL5].
Weitere Pharmakotherapien
- Topiramat: weist Evidenz für eine Reduktion des Alkoholkonsums und schwerer Trinktage auf, ist in Deutschland jedoch nicht zur Behandlung der Alkoholabhängigkeit zugelassen. Kognitive und neurologische Nebenwirkungen, metabolische Azidose (Übersäuerung des Blutes), Nephrolithiasis (Nierensteine) und das relevante teratogene Risiko begrenzen den Einsatz [1].
- Gabapentin: kann bei einzelnen Patienten Alkoholkonsum bzw. schwere Trinktage, Craving und alkoholassoziierte Schlafstörungen reduzieren. Für die Rückfallprophylaxe bei Alkoholabhängigkeit ist Gabapentin in Deutschland nicht zugelassen; Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial sind zu berücksichtigen [1].
- Baclofen: ist in Deutschland nicht zur Behandlung der Alkoholabhängigkeit zugelassen. Die Evidenz in der allgemeinen Population ist heterogen; bei Patienten mit kompensierter alkoholassoziierter Lebererkrankung kann Baclofen nach spezialärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung eine Therapieoption darstellen [1, LL5].
- Antidepressiva: sollen nicht allein zur Behandlung der Alkoholabhängigkeit eingesetzt werden. Eine Indikation besteht bei einer eigenständig behandlungsbedürftigen depressiven oder anderen psychiatrischen Komorbidität [LL1, LL2].
- Benzodiazepine: sind wegen Abhängigkeits-, Toleranz- und Missbrauchsrisiko nicht zur langfristigen Rückfallprophylaxe geeignet [LL1, LL2].
Alkoholabhängigkeit bei alkoholassoziierter Lebererkrankung (durch Alkohol mitverursachter Lebererkrankung)
- Vollständige Alkoholabstinenz: ist die wichtigste krankheitsmodifizierende therapeutische Maßnahme [LL5].
- Baclofen: kann bei kompensierter alkoholassoziierter Lebererkrankung (Lebererkrankung mit noch erhaltener Ausgleichsfunktion) zur Behandlung der Alkoholabhängigkeit eingesetzt werden [LL5].
- Acamprosat oder Naltrexon: können bei kompensierter alkoholassoziierter Lebererkrankung nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung eingesetzt werden [LL5].
- Gabapentin oder Topiramat: können bei kompensierter alkoholassoziierter Lebererkrankung nach spezialärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung als Off-Label-Optionen erwogen werden [LL5].
- Disulfiram: soll bei alkoholassoziierter Lebererkrankung aufgrund des Hepatotoxizitätsrisikos nicht eingesetzt werden [LL5].
- Akuter Alkoholentzug bei Lebererkrankung: Bei erforderlicher Benzodiazepintherapie sind Lorazepam oder Oxazepam wegen der geringeren Abhängigkeit vom oxidativen hepatischen Metabolismus häufig zu bevorzugen; Dosierung und Überwachung müssen der Leberfunktion und dem Risiko einer hepatischen Enzephalopathie (Hirnfunktionsstörung bei schwerer Lebererkrankung) angepasst werden [LL4, LL5].
Wirkstoffe
| Wirkstoff | Wirkweise | Hauptindikation/Besonderheiten |
| Acamprosat | Modulation glutamaterger (über den Botenstoff Glutamat vermittelter) und GABAerger (über den Botenstoff GABA vermittelter) Neurotransmission (Signalübertragung zwischen Nervenzellen); genauer Wirkmechanismus nicht vollständig geklärt | Aufrechterhaltung der Abstinenz; keine relevante hepatische Metabolisierung; Nierenfunktion beachten [1, FI3] |
| Naltrexon | Opioidrezeptorantagonist (Blocker von Bindungsstellen für Opioide), insbesondere am μ-Opioidrezeptor | Reduktion von Rückfällen, schweren Trinktagen und Craving; keine gleichzeitige Opioidtherapie [1, LL2, FI4] |
| Nalmefen | Opioidsystem-Modulator (Wirkstoff, der das Opioidsystem beeinflusst); μ- und δ-antagonistisch, partiell κ-agonistisch | Trinkmengenreduktion bei hohem Trinkrisiko ohne unmittelbaren Entzugsbedarf; möglichst 1-2 h vor erwartetem Alkoholkonsum [FI5] |
| Disulfiram | Hemmung der Aldehyddehydrogenase mit Acetaldehydakkumulation bei Alkoholkonsum | Aversive Abstinenzunterstützung; in Deutschland nicht zugelassen; potentiell schwere Disulfiram-Ethanol-Reaktion [3, 5, LL2] |
| Benzodiazepine | Positive allosterische Modulation (Verstärkung der Rezeptorwirkung an einer anderen Bindungsstelle) des GABAA-Rezeptors (Bindungsstelle für den Botenstoff GABA) | Akuter Alkoholentzug; Prävention von Entzugskrampfanfällen und Delir; nur zeitlich begrenzt [2, LL1, LL3, LL4] |
| Clomethiazol | GABAerge, sedierende und antikonvulsive Wirkung | Akuter Alkoholentzug ausschließlich unter kontrollierten stationären Bedingungen [LL1, LL3, FI1] |
| Carbamazepin | Blockade spannungsabhängiger Natriumkanäle (Eiweißkanäle für die elektrische Signalweiterleitung); antikonvulsiv | Anfallsverhütung während der stationären Alkoholentzugsbehandlung; ausschleichend nach 7-10 Tagen beenden [FI2] |
| Thiamin | Vitamin-B1-Substitution; essenzieller Cofaktor (Hilfsstoff für Enzymreaktionen) des Kohlenhydratstoffwechsels | Prophylaxe bzw. Therapie der Wernicke-Enzephalopathie [LL3, LL6] |
Beachte
- Cave! Alkoholentzug: Ein unbehandelter bzw. nicht ausreichend behandelter Alkoholentzug kann zu Krampfanfällen, Alkoholentzugsdelir und vitaler Gefährdung führen. Bei erhöhtem Risiko für einen komplizierten Entzug ist eine stationäre bzw. anderweitig engmaschig überwachte Entzugsbehandlung erforderlich [LL1, LL3, LL4].
- Qualifizierte Entzugsbehandlung: Eine reine somatische Entgiftung ist keine ausreichende Behandlung der Alkoholabhängigkeit. Weiterführende suchtmedizinische, psychosoziale und ggf. psychotherapeutische Maßnahmen sollen bereits während der Entzugsbehandlung vorbereitet bzw. eingeleitet werden [LL1, LL4].
- Acamprosat versus Naltrexon: Eine generelle Überlegenheit eines Wirkstoffs ist nicht belegt. Die Auswahl richtet sich insbesondere nach Therapieziel, Nieren- und Leberfunktion, erforderlicher Opioidtherapie, Komorbiditäten, Nebenwirkungsprofil und Therapieadhärenz [1].
- Naltrexon/Nalmefen: Vor Therapiebeginn muss eine aktuelle Opioidanwendung bzw. Opioidabhängigkeit systematisch ausgeschlossen werden. Beide Wirkstoffe können die Wirkung von Opioidanalgetika blockieren bzw. einen Opioidentzug auslösen [FI4, FI5].
- Thiamin: Bei klinischem Verdacht auf eine Wernicke-Enzephalopathie darf die parenterale Behandlung nicht durch diagnostische Maßnahmen oder das Abwarten von Laborwerten verzögert werden [LL3, LL6].
- Schwangerschaft: Vollständige Alkoholabstinenz ist anzustreben. Bei bestehender körperlicher Abhängigkeit soll ein erforderlicher Entzug ärztlich überwacht und bei relevantem Entzugsrisiko stationär und interdisziplinär durchgeführt werden. Eine medikamentöse Rückfallprophylaxe erfordert eine individuelle fachärztliche Nutzen-Risiko-Abwägung [LL1].
Abkürzungen
- ACG – American College of Gastroenterology
- ASAM – American Society of Addiction Medicine
- AWMF – Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
- CIWA-Ar – Clinical Institute Withdrawal Assessment for Alcohol, revised
- d – Tag
- EMA – European Medicines Agency
- FI – Fachinformation
- GABA – Gamma-Aminobuttersäure
- h – Stunde
- HPRA – Health Products Regulatory Authority
- i.v. – intravenös
- LL – Leitlinie
- mg – Milligramm
- NICE – National Institute for Health and Care Excellence
- SmPC – Summary of Product Characteristics
- ZNS – Zentralnervensystem
Literatur
- McPheeters M, O'Connor EA, Riley S et al.: Pharmacotherapy for Alcohol Use Disorder: A Systematic Review and Meta-Analysis. JAMA. 2023;330(17):1653-1665. doi:10.1001/jama.2023.19761
- Amato L, Minozzi S, Vecchi S, Davoli M: Benzodiazepines for alcohol withdrawal. Cochrane Database Syst Rev. 2010;(3):CD005063. doi:10.1002/14651858.CD005063.pub3
- Soyka M, Rösner S: Pharmakotherapie der Alkoholentwöhnung: Update und neue Entwicklungen. Nervenarzt. 2021;92:57-65. doi:10.1007/s00115-020-00954-5
- Mann K, Bladström A, Torup L et al.: Extending the treatment options in alcohol dependence: a randomized controlled study of as-needed nalmefene. Biol Psychiatry. 2013;73(8):706-713. doi:10.1016/j.biopsych.2012.10.020
- Zimmermann US, Plickert C, Lüdecke C et al.: Patienten- und Qualitätsmerkmale bei der Behandlung mit Disulfiram („Antabus“) im deutschsprachigen „Netzwerk alkoholaversive Pharmakotherapie“. Nervenarzt. 2025;96:159-165. doi:10.1007/s00115-024-01714-5
Leitlinien, Referenzwerte und Protokolle
- S3-Leitlinie: Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen. (AWMF-Registernummer 076-001) [Januar 2021; gültig bis 31. Dezember 2025; Aktualisierung seit 17. Dezember 2024 angemeldet]. Langfassung [LL1]
- Alcohol-use disorders: diagnosis, assessment and management of harmful drinking (high-risk drinking) and alcohol dependence. NICE Clinical Guideline CG115 [Februar 2011]. NICE CG115 [LL2]
- Alcohol-use disorders: diagnosis and management of physical complications. NICE Clinical Guideline CG100 [Juni 2010; zuletzt überprüft Januar 2019; Aktualisierung angekündigt]. NICE CG100 [LL3]
- The ASAM Clinical Practice Guideline on Alcohol Withdrawal Management. J Addict Med. 2020;14(3S Suppl 1):1-72. ASAM Guideline. doi:10.1097/ADM.0000000000000668 [LL4]
- Jophlin LL, Singal AK, Bataller R et al.: ACG Clinical Guideline: Alcohol-Associated Liver Disease. Am J Gastroenterol. 2024;119(1):30-54. American College of Gastroenterology. doi:10.14309/ajg.0000000000002572 [LL5]
- S2k-Leitlinie: Klinische Ernährung in der Hepatologie. (AWMF-Registernummer 073-024) [September 2024]. Langfassung [LL6]
- Nalmefene for reducing alcohol consumption in people with alcohol dependence. NICE Technology Appraisal Guidance TA325 [November 2014]. NICE TA325 [LL7]
Fachinformationen und regulatorische Produktinformationen
- Distraneurin Kapsel/Distraneurin Mixtur, Clomethiazol. Fachinformation. CHEPLAPHARM Arzneimittel GmbH. Fachinformation [FI1]
- Tegretal Suspension, Carbamazepin. Fachinformation. Novartis Pharma GmbH, Stand August 2026. Fachinformation [FI2]
- Campral EC, Acamprosate calcium. Summary of Product Characteristics. Merck Serono Ltd, Stand August 2026. SmPC [FI3]
- Naltrexone Hydrochloride 50 mg film-coated tablets. Summary of Product Characteristics. Health Products Regulatory Authority (HPRA), Stand Juni 2024. HPRA SmPC [FI4]
- Selincro 18 mg film-coated tablets, Nalmefene. European Medicines Agency, Product Information, Stand Oktober 2025. EMA-Produktinformation [FI5]