Laborparameter 1. Ordnung – obligate
Laboruntersuchungen
- BSG – Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit und das CRP – C-reaktive Protein sind erhöht.
- Kleines Blutbild (Hb, Thrombzyten, Leukozyten)
- Albumin im Serum
- Leberwerte – γ-GT, AP
- Bakteriologische Stuhluntersuchung – in der Anfangsdiagnostik und beim fulminanten, das heißt bei außergewöhnlich heftigen Schub
Laborparameter 2. Ordnung – in Abhängigkeit von den
Ergebnissen der Anamnese, körperlichen Untersuchung etc. – zur
differentialdiagnostischen Abklärung
- Molekulare und serologische Marker der Erkrankung, wie z.B.
NOD2, HLA B27 oder TNF-(Tumornekrosefaktor)-Polymorphismen oder ANCA/ASCA – Antikörper gegen neutrophile Granulozyten – sind von wissenschaftlichem Interesse, werden jedoch mangels diagnostischer oder therapeutischer Konsequenzen nicht in der Akutdiagnostik eingesetzt. - Auto-Ak (IgA, IgG) gegen exokrines Pankreas – kommen in circa 39 % der Fälle bei Morbus Crohn vor













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