Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung

Jeder Pilotenanwärter muss seine flugmedizinische Tauglichkeit in einer fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung nachweisen.

Die Erstuntersuchung bzw. jede Verlängerungsuntersuchung muss von einem besonders qualifizierten Arzt abgehalten werden. Folgende Personen bzw. Institutionen sind berechtigt dies zu tun:

  • Flugmedizinischer Sachverständiger (AME, Aero-Medical Examiner, Fliegerarzt)
  • Flugmedizinisches Zentrum (AMC, Aero-Medical Center)
  • Luftfahrtbundesamt (AMS, Aero-Medical Supervisor; Flugmedizinischer Bereich des Luftfahrtbundesamtes LBA)

Die Gültigkeitsdauer der Tauglichkeitsbescheinigung ist abhängig vom Alter der Person:

  • Bewerber unter 30 Jahre: 60 Monate Gültigkeit bis maximal zum 32. Lebensjahr
  • Bewerber bis 50 Jahre: 24 Monate Gültigkeit bis maximal zum 51. Lebensjahr
  • Bewerber ab 50 Jahre: 12 Monate Gültigkeit

Das Verfahren

Der Untersuchungsablauf beinhaltet eine ausführliche Anamnese, eine gründliche körperliche Untersuchung, einige Tests (Hörtest, Sehtest), Blut- und Urinuntersuchungen sowie bei Frauen einen Schwangerschaftstest. Wenn die Eignungsuntersuchung nicht alle Kriterien erfüllt, die die Richtlinien vorschreiben, so ist der Bewerber nicht tauglich. Der folgende Systemüberblick veranschaulicht die jeweiligen Auflagen bezüglich der Krankheiten und der Diagnostik:

  • Atmungssystem
    • Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit führen: Asthma bronchiale und andere krankhafte Veränderungen der Lunge, die eine Leistungsminderung der Lungenfunktion verursachen.
    • Diagnostik: Lungenfunktionstests wie die Bodyplethysmographie (Verfahren zur Funktionsprüfung der Lunge; Goldstandardverfahren), die Spirometrie (Messung von Luftvolumina die z. B. ein- oder ausgeatmet werden), der Tiffeneau-Test (spirometrische Messung des Luftvolumens, das maximal in einer Sekunde ausgeatmet werden kann) und die Pneumotachographie (Messung der Atemstromstärke).
      Eine Röntgenaufnahme des Thorax (Brustkorb) ist nicht unbedingt notwendig.
  • Augen, Sehorgan und Sehkraft
    • Diagnostik: Tests zur Sehschärfe (Nah- intermediär- und Fernvisus beidäugig 1.0; maximal +/- 5 dpt), der Farberkennung und dem Gesichtsfeld. Jede Abweichung macht untauglich.
  • Bewegungsapparat
    • Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit führen: Missbildungen, Verlust von Gliedmaßen oder Krankheiten, die zu einer Funktionseinschränkung führen.
  • Blut und Blutbildung
    • Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit führen: Leukämie (Blutkrebs), Splenomegalie (chronische Milzvergrößerung), Sichelzellenanämie (med.: Drepanozytose; auch Sichelzellanämie, englisch: sickle cell anemia) – genetische Erkrankung der Erythrozyten (rote Blutkörperchen); sie gehört zur Gruppe der Hämoglobinopathien (Störungen des Hämoglobins; Bildung eines irregulären Hämoglobins, dem sogenannten Sichelzellhämoglobin, HbS) und Störungen der Blutgerinnung.
    • Diagnostik: Kleines Blutbild und Differentialblutbild
  • Gastrointestinaltrakt (Magen-Darm-Trakt)
    • Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit führen: Chronisch entzündliche Erkrankungen (z. B. Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn) und Hernien (Leistenbruch, Narbenbruch oder Hodenbruch).
  • Hals, Nasen und Ohren
    • Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit führen: Relevante Krankheiten des Ohres, Missbildungen und Stimm- oder Sprachstörungen.
    • Diagnostik: Audiometrische Messungen. Gefordert ist ein maximales Hörvermögen aus mindestens 2 m Abstand.
  • Herzkreislaufsystem bzw. Blutdruck
    • Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit führen: Vasovagale Synkopen (kurzzeitige Bewusstlosigkeit durch niedrigen Blutdruck), Koronare Herzkrankheit, Myokardinfarkt (Herzinfarkt), Bypassoperationen oder Gefäßprothesen.
    • Diagnostik: Ruhe-EKG bzw. Belastungs-EKG
    • Blutdruck: Der systolische Wert muss unter 160 mmHg und der diastolische Blutdruckwert unter 95 mmHg liegen. Blutdruckmedikamente sind, wenn sie verträglich und in der Flugmedizin zugelassen sind, kein Grund für eine Untauglichkeit.
  • Infektionskrankheiten, Hautkrankheiten
    • Krankheiten, die zu einer Beeinträchtigung der Tätigkeit führen, machen untauglich.
  • Nieren und Harntrakt
    • Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit führen: Urolithiasis (Nierensteine), Nierenkoliken und andere relevante Nierenerkrankungen.
    • Diagnostik: Urinstatus, Teststreifen
  • Psychologische Begutachtung
    • Es dürfen keine Auffälligkeiten vorhanden sein.
  • Stoffwechsel, Endokrinologie (Lehre der endokrinen Drüsen, z. B. Schilddrüse oder Nebenniere) und Ernährung
    • Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit führen: Insulinpflichtiger Diabetes mellitus und ein BMI (Body-Mass-Index; Körpermasse-Index) über 35 kg/m².

Grundsätzlich gilt, dass jede Erkrankung, die eine Beeinträchtigung der Tätigkeit zur Folge hat, zu einer Fluguntauglichkeit führt. Außerdem wird auf die Fitness des Bewerbers geachtet und der Impfausweis ist mitzubringen.

Literatur

  1. Hinkelbein J, Dambier M: Flugmedizin und Flugpsychologie für die Privatpilotenausbildung. Verlag: aeromedconsult 2007

     
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