Pneumokokken-Impfung

Die Pneumokokken-Impfung ist eine Standardimpfung (Regelimpfung), die mittels eines Totimpfstoffs durchgeführt wird. Für die Indikations- und Standardimpfung ist seit 1998 ein 23-valenter Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23) (zwischenzeitlich auch ein 13-valenter Pneumokokken-Konjugatimpfstoff PCV 13) von der STIKO empfohlen.

Die Pneumokokken-Impfung wird zunehmend zu einer Routineschutz-Impfung für Senioren. Wegen der breiteren Serotypen-Abdeckung empfiehlt die STIKO, alle Erwachsenen im Alter von 60 + mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20) zu impfen.

Das Bakterium Streptococcus pneumoniae – auch Pneumokokken genannt – gilt als Hauptverursacher der Pneumonie (Lungenentzündung) und kann weiterhin zu einer Sinusitis (Nasennebenhöhlenentzündung), Otitis media (Mittelohrentzündung) oder Meningitis (Hirnhautentzündung) führen.

Nachfolgend die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut zur Pneumokokken-Impfung:

Indikationen (Anwendungsgebiete)

  • S: Personen ≥ 60 Jahre [Impfung ab sofort mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV22) statt mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23), ggf. Wiederholungsimpfungen im Abstand von mindestens 6 Jahren nach individueller Indikationsstellung]
  • I: Patienten (wg. erhöhten individuellen Risikos/Indikationsimpfungen): Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit:
    • Angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, wie z. B.: [Sequenzielle Impfung mit dem 13-valenten Konjugatimpfstoff (PCV13) gefolgt von PPSV23 nach 6-12 Monaten, wobei PPSV23 erst ab dem Alter von 2 Jahren gegeben werden soll. **]
      • T-Zell-Defizienz bzw. gestörte T-Zell-Funktion
      • B-Zell- oder Antikörperdefizienz (z. B. Hypogammaglobulinämie)
      • Defizienz oder Funktionsstörung von myeloischen Zellen (z. B. Neutropenie, chronische Granulomatose, Leukozytenadhäsionsdefekte, Signaltransduktionsdefekte)
      • Komplement- oder Properdindefizienz
      • funktioneller Hyposplenismus (z. B. bei Sichelzellenanämie), Splenektomie* oder anatomische Asplenie
      • neoplastische Krankheiten
      • HIV-Infektion
      • nach Knochenmarktransplantation
      • immunsuppressive Therapie* (z. B. wg. Organtransplantation oder Autoimmunerkrankung)
      • Immundefizienz bei chronischem Nierenversagen, nephrotischem Syndrom oder chronischer Leberinsuffizienz
    • Sonstige chronische Krankheiten, wie z. B.: [Personen ab dem Alter von 16 Jahren erhalten eine Impfung mit PPSV23. Personen im Alter von 2-15 Jahren erhalten eine sequenzielle Impfung mit PCV13 gefolgt von PPSV23 nach 6-12 Monaten.**]
      • chronische Erkrankungen des Herzens oder der Atmungsorgane (z. B. Asthma, Lungenemphysem, COPD)
      • Stoffwechselkrankheiten, z. B. mit oralen Medikamenten oder Insulin behandelter Diabetes mellitus
      • neurologische Krankheiten, z. B. Zerebralparesen oder Anfallsleiden
    • Anatomische und Fremdkörper-assoziierte Risiken für Pneumokokkenmeningitis, wie z. B.: [Sequenzielle Impfung mit PCV13 gefolgt von PPSV23 nach 6-12 Monaten, wobei PPSV23 erst ab dem Alter von 2 Jahren gegeben werden soll. **]
      • Liquorfistel – Dura-Leck, durch das Liquor ("Nervenwasser") in die Umgebung austreten kann
      • Cochlea-Implantat* – Hörprothese für Menschen mit starker bis hochgradiger Hörminderung (vollständige Ertaubung) oder auch bei einer nicht mehr ausreichenden Innenohrfunktion; elektronisches medizinisches Gerät, das die Funktion der beschädigten Teile des Innenohrs übernimmt, um Audiosignale an das Gehirn zu übertragen
    • B: Berufliche Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen, die zu einer Exposition gegenüber Metallrauchen einschließlich metalloxidischen Schweißrauchen führen.

* Impfung möglichst vor der Intervention
**Aufgrund der begrenzten Dauer des Impfschutzes soll die Impfung mit PPSV23 in allen drei Risikogruppen mit einem Mindestabstand von 6 Jahren wiederholt werden.

Legende

  • S: Standardimpfungen mit allgemeiner Anwendung 
  • I: Indikationsimpfungen für Risikogruppen bei individuell (nicht beruflich) erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie zum Schutz Dritter
  • B: Impfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos, z. B. nach Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz/Biostoffverordnung/ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und/oder zum Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit

Beachte: Aktuell soll Pneumovax 23 prioritär für Patienten mit Immundefizienz, Senioren ab dem Alter von 70 Jahren und Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen verwendet werden.

Kontraindikationen (Gegenanzeigen)

  • Personen mit akuten, behandlungsbedürftigen Krankheiten
  • Allergie gegen Impfstoffbestandteile (siehe Zusätze des Herstellers)

Durchführung

  • Angeborene oder erworbene Immundefekte bzw. Immunsuppression (I): Sequenzielle Impfung mit dem 13-valenten Konjugatimpfstoff (PCV13) gefolgt von PPSV23 nach 6-12 Monaten, wobei PPSV23 erst ab dem Alter von 2 Jahren gegeben werden soll. **
  • Sonstige chronische Krankheiten (I): Personen ab dem Alter von 16 Jahren erhalten eine Impfung mit PPSV23. Personen im Alter von 2 – 15 Jahren erhalten eine sequenzielle Impfung mit PCV13 gefolgt von PPSV23 nach 6-12 Monaten. **
  • Anatomische und Fremdkörper-assoziierte Risiken für Pneumokokken-Meningitis (I): Sequenzielle Impfung mit PCV13 gefolgt von PPSV23 nach 6-12 Monaten, wobei PPSV23 erst ab dem Alter von 2 Jahren gegeben werden soll. **
  • Berufliche Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen, die zu einer Exposition gegenüber Metallrauchen einschließlich metalloxidischen Schweißrauchen führen: Impfung mit PPSV23 und Wiederholungsimpfung mit PPSV23 mit einem Mindestabstand von 6 Jahren, solange die Exposition andauert.
  • Die STIKO empfiehlt, für die Standardimpfung gegen Pneumokokken im Säuglingsalter einen Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV) zu verwenden. 
  • Gefährdete Kleinkinder bis zum Alter von einschließlich 4 Jahren sollen mit Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (10-valenter Impfstoff (PCV10) oder 13-valenter Impfstoff (PCV13)) geimpft werden.
  • Ab dem Alter von 5 Jahren kann die Impfung mit dem 13-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff oder dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff erfolgen.
  • Erwachsenen (Alter ab 18 Jahre) mit Grunderkrankungen (angeborene oder erworbene Immundefekte, sonstige chronische Krankheiten sowie anatomische oder fremdkörperassoziierte Risiken für Pneumokokken-Meningitis): Es sollte nur noch der 20-valente Konjugatimpfstoff (PCV20) verwendet werden und nicht mehr der 23-valente Polysaccharidimpfstoff (PPSV23).
    Gleiches gilt für Erwachsenen mit beruflicher indizierter Pneumokokken-Impfung.
  • Für Personen ≥ 60 Jahre: Für Personen ≥ 60 Jahre, die keiner der oben unter „I“ oder „B“ genannten Risikogruppen angehören, wird als Standardimpfung Impfung mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV22) statt mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23) geimpft, ggf. Wiederholungsimpfungen im Abstand von mindestens 6 Jahren nach individueller Indikationsstellung. 
    Personen, die bereits mit PPSV23 geimpft wurden, sollen in einem Mindestabstand von sechs Jahren eine Auffrischung mit PCV20 erhalten.
  • Wiederholungsimpfungen: Aufgrund der begrenzten Dauer des Impfschutzes hält die STIKO Wiederholungsimpfungen mit PPSV23 in einem Mindestabstand von 6 Jahren aus medizinisch-epidemiologischer Sicht für alle genannten Gruppen grundsätzlich für sinnvoll.
    Laut Fachinformation von PPSV23 sollten jedoch „gesunde Erwachsene nicht routinemäßig erneut geimpft werden“. Hingegen können laut Fachinformation Wiederholungsimpfungen „bei Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen in Erwägung gezogen werden“. Auf Personen der Kategorien „I“ und „B“ trifft dies regelmäßig zu. Bei Senioren, die keiner dieser beiden Kategorien angehören, ist die Indikation individuell zu prüfen. Die Patienten sind auf die stärkere Reaktogenität der Wiederholungsimpfung im Vergleich zur Erstimpfung, aber auch auf den möglichen Verlust des Impfschutzes nach unterbleibender Wiederholungsimpfung, hinzuweisen.

** Aufgrund der begrenzten Dauer des Impfschutzes soll die Impfung mit PPSV23 in allen drei Risikogruppen mit einem Mindestabstand von 6 Jahren wiederholt werden.

Der Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (enthält Bestandteile der Kapsel des Erregers in veränderter Form; 13-valenter Konjugatimpfstoff; PCV13) wird eingesetzt bei:

  • Bei ungeimpften Patienten, die aufgrund einer Immundefizienz oder einer chronischen Nierenerkrankung geimpft werden, sollte die Impfung zuerst mit dem Konjugatimpfstoff erfolgen.
  • Grundimmunisierung:
    • Reifgeborene Säuglinge erhalten insgesamt 3 Impfstoffdosen im Alter von 2, 4 und 11-14 Monaten (sogenanntes 2+1-Impfschema). Zwischen der 1. und 2. Dosis soll ein Abstand von 2 Monaten und zwischen der 2. und 3. Dosis ein Mindestabstand von 6 Monaten eingehalten werden.
    • Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) sollen mit insgesamt 4 Impfstoffdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11-14 Monaten (3+1-Impfschema) geimpft werden.
    • Kleinkinder im Alter von zwölf Monaten bis zum zweiten Lebensjahr erhalten zwei Impfungen im Abstand von zwei Monaten.
  • Nachholimpfung: bis zum 2. Geburtstag

Der Pneumokokkus-Polysaccharid-Impfstoff (enthält Bestandteile der Kapsel der Erreger; 23-valenter Polysaccharid-Impfstoff; PPSV23) wird eingesetzt bei:

  • Bei Kindern ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr, Jugendlichen und Erwachsenen ist eine Impfung ausreichend; bei den zuvor mit Konjugatimpfstoff geimpften Kindern (s. o.) beträgt der Mindestabstand zur nachfolgenden Impfung mit Polysaccharid-Impfstoff 2 Monate
  • Standardimpfung ab dem 60. Lebensjahr
  • Eine Auffrischimpfung kann bei weiter bestehender Indikation bei Erwachsenen nach 6 Jahren, bei Kindern nach 3  Jahren erfolgen.

Umsetzung der sequentiellen Pneumokokken-Indikationsimpfung ab dem Alter von 2 Jahren unter Berücksichtigung des bisherigen Impfstatus

Impfstatus  Empfohlenes Impfschema für die sequentielle Impfung  PPSV23-Wiederholungsimpfung im Abstand
von mindestens 6 Jahren zur letzten
PPSV23-Impfung  
  1. Impfung 2. Impfung
 Keine Impfung  PCV13 PPSV23 im Abstand von 6-12 Monaten*  ja
PCV13  PPSV23 im Abstand von 6-12 Monaten   entfällt  ja
PCV7 oder PCV10 PCV13  PPSV23 im Abstand von 6-12 Monaten*   ja
PPSV23 vor < 6 Jahren PCV13 im Abstand von 12 Monaten PPSV23 im Abstand von 6 Jahren zur vorangegangenen PPSV23 Impfung  ja
PPSV23 vor ≥ 6 Jahren PCV13 PPSV23 im Abstand von 6-12 Monaten*   ja
PCV13 + PPSV23 entfällt entfällt  ja

*PPSV23 (23-valenter Polysaccharid-Impfstoff) kann frühestens 2 Monate nach der PVC13-Impfung (13-valenter Konjugatimpfstoff) gegeben werden (z. B. bei Impfung vor geplanter immunsuppressiver Therapie); ein längerer Abstand von 6-12 Monaten ist immunologisch günstiger.

Beachte: Ab Stand STIKO von 2023 soll für Pneumokokken-Standardimpfungen bei Erwachsenen nur noch der 20-valente Konjugatimpfstoff (PCV20) verwendet werden und nicht mehr der 23-valente Polysaccharidimpfstoff (PPSV23). Personen, die bereits mit PPSV23 geimpft wurden, sollen in einem Mindestabstand von sechs Jahren eine Auffrischung mit PCV20 erhalten.

Wirksamkeit

  • Zuverlässige Wirksamkeit gegen septische Verläufe bei invasiven Infektionen
  • Befriedigend bis unzureichende Wirksamkeit gegen andere Formen
  • Impfschutz circa ab der 2./3. Woche nach der Impfung.
  • Dauer des Impfschutzes individuell sehr unterschiedlich, etwa 3-5 Jahre
  • Den besten Impfschutz bietet die Impfung von PCV13 gefolgt von PPV23 (= sequentielle Impfung).
    Der Vorteil von PCV13 gegenüber PPV23 ist die Ausbildung von Gedächtniszellen und damit eine bessere und länger andauernde Impfantwort – der Nachteil ist die geringere Coverage (Impfschutz).

Mögliche Nebenwirkungen/ Impfreaktionen

  • Bei dem Impfstoff für Säuglinge und Kleinkinder sind keine Nebenwirkungen bekannt.
  • Bei dem Impfstoff für Erwachsene kann es zu lokalen Reaktionen wie Rötung und Schwellung, oder sehr selten zu allergischen Reaktionen kommen.

     
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