Operative Therapie
Ovarialzysten und weitere gutartige Neubildungen des Ovars

Unkomplizierte Zysten

Vorgehensweise vor Eintritt der Menopause [1]:

  • Durchmesser der Zyste ist < 5 cm:
    • postmenstruelle Kontrolle (nach der Monatsblutung) der Zyste mittels Sonographie (Ultraschall)
      • bei Persistenz (Fortbestehen): Sonographie alle 4 Wochen
    • nach dreimonatiger Persistenz: Operation mit histologischer Abklärung
  • Durchmesser der Zyste ist > 5 cm:
    • postmenstruelle Kontrolle der Zyste mittels Sonographie
    • bei Persistenz oder Größenzunahme der Zyste: Operation mit histologischer Abklärung

Vorgehensweise nach Eintritt der Menopause [1]:

  • Durchmesser der Zyste ist < 5 cm:
    • Kontrolle der Zyste mittels Sonographie alle 4 Wochen
    • nach dreimonatiger Persistenz: Operation mit histologischer Abklärung (Karzinom!)
  • Durchmesser der Zyste ist > 5 cm:
    • Operation mit histologischer Abklärung (Karzinom!)

In der Regel wird eine Ovarektomie (Entfernung eines Ovars/Eierstock) durchgeführt. In Abhängigkeit vom histologischen Befund und Alter der Patientin wird ggf. auch das andere Ovar entfernt.

Komplizierte Zysten

Vorgehensweise vor Eintritt der Menopause [1]:

  • Cave: Bei der Zyste kann es sich um eine Corpus luteum-Zyste handeln. Diese ändert täglich ihr Aussehen und muss daher sehr engmaschig kontrolliert werden.

Vorgehensweise nach Eintritt der Menopause [1]:

  • Weist die Zyste eine verdächtige Innenstruktur auf, sollte sie umgehend entfernt werden.

 

1. Ordnung

  • Laparoskopie (Bauchspiegelung)/Pelviskopie (Beckenspieglung)
    Indikationen:
    Sie ist bei der überwiegenden Anzahl aller benignen (gutartigen) Ovarialtumoren das, gegenüber einer Laparotomie (Bauchschnitt), bevorzugte Vorgehen.
    Vorteile sind: Meist kürzere Operationszeit, postoperativ geringere Morbidität (Krankheitshäufigkeit), geringere Narbenbildung, geringere Rekonvaleszenzzeit. Auch bei zystischen Tumoren ist eine vollständige Entfernung ohne Eröffnung aus Sicherheitsgründen anzustreben, um für den seltenen Fall einer nur mikroskopisch diagnostizierbaren Malignität (Bösartigkeit) einer Tumorausbreitung im Abdomen (Bauch) vorzubeugen. Eine Fensterung ist heute obsolet. Die sichere Entfernung ist mittels eines Bergesackes möglich. Aus Sicherheitsgründen sollte auch Sekret aus dem Douglas-Raum (taschenförmige Aussackung des Peritoneums (Bauchfell) zwischen Rektum (Mastdarm) hinten und Uterus (Gebärmutter) vorne) gewonnen oder eine Lavage (diagnostisches Verfahren zur Gewinnung von Zellmaterial) des kleinen Beckens durchgeführt werden, um eine zytologische Beurteilung zu ermöglichen. 

    Kontraindikationen (Gegenanzeigen):
    • Aszites (Bauchwasser)
    • Auffällige/suspekte Dopplersonographie
    • Erhöhte(r) Tumormarker
    • Tumor
      • größer als 10 cm
      • mit papillären und/oder soliden Strukturen 
      • polyzystisch und/oder septiert   

2. Ordnung

  • Laporotomie (Bauchschnitt): Eine primäre Laparotomie wird häufig durchgeführt bei Tumoren deren Dignität (biologisches Verhalten von Tumoren; also ob sie benigne (gutartig) oder maligne (bösartig) sind) präoperativ (vor dem operativen Eingriff) nicht sicher eingeschätzt werden kann z. B. bei
    • Kontraindikationen s. o.
    • Zysten einkammrig, echoleer > 6 cm,

Im Übrigen gelten die identischen Sicherheitsmaßnahmen wie bei der Laparoskopie die Unversehrtheit des Präparates und die zytologische Diagnostik betreffend.

Literatur

  1. Fabsits M et al.: Leitlinie für die Behandlung von einfachen Ovarialzysten. Gynäkol Geburtshilfliche Rundsch 1998;38:40. doi:10.1159/000022224

Leitlinien

  1. Fabsits M et al.: Leitlinie für die Behandlung von einfachen Ovarialzysten. Gynäkol Geburtshilfliche Rundsch 1998;38:40. doi:10.1159/000022224
     
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