Hautkrebsvorsorge
Das Hautkrebs-Screening (Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung) dient der frühzeitigen Erkennung maligner Tumoren (bösartiger Geschwülste) der Haut in einem kurablen Stadium. Zielerkrankungen des gesetzlichen Hautkrebsscreenings sind das maligne Melanom (schwarzer Hautkrebs), das Basalzellkarzinom (Basaliom) und das kutane Plattenepithelkarzinom (Stachelzellkrebs der Haut).
Seit dem 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte in Deutschland ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre Anspruch auf ein standardisiertes Hautkrebs-Screening. Dieses umfasst eine gezielte Anamnese (Krankengeschichte), eine standardisierte visuelle Ganzkörperinspektion (Betrachtung des ganzen Körpers) der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Intertrigines (Hautfalten), die Befundmitteilung mit Beratung sowie die Dokumentation [LL1].
Der Nutzen des populationsbezogenen Hautkrebsscreenings wird wissenschaftlich weiterhin kontrovers diskutiert. Beobachtungsdaten zeigen bei Teilnehmern am deutschen Screeningprogramm eine niedrigere Mortalität (Sterblichkeit); diese Befunde können jedoch durch Healthy-Screenee-Bias (Verzerrung durch gesündere Untersuchungsteilnehmer) und/oder Überdiagnostik (unnötige Diagnosestellung) beeinflusst sein und belegen nicht zwingend einen kausalen Effekt des Screenings [3]. Auch eine Analyse aus Australien zeigte bei routinemäßig entdeckten Melanomen eine niedrigere Gesamtmortalität (Gesamtsterblichkeit), aber keine eindeutig niedrigere melanomspezifische Mortalität (melanombedingte Sterblichkeit) [4]. Deshalb ist evidenzbasiert zu formulieren: Das Hautkrebs-Screening kann zur früheren Diagnose beitragen; ein gesicherter populationsbezogener Effekt auf die melanomspezifische Mortalität ist bisher nicht abschließend belegt [3, 4, LL1, LL2].
Hautkrebserkrankungen
Die Inzidenz (Neuerkrankungshäufigkeit) maligner Hauttumoren hat in den vergangenen Jahrzehnten in westlichen Ländern deutlich zugenommen. Wesentliche Ursachen sind verändertes Freizeitverhalten, kumulative ultraviolette Exposition (UV-Belastung), Solariennutzung (Nutzung von Sonnenstudios), demographische Alterung sowie eine höhere diagnostische Aufmerksamkeit.
Hauptrisikofaktor für die Entstehung von malignen Hauttumoren ist die übermäßige ultraviolette Bestrahlung durch Sonnenlicht und Solarien [LL2].
Weitere relevante Risikofaktoren
- Hauttyp (Hautempfindlichkeit gegenüber Sonne) I oder II nach Fitzpatrick
- Positive Eigenanamnese (eigene Krankengeschichte) für Hautkrebs
- Positive Familienanamnese (Krankheiten in der Familie) für malignes Melanom
- Hohe Anzahl melanozytärer Nävi (Pigmentmale), insbesondere ≥ 100 Nävi
- Atypische Nävi (auffällige Muttermale) beziehungsweise Syndrom atypischer Nävi
- Wiederholte Sonnenbrände, besonders in Kindheit und Jugend
- Hohe chronische Sonnenexposition
- Solariumsbesuche
- Immunsuppression (Unterdrückung des Immunsystems), insbesondere nach Organtransplantation (Übertragung eines Organs)
- Genetische Tumorprädispositionssyndrome (erbliche Krebsveranlagungen), z. B. Li-Fraumeni-Syndrom (erbliche Krebsveranlagung)
- Berufliche oder umweltbedingte Exposition gegenüber Arsen (Giftstoff), Teer (schadstoffhaltiges Stoffgemisch) oder ionisierender Strahlung (energiereicher Strahlung)
Hauttyp II nach Fitzpatrick ist mit einem erhöhten Hautkrebsrisiko assoziiert [2]. Die in einer Studie beschriebene Assoziation bestimmter Irismuster (Muster der Regenbogenhaut), insbesondere blaue Irisperipherie (Rand der Regenbogenhaut), helle Collarette (Krausenring der Regenbogenhaut) und Flecken, mit epidermalem Hautkrebs (Hautkrebs der Oberhaut) ist als ergänzender phänotypischer Hinweis (äußerlich erkennbarer Hinweis) zu werten, jedoch nicht als etablierter Bestandteil der klinischen Risikostratifizierung (Risikoeinteilung) [2].
Rothaarige Personen haben aufgrund genetischer Varianten, insbesondere im MC1R-Signalweg (Steuerweg der Pigmentbildung), ein erhöhtes Risiko für maligne Melanome. Dieses Risiko ist nicht ausschließlich durch ultraviolette Strahlung erklärbar; UV-Schutz bleibt dennoch die zentrale präventive Maßnahme.
Der Tumorart nach werden vor allem unterschieden
- Malignes Melanom
- Basalzellkarzinom
- Kutanes Plattenepithelkarzinom
- Aktinische Keratose als Präkanzerose (Krebsvorstufe) beziehungsweise frühe Form im Spektrum des keratinozytären Hautkrebses (von hornbildenden Hautzellen ausgehenden Hautkrebses)
- Morbus Bowen (Hautkrebsvorstufe) als intraepidermales Plattenepithelkarzinom (auf die Oberhaut begrenzter Stachelzellkrebs) in situ (am Ursprungsort begrenzt)
Der Begriff „schwarzer Hautkrebs“ bezeichnet das maligne Melanom. Der Begriff „weißer Hautkrebs“ umfasst vor allem Basalzellkarzinome und kutane Plattenepithelkarzinome. Basalzellkarzinome und kutane Plattenepithelkarzinome sind insgesamt deutlich häufiger als das maligne Melanom; das maligne Melanom verursacht jedoch einen wesentlichen Anteil der hautkrebsbedingten Todesfälle.
Malignes Melanom
Das maligne Melanom ist ein bösartiger Tumor der Melanozyten (Pigmentzellen). Es kann de novo (neu entstanden) entstehen oder sich auf dem Boden eines melanozytären Nävus (Pigmentmal) entwickeln. Klinisch kann es braun, schwarz, blau, rötlich, hautfarben oder amelanotisch (nicht pigmentiert) erscheinen. Amelanotische und noduläre Melanome (knotige Melanome) sind besonders diagnostisch anspruchsvoll, da sie klassische Pigmentkriterien (Farbmerkmale) unter Umständen nicht erfüllen.
Die Prognose hängt wesentlich vom Tumorstadium (Ausbreitungsstadium) ab. Bei Primärtumoren (ursprünglichen Tumoren) sind insbesondere die Tumordicke nach Breslow (Eindringtiefe des Tumors) und der Ulzerationsstatus (Vorliegen einer Geschwürbildung) entscheidend [LL3, LL4]. Sehr dünne Melanome ohne Ulzeration haben nach vollständiger Exzision (operative Entfernung) eine sehr gute Prognose; dicke und ulzerierte Primärtumoren sind mit höherem Risiko für okkulte Metastasierung (verborgene Tochtergeschwulstbildung) und Rezidive (Rückfälle) verbunden [LL3, LL4].
Klinische Warnzeichen
- Neu aufgetretene pigmentierte oder nicht pigmentierte Hautläsion (Hautveränderung) im Erwachsenenalter
- Wachstum oder rasche Veränderung einer bestehenden Läsion (Veränderung)
- Farbänderung oder unregelmäßige Pigmentierung
- Asymmetrie (Ungleichmäßigkeit)
- Unregelmäßige Begrenzung
- Blutung, Ulzeration (Geschwürbildung), Krustenbildung
- Persistierender Juckreiz oder Schmerz
- Neu entstandener Knoten
- Läsion, die sich deutlich von den übrigen Pigmentmalen des Patienten unterscheidet
Die Beurteilung erfolgt nach der ABCDE-Regel (Beurteilungsregel für auffällige Hautmale) und ergänzend nach dem „ugly duckling sign“ (Zeichen des auffällig anders aussehenden Muttermals). Das „ugly duckling sign“ beschreibt eine Läsion, die sich im Gesamtbild deutlich von den übrigen Nävi des Patienten unterscheidet.
| Kriterium | Bedeutung |
|---|---|
| A | Asymmetrie |
| B | Begrenzung unregelmäßig |
| C | Colorit/Farbvariation, inhomogene oder zunehmende Pigmentierung |
| D | Durchmesser > 5 mm bzw. Größenzunahme |
| E | Erhabenheit/Evolution, also Veränderung im Verlauf |
Die ABCDE-Regel ist eine praktikable Methode für Screening und Selbstinspektion. Sie ist jedoch nicht ausreichend sensitiv für alle Melanomtypen, insbesondere nicht für noduläre, amelanotische, akrale, desmoplastische oder sehr frühe Melanome. Daher sind Verlauf, klinischer Gesamteindruck, Dermatoskopie (Auflichtmikroskopie) und gegebenenfalls histologische Sicherung (feingewebliche Bestätigung) entscheidend [LL3, LL4].
Wichtige klinisch-histologische Subtypen
- Superfiziell spreitendes Melanom (oberflächlich wachsender schwarzer Hautkrebs)
- Noduläres Melanom
- Lentigo-maligna-Melanom (aus einer chronischen Lichtschädigung entstehender schwarzer Hautkrebs)
- Akral-lentiginöses Melanom (schwarzer Hautkrebs an Händen, Füßen oder Nägeln)
- Amelanotisches Melanom
- Desmoplastisches Melanom (bindegewebsreiches Melanom)
Maligne Melanome treten nicht nur an lichtexponierten Arealen auf. Sie können am gesamten Integument (Hautmantel) entstehen, einschließlich behaarter Kopfhaut, Rücken, Fußsohlen, Nägeln, Intertrigines, Genitalregion und Schleimhäuten (feuchten Innenhäuten).
Aktinische Keratose
Die Aktinische Keratose (Lichtschwiele) ist eine durch chronische UV-Schädigung (Schädigung durch ultraviolette Strahlung) bedingte intraepitheliale Keratinozytenläsion (auf die Deckzellschicht begrenzte Veränderung hornbildender Hautzellen). Sie tritt bevorzugt an lichtexponierten Arealen auf, insbesondere Gesicht, Stirn, Glatze, Ohren, Unterlippe, Handrücken und Unterarmen. Betroffen sind vor allem hellhäutige Personen mit hoher kumulativer UV-Exposition [LL2].
Beschreibung
- Anfangs meist wenige Millimeter große, raue, unscharf begrenzte, rötliche oder hautfarbene Areale
- Fortgeschrittene Läsionen können weißlich hyperkeratotisch (stark verhornt), dicker, schuppig oder warzig erscheinen
- Palpatorisch (beim Abtasten) häufig sandpapierartige Rauigkeit
Aktinische Keratosen gelten als Präkanzerosen beziehungsweise frühe Formen im Spektrum des kutanen Plattenepithelkarzinoms (Stachelzellkrebs der Haut). Das individuelle Progressionsrisiko (Risiko des Fortschreitens) einer einzelnen Läsion ist gering, steigt jedoch bei multiplen Läsionen, Feldkanzerisierung (flächige Krebsvorstufenbildung), Immunsuppression und persistierenden hyperkeratotischen Befunden.
Kutanes Plattenepithelkarzinom
Das kutane Plattenepithelkarzinom entsteht überwiegend auf chronisch UV-geschädigter Haut, häufig aus aktinischen Keratosen oder einer Feldkanzerisierung. Weitere Risikofaktoren sind Immunsuppression, chronische Wunden, Narben, ionisierende Strahlung, Arsenexposition und bestimmte humane Papillomviren bei Schleimhaut- und Übergangsregionen.
Beschreibung
- Persistierende, zunehmende, hyperkeratotische, derbe, schuppende oder krustige Läsion
- Mögliche Ulzeration, Blutung oder Schmerzhaftigkeit
- Klinisch verdächtig insbesondere bei raschem Wachstum, Induration (Verhärtung), Ulzeration, Blutung, Schmerz und Lokalisation an Ohr, Lippe, Genitalregion oder chronisch geschädigter Haut
Wichtige Formen und Konstellationen
- Verhorntes kutanes Plattenepithelkarzinom
- Nicht verhornendes Plattenepithelkarzinom im Bereich von Schleimhäuten und Übergangsepithelien
- Hochrisiko-Plattenepithelkarzinom bei Immunsuppression, perineuralem Wachstum (Wachstum entlang von Nerven), großer Tumordicke, schlechter Differenzierung oder Hochrisikolokalisation (Risikostelle am Körper)
- Plattenepithelkarzinom auf dem Boden chronischer Entzündungen, Ulzera oder Narben
Die Therapie erfolgt in der Regel chirurgisch mit histologischer Kontrolle. Bei Hochrisikokonstellationen sind stadiengerechte Diagnostik, Lymphknotenbeurteilung (Beurteilung der Filterstationen des Körpers) und gegebenenfalls interdisziplinäre Therapieplanung (fachübergreifende Behandlungsplanung) erforderlich.
Morbus Bowen
Der Morbus Bowen ist ein intraepidermales Plattenepithelkarzinom in situ. Er stellt sich meist als langsam zunehmende, scharf begrenzte, erythematöse, schuppende oder ekzemähnliche Plaque dar und kann klinisch mit Ekzem, Psoriasis oder Tinea verwechselt werden.
Histologisch liegt eine vollständige atypische Durchsetzung der Epidermis (Oberhaut) ohne Durchbruch der Basalmembran (Grenzschicht der Haut) vor. Bei Lokalisation an Schleimhäuten beziehungsweise Übergangsschleimhäuten wird eine entsprechende Läsion im Genitalbereich klassisch als Erythroplasie Queyrat (Krebsvorstufe an Schleimhäuten) bezeichnet.
Eine spontane sichere Rückbildung ist nicht zu erwarten. Ziel ist die vollständige Behandlung, da eine Progression (Fortschreiten) in ein invasives Plattenepithelkarzinom (eindringender Stachelzellkrebs) möglich ist.
Basalzellkarzinom
Das Basalzellkarzinom ist der häufigste maligne Hauttumor des Menschen. Es entsteht vor allem an chronisch oder intermittierend UV-exponierten Hautarealen, insbesondere Gesicht, Kopfhaut, Hals und Rumpf. Es wächst lokal destruierend, metastasiert (bildet Tochtergeschwülste) jedoch nur extrem selten. Die Mortalität ist sehr niedrig; klinisch bedeutsam ist vor allem die lokale Infiltration (Einwachsen) und Destruktion (Zerstörung), insbesondere im Gesicht, periorbital (um das Auge herum), perinasal (um die Nase herum) und aurikulär (am Ohr).
Klinische Formen
- Noduläres Basalzellkarzinom
- Perlartig glänzender, hautfarbener bis rötlicher Knoten, häufig mit Teleangiektasien (erweiterte Hautgefäße), gelegentlich zentraler Ulzeration
- Superfizielles Basalzellkarzinom
- Flache, rötliche, schuppende Plaque, häufig am Rumpf
- Pigmentiertes Basalzellkarzinom
- Pigmentierte Variante, differenzialdiagnostisch relevant gegenüber malignem Melanom
- Sklerodermiformes beziehungsweise infiltratives Basalzellkarzinom
- Narbenartig, induriert, unscharf begrenzt, erhöhtes Risiko für subklinische Ausdehnung (nicht sichtbare Ausbreitung)
- Ulzerierendes/destruierendes Basalzellkarzinom
- Chronisch ulzerierende Läsion mit lokal destruierendem Wachstum
Die Therapie richtet sich nach Tumortyp, Lokalisation, Größe, Rezidivstatus (Rückfallstatus) und Risikoprofil. Standard ist häufig die chirurgische Entfernung mit histologischer Sicherung. Bei ausgewählten Niedrigrisiko-Basalzellkarzinomen kommen auch nicht chirurgische Verfahren infrage.
Das Verfahren
Das Hautkrebs-Screening sollte standardisiert erfolgen. Die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie sieht als Kernbestandteile gezielte Anamnese, standardisierte visuelle Ganzkörperinspektion, Befundmitteilung/Beratung und Dokumentation vor [LL1].
Gezielte Anamnese
- Frühere Hautkrebserkrankungen
- Hautkrebs in der Familie, insbesondere malignes Melanom
- Anzahl und Dynamik melanozytärer Nävi
- Atypische Nävi
- Sonnenbrände, besonders in Kindheit und Jugend
- Chronische oder intermittierend intensive UV-Exposition
- Solariumsbesuche
- Immunsuppression, insbesondere nach Organtransplantation
- Berufliche Exposition gegenüber UV-Strahlung, Teer, Arsen oder ionisierender Strahlung
- Neu aufgetretene, wachsende, blutende, juckende oder schmerzhafte Hautläsionen
- Vorbefunde, Fotodokumentationen und histologische Befunde
Standardisierte Ganzkörperinspektion
- Untersuchung des gesamten Integuments nach festem Schema, z. B. von Kopf bis Fuß
- Einschluss der behaarten Kopfhaut
- Einschluss von Gesicht, Ohren, Lippen und Mundschleimhaut, soweit einsehbar
- Einschluss von Hals, Rumpf, Rücken, Axillen, Armen, Händen und Nägeln
- Einschluss von Gesäß, Intertrigines, Leistenregion, äußerem Genitale, Beinen, Füßen, Fußsohlen und Zehenzwischenräumen
- Beurteilung pigmentierter und nicht pigmentierter Läsionen
- Anwendung der ABCDE-Regel und des „ugly duckling sign“
- Dokumentation auffälliger Befunde mit Lokalisation, Größe, Morphologie und Verlaufsempfehlung
Dermatoskopie
- Die Dermatoskopie ist nicht obligater Bestandteil des gesetzlichen Hautkrebsscreenings, erhöht bei geübten Anwendern jedoch die diagnostische Genauigkeit [LL4]
- Sie ist besonders sinnvoll bei pigmentierten Läsionen, klinisch unklaren Befunden, Hochrisikopatienten und Verlaufskontrollen
- Ein auffälliger dermatoskopischer Befund ersetzt nicht die histologische Sicherung bei klinischem Verdacht
Fotodokumentation und digitale Verlaufskontrolle
- Eine standardisierte Fotodokumentation erleichtert die Verlaufskontrolle von Nävi und anderen Läsionen
- 2-D- oder 3-D-Bodymapping und sequentielle digitale Dermatoskopie sind besonders bei Patienten mit hoher Nävuszahl, atypischen Nävi oder erhöhtem Melanomrisiko hilfreich [LL4]
- Diese Verfahren sind derzeit nicht flächendeckend Bestandteil der Regelversorgung und werden häufig als Selbstzahlerleistung (privat zu zahlende Leistung) angeboten
- Ziel ist die bessere Erkennung neuer oder sich verändernder Läsionen und die Reduktion unnötiger Exzisionen
Künstliche Intelligenz (computergestützte Mustererkennung) und Teledermatologie (Hautarztbeurteilung aus der Ferne)
- KI-gestützte dermatoskopische Systeme können die Bildbeurteilung unterstützen und zeigen in Studien teils hohe diagnostische Leistungsfähigkeit
- Der klinische Nutzen ist besonders wahrscheinlich, wenn KI als Assistenzsystem in Kombination mit ärztlicher Beurteilung, klinischem Kontext und dermatoskopischer Expertise eingesetzt wird
- KI ersetzt derzeit nicht die ärztliche Diagnostik und nicht die histopathologische Sicherung bei Verdacht
- Teledermatologische Mitbeurteilung kann in ausgewählten Versorgungssituationen zur Triage (Dringlichkeitseinstufung) beitragen
Indikationen und Risikokonstellationen
Das gesetzliche Hautkrebsscreening ist für gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle 2 Jahre vorgesehen [LL1]. Unabhängig davon können bei erhöhtem Risiko engmaschigere oder risikoadaptierte dermatologische Kontrollen (hautärztliche Kontrollen) medizinisch sinnvoll sein.
Erhöhtes Risiko besteht insbesondere bei
- Frühere eigene Hautkrebserkrankung
- Malignes Melanom bei Verwandten ersten Grades
- Hauttyp I oder II nach Fitzpatrick (helle, sehr sonnenempfindliche Haut mit fehlender oder geringer Bräunungstendenz und erhöhter Sonnenbrandneigung)
- Viele melanozytäre Nävi, insbesondere ≥ 100 Nävi
- Atypische Nävi beziehungsweise Syndrom atypischer Nävi
- Wiederholte Sonnenbrände in Kindheit und Jugend
- Hohe chronische UV-Exposition, z. B. berufliche Tätigkeit im Freien
- Solariumsbesuche
- Immunsuppression, insbesondere nach Organtransplantation
- Exposition gegenüber Arsen, Teer oder ionisierender Strahlung
- Genetische Tumorprädisposition
Vorgehen im Verdachtsfall
Bei Verdacht auf malignes Melanom oder andere maligne Hauttumoren ist eine zeitnahe dermatologische Abklärung erforderlich.
Verdächtig sind insbesondere
- Auffällige ABCDE-Kriterien
- „Ugly duckling sign“ ("hässliches Entlein": Pigmentmal, das sich im Erscheinungsbild deutlich von den übrigen Nävi derselben Person unterscheidet)
- Neu aufgetretene pigmentierte oder nicht pigmentierte Läsion
- Rasches Wachstum
- Ulzeration
- Blutung
- Persistierender Juckreiz oder Schmerz
- Knotenbildung
- Pigmentierte Läsion an Akren (Körperenden), Nägeln oder Schleimhäuten
- Klinisch unklare Läsion bei Hochrisikopatienten
Bei klinischem Verdacht auf ein malignes Melanom soll die Diagnose durch vollständige Exzision mit histopathologischer Untersuchung (feingeweblicher Untersuchung) gesichert werden [LL3, LL4]. Eine rein beobachtende Strategie ist bei begründetem Melanomverdacht nicht angemessen. Die definitive Therapie richtet sich nach histologischem Befund, Tumordicke, Ulzerationsstatus und Stadium.
Selbstuntersuchung der Haut
Patienten sollten zur regelmäßigen Selbstuntersuchung der Haut angeleitet werden. Dabei sollten alle sichtbaren Hautareale einschließlich Kopfhaut, Rücken, Fußsohlen, Zehenzwischenräume, Nägel und Genitalregion soweit möglich kontrolliert werden. Hilfreich sind Spiegel, Partnerkontrolle und Fotodokumentation auffälliger oder schwer einsehbarer Areale.
Beachte: Die Selbstuntersuchung ersetzt nicht das ärztliche Hautkrebsscreening, kann aber zur frühzeitigen Entdeckung neuer oder veränderter Läsionen beitragen.
Präventionsmaßnahmen
Die Präventionsberatung ist integraler Bestandteil des Hautkrebsscreenings [LL2].
UV-Schutz (Schutz vor ultravioletter Strahlung)
- Intensive Sonnenexposition vermeiden, insbesondere zur Mittagszeit
- Sonnenbrände konsequent vermeiden
- Schatten bevorzugen
- Textile Schutzmaßnahmen nutzen, z. B. Hut, langärmelige Kleidung, UV-Schutzkleidung
- Sonnenbrille mit UV-Schutz verwenden
- Sonnenschutzmittel mit ausreichendem Lichtschutzfaktor (Schutzstärke gegen Sonnenstrahlung) verwenden, mindestens Lichtschutzfaktor 30, bei hoher Exposition oder Risikopatienten höher
- Sonnenschutzmittel ausreichend dick und wiederholt auftragen
- Solarien vermeiden
Besondere Risikogruppen
- Kinder und Jugendliche besonders konsequent vor Sonnenbrand schützen
- Immunsupprimierte Patienten regelmäßig dermatologisch kontrollieren
- Beruflich UV-exponierte Personen über technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen informieren
- Patienten mit vielen oder atypischen Nävi risikoadaptiert überwachen
Nutzen und Limitationen des Hautkrebsscreenings
Das Hautkrebsscreening kann zur Entdeckung früher Hauttumoren beitragen. Seit Einführung des gesetzlichen Screenings wurde eine Zunahme diagnostizierter Melanome beobachtet, insbesondere von In-situ-Melanomen und dünnen Melanomen. Dies spricht für eine Vorverlagerung des Diagnosezeitpunkts, belegt aber allein noch keine Senkung der melanomspezifischen Mortalität.
Limitationen (Grenzen) des Screenings sind
- Unklare Evidenz für eine Reduktion der melanomspezifischen Mortalität im populationsbezogenen Screening
- Risiko von Überdiagnostik und Übertherapie
- Falsch-positive Befunde mit unnötigen Exzisionen
- Falsch-negative Befunde, insbesondere bei schwer erkennbaren Melanomsubtypen
- Qualitätsabhängigkeit von Erfahrung, Standardisierung und Untersuchungsbedingungen
Eine Qualitätsverbesserung ist möglich durch
- Standardisierte Untersuchungsabläufe
- Ausreichende Qualifikation der Untersucher
- Dermatoskopie bei geübter Anwendung
- Fotodokumentation und digitale Verlaufskontrolle bei Risikopatienten
- Strukturierte Dokumentation
- Klare Überweisungspfade bei Verdacht
- Patientenschulung zur Selbstuntersuchung und zum UV-Schutz
Ihr Nutzen
Das Hautkrebs-Screening ermöglicht die frühzeitige Erkennung von malignem Melanom, Basalzellkarzinom und kutanem Plattenepithelkarzinom. Früh erkannte Hauttumoren sind in vielen Fällen kurativ behandelbar. Der größte individuelle Nutzen besteht bei konsequenter Kombination aus standardisierter ärztlicher Ganzkörperinspektion, risikoadaptierter Verlaufskontrolle, Selbstuntersuchung und konsequentem UV-Schutz.
Literatur
- Reinhold U: Hautkrebsprävention: Früherkennung und Vorbeugung. Schlütersche 2006.
- Grigore M, Cozma L, Ghetu N et al.: The iris signal: blue periphery, tan collaret and freckles pattern – strong indicators for epidermal skin cancer in South-Eastern Europe. J Eur Acad Dermatol Venereol. 2018. https://doi.org/10.1111/jdv.14929
- Datzmann T, Schöffer O, Meier F, Seidler A, Schmitt J. Are patients benefiting from participation in the German skin cancer screening programme? A large cohort study based on administrative data. Br J Dermatol. 2022;186(1):69-77. https://doi.org/10.1111/bjd.20658
- Watts CG, Cust AE, Menzies SW, Mann GJ, Morton RL. Association Between Melanoma Detected During Routine Skin Checks and Mortality. JAMA Dermatol. 2021;157(12):1425-1436. https://doi.org/10.1001/jamadermatol.2021.3884
Leitlinien
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen – Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL). Aktuelle Fassung, Beschlussdatum 16.10.2025, in Kraft getreten am 16.01.2026. https://www.g-ba.de/richtlinien/17/
- S3-Leitlinie: Prävention von Hautkrebs. (AWMF-Registernummer 032-052OL) März 2021; Langversion
- S3-Leitlinie: Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Melanoms. (AWMF-Registernummer 032-024OL)
- Garbe C, Amaral T, Peris K, Hauschild A, Arenberger P, Basset-Seguin N, et al. European consensus-based interdisciplinary guideline for melanoma. Part 1: Diagnostics – Update 2024. Eur J Cancer. 2025;215:115152. https://doi.org/10.1016/j.ejca.2024.115152