Exhibitionismus

Exhibitionismus ist eine sexuelle Störung, bei der die handelnde Person immer wieder den Drang verspürt, vor anderen Menschen seine Genitalien zu entblößen oder sexuelle Handlungen auszuführen, ohne dass die betroffenen Personen diesen Handlungen zustimmen. Durch das Entblößen der Genitalien bzw. die sexuelle Handlung soll beim Gegenüber Erschrecken und Abscheu ausgelöst werden. Die Reaktion der Betroffenen ist ein sexueller Stimulus für die exhibitionistische Person und befriedigt sie. In den meisten Fällen trifft diese Form der sexuellen Störung bei Männern auf, selten bei Frauen.

Unter medizinischen Gesichtspunkten gehört der Exhibitionismus zur Gruppe der „Störungen der Sexualpräferenz“, inkl. Paraphilie (ICD-10-GM: F65.2). Dort wird sie definiert als: "Die wiederkehrende oder anhaltende Neigung, die eigenen Genitalien vor meistens gegengeschlechtlichen Fremden in der Öffentlichkeit zu entblößen, ohne zu einem näheren Kontakt aufzufordern oder diesen zu wünschen. Meist wird das Zeigen von sexueller Erregung begleitet und im Allgemeinen kommt es zu nachfolgender Masturbation."

Der ICD-10-GM dient der internationalen statistischen Klassifikation von Krankheiten und verwandten Gesundheitsproblemen (German Modification).

Die Betroffenen, wie zuvor erwähnt mehrheitlich Männer, überraschen andere Personen mit erigiertem oder nicht erigiertem Penis, größtenteils gefolgt von anschließender Masturbation.

Die Diagnose exhibitionistische Störung wird gestellt, wenn [1]:

  • das Ausleben zwanghaft ist.
  • das Ausleben vor Personen stattfindet, die damit nicht einverstanden sind.
  • die betreffende Person dadurch unter einem großen Druck steht.
  • die Lebensqualität beeinträchtigt wird, z. B. Ehe, Familie, Umgang mit Freunden, der Beruf.

Das zwanghafte Verhalten muss dauerhaft, das heißt mindestens 6 Monate bestehen. Die Frage einer Störung beginnt meistens nach einer wiederholten Verhaftung wegen exhibitionistischer Verhaltensweisen. Erstmals tritt sie oft schon in der Jugend auf. Opfer sind in aller Regel Frauen und Kinder. Die meisten Exhibitionisten leben in einer dauerhaften, jedoch oft problematischen Beziehung [1].

Eine andere Form dieser Störung ist der Wunsch, bei sexuellen Handlungen beobachtet zu werden. Diese Personen wollen nicht andere überraschen und erschrecken, sondern wollen gerne von einem Publikum gesehen werden. Sie leben diese Neigung häufig in Pornofilmen aus [1].

Häufig ist eine Kombination mit Voyeurismus, Frotteurismus, Sadomasochismus, Transvestitismus oder Pädophilie zu beobachten.

Die geschätzte Häufigkeit bei Männern beträgt 2-4 % [1]. Exhibitionistische Neigungen bei Frauen sind selten. Häufig werden sie gesellschaftlich akzeptiert oder von Männern gerne beobachtet, z. B. das Fehlen von Unterwäsche (Rolltreppe, Einsicht bei kurzem Rock). Die gesellschaftliche Akzeptanz beruht sicher auch darauf, dass die weibliche Nacktheit keine Angst vor sexueller Belästigung hervorruft. Im Gegenteil, sie wird besonders von Männern genossen. Viele Promis nutzen diese Möglichkeit zu Werbezwecken.

Exhibitionismus unter strafrechtlichen Gesichtspunkt

Beim Mann ist Exhibitionismus nach § 183 StGB strafbar (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe), wenn eine andere Person sich dadurch belästigt fühlt [2]. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Ausnahme: Wegen besonderen öffentlichen Interesses wird die Strafverfolgung von Amts wegen notwendig. Der strafrechtliche Gesichtspunkt trifft für Frauen nicht zu, da, wie oben schon erwähnt, der Tatbestand der öffentlichen Belästigung nicht zutrifft.

Ursachen

Die Ursachen und Motivationen, die zum Exhibitionismus führen, sind nicht bekannt. Vermutet wird eine Kombination aus biologischen, psychologischen und sozialen Faktoren.

Therapie

Eine Therapie ist schwierig, der Erfolg meist fraglich. Therapeutisch stehen zur Verfügung: Psychotherapie, Antidepressiva, Verhaltenstherapie, Selbsthilfegruppen [1].

Untergruppen/Variationen

  • Cyber-Exhibitionismus: Cyber-Exhibitionisten zeigen ihre Genitalien oder führen sexuelle Handlungen im Internet vor der Kamera aus, ohne dass der Zuschauer dies wünscht.
  • Exhibitionismus im Zusammenhang mit Stalking: In dem Fall richtet sich die exhibitionistische Verhaltensweise gegen eine bestimmte Person, in Form wiederholten Auftauchens oder der Zusendung sexueller Nachrichten oder Bilder.
  • Exhibitionismus in Gruppensituationen: Drang exhibitionistische oder sexuelle Handlungen auszuführen in sexuell aufgeladenen Gruppensituationen.
  • Nudismus (Nude in Public): spontane exhibitionistische Handlungen in der Öffentlichkeit ohne sexuellen Hintergrund.
  • Flashing (Blitzen): kurzzeitiges Entblößen der Genitalien beiderlei Geschlechts oder der weiblichen Brüste vor einer unbekannten Person, in der Öffentlichkeit, bei Partys, einer Disco, um die Reaktionen zu sehen.
  • Female breast Flashing: das öffentliche Entblößen der weiblichen Brüste. Dabei steht nicht die eigene sexuelle Befriedigung im Vordergrund, sondern die Reizerzeugung.
  • Mooning: das öffentliche Entblößen des Hinterns zum Spaß, als Protest, als Provokation.
  • Flitzer: nacktes Durchlaufen in öffentlichen Veranstaltungen, z. B. Fußballveranstaltungen, um bei einem breiten Publikum, auch übers Fernsehen, Aufmerksamkeit zu erzeugen, zur Selbstdarstellung. Evtl. auch um politische oder sonstige Botschaften zu verbreiten.
  • Female exhibitionism in art: die Darstellung von weiblicher Nacktheit, Intimität oder Sexualität in der Kunst, z. B. Gemälde, Skulpturen, Fotografien.
  • Striptease (Strippers): erotischer Tanz mit schrittweiser Entledigung der Kleidung
  • Virtueller Exhibitionismus: das Versenden von sexuellen Bildern oder Videos ohne Einwilligung der Empfänger, z. B. soziale Medien, Dating-Apps oder andere Plattformen
  • Anasyrma: Entblößen des Genitals oder des Hinterns in einem kultisch-magischen Zusammenhang, insbesondere zum Austreiben von Dämonen und Abwenden von Unheil.

Literatur

  1. Exhibitionismus MSD Manuel: https://www.msdmanuals.com/de-de/heim/psychische-gesundheitsst%C3%B6rungen/paraphilien-und-paraphile-st%C3%B6rungen/exhibitionismus
  2. Dejure.org: § 183: Exhibitionistische Handlungen. https://dejure.org/gesetze/StGB/183.html
     
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