Selbstmordgefährdung (Suizidalität) – Weitere Therapie
Allgemeine Maßnahmen
- Akute Suizidgefahr: Sofort den Notruf 112 verständigen. Den Patienten bis zur professionellen Übernahme nicht allein lassen und eine sichere Umgebung gewährleisten [LL1, LL3].
- Notfallversorgung und stationäre Aufnahme:
- Nach einem Suizidversuch oder bei aktiver Suizidplanung ist eine unverzügliche ärztliche und psychiatrische Beurteilung erforderlich. Verletzungen, Intoxikationen oder andere körperliche Folgen werden zunächst beziehungsweise parallel somatisch behandelt; gegebenenfalls ist eine internistische, chirurgische oder intensivmedizinische Aufnahme notwendig.
- Bei akuter Suizidgefahr, erheblichem Handlungsdruck oder fehlender Fähigkeit, die eigene Sicherheit aufrechtzuerhalten, erfolgt die Aufnahme in eine psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses, gegebenenfalls nach somatischer Stabilisierung. Ein zurückliegender Suizidversuch allein begründet keine ausnahmslose psychiatrische Aufnahmepflicht [LL1, LL3].
- Psychosoziale und psychiatrische Diagnostik: Aktuelle Suizidgedanken, Absichten, Planungen, frühere Versuche, psychische und somatische Erkrankungen sowie Belastungen und Schutzfaktoren erfassen. Die Beurteilung erfolgt im persönlichen Gespräch und wird im Verlauf wiederholt [LL3].
- Schutzmaßnahmen: Den Zugang zu potenziell gefährlichen Mitteln begrenzen. Angehörige oder andere verlässliche Bezugspersonen nach Möglichkeit und mit Einverständnis des Patienten einbeziehen; ihre Unterstützung ergänzt die professionelle Betreuung [LL2, LL3].
Konventionelle nicht-operative Therapieverfahren
- Elektrokonvulsionstherapie (EKT): Bei akuter Suizidalität im Rahmen einer unipolaren Depression als zusätzliche Option zur psychotherapeutischen Krisenintervention erwägen. Bei vital bedrohlicher psychotischer Depression sollte sie angeboten werden. Die Evidenz zur Verhinderung von Suiziden ist begrenzt; Schutzmaßnahmen und Nachsorge bleiben erforderlich [LL1].
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen
- Verlaufskontrollen: Suizidalität, Handlungsdruck und Sicherheit erneut beurteilen, insbesondere bei klinischer Verschlechterung und beim Wechsel zwischen stationärer und ambulanter Behandlung [LL3].
- Verbindliche Nachsorge: Termine und Zuständigkeiten vor der Entlassung festlegen. Nach stationärer Behandlung wegen Suizidalität empfiehlt die Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression eine ärztliche oder psychotherapeutische Folgebehandlung spätestens innerhalb einer Woche [LL1].
- Früher Kontakt bei fortbestehenden Sicherheitsbedenken: Nach Selbstschädigung einschließlich Suizidversuch soll gemäß NICE eine erste Nachbetreuung innerhalb von 48 Stunden nach der psychosozialen Beurteilung erfolgen. Akute Gefahr erfordert sofortiges Handeln [LL2].
- Ausbleibende Vorstellung: Bei versäumten Nachsorgeterminen aktiv und unverzüglich Kontakt aufnehmen und die Gefährdung klären [LL1].
Psychotherapie
- Krisenintervention: Sie beginnt frühzeitig und begleitet die somatische Behandlung sowie die psychosoziale und psychiatrische Diagnostik. Ziel ist, Auslöser und Hintergründe der suizidalen Krise möglichst aufzuklären, den Patienten zu entlasten und erste konkrete Schritte zur Krisenbewältigung zu ermöglichen. Suizidalität wird direkt, wertschätzend und ohne Bagatellisierung angesprochen [LL1].
- Kognitive Verhaltenstherapie und Problemlösetherapie: Erwachsenen nach Selbstschädigung eine strukturierte, individuell angepasste Intervention auf verhaltenstherapeutischer Grundlage anbieten. Die Behandlung adressiert die suizidale Krise ausdrücklich und fördert alternative Bewältigungsstrategien [LL2, LL3].
- Dialektisch-behaviorale Therapie für Jugendliche (DBT-A): Bei Jugendlichen mit häufig wiederholter Selbstschädigung und ausgeprägten Schwierigkeiten der Emotionsregulation erwägen [LL2].
Schulungsmaßnahmen
- Individueller Sicherheitsplan: Gemeinsam mit dem Patienten schriftlich erstellen, leicht zugänglich halten und regelmäßig aktualisieren. Er enthält [1, LL2, LL3]:
- Persönliche Warnzeichen einer erneuten Krise.
- Konkrete Strategien zur kurzfristigen Bewältigung suizidaler Gedanken.
- Hilfreiche soziale Kontakte und sichere Aufenthaltsmöglichkeiten.
- Vertrauenspersonen, die unmittelbar unterstützen können.
- Erreichbare professionelle Hilfen und die Notrufnummer 112.
- Vereinbarte Maßnahmen zur Begrenzung des Zugangs zu gefährlichen Mitteln.
- Einübung und Anwendung: Die Schritte des Sicherheitsplans praktisch besprechen. Strukturierte Nachkontakte können seine Anwendung und die Anbindung an die Weiterbehandlung unterstützen; Sicherheitsplanung mit telefonischer Nachbetreuung war in einer vergleichenden Kohortenstudie mit weniger suizidalem Verhalten verbunden [1].
- Angehörigeninformation: Bezugspersonen über Warnzeichen, Unterstützungsangebote und das Vorgehen bei erneuter Krise informieren. Bei akuter Gefahr unverzüglich professionelle Hilfe einschalten [LL2].
Red Flags (Warnzeichen) bei Suizidalität
- Sofortiger Handlungsbedarf: Aktuelle Suizidabsicht, konkrete Vorbereitungen, ein kürzlich erfolgter Suizidversuch oder fehlende Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der eigenen Sicherheit erfordern eine unverzügliche Notfallbeurteilung. Bei akuter Gefahr: Notruf 112 [LL3].
Organisationen und Selbsthilfegruppen
- TelefonSeelsorge: Anonyme, kostenfreie Unterstützung rund um die Uhr unter 0800 1110111, 0800 1110222 oder 116 123. Zusätzlich stehen Mailberatung und Chatberatung zur Verfügung. Die Mailberatung erfolgt zeitversetzt. Bei akuter Suizidgefahr unmittelbar 112 wählen.
- Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“: Anonyme, kostenfreie Beratung unter 116 111, montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr. Weitere Informationen und Zugang zur Onlineberatung unter www.nummergegenkummer.de.
- Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS): Informationen zur Suizidprävention sowie ein Hilfefinder mit Beratungsstellen und Unterstützungsangeboten in Deutschland für Betroffene, Angehörige und Hinterbliebene. Internet: www.dgs-suizidpraevention.de.
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA); Informationsangebote zur Prävention und Gesundheitsförderung. Die allgemeine Kontaktstelle ist keine psychiatrische Notfallhotline.
- Anschrift: Maarweg 149-161, D-50825 Köln; Postanschrift: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, D-50819 Köln.
- Telefon: 0221 8992-0; Fax: 0221 8992-300.
- E-Mail: poststelle@bioeg.de; Internet: www.bioeg.de.
- Netzwerk Psychische Gesundheit Schweiz: Fachnetzwerk zur Förderung der psychischen Gesundheit und zur Prävention psychischer Erkrankungen; die Koordinationsstelle ist keine Notfallhotline.
- Anschrift: c/o Gesundheitsförderung Schweiz, Wankdorfallee 5, CH-3014 Bern.
- Telefon: +41 31 350 04 04.
- E-Mail: info@npg-rsp.ch; Internet: www.npg-rsp.ch.
- Regionale Krisenhilfen: Psychiatrische Notfallambulanzen, regionale Krisendienste und der Sozialpsychiatrische Dienst unterstützen die weitere Versorgung. Geeignete Kontaktadressen im Sicherheitsplan festhalten.
Literatur
- Stanley B, Brown GK, Brenner LA et al.: Comparison of the Safety Planning Intervention With Follow-up vs Usual Care of Suicidal Patients Treated in the Emergency Department. JAMA Psychiatry. 2018;75(9):894-900. doi: 10.1001/jamapsychiatry.2018.1776.
Leitlinien
- S3-Leitlinie: Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression. (AWMF-Registernummer: nvl-005). Version 3.2, Juli 2023. Langfassung [LL1]
- National Institute for Health and Care Excellence: Self-harm: assessment, management and preventing recurrence. NICE guideline NG225. September 2022; zuletzt überprüft August 2024. Empfehlungen [LL2]
- Department of Veterans Affairs, Department of Defense: VA/DoD Clinical Practice Guideline for Assessment and Management of Patients at Risk for Suicide. Version 3.0, April 2024. Langfassung [LL3]