UV-Lichttherapie

Die UV-Lichttherapie (Lichttherapie mit ultraviolettem Licht) kommt nicht nur bei der Behandlung von dermatologischen Erkrankungen zum Einsatz (siehe: UVB 311 nm-Lichttherapie; Lichttherapie bei Psoriasis). In diesem Artikel wird die Wirkung der UV-Strahlung auf den Vitamin-D3-Haushalt besprochen und der daraus resultierende therapeutische Einsatz thematisiert.

Zielsetzung und Wirkungsweise der UV-Lichttherapie

Zielsetzung 

  • Förderung der Knochengesundheit: Prävention und Behandlung von Knochenweichheitserkrankungen wie Rachitis und Osteomalazie durch Verbesserung der Vitamin-D-Spiegel.
  • Stärkung des Immunsystems: Vitamin D hat eine wichtige Rolle in der Funktion des Immunsystems, und seine ausreichende Verfügbarkeit kann zur allgemeinen Gesundheitsförderung beitragen.
  • Verminderung von Entzündungsprozessen: Unterstützung der Reduktion entzündlicher Prozesse im Körper durch Vitamin D.

Wirkungsweise 

  • Aktivierung der Vitamin-D-Synthese: UVB-Strahlen regen die Umwandlung von 7-Dehydrocholesterol in der Haut zu Vitamin D3 an. Dies ist ein kritischer Schritt, da Vitamin D3 für die Regulierung von Calcium und Phosphat im Körper notwendig ist, was wiederum essentiell für gesunde Knochen und Zähne ist.
  • Tiefe Penetration: Die Eindringtiefe der UV-Strahlen in die Haut ist ausreichend, um die Produktion von Melanin und Vitamin D zu stimulieren, jedoch ohne tiefer liegendes Gewebe zu schädigen.
  • Anregung des Stoffwechsels: Neben der Hautgesundheit fördert Vitamin D auch den allgemeinen metabolischen Status und unterstützt diverse körperliche Funktionen.

Indikationen (Anwendungsgebiete)

  • Rachitis – Diese Erkrankung tritt im Kindesalter auf und ist auf ein unzureichendes Calcium- bzw. Phosphatangebot zurückzuführen, dies wird meist durch einen Vitamin-D-Mangel verursacht. Deswegen ist die Mineralisation der wachsenden Knochen gestört und es kommt zu Skelettveränderungen.
  • Osteomalazie – Krankheit tritt im Erwachsenalter auf und entspricht der Rachitis.
  • Generalisierte Tendoperiostosen – spindelartige Verbreiterung des Periosts (Knochenhaut) im Bereich der Sehnenansätze
  • Vitamin-D-Mangel-Krankheiten

Kontraindikationen (Gegenanzeigen)

  • Hautkrebs: Patienten mit Hautkrebs oder einer Vorgeschichte von Hautkrebs.
  • Lichtempfindliche Hauterkrankungen: Erkrankungen, die sich unter UV-Licht verschlimmern können, z. B. Lupus erythematodes.
  • Einnahme von lichtsensibilisierenden Medikamenten: Einige Medikamente können die Lichtempfindlichkeit der Haut erhöhen.
  • Schwere Leber- oder Nierenerkrankungen: Diese können die Fähigkeit des Körpers beeinträchtigen, auf die Therapie richtig zu reagieren.

Vor der Therapie

  • Hautuntersuchung: Überprüfung der Haut auf Anzeichen von Krankheiten oder Sensibilitäten.
  • Bestimmung der minimalen Erythemdosis (MED): Um die richtige Dosierung zu ermitteln und Hautschäden zu vermeiden.
  • Patientenaufklärung: Über mögliche Nebenwirkungen und den richtigen Umgang mit der Therapie.

Das Verfahren

Bei UV-Licht handelt es sich um die unsichtbare, höher energetische Strahlung, die sich im Lichtspektrum dem Violett des sichtbaren, natürlichen Lichts anschließt.

Das Spektrum der UV-Strahlung wird wie folgt unterteilt:

  • UV-A-Strahlung (UVA1 – 320-340 nm; UVA2 – 340-400 nm) – sogenannte Bräunungsstrahlung
  • UV-B-Strahlung (280-320 nm) – Diese UV-Strahlung stimuliert die Melanozyten (Zellen, die den braunen Hautfarbstoff produzieren), erzeugt ein entzündliches Erythem (Rötung) und ist maßgeblich an der Synthese bzw. Aktivierung des Vitamin-D3 (Cholecalciferol) beteiligt. Das Vitamin-D3 ist ein essentieller Faktor des Mineralstoffhaushaltes, der die Calciumkonzentration im Blut reguliert und an der enchondralen Ossifikation (Verknöcherung) beteiligt ist. Hier liegt auch die therapeutische Bedeutung dieser UV-Lichttherapie. Cholecalciferol muss aus Cholesterol unter Einfluss von UV-B-Strahlung, die auch im Sonnenlicht enthalten ist, aktiviert werden. Ist die orale Gabe von Cholecalciferol nicht möglich, so kann durch eine UV-Lichttherapie die vermehrte Bildung aus körpereigenem Cholesterol angeregt werden.
  • UV-C-Strahlung (200-280 nm) – Diese UV-Strahlung bewirkt ebenfalls ein Erythem, beeinträchtigt die Bakterienflora der Haut und kann eine Lichtkonjunktivitis (Bindehautentzündung, die durch Licht verursacht wird) hervorrufen.

Um eine sichere Anwendung der UV-Lichttherapie zu gewährleisten, wird zunächst die sogenannte MED (minimale Erythemdosis) bestimmt. Hierzu wird empfindliche, in der Regel lichtgeschützte Haut (z. B. am Unterarm) mit unterschiedlicher Strahlungsintensität beleuchtet. Nach 24 Stunden wird anschließend die Erythembildung (Rötung) beurteilt und die Therapie individuell abgestimmt.

Nach der Therapie

  • Hautpflege: Anwendung von Feuchtigkeitscremes zur Vermeidung von Trockenheit und Reizungen.
  • Überwachung: Regelmäßige Kontrollen, um mögliche Nebenwirkungen frühzeitig zu erkennen.
  • Anpassung der Behandlung: Bei Bedarf Anpassung der Therapiedauer und -intensität.

Mögliche Komplikationen

Frühkomplikationen

  • Hautrötung und -reizung: Kurzfristige Hautreaktionen nach der Exposition.
  • Lichtdermatitis: Entzündungsreaktionen der Haut auf UV-Licht.
  • Augenschäden: Bei unzureichendem Augenschutz.

Spätkomplikationen

  • Hautalterung: Langfristige UV-Exposition kann die Hautalterung beschleunigen.
  • Hautkrebsrisiko: Langfristige Exposition kann das Risiko für bestimmte Arten von Hautkrebs erhöhen.
  • Verschlechterung von Hauterkrankungen: Bei einigen Hautzuständen kann es zu einer Verschlechterung kommen.

 Ihr Nutzen

Die UV-Lichttherapie kommt unter anderem auch bei Erkrankungen, die durch Vitamin-D-Mangel ausgelöst werden, zum Einsatz. Vor allem bei Patienten, denen die orale Aufnahme von Cholecalciferol nicht möglich ist (z. B. bettlägerige Patienten, die nicht enteral versorgt werden können), kann diese Therapie von großem Nutzen sein.

Literatur

  1. Heisel J: Physikalische Medizin. Georg Thieme Verlag 2005

Leitlinien

  1. S1-Leitlinie: UV-Phototherapie und Photochemotherapie. (AWMF-Registernummer: 013 - 029), August 2015 Langfassung