Medizingerätediagnostik
Fremdkörperaspiration

Obligate Medizingerätediagnostik 

  • Röntgenaufnahme des Thorax (Röntgen-Thorax/Brustkorb), in zwei Ebenen [im Notfall ist eine Röntgen-Thorax-Aufnahme verzichtbar]:
    • Ein aspirierter Fremdkörper ist nur selten auf dem Röntgenbild zu sehen; radiologische Zeichen fehlen oft, daher:
      • Achten auf Sekundärzeichen wie Überblähung, Minderbelüftung und Seitendifferenz!
      • Ab bronchialer Lage entstehen Seitenunterschiede!
      • Ein Ventilmechanismus mit Überblähung zeigt sich auf der betroffenen Seite durch vermehrte Strahlentransparenz, Rarefizierung (Minderung) der Gefäßzeichnung, Zwerchfelltiefstand, Mediastinalverlagerung (abnorme Verlagerung des Mediastinum/Mittelfellraumes) nach kontralateral (gegenüberliegende Seite)
      • Eine Atelektase (fehlende Belüftungen von Lungenabschnitten) zeigt sich auf der betroffenen Seite durch Transparenzminderung und homogene Verschattung, verstärkte Gefäßzeichnung, Zwerchfellhochstand, Mediastinalverlagerung zur betroffenen Seite
  • Ösophagogramm (Ösophagusbreischluck): Darstellung der Speiseröhre (Ösophagus) und des Übergangs der Speiseröhre in den Magen (ösophagogastraler Übergang) mit Hilfe von Röntgenstrahlen und eines jod- oder bariumhaltigen oralen Kontrastmittels – Indikationen:
    • Verdacht auf Fistel
    • Verdacht auf Reflux (hier: Ösophagogramm mit Refluxprüfung)
  • Bronchoskopie bzw. Laryngo-Tracheo-Bronchoskopie [Auch bei unauffälligem Auskultation- und Röntgenbefund sollte endoskopiert werden, wenn sich eine Fremdkörperaspiration nicht zweifelsfrei ausschließen lässt.]
    • Während der Vorbereitung zur Bronchoskopie sollten die Betroffenen überwacht werden, da der aspirierte Fremdkörper, je nach Material (z. B. Hülsenfrüchte, Puder), anschwellen kann. Auch kann der Fremdkörper weiter wandern bzw. tiefer rutschen.
    • Zunächst wird eine flexible Bronchoskopie durchgeführt.
    • Bei Nachweis eines Fremdkörpers wird auf eine starre Bronchoskopie (unter Vollnarkose) gewechselt.
    • Hinweis: Wenn Anamnese und klinischer Befund den Verdacht auf eine Fremdkörperaspiration nahelegen, sollte in jedem Fall, auch wenn das Röntgenbild ohne Befund ist, eine Bronchoskopie zur Diagnosesicherung und gleichzeitiger Therapie durchgeführt werden.
  • ggf. Spirometrie (Basisuntersuchung im Rahmen der Lungenfunktionsdiagnostik)

In der Regel ist nicht mit einer Nüchternheit des Kindes zum Zeitpunkt der Endoskopie zu rechnen. Da das Lebens des Kindes akut bedroht sein kann, müssen folgende Risiken seitens der beteiligten Fachdisziplinen gegeneinander abgewogen werden:

  • Risiko einer totalen/subtotalen Atemwegsobstruktion durch den Fremdkörper
  • Risiko einer respiratorischen Erschöpfung des Kindes
  • Risiko von Sekundärschäden durch den Fremdkörper
  • Bei einer Notfallnarkoseeinleitung Risiko der Regurgitation (Zurückströmen) von Mageninhalt und/oder pulmonaler Aspiration bei nicht-nüchternem Kind
  • Risiko der Durchführung des Eingriffs mit nicht optimaler Teambesetzung (bei Notfallbetrieb)

Zur Bewertung der Endoskopie-Dringlichkeit können folgende Kriterien dienen:

  • Auf die Nüchternheit des Kindes sollte nicht gewartet werden (wegen Gefahr einer vollständigen Atemwegsobstruktion), wenn:
    • akutes Ereignis (< 24 Stunden) und
      • Fremdkörper in den oberen Atemwegen – Larynx (Kehlkopf), Trachea (Luftröhre) und/oder
      • Kind mit akuter Dyspnoe (Atemnot) und/oder
      • Säugling
  • Auf die Nüchternheit des Kindes sollte gewartet werden, wenn:
    • subakutes (> 24 h) oder chronisches (> 2 Wochen) Ereignis und
      • Fremdkörper in den unteren Atemwegen ohne Dyspnoe (Luftnot)
     
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