Einleitung
Röteln (Rubella)

Rubella – umgangssprachlich Röteln genannt – (Synonyme: German measles; Rubella (Röteln); Rubella-Virus Infektion; Rubeola; Rubeolen; Röteln; ICD-10-GM B06.-: Röteln [Rubeola] [Rubella]) zählt zu den klassischen Kinderkrankheiten.
Es handelt sich um eine Virusinfektion mit dem Rötelnvirus, welche zu 80-90 % in der Kindheit auftritt, wenn nicht dagegen geimpft wird. Bei dem Erreger handelt es sich um einen Rubivirus (= RNA-Virus) aus der Familie der Togaviren/Togaviridae.

Vorkommen: Die Infektion tritt weltweit auf.

Um die Kontagiosität (Ansteckungskraft bzw. Übertragungsfähigkeit des Erregers) mathematisch zu quantifizieren, wurde der sogenannte Kontagiositätsindex (Synonyme: Kontagionsindex; Infektionsindex) eingeführt. Er gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der eine nicht-immune Person nach dem Kontakt mit einem Krankheitserreger infiziert wird.
Der Kontagiositätsindex für Röteln liegt bei 0,15-0,2, das heißt, dass 15-20 von 100 ungeimpften Personen nach dem Kontakt mit einem Röteln-Infizierten infiziert werden.
Manifestationsindex: Ca. 30-50 % der Röteln-Infizierten erkranken erkennbar an Röteln.

Die Übertragung des Erregers (Infektionsweg) erfolgt über Tröpfchen, die beim Husten und Niesen entstehen und beim Gegenüber über die Schleimhäute der Nase, des Mundes und ggf. des Auges aufgenommen werden (Tröpfcheninfektion) bzw. aerogen (durch erregerhaltige Tröpfchenkerne (Aerosole) in der ausgeatmeten Luft) mit 50%iger Kontagiosität (Ansteckungskraft bzw. Übertragungsfähigkeit des Erregers).

Die Inkubationszeit (Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung) beträgt in der Regel 14-21 Tage.

Man unterscheidet zwischen:

  • postnatal erworbenen Röteln – Infektion, die nach der Geburt erworben wurde; verläuft meistens asymptomatisch (d.h. ohne Symptome); falls sie klinisch manifest wird, kommt es normalerweise zu einem leichten Krankheitsbild mit Fieber und diffusen kleinfleckigen Exanthem (Hautausschlag)
  • pränatale/kongenitale Röteln / konnatale Rötelnembryofetopathie (sehr selten) – Infektion des ungeborenen Kindes im Mutterleib durch die Mutter
    • Infektionswahrscheinlichkeit in den ersten acht Schwangerschaftswochen: 90 %
    • Infektionswahrscheinlichkeit im zweiten Trimenon (Schwangerschaftsdrittel): 25-35 %

Rötelnembryopathieraten und Auftreten von Fehlbildungen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Röteln in der Schwangerschaft s. u. "Röteln/Folgeerkrankungen".

Häufigkeitsgipfel: Die Erkrankung tritt vorwiegend bei Schulkindern auf.

Die Dauer der Infektiosität (Ansteckungsfähigkeit) besteht ab einer Woche vor dem Auftreten des Exanthems (Hautausschlag) bis ca. eine Woche nach dem Auftreten des Exanthems.

Die Inzidenz (Häufigkeit von Neuerkrankungen) der postnatalen Röteln beträgt ca. 1 Erkrankung pro 100.000.000 Einwohner pro Jahr (in den neuen Bundesländern; es ist jedoch von einer Untererfassung auszugehen).

Die Erkrankung hinterlässt lebenslange Immunität. Wenn die Impfung bzw. Erstinfektion sehr lange zurückliegt, kann es zu einer erneuten Infektion kommen (sehr selten).

Verlauf und Prognose: Oft verläuft die Erkrankung asymptomatisch (ohne erkennbare Symptome) und bleibt daher unbemerkt. Bei Kindern ist der Verlauf in der Regel mild. Bei Erwachsenen kann es hingegen zu Komplikationen wie Arthritis (Gelenkentzündungen), Enzephalitis (Gehirnentzündung) sowie einer Myokarditis (Herzmuskelentzündung) und Perikarditis (Herzbeutelentzündung) kommen.

Bei einer Infektion während der Gravidität (Schwangerschaft) kann es zu einem Abort (Fehlgeburt) oder zur Rötelnembryopathie (mit der Folge von Organschädigungen/Behinderungen) und Röteln-Syndrom des Neugeborenen
kommen.
Postnatale Infektionen (Meldungen für 2015 nach RKI: n = 12) und damit verbunden Kinder mit Rötelnembryopathie sind sehr selten geworden (< 1 Fall pro 100.000 Lebendgeburten).
Rötelnembryopathieraten und Auftreten von Fehlbildungen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Röteln in der Schwangerschaft s. u. "Röteln/Folgeerkrankungen".

Impfung: Eine Schutzimpfung gegen Röteln ist verfügbar.

In Deutschland ist der direkte oder indirekte Nachweis des Erregers nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen.

Leitlinien

  1. S2k-Leitlinie: Labordiagnostik schwangerschaftsrelevanter Virusinfektionen. (AWMF-Registernummer: 093-001), Oktober 2021 Langfassung

     
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