Operation eines Ganglions (Überbein)

Bei der Operation eines Ganglions handelt es sich um einen chirurgisch-therapeutischen Eingriff zur Entfernung eines Ganglions (Überbein). Ein Ganglion beschreibt eine singulär (einzeln) oder mehrfach auftretende Struktur, die eine Neoplasie (Neubildung) von Gewebe darstellt. Bei dieser Neoplasie handelt es sich um einen gutartigen (nicht streuend und begrenzt wachsend) Prozess, der entweder im Gelenkkapselareal oder an einer oberflächlichen Sehnenscheide auftreten kann. Obwohl das Ganglion synonym für den Begriff Überbein genutzt wird, beschreiben die beiden Bezeichnungen prinzipiell unterschiedliche pathologische Prozesse. Im Gegensatz zum Ganglion liegt bei einem "echten" Überbein eine pathologische Verknöcherung vor, die korrekterweise als Exostose bezeichnet wird. Des Weiteren ist ein Ganglion als zystische Neoplasie mit Flüssigkeit gefüllt, die sowohl fadenziehend als auch klar ist.

Neben einer möglichen mechanischen Beeinträchtigung der umliegenden Gelenkstrukturen geht ein Ganglion häufig mit einem punktuellen Druckschmerz einher. Auch eine Hyperreagibilität (Überempfindlichkeitsreaktion) der Haut oberhalb des Ganglions lässt sich in der Regel feststellen.

Operative Behandlung des Ganglions

Bevor eine invasive Therapiemaßnahme bei der Behandlung eines Ganglions in Betracht gezogen wird, sollte eine individuelle Überprüfung eines Einsatzes der konservativen (nicht-operative Therapiemaßnahmen) Therapiemethoden erfolgen. Im Regelfall wird zunächst nach der diagnostischen Sicherung des Befundes die Einnahme von Cortison empfohlen. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Ganglion zu punktieren und so die Schmerzen und die mechanischen Einschränkungen zu reduzieren.

Sollten trotz der eingesetzten konservativen Maßnahmen weiterhin beeinträchtigende Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen auftreten, so ist eine Operation als unumgänglich anzusehen. Bei dem Eingriff muss der Operateur jedoch beachten, dass neben dem Ganglion keine nicht-pathologisch veränderten Gewebe geschädigt oder entfernt werden. Insbesondere Meniskus-Ganglien sollten so behandelt werden, dass keine Folgeschädigung am betroffenen Meniskus auftritt.

Indikationen (Anwendungsgebiete)

  • Ganglion bei mechanischer Beeinträchtigung – in der Regel sollte bei diesem Befund keine direkte operative Intervention erfolgen. Konservative Maßnahmen sind jedoch häufig nicht erfolgreich, sodass ein Einsatz einer operativen Maßnahme nötig ist.
  • Ganglion mit Parästhesie – sollten bei einem vorliegenden Ganglion Parästhesien (Missempfindungen) auftreten, so ist eine sofortige Operation angezeigt, um mögliche bleibende Schäden zu verhindern beziehungsweise das Risiko der Entstehung von bleibenden Schäden zu minimieren. Die Parästhesie stellt hierbei eine Folge der Raumeinnahme des Ganglions dar, durch die die Nervenfasern komprimiert und ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
  • Ganglion mit Minderdurchblutung – als Folge des Auftretens eines Ganglions können auch Blutgefäße komprimiert werden, sodass bestimmte Gewebeareale minderversorgt werden. Auch hier ist eine Operation angezeigt, da Folgeschäden auftreten können.
  • Ganglion mit starkem Wachstum – bei einer deutlichen Größenzunahme des Ganglions sollte eine operative Behandlung in Erwägung gezogen werden, um mögliche Schädigungen durch das Wachstum zu verhindern.

Kontraindikationen (Gegenanzeigen)

Ein deutlich reduzierter Allgemeinzustand verhindert häufig die Durchführung der Ganglion-Entfernung, da eine Narkose mit einem zu hohen Gesundheitsrisiko einhergehen würde. Auf eine mögliche allergische Reaktion während und nach der Operation ist zu achten.

Vor der Operation

Absetzen von Antikoagulantien (Gerinnungshemmer) – das Absetzen von Medikamenten, die zur Gerinnungshemmung ("Blutverdünnung") beitragen, ist in der Regel vor der Durchführung der Operation notwendig. Nach der Operation kann die Medikation normalerweise relativ schnell wieder aufgenommen werden. Das Aussetzen der therapeutischen Maßnahme während der chirurgischen Betreuung darf nur unter ärztlicher Anweisung erfolgen.

Das Operationsverfahren

Bei der operativen Entfernung eines Ganglions sind sowohl eine Vollnarkose als auch eine Lokalanästhesie (örtliche Betäubung) angezeigt. Die Auswahl der Narkoseoption ist einerseits abhängig von der Lokalisation des Ganglions, andererseits stellt auch der Wunsch des Patienten einen entscheidenden Faktor dar. Neben der Narkose kann vor dem chirurgischen Eingriff auch eine Arretierung des Blutstromes (Aussetzen der Blutversorgung im Operationsgebiet) erfolgen, sodass dem Operateur als Resultat der Blutstauung eine bessere Sicht gewährleistet werden kann. Des Weiteren geht die Arretierung des Blutstroms auch mit einer reduzierten Wahrscheinlichkeit für einen hohen Blutverlust des Patienten einher.

In Abhängigkeit vom eingesetzten Verfahren wird zur Entfernung des Ganglions ein Mikroskop eingesetzt, um die Ganglionstrukturen besser beurteilen zu können. Auf Grund der Tatsache, dass sich ein Ganglion primär im Gelenkkapselareal oder im Sehnenbereich befindet, kann gegebenenfalls eine Stabilisierung des Operationsbereiches nach dem Eingriff notwendig sein. Hierzu können Gipsverbände oder Stabilisierungsverbände eingesetzt werden.

Nach der Operation

  • Schonung – direkt nach der erfolgten Operation sollte der Patient für wenige Tage das Operationsareal schonen, um eine optimale Wundheilung zu gewährleisten.
  • Bewegung – nach der Schonungszeit sollte jedoch eine aktive Bewegung des Gelenkes erfolgen, um eine volle Funktionstüchtigkeit des Gelenkes zu erreichen. Unterstützend kann in diesem Fall eine Krankengymnastik zur Genesung beitragen.

Mögliche Komplikationen

  • Blutungen und Gefäßrupturen – als Folge der Lokalisation der Blutgefäße können häufig Verletzung wie zum Beispiel Rupturen (Risse) der Gefäße auftreten, sodass es während und nach der Operation bei inadäquater Blutstillung zu Nachblutungen kommen kann.
  • Hämatome – auch Hämatome (Blutergüsse) sind das Resultat der Verletzung von Blutgefäßen und der damit einhergehenden Blutung.
  • Parästhesien – durch eine Läsion (Schädigung) der Nerven im Operationsareal kann es zu Paresen (Lähmungserscheinungen) und Parästhesien (Missempfindungen) kommen. In der Regel handelt es sich bei den Beschwerden jedoch um temporäre (zeitlich begrenzte) Geschehnisse.
  • Wundheilungsstörungen – in Abhängigkeit von der Wundversorgung und der Veranlagung zur Narbenbildung können als Folge des Eingriffes Wundheilungsstörungen auftreten.
  • Komplexes regionales Schmerzsyndrom (engl. Complex regional pain syndrome (CRPS); Synonyme: Algoneurodystrophie, Morbus Sudeck, Sudeck-Dystrophie, Sudeck-Leriche-Syndrom, sympathische Reflexdystrophie (SRD)) – neurologisch-orthopädisches Krankheitsbild, dem eine Entzündungsreaktion nach Verletzung einer Extremität zugrunde liegt und bei dem zudem die zentrale Schmerzverarbeitung in das Geschehen involviert ist; stellt eine Symptomatik dar, bei der es nach dem Eingriff zu starken Durchblutungsstörungen, Ödemen (Flüssigkeitseinlagerungen) und Funktionseinschränkungen sowie zur Überempfindlichkeit gegenüber Berührungen oder Schmerzreizen kommt; Auftreten bei bis zu fünf Prozent der Patienten nach distalen Radiusfrakturen, aber auch nach Frakturen oder Bagatelltraumen der unteren Extremität; frühfunktionelle Behandlung (Physio- und Ergotherapie), mit Medikamenten gegen neuropathische Schmerzen ("Nervenschmerzen) und mit topischen ("örtlichen") Therapien führen langfristig zu besseren Ergebnissen.

Literatur

  1. Berchtold R: Chirurgie. Urban & Fischer Verlag 2008
  2. Schumpelick V: Operationsatlas Chirurgie. Georg Thieme Verlag 2009
  3. Ruchholtz S: Orthopädie Unfallchirurgie. Georg Thieme Verlag 2010
  4. Hohmann D: Orthopädische Technik. Georg Thieme Verlag 2004
  5. Gradl G, Steinborn M, Wizgall I, Mittlmeier T, Schürmann M: Das akute CRPS I (Morbus Sudeck) nach distaler Radiusfraktur – Methoden der Frühdiagnostik. Zentralblatt für Chirurgie. 2003. 128:1020-1026

     
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