Keratosen

Unter Keratosen (ICD-10-GM L57.0: Aktinische Keratose, inkl. Keratosen) versteht man Verhornungsstörungen der Haut mit Horn- und Schuppenauflagerung.

Typische Erkrankungen, die mit Keratosen einhergehen, sind beispielsweise aktinische Keratose (nichtinvasive, frühe (in situ) Plattenepithelkarzinome; ICD-10-GM L57.0: Aktinische Keratose), seborrhoische Keratose (Alterswarze; ICD-10-GM L82: Seborrhoische Keratose) und Keratosis actinica (Lichtkeratose; ICD-10-GM L57.0: Aktinische Keratose: Keratosis solaris).

Pathogenese (Krankheitsentstehung) – Ätiologie (Ursachen)

In der Regel benötigt eine Hautzelle von der Reifung bis zu ihrem Tod circa 28 Tage. Tote Hautzellen werden durch Bewegungen des Menschen oder durch Reibung an der Kleidung abgetragen. Bei einer Verhornungsstörung ist dieser Ablauf gestört. Die Lebensdauer der Hautzellen verkürzt sich oder die toten Hautzellen werden nicht abgetragen – es bilden sich dicke Hornhautschichten.

Die Ursachen der Verhornungsstörungen sind vielfältig. 

Zum einen sind sie genetisch bedingt
 – Ichthyosis (schuppig veränderte Haut), Palmoplantarkeratose (Verhornungen der Handflächen und Fußsohlen) – zum anderen erworben – Hyperkeratosen (übermäßige Verdickung der Hornschicht ) nach Arsen-, Teereinwirkung, berufsbedingte Keratosen, Strahlenaussetzung, Sonnenstrahlen (Photoaging), Vitamin A-Mangel.

Hyperkeratose ist gekennzeichnet durch ein Verdickung der Hornschicht (Stratum corneum) der Epidermis. Von einer Parakeratose spricht man, wenn man irreguläre Zellkerne im Stratum corneum sieht. Für eine gestörte Verhornung wird der Begriff Dyskeratose verwendet.

Prophylaxe

  • Schutz vor UV-Strahlen (Lichtschutzmaßnahmen)

Therapie

  • Festlegung der Diagnose der Art der Verhornungsstörung (ggf. Biopsie (Gewebeentnahme) und histologische (feingewebliche) Untersuchung)
  • Verhornungen sollten täglich eingecremt und regelmäßig abgetragen werden.
  • Ggf. kann alle 14 Tage ein Peeling (z. B. Fruchtsäurepeeling) durchgeführt werden.
  • Bei stark fortgeschrittenen Verhornungen kann ein chirurgischer Eingriff erforderlich sein.
  • Auch mittels Erbium-Yag-Laser ist ein Abtragen der Verhornungen möglich.

     
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