Regelimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche

Regelimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche sind jene Impfungen, die ein Kind nach den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (STIKO) routinemäßig erhalten sollte.

Die Impfungen

Nach den derzeitig gültigen Empfehlung der STIKO sollten empfohlene Impfungen für Säuglinge (das gilt auch für gestillte Säuglinge) möglichst frühzeitig durchgeführt und die Grundimmunisierungen spätestens bis zum Alter von 14 Monaten (bzw. 23 Monaten bei MMR, Varizellen) vollendet werden: 

  • Diphtherie (Krupp)
  • Haemophilus influenza Typ b (Hib) – Bakterium, das zu Erkrankungen der oberen Atemwege führen kann; mögliche Komplikationen sind u. a. Sepsis (Blutvergiftung), Pneumonie (Lungenentzündung) und Meningitis (Hirnhautentzündung)
  • Hepatitis B (Leberentzündung)
  • Morbilli (Masern)
  • Meningokokken C – Bakterium, welches häufig zu Meningitis und anderen schweren Infektionen führt
  • Parotitis epidemica (Mumps)
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Pneumokokken 
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Rubella (Röteln)
  • Rotaviren
  • Streptococcus pneumoniae (Pneumokokken) Bakterium, welches häufig zur Pneumonie (Lungenentzündung), Meningitis und Infektionen von Augen und Ohren führt
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Varizellen (Windpocken)

Kontraindikationen (Gegenanzeigen) [1]

  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit akuten schweren Erkrankungen sollten erst nach Genesung geimpft werden.
  • Personen, die nach oraler Aufnahme von Hühnereiweiß mit anaphylaktischen Symptomen reagieren, sollten nicht mit Impfstoffen, die Hühnereiweiß enthalten (Gelbfieber-, Influenza-Impfstoff) geimpft werden.
  • Im Fall eines angeborenen oder erworbenen Immundefekts sollte vor der Impfung mit einem Lebendimpfstoff die/der den Immundefekt behandelnde Ärztin/behandelnde Arzt konsultiert werden.

Nachfolgend eine Darstellung von "falschen Kontraindikation", d. h. in solchen Fällen könnte geimpft werden (nachfolgend eine Auswahl dazu):

  • Banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrile Temperaturen (< 38,5 °C) einhergehe,
  • möglicher Kontakt der zu impfenden Person zu Personen mit ansteckenden Krankheiten,
  • Krampfanfälle in der Familie
  • Fieberkrämpfe in der Anamnese (Krankengeschichte)
  • Ekzeme und andere Dermatosen (Hauterkrankungen)
  • Behandlung mit Antibiotika oder niedrigen Dosen von Corticoiden
  • angeborene oder erworbene Immundefekte bei Impfung mit Totimpfstoffen
  • Neugeborenenikterus (Neugeborenengelbsucht)
  • Frühgeburtlichkeit
  • gestillte Säuglinge

Heute gibt es die Möglichkeit der Durchführung von Kombinationsimpfungen, sodass Kinder mit relativ wenigen Impfungen effektiv gegen die Infektionserkrankungen geschützt sind. Die Sechsfach-Impfung schützt gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Hae­mo­philus influenzae Typ b und Hepatitis B. 

Das aktuelle reduzierte „2+1-Schema“ für die Sechsfachimpfung wird wie folgt durchgeführt: Im Alter von 8 Wochen wird mit der Impfserie begonnen und die darauffolgenden Impfungen werden zu den empfohlenen Zeitpunkten im Alter von 4 und 11 Monaten durchgeführt. Zwischen der 2. und 3. Impfdosis ist ein Mindestabstand von 6 Monaten einzuhalten.

Bei Kleinkindern sollten zu verabreichende Adsorbat-Impfstoffe (DTaP) i.m. (intramuskulär) in den M. vastus lateralis, anstatt in den M. deltoides, geimpft werden. Dieses führt zu einer besseren Verträglichkeit und Reaktogenität. Letzteres ist wahrscheinlich dadurch bedingt, das Impfungen in den Oberarm zu einem höheren Anteil subkutaner Impfungen führen [2].
Hinweis: Der Musculus 
vastus lateralis ist ein Oberschenkelmuskel, der den lateralen Anteil des Musculus quadriceps femoris (lat. für "vierköpfiger Oberschenkelmuskel“) bildet.

Durch die empfohlenen Impfungen im Kindes- und Jugendalter wird das Abwehrsystem gegenüber den eindringenden Infektionserregern aktiviert und die geimpfte Person wird so vor der Erkrankung geschützt.

Außerdem wird durch die individuelle Impfung auch die Allgemeinheit geschützt, da es durch einen genügend hohen Anteil Geimpfter in der Bevölkerung zu einem Kollektivschutz (sog. Herdenimmunität) kommt.

Die Durchführung der Regelimpfungen übernimmt meist der Kinder- oder Hausarzt.

Die Regelimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche werden zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.

Literatur

  1. Robert Koch Institut (RKI): Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Epidemiologisches Bulletin. 4/2024
  2. Jackson LA, Peterson D, Nelson JC et al.: Vaccination site an risk of local reactions in children 1 to 6 years of age. Pediatrics 2013; 131: 283-9
     
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