Indikationsimpfungen: Eine Übersicht

Unter Indikationsimpfungen werden Impfungen verstanden, die aufgrund eines erhöhten individuellen Gesundheitsrisikos durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
  • Gynatren-Impfung*
  • Herpes zoster (Gürtelrose)*
  • HiB (Haemophilus influenzae Typ b)
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Influenza (Grippe)
  • Masern (Morbilli)
  • Meningokokken
  • Mpox/Affenpocken
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Pneumokokken
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Respiratorisches Synzytialvirus (RSV) 
  • Röteln (Rubella)
  • SARS-CoV-2
  • Schweinegrippe-Impfung*            
  • StroVac-Impfung*   
  • Varizellen (Windpocken)

*Impfungen, für die keine Empfehlung des Robert Koch-Instituts (STIKO) vorliegt.

Kontraindikationen (Gegenanzeigen)

Folgende generelle Kontraindikationen gegen die Durchführung einer Impfung müssen beachtet werden:

  • Akut behandlungsbedürftige Erkrankungen – erkrankte Personen sollten frühestens zwei Wochen nach der vollständigen Genesung geimpft werden
  • Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffes
  • Während einer Schwangerschaft sollten nur dringend indizierte Impfungen durchgeführt werden
  • Bei angeborenen oder erworbenen Immundefekten sollte vor der Impfung mit einem Lebendimpfstoff Rücksprache mit dem betreuenden Arzt gehalten werden; nach der Impfung sollte eine serologische Erfolgskontrolle durchgeführt werden

Folgende Symptome/Erkrankungen stellen keine Kontraindikation für Impfungen dar:

  • Banale Infekte mit Temperaturen < 38,5 °C
  • Krampfanfälle in der Familie
  • Disposition für Fieberkrämpfe
  • Lokalisierte Hautinfektionen, Ekzeme
  • Therapie mit Antibiotika, Corticosteroiden (niedrig dosiert)
  • Angeborene/erworbene Immundefekte bei einer Impfung mit Totimpfstoffen
  • Neugeborenenikterus
  • Frühgeborene sollten entsprechend dem empfohlenen Impfalter geimpft werden.

Impfabstände 

Grundsätzlich gilt für Abstände zwischen unterschiedlichen Impfungen:

  • Lebendimpfstoffe können simultan verabreicht werden; wenn sie nicht simultan verabreicht werden, dann sollte ein Abstand von vier Wochen bei viralen Lebendimpfstoffen eingehalten werden
  • Bei Totimpfungen müssen keine Abstände eingehalten werden  

Zeitabstände zwischen Impfungen und Operationen:

  • Bei dringlicher Operationsindikation muss kein Zeitabstand eingehalten werden
  • Bei einem Wahleingriff sollte nach einer Impfung mit einem Totimpfstoff mind. 3 Tage und bei Impfung mit einem Lebendimpfstoff mind. 14 Tage abgewartet werden.

Impfreaktionen

Die folgenden Impfreaktionen treten häufiger auf:

  • Lokalreaktion mit Rötung, Schwellung im Bereich der Einstichstelle – treten in der Regel 6 bis 48 Stunden nach der Impfung auf
  • Allgemeinreaktionen mit Fieber (< 39,5 C°), Kopf-/Gliederschmerzen, Unwohlsein – treten in der Regel in den ersten 72 Stunden nach der Impfung auf
  • Impfkrankheit – bis 4 Wochen nach der MMR-Impfung möglich; es kommt zu masern-/mumps-artiger Symptomatik mit erhöhter Körpertemperatur
  • Schwere Nebenwirkungen sind extrem selten
     
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