Therapie
Bewusstseinsstörungen (Somnolenz, Sopor und Koma)

Sofort Notruf absetzen! (Rufnummer 112)

Sicherung der Vitalfunktionen nach ABC-Schema (Maßnahmenschema im Rahmen des ACLS (Advanced Cardiac Life Support)):

  • A ("Airway"): Atemwege freimachen und offen halten
  • B ("Breathing"): Beatmen
  • C ("Circulation"): Kompression des Brustkorbs (Thorax) , d.h. Durchführung einer Herzdruckmassage (HDM)

Soweit möglich neurologische Anamnese bzw. Fremdanamnese sowie Befunderhebung.

Fast alle bei der Ankunft in der Notaufnahme komatösen Patienten benötigen eine weiterführende Intensivtherapie.

Die Therapie der Bewusstseinsstörungen erfolgt in Abhängigkeit von der Ursache.

Konventionelle nicht-operative Therapieverfahren

Bei einem Ergebnis auf der Glasgow Coma Scale (GCS; s. u. "Körperlicher Untersuchung") von 8 oder weniger Punkten ist von einer sehr schweren Gehirnfunktionsstörung auszugehen und es besteht die Gefahr von lebensbedrohlichen Atmungsstörungen. Bei einem GCS-Ergebnis kleiner oder gleich 8 muss eine Sicherung der Atemwege durch endotracheale Intubation* erwogen werden.

*Als Intubation wird das Einführen eines Tubus (einer Hohlsonde) über Mund oder Nase zur Sicherung der Atemwege bezeichnet. Es kann sich dabei um das Einlegen eines Oropharyngealtubus (durch den Mund, etwa der Guedel-Tubus) oder eines Nasopharyngealtubus (durch die Nase, etwa der Wendl-Tubus) handeln. Beide enden im Rachen und halten die Zunge von der Rachenhinterwand weg. So ermöglicht die Intubation eine Spontanatmung oder Beatmung mit einem Beatmungsbeutel. Bei der oben genannten endotrachealen Intubation wird ein Endotrachealtubus durch Mund (orotracheal) oder Nase (nasotracheal) zwischen den Stimmlippen des Kehlkopfes (Larynx) hindurch in die Luftröhre (Trachea) eingebracht. Dies wird bei Patienten in Bewusstlosigkeit (Bewusstseinsstörungen), Narkose oder akuten Störungen der Atmung durchgeführt, um die Atemwege vor einer Aspiration (Einatmen von körpereigenen Sekreten wie Speichel oder Magensaft) zu sichern und eine externe Beatmung zu ermöglichen.


     
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