Diabetische Retinopathie – Weitere Therapie
Allgemeine Maßnahmen
- Normalgewicht anstreben! 
Bestimmung des BMI (Body-Mass-Index, Körpermasse-Index) bzw. der Körperzusammensetzung mittels der elektrischen Impedanzanalyse und Teilnahme an einem ärztlich betreuten Abnehmprogramm. - Nikotinrestriktion (Verzicht auf Tabakkonsum)
 
Konventionelle nicht-operative Therapieverfahren
- Applikation von IEGF-Inhibitoren (Arzneimittel, die den Gefäßwachstumsfaktor VEGF (Vascular Endothelial Growth Factor) hemmen); s. u. "Medikamentöse Therapie"
 - Anpassung von optischen oder auch elektronisch vergrößernden Sehhilfen
Indikation: Verlust der Lesefähigkeit mit normalen Sehhilfen. Nebenbedingung: Dazu sollte eine stabile Blutglukose-Situation und stabiler Augenbefund vorliegen. 
Impfungen
Die nachfolgenden Impfungen sind angeraten:
- COVID-19-Impfung
 - Grippe-Impfung
 - Hepatitis B
 - Herpes zoster-Impfung wg. Personen ≥ 50 Jahre bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit (hier: Diabetes mellitus)
 - Pneumokokken-Impfung
- Der 13-valente Polysaccharid-Impfstoff (PCV13) erfasst zwar weniger Serotypen als der 23-valente Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23), hat aber eine bessere Schutzwirkung bei Immunsuppression (hier: Diabetes mellitus).
 - PPSV23 sollte frühestens 2 Monate nach PCV13 gegeben werden; Abstand von 6-12 Monaten scheint immunologisch günstiger zu sein.
 
 
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen
Die Kontrolluntersuchungen eines Diabetikers beim Augenarzt sollen nach folgendem Zeitschema ablaufen [S3-Leitlinie]:
Diabetes mellitus Typ 1
- Ab dem 5. Erkrankungsjahr oder dem 11. Lebensjahr einmal jährlich
 - Wenn keine Retinopathie vorliegt:
- bei bekanntem geringem Risiko (= kein ophthalmologisches Risiko und kein allgemeines Risiko) zwei Jahre
 - für alle anderen Risikokonstellationen ein Jahr
 
 - Wenn diabetischen Netzhautveränderungen (= ophthalmologisches Risiko) vorliegen, soll je nach Befund 1-jährlich oder häufiger untersucht werden. Über den Termin für die nächste Untersuchung soll der Augenarzt entscheiden.
 
Diabetes mellitus Typ 2
- Sofort bei Diagnosestellung
 - Wenn keine Retinopathie vorliegt:
- bei bekanntem geringem Risiko (= kein ophthalmologisches Risiko und kein allgemeines Risiko) zwei Jahre
 - für alle anderen Risikokonstellationen ein Jahr
 
 - Wenn diabetischen Netzhautveränderungen (= ophthalmologisches Risiko) vorliegen, soll je nach Befund 1-jährlich oder häufiger untersucht werden. Über den Termin für die nächste Untersuchung soll der Augenarzt entscheiden.
 
Weitere Hinweise
Zeitnah sollte eine Untersuchung beim Augenarzt erfolgen bei neu auftretenden Symptomen wie:
- Sehverschlechterung
 - verzerrtes sehen, verschwommen sehen
 - "Rußregen" vor den Augen
 
Ernährungsmedizin
- Ernährungsberatung auf der Grundlage einer Ernährungsanalyse
 - Beachtung folgender ernährungsmedizinischer Empfehlungen: 
- siehe dazu unter Diabetes mellitus
 
 - Siehe auch unter "Therapie mit Mikronährstoffen (Vitalstoffe)" – ggf. Einnahme eines geeigneten Nahrungsergänzungsmittels 
Für Fragen zum Thema Nahrungsergänzungsmittel stehen wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung.
Nehmen Sie bei Fragen dazu bitte per E-Mail – info@docmedicus.de – Kontakt mit uns auf, und teilen Sie uns dabei Ihre Telefonnummer mit und wann wir Sie am besten erreichen können. - Detaillierte Informationen zur Ernährungsmedizin erhalten Sie von uns.
 
Schulungsmaßnahmen
- Bei der Patientenschulung wird dem Betroffenen der richtige Umgang mit der Erkrankung gezeigt. Außerdem werden die verschiedenen Therapiemöglichkeiten erörtert und alltägliche Situationen besprochen.
 - Der Patient muss über die Problematik der Netzhautkomplikationen und die Bedeutung der regelmäßigen Untersuchungen auch bei Beschwerdefreiheit aufgeklärt werden.
 
Organisationen und Selbsthilfegruppen
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) 
Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300 E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de - Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
Rungestraße 19, 10179 Berlin
Tel: 030/2853870, Fax: 030/285387200, E-Mail: info@dbsv.org, Internet: www.dbsv.org - Deutscher Diabetiker Bund e. V: Bundesgeschäftsstelle
Goethestr. 27 34119 Kassel
Telefon: 0 5 61/703 47 70, Fax: 0 5 61/703 47 71, E-Mail: info@diabetikerbund.de, Internet: www.diabetikerbund.de 
Leitlinien
- S3-Leitlinie: Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Typ-2-Diabetes. (AWMF-Registernummer: nvl-001), Mai 2023 Langfassung