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Pille – Erstverordnung
Kontrazeption

Was muss berücksichtigt werden?

Am Anfang einer Pillen-Erstverordnung steht eine genaue Anamnese und eine gynäkologische Untersuchung.

Folgende Krankheiten und Gesundheitsrisiken müssen bedacht werden
Achtung!
Bei Brustkrebserkrankungen in der Familie sollte keine hormonale Empfängnisverhütung vor dem 20. Lebensjahr erfolgen. Des Weiteren sollte die Einnahmedauer nicht länger als 10 Jahre sein. Bei einer
Thrombosebelastung sollten folgende Laboruntersuchungen durchgeführt werden.

APC-Resistance – bei Verdacht auf APC-Resistance wird eine Untersuchung der Mutation von Faktor Va Leiden und Faktor II (Prothrombin-Gen-Mutation) empfohlen.


     
Die auf unserer Homepage für Sie bereitgestellten Gesundheits- und Medizininformationen ersetzen nicht die professionelle Beratung oder Behandlung durch einen approbierten Arzt.
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