Reisen in der Schwangerschaft – was muss ich dabei beachten?

Das Hauptproblem beim Reisen ist die Entfernung von Ihrem betreuenden Gynäkologen. Wenn Sie nahe am Geburtstermin sind oder eine Risikoschwangerschaft haben, sollten Sie nicht zu weit weg von Ihrem Heimatort reisen. Selbstverständlich ist das abhängig von der Art der Risikoschwangerschaft. Für Schwangere, die Diabetes haben und gut eingestellt sind, ist es natürlich kein Problem, auf Reisen zu gehen.

Bei einer Mehrlingsschwangerschaft sollten Sie auf Fernreisen verzichten.

Wenn Ihre Schwangerschaft normal verläuft, ist das Reisen im ersten und zweiten Drittel sowie zum Beginn des letzten Drittels der Schwangerschaft gänzlich unbedenklich.

Das Reisen mit dem Auto stellt kein Risiko dar. Selbstverständlich sollten Sie auch weiterhin den Sicherheitsgurt tragen, er wird weder Sie noch Ihr Kind im Falle eines Unfalles verletzen, denn das Fruchtwasser um das Kind herum dient als Sicherheitspuffer. Tragen Sie den Sicherheitsgurt unterhalb des Bauches und halten Sie den Schulterteil in der üblichen Position. Da das lange Sitzen für Sie unangenehm wird, sollten Sie regelmäßige Pausen machen und ein wenig spazieren gehen.

Einige Fluggesellschaften starten mit Schwangeren nur bis zur 36. Schwangerschaftswoche, wobei es dafür keinen medizinischen Grund gibt. Das Fliegen stellt für Sie und Ihr Ungeborenes kein Risiko dar.

Beachten Sie jedoch die folgenden Empfehlungen:

  • Stehen Sie häufiger von Ihrem Sitz auf und machen Sie einen kleinen Spaziergang im Flugzeug. Zu langes Sitzen lässt das Blut in Ihren Waden versacken, ein Spaziergang hingegen regt den Kreislauf an und pumpt das Blut aus den Waden zum Herzen zurück.
  • Achten Sie unbedingt auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr während des Fluges. Die Luft in einem Flugzeug ist sehr trocken. Auf Langstreckenflügen würden Sie schnell austrocknen, wenn Sie nicht ausreichend trinken. Nehmen Sie so viel Flüssigkeit zu sich, dass Sie mehrmals Ihre Blase entleeren müssen.
  • Haben Sie keine Angst vor den Metalldetektoren auf den Flughäfen. Von diesen Detektoren gehen keine schädlichen Strahlen aus.
  • Wenn Sie eine Reise in ein tropisches Land planen, fragen Sie Ihren betreuenden Arzt zuvor nach notwendigen Impfungen. Denken Sie bitte daran, auf Ihre Schwangerschaft hinzuweisen, damit Ihr Arzt diese bei der Impfung berücksichtigen kann.

Nachfolgend ein paar Hinweise zum Reisen mit den verschiedenen Verkehrsmitteln:

Zug- und Schiffsreisen

Sie sind ideal, da mit diesen Verkehrsmitteln natürliche Bewegungsmöglichkeiten gegeben sind und keine Gefahr für die Entwicklung einer Thrombose besteht.

Auto

Durch das „fixierte“ Sitzen über eine längere Zeit besteht eine erhöhte Thrombosegefahr. Aus diesem Grunde sollten Autofahrten nach etwa 1-2 Stunden unterbrochen werden von ungefähr 5 Minuten dauernden Bewegungen. Beim Anlegen des Gurtes ist darauf zu achten, dass der Quergurt unter dem Bauch der Schwangeren über den beiden Beckenknochen liegt.

Flugzeug

Es gibt wenige systematische Untersuchungen zum Einfluss des Fliegens unter mütterlichen, aber auch kindlichen Gesichtspunkten. Insgesamt ist das Fliegen wohl für die Mutter als auch für das Kind unproblematisch.

  • Flughöhe/Kabinendruck: Verkehrsflugzeuge bewegen sich in einer Höhe von etwa 10.000-14.000 m (32.000-45.000 Fuß). Der Kabinendruck entspricht etwa einem Luftdruck von 2.400 m (8.000 Fuß). Im Gegensatz zum Aufenthalt in der Höhe, bleibt der Sauerstoffgehalt gleich. Trotzdem sinkt der Sauerstoffpartialdruck um etwa 20-30 % und wird physiologischerweise gegenreguliert durch eine Hyperventilation (gesteigerte Atmung, die über den Bedarf hinausgeht) und Herzfrequenzsteigerung.
  • Hydrostatische Ödeme (Flüssigkeitseinlagerungen im Gewebe, weil der Druck innerhalb der Gefäße (hydrostatischer Druck) erhöht ist, sodass verstärkt mehr Flüssigkeit ins umliegende Gewebe abgepresst wird) durch das längere Sitzen und durch den geringen Luftdruck.
  • Dehydratationsgefahr (Gefahr der Austrocknung) kann durch die niedrige Luftfeuchtigkeit in Verbindung mit der Hyperventilation bei unzureichender Flüssigkeitszufuhr entstehen und zur Hämokonzentration (Blutverdickung) führen.
  • Thrombosegefahr (Gefahr, dass sich ein Thrombus (Blutgerinnsel) in einem Blutgefäß bildet): Besonders während Langstreckenflügen ist die Thrombosegefahr erhöht. Neben regelmäßiger Bewegung im Flugzeug bevorzugen viele Schwangere Kompressionsstrümpfe. Gelegentlich wird eine Prophylaxe mit einem subkutan applizierten niedermolekularen Heparin (NMH) durchgeführt. Die Einnahme von Acetylsalicylsäure ist unter diesem Aspekt wirkungslos.
  • Strahlenexposition (Einwirkung von ionisierender Strahlung): Zweifelsfrei besteht eine erhöhte Strahlenexposition in Abhängigkeit von der Flughöhe. Bisher gibt es jedoch keine Hinweise für ein fetales Risiko (kindliches Risiko). Das betrifft insbesondere Schwangere, die berufs- oder urlaubsbedingt unregelmäßig fliegen. Für beruflich exponierte Schwangere (Stewardessen, Pilotinnen) gelten Vorschriften, die abhängig sind von der Fluggesellschaft. Einige erlauben, andere verbieten eine berufliche Exposition. In Deutschland ist dies irrelevant, da das Mutterschutzgesetz, wegen des Schichtdienstes, die Tätigkeit an Bord eines Fliegers verbietet.
  • Mitnahmevoraussetzungen: Bei unkomplizierter Schwangerschaft gibt es im Allgemeinen keine Probleme bei den unterschiedlichen Fluggesellschaften.
    • Bis zur 36. SSW (Schwangerschaftswoche) bzw. bis 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin kann im Allgemeinen ohne ein Attest geflogen werden. Es wird jedoch empfohlen, ab der 28. SSW eine ärztliche Bescheinigung mit folgendem Inhalt bei sich zu führen: erwarteter Geburtstermin, Bestätigung einer unkomplizierten Schwangerschaft und Bestätigung der Flugtauglichkeit.
    • Nach der 36. SSW ist in der Regel eine Ausnahmegenehmigung bei der Fluggesellschaft zu beantragen. Dazu muss ein Attest vorliegen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, mit folgendem Inhalt: Tag der Untersuchung, erwarteter Geburtstermin, Bestätigung der Flugtauglichkeit.
    • Ab der 28. SSW ist bei Zwillingen oder einer komplizierten Schwangerschaft eine Ausnahmegenehmigung bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu beantragen.