Strahlentherapie
Plattenepithelkarzinom der Haut

Bei lokal nicht in sano resezierbaren (Entfernung im Gesunden) Tumoren oder inoperablen Patienten sollte eine Radiotherapie (Strahlentherapie) durchgeführt werden.

Eine postoperative Radiotherapie sollte durchgeführt werden bei:

  • R1- (makroskopisch wurde der Tumor entfernt; in der Histopathologie sind jedoch kleinere Tumoranteile im Resektionsrand nachweisbar) bzw. R2-Resektion/größere, makroskopisch sichtbare Teile des Tumors konnten nicht reseziert werden (bei fehlender Möglichkeit der Nachresektion)
  • Ausgedehntem Lymphknotenbefall (> 1 befallenem Lymphknoten, Lymphknotenmetastase (Absiedelung von bösartigen Krebszellen in einem Lymphknoten) > 3 cm, Kapseldurchbruch)
  • Intraparotidealem Lymphknotenbefall

Eine adjuvante Radiotherapie sollte bei Vorliegen von Risikofaktoren durchgeführt werden:

  • Knapper Resektionsrand (<  2 mm, bei fehlender Möglichkeit der Nachresektion)
  • Ausgedehnter Perineuralscheideninfiltration

Auch bei operativ nicht oder schwer zugänglichen Befunden kommt eine Strahlentherapie in Frage.

Bei metastasierenden oder inoperablen Tumoren kann eine Kombination aus Chemotherapie und Radiotherapie durchgeführt werden.

Leitlinien

  1. S3-Leitlinie: Aktinische Keratose und Plattenepithelkarzinom der Haut. (AWMF-Registernummer: 032 - 022OL), Dezember 2022 Kurzfassung Langfassung
     
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