Einleitung
Meningokokkensepsis

Bei der Meningokokkensepsis (ICD-10-GM A39.0: Meningokokkenmeningitis; ICD-10-GM A39.2: Akute Meningokokkensepsis; ICD-10-GM A39.3: Chronische Meningokokkensepsis) handelt es sich um die schwer verlaufende Komplikation einer Meningitis (Hirnhautentzündung), die durch das Bakterium Neisseria meningitidis (Meningokokken von Typ A, B, C, Y und W135) übertragen wird. Ca. 70 % aller Meningokokken-Infektionen erfolgen durch den Serotyp B und ca. 30 % durch die Serogruppe C.

Die Meningokokkensepsis gehört neben der Meningokokken-Meningitis (Gehirnhautentzündung) zu den invasiv verlaufenden Meningokokkeninfektionen.

Die Übertragung des Erregers (Infektionsweg) erfolgt über Tröpfchen, die beim Husten und Niesen entstehen und beim Gegenüber über die Schleimhäute der Nase, des Mundes und ggf. des Auges aufgenommen werden (Tröpfcheninfektion) bzw. aerogen (durch erregerhaltige Tröpfchenkerne (Aerosole) in der ausgeatmeten Luft), d. h. schon bei relativ distanzierten Kontakten wie z. B. Husten im dichten Gedränge oder im Gespräch bzw. Küssen).

Mensch-zu-Mensch-Übertragung: Ja.

Die Inzidenz (Häufigkeit von Neuerkrankungen) für Meningokokken-Erkrankungen beträgt ca. 0,5-5 pro 100.000 Einwohner pro Jahr (in den Industrieländern).  

Verlauf und Prognose: In ca. 1 % aller Meningokokken-Infektionen kommt es zu einer Meningokokkensepsis.
Bei 10-20 % der Betroffenen tritt das sogenannte Waterhouse-Friderichsen-Syndrom (Synonyme: Nebennierenapoplexie oder Suprarenale Apoplexie) auf, bei dem es zusätzlich zur Sepsis zu einem Versagen der Nebennierenrinde (
akuter Ausfall der Nebennieren), zur Verbrauchskoagulopathie (lebensbedrohlicher Zustand, bei dem durch eine stark ablaufende Blutgerinnung Gerinnungsfaktoren verbraucht werden und daraus eine starke Blutungsneigung entsteht) und zu einem Kreislaufschock kommt.

Die Letalität (Sterblichkeit bezogen auf die Gesamtzahl der an der Krankheit Erkrankten) der Meningokokkensepsis beträgt ca. 10 %. Beim Waterhouse-Friderichsen-Syndrom liegt sie bei ca. 35-50 %.

In Deutschland ist die Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig. Die Meldung hat bei Krankheitsverdacht, Erkrankung sowie Tod namentlich zu erfolgen.  

Leitlinien

  1. S2k-Leitlinie: Labordiagnostik schwangerschaftsrelevanter Virusinfektionen. (AWMF-Registernummer: 093-001), Oktober 2021 Langfassung

     
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