Leishmaniose – Medikamentöse Therapie
Therapieziele
- Linderung der Beschwerden
- Vermeidung von Komplikationen
Therapieempfehlungen
- Eine spezifische antivirale Standardtherapie der Masern steht nicht zur Verfügung. Die Behandlung erfolgt symptomatisch (auf die Beschwerden ausgerichtet) und komplikationsorientiert [1, 3].
- Auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist zu achten. Bei Dehydratation (Flüssigkeitsmangel) infolge von Diarrhoe (Durchfall) oder Erbrechen erfolgt eine orale, bei Bedarf intravenöse Rehydratation (Ausgleich des Flüssigkeitsmangels durch Trinken oder über eine Vene) [3, LL2].
- Bei Fieber und/oder Schmerzen kann eine symptomatische Therapie mit Paracetamol erfolgen [1, FI1, FI2].
- Eine routinemäßige Antibiotikatherapie ist nicht indiziert. Bei bakteriellen Superinfektionen (zusätzlichen Infektionen durch Bakterien), insbesondere Otitis media (Mittelohrentzündung) oder bakterieller Pneumonie (durch Bakterien verursachter Lungenentzündung), erfolgt eine gezielte Antibiotikatherapie entsprechend dem jeweiligen Infektionsfokus (Ort der Infektion) [1, 3, LL2, LL3].
- Vitamin A:
- Die WHO empfiehlt bei allen vermuteten Masernfällen bei Kindern unter 5 Jahren zwei therapeutische Vitamin-A-Dosen im Abstand von 24 Stunden; die erste Dosis wird unmittelbar nach Diagnosestellung gegeben. Ein nachgewiesener Vitamin-A-Mangel ist hierfür keine Voraussetzung [3, LL2].
- Bei schwerem Masernverlauf, insbesondere bei hospitalisierten (im Krankenhaus behandelten) Kindern, ist Vitamin A auch bei Kindern ab 5 Jahren angezeigt. Die Dosierung beträgt ab einem Alter von 12 Monaten unabhängig vom weiteren Kindesalter 200.000 I.E. p.o. täglich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen [1, LL3].
- Bei Kindern mit unkompliziertem Verlauf ab 5 Jahren kann eine Vitamin-A-Gabe als Bestandteil der supportiven Behandlung (unterstützenden Behandlung) unter ärztlicher Aufsicht erwogen werden; die Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung des Ernährungszustands und eines möglichen Vitamin-A-Mangels [LL3].
- Dosierung: Säuglinge unter 6 Monaten 50.000 I.E. p.o., Säuglinge im Alter von 6 bis 11 Monaten 100.000 I.E. p.o. und Kinder ab 12 Monaten 200.000 I.E. p.o.; die jeweilige Dosis wird nach 24 Stunden einmal wiederholt [5, LL2, LL3].
- Bei klinischen Zeichen eines Vitamin-A-Mangels mit okulären Komplikationen (Folgeschäden an den Augen) empfiehlt die WHO eine dritte altersentsprechende Dosis nach 4 bis 6 Wochen [3, LL2].
- Die Evidenz für einen Mortalitätsvorteil (Verringerung der Sterblichkeit) ist besonders für schwer erkrankte Kinder, Kinder im Alter unter 2 Jahren sowie Populationen mit relevantem Vitamin-A-Mangel bzw. hoher Masernletalität (hohem Anteil tödlicher Verläufe unter den an Masern Erkrankten) ausgeprägt. Für gut ernährte Kinder in Ländern mit geringer Prävalenz eines Vitamin-A-Mangels und niedriger Masernletalität ist die Evidenz weniger eindeutig [1, 4].
- Die therapeutische Hochdosisgabe erfolgt ausschließlich unter ärztlicher Aufsicht. Zusätzliche hochdosierte Vitamin-A-Präparate sind zu vermeiden. Vitamin A verhindert keine Maserninfektion und ersetzt weder die Masernimpfung noch eine indizierte Postexpositionsprophylaxe (vorbeugende Behandlung nach einem möglichen Ansteckungskontakt) [LL3, LL4].
- Die therapeutische Hochdosisgabe von Vitamin A bei Masern ist von einer allgemeinen Nahrungsergänzung zu unterscheiden.
- Ribavirin:
- Eine routinemäßige Behandlung mit Ribavirin wird aufgrund der unzureichenden Evidenz nicht empfohlen [2, LL2].
- Bei ausgewählten schweren bzw. komplizierten Masernverläufen kann Ribavirin in einem spezialisierten Zentrum im Einzelfall erwogen werden [2].
- Es handelt sich um einen Off-Label-Use. Die klinische Evidenz beruht im Wesentlichen auf kleinen klinischen Studien und Fallberichten; ein allgemein anerkanntes Dosierungsschema für die Maserntherapie besteht nicht [2].
- Postexpositionsprophylaxe (PEP): aktive Immunisierung (Aufbau eines eigenen Immunschutzes durch eine Impfung) möglichst innerhalb von 72 Stunden oder bei entsprechender Indikation passive Immunisierung (vorübergehender Schutz durch die Gabe fertiger Antikörper) so schnell wie möglich innerhalb von 6 Tagen nach Exposition; Einzelheiten siehe unten [1, LL1, FI4].
Wirkstoffe (Hauptindikation)
Antipyretika
| Wirkstoff | Besonderheiten |
|---|---|
| Paracetamol |
|
- Wirkweise: analgetisch (schmerzlindernd) und antipyretisch (fiebersenkend); der Wirkmechanismus ist nicht abschließend geklärt. Nachgewiesen sind eine ausgeprägte Hemmung der zerebralen und eine nur schwache Hemmung der peripheren Prostaglandinsynthese sowie eine Hemmung der Wirkung endogener Pyrogene auf das hypothalamische Temperaturregulationszentrum [FI1].
- Indikationen: symptomatische Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen und von Fieber [FI1, FI2].
- Kontraindikationen: Überempfindlichkeit (allergische Reaktion) gegen Paracetamol oder einen sonstigen Bestandteil des verwendeten Präparats; bei Leber- und Nierenfunktionsstörungen sind die jeweiligen Warnhinweise und Dosisanpassungen der Fachinformation zu berücksichtigen [FI1, FI2].
- Nebenwirkungen: sehr selten Blutbildveränderungen wie Thrombozytopenie (verminderte Zahl der Blutplättchen) und Agranulozytose (starke Verminderung bestimmter weißer Blutkörperchen) sowie Überempfindlichkeitsreaktionen bis hin zum anaphylaktischen Schock (lebensbedrohlicher allergischer Kreislaufreaktion); selten Anstieg der Lebertransaminasen; bei Überdosierung besteht insbesondere das Risiko schwerer hepatotoxischer Schäden (Leberschäden durch eine giftige Wirkung) [FI1, FI2].
Vitamin-A-Präparate zur therapeutischen Hochdosisgabe
| Wirkstoff | Besonderheiten |
|---|---|
| Vitamin A, z. B. als Retinylpalmitat oder Retinylacetat |
|
- Wirkweise: Ausgleich eines Vitamin-A-Defizits und Unterstützung der epithelialen Integrität, insbesondere zur Vermeidung okulärer Komplikationen [3, LL2].
- Indikationen: therapeutische Gabe bei vermuteten oder bestätigten Masern bei Kindern unter 5 Jahren nach WHO; schwere Masernverläufe bei Kindern unabhängig von dieser Altersgrenze; Vitamin-A-Mangel mit okulären Komplikationen [3, LL2, LL3].
- Kontraindikationen: präparatspezifische Gegenanzeigen beachten; bei bestehender Vitamin-A-Überversorgung zusätzliche Hochdosen vermeiden. In der Schwangerschaft darf das hier angegebene pädiatrische Hochdosisschema wegen des teratogenen Risikos (Risikos von Fehlbildungen beim ungeborenen Kind) nicht routinemäßig angewendet werden [LL3, LL4].
- Nebenwirkungen: insbesondere bei Überdosierung gastrointestinale Beschwerden (Beschwerden im Magen-Darm-Bereich), Kopfschmerzen und erhöhter intrakranieller Druck (erhöhter Druck im Schädelinneren) mit vorgewölbter Fontanelle (weicher Stelle zwischen den Schädelknochen) bei Säuglingen; bei übermäßiger Zufuhr Leber-, Knochen-, Haut- und zentralnervöse Schäden (Schäden an Gehirn und Rückenmark) [LL3, LL4].
Postexpositionsprophylaxe (PEP)
- Eine ausreichende Immunität (Schutz vor einer Erkrankung durch die körpereigene Abwehr) gegen Masern kann mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden, wenn zwei Masernimpfungen dokumentiert sind oder ein schriftlicher Laborbefund eine bestehende Immunität nachweist. Bei relevanter Immundefizienz (Abwehrschwäche) ist eine individuelle fachärztliche Beurteilung erforderlich [1].
- Bei ungeschützten bzw. nicht ausreichend geschützten Kontaktpersonen soll die PEP möglichst unverzüglich nach der Exposition erfolgen [1, LL1].
- Aktive PEP: MMR-Impfung möglichst innerhalb von 3 Tagen, entsprechend 72 Stunden nach Exposition. Das Zeitfenster bezieht sich auf den Kontakt mit der infektiösen Person und beginnt nicht erst mit deren Diagnosestellung [1, LL1].
- Passive PEP: intravenöses humanes normales Immunglobulin so schnell wie möglich innerhalb von 6 Tagen, entsprechend 144 Stunden nach Exposition. Die passive PEP ist für entsprechend gefährdete, empfängliche Personen vorgesehen und kein routinemäßiger Ersatz für die aktive Immunisierung aller Kontaktpersonen [1, LL1, FI4].
- Die Zeitfenster sind keine Wartefristen. Eine erforderliche Serologie darf die rechtzeitige PEP nicht verzögern [1].
Präparate zur aktiven und passiven Immunisierung
Masernhaltige Lebendimpfstoffe
| Wirkstoff | Besonderheiten |
|---|---|
| Masern-Mumps-Röteln-Lebendimpfstoff, z. B. Priorix |
|
- Wirkweise: aktive Immunisierung durch attenuierte Masern-, Mumps- und Rötelnviren [FI3].
- Indikationen: aktive Immunisierung und postexpositionelle Impfung entsprechend Alter, Impfstatus und STIKO-Empfehlung [LL1, FI3].
- Kontraindikationen: Schwangerschaft, schwere humorale oder zelluläre Immundefizienz (schwere Störung der Abwehr durch Antikörper oder Abwehrzellen) sowie relevante Überempfindlichkeit gegen Impfstoffbestandteile; bei schwerer akuter fieberhafter Erkrankung Impfung verschieben [FI3].
- Nebenwirkungen: insbesondere lokale Reaktionen, Fieber und Exanthem (Hautausschlag); selten Fieberkrämpfe, Thrombozytopenie und anaphylaktische Reaktionen (schwere allergische Reaktionen) [FI3].
Humanes normales Immunglobulin zur intravenösen Anwendung
| Wirkstoff | Besonderheiten |
|---|---|
| Humanes normales Immunglobulin (IVIG); Präparatbeispiel: Privigen 100 mg/ml |
|
- Wirkweise: passive Immunisierung durch enthaltene Masernantikörper [FI4].
- Indikationen: Masern-PEP bei empfänglichen Risikopersonen, insbesondere Säuglingen unter 6 Monaten, Schwangeren und Immundefizienten bei kontraindizierter oder nicht ratsamer aktiver Immunisierung [LL1, FI4].
- Kontraindikationen: Überempfindlichkeit; selektiver IgA-Mangel (Mangel an einer bestimmten Klasse von Antikörpern) mit Anti-IgA-Antikörpern; bei Privigen zusätzlich Hyperprolinämie Typ I oder II (angeborene Stoffwechselstörung mit erhöhtem Prolinspiegel) [FI4].
- Nebenwirkungen: Infusionsreaktionen, Kopfschmerzen, Fieber; mögliche schwere Komplikationen sind Anaphylaxie (schwere allergische Allgemeinreaktion), Thromboembolien (Gefäßverschlüsse durch Blutgerinnsel), Hämolyse (Zerfall roter Blutkörperchen), aseptische Meningitis (Hirnhautentzündung ohne bakterielle Ursache) und akutes Nierenversagen (plötzliches Versagen der Nierenfunktion) [FI4].
Durchführung nach Altersgruppe
- Säuglinge unter 6 Monaten:
- Eine aktive MMR-Impfung ist in dieser Altersgruppe nicht vorgesehen [1, LL1].
- Nach Masernexposition soll so schnell wie möglich eine Masernserologie durchgeführt werden. Das Ergebnis sollte innerhalb von 3 Tagen nach Exposition vorliegen; die Diagnostik darf eine gegebenenfalls erforderliche Immunglobulingabe innerhalb von 6 Tagen nicht verzögern [1].
- Bei negativem Masern-IgG: humanes normales Immunglobulin 400 mg/kg KG initial einmalig i. v., so schnell wie möglich innerhalb von 6 Tagen nach Exposition [1, LL1, FI4].
- Bei positivem Masern-IgG ist keine Immunglobulingabe erforderlich [1].
- Kann ein serologisches Ergebnis nicht rechtzeitig vorliegen, sodass das Zeitfenster für die passive PEP gefährdet wäre, soll die Immunglobulingabe ohne weitere Verzögerung erfolgen [1].
- Säuglinge im Alter von 6 bis 8 Monaten:
- MMR-Impfung möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Exposition nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung; Off-Label-Use [1, LL1, FI3].
- Nach dieser vorgezogenen ersten MMR-Impfung sind zum Aufbau einer langfristigen Immunität zwei weitere MMR-Impfstoffdosen im Alter von 11 und 15 Monaten erforderlich [1, LL1].
- Alternativ kann nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung eine passive Immunisierung mit humanem normalem Immunglobulin 400 mg/kg KG initial einmalig i. v. erwogen werden, insbesondere wenn der Kontakt länger als 72 Stunden zurückliegt. Auch hierbei ist die Gabe innerhalb von 6 Tagen nach Exposition anzustreben; bei Verwendung von Privigen ist dieses Zeitfenster in der Fachinformation festgelegt [1, LL1, FI4].
- Säuglinge im Alter von 9 bis 10 Monaten:
- MMR-Impfung möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Exposition [1, LL1].
- Die zweite MMR-Impfstoffdosis soll zu Beginn des 2. Lebensjahres erfolgen; der Mindestabstand zwischen den Impfstoffdosen ist zu beachten [1, LL1, FI3].
- Kinder und Jugendliche im Alter von 11 Monaten bis 17 Jahren:
- Bei fehlender Impfung oder unklarem Impfstatus: MMR-Impfung möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Exposition; insgesamt zwei Impfstoffdosen unter Einhaltung eines Mindestabstands von 4 Wochen [1, LL1, FI3].
- Bei bisher einmaliger Impfung: eine weitere MMR-Impfstoffdosis möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Exposition, sofern der Mindestabstand zur ersten Dosis eingehalten ist [1, LL1, FI3].
- Erwachsene ab 18 Jahren, nach 1970 geboren:
- Bei fehlender Impfung, unklarem Impfstatus oder nur einer Impfung in der Kindheit: einmalige MMR-Impfung möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Exposition [1, LL1].
- Weitergehende Impfempfehlungen, insbesondere für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit insgesamt zwei erforderlichen MMR-Impfungen, bleiben zu berücksichtigen [LL1].
Besondere Risikogruppen
- Schwangere:
- MMR-Lebendimpfstoffe sind während der Schwangerschaft kontraindiziert [1, FI3].
- Eine Immunität gegen Masern kann angenommen werden, wenn zwei Impfungen dokumentiert sind oder ein schriftlicher Laborbefund eine bestehende Immunität nachweist. Die alleinige anamnestische Angabe einer durchgemachten Masernerkrankung ist hierfür nicht ausreichend zuverlässig [1].
- Bei fehlender Impfung, nur einer dokumentierten Impfung oder unklarem Impfstatus nach Exposition soll so schnell wie möglich eine Masernserologie erfolgen [1].
- Bei negativem Masern-IgG: humanes normales Immunglobulin 400 mg/kg KG initial einmalig i. v., so schnell wie möglich innerhalb von 6 Tagen nach Exposition [1, LL1, FI4].
- Kann ein serologisches Ergebnis nicht rechtzeitig vorliegen, sodass das 6-Tage-Zeitfenster gefährdet wäre, soll die Immunglobulingabe ohne weitere Verzögerung erfolgen [1].
- Immundefiziente Personen:
- Bei primärem oder sekundärem Immundefekt (angeborener oder erworbener Störung der Immunabwehr) soll eine MMR-Lebendimpfung zur PEP nur nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung und in Abstimmung mit den behandelnden Spezialisten erfolgen. Bei schwerer humoraler oder zellulärer Immundefizienz ist sie kontraindiziert [1, FI3].
- Bei möglicher oder gesicherter Kontraindikation gegen die aktive Immunisierung soll die Indikation zur passiven PEP nach Masernkontakt so schnell wie möglich geprüft werden. Bei entsprechender Indikation erfolgt humanes normales Immunglobulin 400 mg/kg KG initial einmalig i. v. innerhalb von 6 Tagen nach Exposition [1, LL1, FI4].
- Eine regelmäßige Immunglobulinsubstitution ersetzt die individuelle Prüfung nach Exposition nicht; eine zusätzliche Dosis kann erforderlich sein [1, FI4].
- Bei Immundefizienz kann im Einzelfall auch eine Immunglobulingabe später als 6 Tage nach Masernkontakt erwogen werden, da der Krankheitsverlauf möglicherweise abgeschwächt bzw. das Komplikationsrisiko reduziert werden kann. Dies ist eine fachärztliche Einzelfallentscheidung außerhalb des regulären PEP-Zeitfensters; eine zuverlässige Verhinderung der Erkrankung darf daraus nicht abgeleitet werden [1].
Beachte
- Zulassungsstatus: Die in den STIKO-Empfehlungen weiterhin enthaltene pauschale Kennzeichnung der Standardimmunglobulin-PEP als Off-Label-Use muss präparatspezifisch bewertet werden. Für Privigen ist die Masern-Prä-/Postexpositionsprophylaxe bei den in der Fachinformation genannten empfänglichen Personen zugelassen. Bei anderen Immunglobulinpräparaten ist die aktuelle Fachinformation zu prüfen [LL1, FI4].
- Impfplanung nach IVIG: Nach einmaliger Gabe von 400 mg/kg KG Standardimmunglobulin ist eine MMR-Impfung für 8 Monate nicht sicher wirksam. Nach zusätzlichen Immunglobulingaben sind Zeitpunkt und Dosis der letzten Gabe sowie die jeweilige Fachinformation bei der weiteren Impfplanung zu berücksichtigen [1, LL1, FI3, FI4].
- Überschrittenes Impfzeitfenster: Auch wenn der genaue Expositionszeitpunkt unbekannt ist oder die Exposition länger als 72 Stunden zurückliegt, sollen indizierte Riegelungs- bzw. Nachholimpfungen durchgeführt werden. Eine Verhinderung der Erkrankung aus der bereits erfolgten Exposition ist dann nicht zuverlässig zu erwarten; bestehende Impflücken werden jedoch geschlossen und eine weitere Ausbreitung kann möglicherweise begrenzt werden [1].
Supplemente (Nahrungsergänzungsmittel; Vitalstoffe)
Geeignete Nahrungsergänzungsmittel für das Immunsystem sollten die folgenden Vitalstoffe enthalten:
- Vitamine (A, C, E, D3, B1, B2, Niacin (Vitamin B3), Pantothensäure (Vitamin B5), B6, B12, Folsäure, Biotin)
- Spurenelemente (Chrom, Eisen, Kupfer, Mangan, Molybdän, Selen, Zink)
- Fettsäuren (Omega-3-Fettsäuren: Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA))
- Sekundäre Pflanzenstoffe (Beta-Carotin, Flavonoide (Citrusfrüchte), Lycopin (Tomaten), Proanthocyanidine (Cranberrys), Polyphenole)
- Weitere Vitalstoffe (probiotische Kulturen: Laktobazillen, Bifidobakterien)
Beachte: Die aufgeführten Vitalstoffe sind kein Ersatz für eine medikamentöse Therapie. Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung in der jeweiligen Lebenssituation zu ergänzen.
Für Fragen zum Thema Nahrungsergänzungsmittel stehen wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung.
Nehmen Sie bei Fragen dazu bitte per E-Mail – info@docmedicus.de – Kontakt mit uns auf, und teilen Sie uns dabei Ihre Telefonnummer mit und wann wir Sie am besten erreichen können.
Abkürzungen
- CDC: Centers for Disease Control and Prevention (US-amerikanische Gesundheitsbehörde)
- DHA: Docosahexaensäure
- EMA: European Medicines Agency (Europäische Arzneimittel-Agentur)
- EPA: Eicosapentaensäure
- FI: Fachinformation
- I.E.: Internationale Einheiten
- IgA: Immunglobulin A
- IgG: Immunglobulin G
- i. v.: intravenös, über eine Vene
- IVIG: intravenöses Immunglobulin
- KG: Körpergewicht
- LL: Leitlinie
- max.: maximal
- mg/d: Milligramm pro Tag
- mI.E./ml: Milli-Internationale Einheiten pro Milliliter
- MMR: Masern-Mumps-Röteln
- MSF: Médecins Sans Frontières (Ärzte ohne Grenzen)
- PEP: Postexpositionsprophylaxe
- p.o.: per os, Einnahme über den Mund
- RKI: Robert Koch-Institut
- STIKO: Ständige Impfkommission
- WHO: World Health Organization (Weltgesundheitsorganisation)
Literatur
- Robert Koch-Institut: RKI-Ratgeber Masern. Epidemiologisches Bulletin. 2024;46:3 bis 24. doi: 10.25646/12902
- Kaur A, Alaribe U, Varon J, Hassaan S, Halma M: Acute management of measles: A systematic review of therapeutic strategies. Antiviral Research. 2026;247:106361. doi: 10.1016/j.antiviral.2026.106361
- World Health Organization: Measles. Fact sheet. 15. Juli 2026. WHO
- Yang HM, Mao M, Wan C: Vitamin A for treating measles in children. Cochrane Database of Systematic Reviews. 2005;(4):CD001479. doi: 10.1002/14651858.CD001479.pub3
- World Health Organization: Measles – South Sudan. Disease Outbreak News. 9. Februar 2023. WHO
Leitlinien
- Robert Koch-Institut: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2026. Epidemiologisches Bulletin 4/2026. Version 6 vom 10. September 2026. doi: 10.25646/13636.6 [LL1]
- World Health Organization: Guide for clinical case management and infection prevention and control during a measles outbreak. Geneva: World Health Organization; 2020. ISBN 978-92-4-000286-9. WHO [LL2]
- Centers for Disease Control and Prevention: Clinical Overview of Measles. Klinische Handlungsempfehlungen einschließlich Vitamin-A-Therapie. Aktualisiert am 5. August 2026. CDC [LL3]
- Médecins Sans Frontières: Essential drugs – Retinol = Vitamin A oral. Online-Anwendungsempfehlungen. MSF Medical Guidelines – Gesamtfassung als PDF [LL4]
Fachinformationen
- Paracetamol-ratiopharm Lösung, 40 mg/ml Lösung zum Einnehmen. ratiopharm GmbH. Fachinformation, Stand Mai 2026, Version 6. Fachinformation [FI1]
- Paracetamol BC 500 mg Tabletten. Berlin-Chemie AG. Fachinformation, Stand Januar 2025. Fachinformation [FI2]
- Priorix, Masern-Mumps-Röteln-Lebendimpfstoff. GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG. Fachinformation, Stand März 2026. Fachinformation [FI3]
- Privigen 100 mg/ml Infusionslösung, humanes normales Immunglobulin zur intravenösen Anwendung. CSL Behring GmbH. Europäische Produktinformation; EMA-Aktualisierung vom 24. Juni 2026. EMA-Produktinformation mit Sprachfassungen; behördliche Fachinformation mit Masern-PEP-Indikation und Dosierung [FI4]