Klassifikation
Blindheit

Klassifikation der Schweregrade der Sehbeeinträchtigung (WHO)

 Bezeichnung
 gemäß ICD-10-GM
 Stufen
  gemäß WHO
 Sehfähigkeit mit bestmöglicher Korrektur
 Sehschwäche  1  Visus (Sehschärfe) von 0,3 bis 0,1
   2  Visus von 0,1 bis 0,05
 Blindheit  3  Visus von 0,05 bis 0,02
   4  Visus von 0,02 bis Lichtwahrnehmung
   5  Keine Lichtwahrnehmung


Schweregrad der Sehbeeinträchtigung

Stufe Visus/Sehschärfe (mit bestmöglicher Korrektur)
  >
0   6/18
3/10 (0,3)
20/70
1 6/18
3/10 (0,3)
20/70
6/60
1/10* /0,1)
20/200
2 6/60
1/10 (0,1)
20/200
3/60
1/20 (0,05)
20/400
3 3/60
1/20 (0,05)
20/400
1/60 (Fingerzählen bei 1 m)
1/50 (0,02)
5/300 (20/1200)
4 1/60 (Fingerzählen bei 1m)
1/50 (0,02)
5/300 (20/1200)
Lichtwahrnehmung
5 Lichtwahrnehmung
9 Nicht näher bezeichnet

Anmerkung zum Lesen der Tabelle: Der Wert 1/10 bedeutet z. B., dass ein Sehbehinderter mit 1/10 Sehkraft erst aus 1 m Entfernung das erkennen kann, was ein Normalsichtiger aus 10 m Entfernung sieht.

Legende

  • Stufe 0 ‒ keine/leichte Beeinträchtigung
  • Stufe 1 ‒ mittelschwere Beeinträchtigung
  • Stufe 2 ‒ schwere Beeinträchtigung
  • Stufe 3 ‒ hochgradige Sehbehinderung
  • Stufe 4/5 ‒ Blindheit
  • Stufe 9 ‒ nicht näher bezeichnete Beeinträchtigung

Blindheit gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das Landesblindengeld für Zivilblinde und § 24 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz

Als blind gelten ab 01.04.1974 gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das Landesblindengeld für Zivilblinde und § 24 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz neben den Blinden (Vollblinden) auch die Personen,

  • Nr. 1. Deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt
  • oder bei denen durch Nr. 1 nicht erfasste, nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie der Beeinträchtigung der Sehschärfe nach Nr. 1 gleichzuachten sind.
  • Voraussetzungen nach Nr. 2 sind in der Regel als erfüllt anzusehen, wenn die Sehschärfe auf dem besseren Auge:
    • nicht mehr als 1/35 beträgt, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 30 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder 2.2. nicht mehr als 1/20 beträgt, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 15 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder
    • nicht mehr als 1/10 beträgt, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 10 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder
    • mehr als 1/10 bis zur vollen Sehschärfe beträgt, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 5 Grad oder weiter eingeschränkt ist.
     
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