Einleitung
Posttraumatische Belastungsstörung

Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) (Synonyme: Posttraumatische Belastungserkrankung; Posttraumatisches Belastungssyndrom; Psychotraumatische Belastungsstörung; basales psychotraumatisches Belastungssyndrom oder posttraumatic stress disorder (engl., Abk. PTSD); ICD-10-GM F43.1: Posttraumatische Belastungsstörung) stellt eine verzögerte psychische Reaktion auf ein oder mehrere belastende Ereignisse von besonderer Schwere oder katastrophalem Ausmaß dar. Die Erlebnisse (Traumata) können von längerer oder kürzerer Dauer sein.

Ein Trauma wird nach der ICD-10-GM Klassifikation (engl.: "international statistical classification of diseases and related health problems") der WHO (Weltgesundheitsorganisation) definiert als: "Ein belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde (z. B. Naturkatastrophe oder menschlich verursachtes schweres Unheil – man-made disaster – Kampfeinsatz, schwerer Unfall, Beobachtung des gewaltsamen Todes Anderer oder Opfersein von Folter, Terrorismus, Vergewaltigung oder anderen Verbrechen).“

Die Gruppe der spezifisch belastungsbezogenen Störungen ist inzwischen in die elfte Ausgabe der Internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-11) aufgenommen worden.

Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) entsteht als eine mögliche Folge auf das traumatische Ereignis.

Die PTBS ist gekennzeichnet durch Intrusionen (ins Bewusstsein einschießende, aufdringliche Gedanken und Vorstellungen), Vermeidung und Hyperarousal (meist unter Stress auftretende Übererregung).

Die posttraumatische Belastungsstörung wird eingeteilt nach dem Ereignistyp (detailliert s. u. Klassifikation):

  • Typ-I-Traumata: einmalig/kurzfristig (z. B. Unfall)
  • Typ-II-Traumata: mehrfach/langfristig (Kriegserleben; häusliche, sexualisierte Gewalt)

Als eigenständige Diagnose wurde Mitte 2018 die komplexe posttraumatische Belastungsstörung (KPTBS) in den ICD-11 aufgenommen. Dabei handelt es sich um eine Störung, die als Folge von sich wiederholenden oder lang andauernden traumatischen Ereignissen auftritt. Neben den Symptomen der PTBS ist die KPTBS durch Affektregulationsstörungen, negative Selbstwahrnehmung und Beziehungsstörungen gekennzeichnet.

Geschlechterverhältnis: Männer zu Frauen beträgt 1 : 2-3; wobei Männer häufiger Traumata erleben, außer bei sexuellen Traumata

Die Einmonatsprävalenz (Krankheitshäufigkeit) liegt bei 1,3-1,9 %  bei den unter 60-Jährigen und bei 3,4 % bei den über 60-Jährigen (in Deutschland).

Verlauf und Prognose: Die Verläufe sind sehr variabel. Initial ist eine starke Symptombildung möglich. Innerhalb von Tagen bis Wochen kommt es zur Reduktion der Symptomatik bzw. zur Remission (Rückbildung). Die meisten Traumatisierten entwickeln keine PTBS, sondern zeigen eine Spontanerholung.
Beachte: Sowohl bei der Diagnostik als auch bei der Therapie muss der hohe Anteil komorbider Störungen (s. u.) sowie die Stabilität des Patienten Berücksichtigung finden.

Bei ca. 20-30 % der Patienten mit PTBS tritt eine Chronifizierung auf.

Komorbiditäten (Begleiterkrankungen): Die posttraumatische Belastungsstörung ist mit psychischen Störungen (Angststörungen, Panikstörung, Abhängigkeitserkrankungen, Borderline-Persönlichkeitsstörung, Somatisierungsstörungen, Psychosen, dissoziative Identitätsstörungen) und somatischen Störungen (nach Unfällen: z. B. Schmerzsyndrome) assoziiert.
Bei Grundschulkindern ist die PTBS neben ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung), Depression und Störungen des Sozialverhaltens mit oppositionellem Trotzverhalten, Trennungsangst und spezifischen Phobien assoziiert; bei Jugendlichen können zu Angststörungen, Depressionen und Störungen des Sozialverhaltens, auch Selbstverletzungen, suizidale Vorstellungen und Substanzabhängigkeiten hinzukommen.

Leitlinien

  1. S3-Leitlinie: Posttraumatische Belastungsstörung. (AWMF-Registernummer: 051-001), Dezember 2019 Langfassung

     
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