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Arbeitsmedizin

Bei der Arbeitsmedizin handelt es sich um ein Fachgebiet der Medizin, das sich mit den Anforderungen am Arbeitsplatz an die Gesundheit des Arbeitnehmers und mit der Prävention von berufsbedingten Erkrankungen befasst. Sie ermöglicht unter anderem die menschengerechte Gestaltung von Arbeit auf wissenschaftlicher Grundlage sowie die Förderung bedarfsgerechter Maßnahmen zum Schutz vor Arbeitsunfällen.

Die Ausbildung zum Arbeitsmediziner dauert insgesamt 5 Jahre und schließt sich als Facharztausbildung an das erfolgreich beendete Medizinstudium an. Diese Mindestweiterbildungszeit von 5 Jahren besteht aus 2 Jahren Ausbildung um Bereich Innere Medizin bzw. Arbeitsmedizin und 3 weiteren Jahren arbeitsmedizinischer Ausbildung. Außerdem ist es verpflichtend, während der Ausbildung einen theoretischen Kurs von mindestens 3 Monaten an einer anerkannten Akademie für Arbeitsmedizin zu absolvieren.

Das Verfahren

Das medizinische Fachgebiet der Arbeitsmedizin wird im ärztlichen Weiterbildungsrecht der Bundesärztekammer folgendermaßen definiert:

"Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst als präventivmedizinisches Fach die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits, die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung, die Vermeidung von Erschwernissen und die berufsfördernde Rehabilitation"

Die Arbeitsmedizin ist somit ein primär präventivmedizinisches Fachgebiet. Sie beschäftigt sich mit Ursachenforschung, um das Risiko von Berufserkrankungen bzw. Arbeitsunfällen zu minimieren. Folgende Elemente bilden unter anderem das arbeitsmedizinische Aufgabenfeld:

  • Gewährleistung der Arbeitssicherheit
  • Ursachenfindung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen
  • Prävention von Erkrankungen, insbesondere Berufserkrankungen und von Arbeitsunfällen
  • Entwicklung von Präventionskonzepten
  • Verhaltensprävention – z. B. Anleitung zu gesunder Ernährung bzw. Lebensführung
  • Verhältnisprävention – z. B. rückengerechte Gestaltung eines Arbeitsplatzes bei vorwiegend sitzender Tätigkeit
  • arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen – z. B. Tauglichkeits- und Eignungstests oder Impfungen
  • Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung bzw. der Ersten Hilfe am Arbeitsplatz
  • ärztliche Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Befassung mit versicherungsrechtlichen Fragen im Bezug auf Berufskrankheiten
  • Unterstützende Funktion bei der Entwicklung des Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements
  • Eingliederung und Wiedereingliederung leistungsschwacher Arbeitnehmer (behinderte Personen oder beruflicher Wiedereinstieg nach bzw. bei chronischer Krankheit)

So vielfältig wie die Aufgaben des ausgebildeten Arbeitsmediziners ist auch das Wissen, das während der Ausbildung vermittelt wird. Neben allgemeinen medizinischen Kenntnissen sind Inhalte der Arbeitspsychologie, psychosoziale Aspekte sowie Wissen über betriebswirtschaftliche Vorgänge notwendig, um die gegebenen Anforderungen zu erfüllen. Folgende genau definierte Untersuchungen und Behandlungsverfahren gehören der täglichen arbeitsmedizinischen Tätigkeit an:

  • Vorsorgeuntersuchungen, die sich auf Rechtsgrundlagen beziehen
  • Gefährdungsanalysen
  • Arbeitsplatzbeurteilung
  • Beratung zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung
  • Untersuchung des Hör- und Sehvermögens
  • Lungenfunktionsprüfung
  • Einschätzung und Bewertung von gegebenen Arbeitsumgebungsfaktoren – z. B. Lärm, Gefahrstoffe, Beleuchtung oder Klima

Die Arbeitsmedizin basiert auf der folgenden Zielsetzung:

  • Prävention von Erkrankungen
  • Begutachtung von Anforderungen, Bedingungen und Organisation der Arbeit
  • Untersuchung der Gesundheit des Menschen im Hinblick auf seine Arbeits- bzw. Beschäftigungsfähigkeit
  • Förderung der Wiederherstellung von Gesundheit

Das Fachgebiet der Arbeitsmedizin ist notwendig und unverzichtbar, da es eine menschengerechte Umsetzung von Arbeit ermöglicht.


Literatur

  1. Allgemeine Grundsätze der Arbeitsmedizin; Bundesministerium für Arbeit und Soziales; 2007
  2. Weiterbildungsordnung- und Richtlinie; Bundesärztekammer; März 2008

     
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