In der Regel wird die Diagnose Dysmenorrhoe durch die Anamnese und die körperliche Untersuchung gestellt.
Fakultative Medizingerätediagnostik – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese, körperlichen Untersuchung, Labordiagnostik und obligater Medizingerätediagnostik – zur differentialdiagnostischen Abklärung
- Abdomen-Sonographie – Ultraschall der Bauchorgane
- Computertomographie (CT) – schnittbildgebendes Verfahren (Röntgenaufnahmen aus verschiedenen Richtungen mit rechnerbasierter Auswertung), bei dem die Bauchorgane gut dargestellt werden können
- Röntgen-Abdomen-Aufnahme – Röntgenaufnahme des Bauches












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