Laborparameter 1. Ordnung – obligate Laboruntersuchungen
- Kleines Blutbild
- Differentialblutbild
- Entzündungsparameter – CRP (C-reaktives Protein) bzw. BSG (Blutsenkungsgeschwindigkeit)
- Stuhluntersuchung auf enteropathogene Erreger (keine routinemäßige Erregerdiagnostik); Diagnostik nur wenn:
- Auftritt der Diarrhoesymptome kurz nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt
- Symptomatik sich auch nach sieben Tagen nicht gebessert
- Zweifel an der Diagnose einer Gastroenteritis (Magen-Darm-Entzündung) bestehen
- 1-2 Stuhlproben auf Campylobacter, Salmonellen, Shigellen und Noroviren
- 3 Stuhlproben bei Verdacht auf Parasitose
- Auftritt der Diarrhoesymptome kurz nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt
Laborparameter 2. Ordnung – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese, körperlichen Untersuchung etc. – zur differentialdiagnostischen Abklärung
- Stuhluntersuchung auf enteropathogene Erreger wie Campylobacter, Salmonellen, Shigellen, Yersinien sowie Aeromonas, EHEC (enterohämorrhagische E. coli), Pseudomonas, Vibrio cholerae, Staphylococcus aureus, Enteropathogene E. coli (EPEC; Dyspepsie-Coli) bei Kindern [bei Nachweis einer Infektion mit Escherichia coli O157:H7 ist ein Monitoring auf ein hämolytisch-urämisches Syndrom erforderlich!]
- Antigen im Stuhl auf enteropathogene Viren wie Adenoviren, Coxsackie, Rotavirus und neuerdings immer häufiger auftretend der Noro-Virus (RNA-Nachweis im Stuhl)
- Stuhluntersuchung auf Pilze, Parasiten und Wurmeier
- Stuhluntersuchung auf Blut
- Malaria-Nachweis
- Elastase im Stuhl (Bauchspeicheldrüsenenzym)
- Lactosetoleranztest bei Verdacht auf eine Lactoseintoleranz
- Kleines Blutbild und Differentialblutbild
- CRP
- Elektrolyte – Natrium, Kalium
- Nierenparameter – Kreatinin, Harnstoff
- Pankreasparameter – Amylase, Lipase
- Leberparameter – Alanin-Aminotransferase (ALT, GPT), Aspartat-Aminotransferase (AST, GOT), Gamma-Glutamyl-Transferase (γ-GT, Gamma-GT; GGT)
- Allergenspezifisches IgE (Nahrungsmittelsmittelallergie)
- Vasointestinales Polypeptid (VIP).
- Urin: 5-HIES (5-Hydroxyindolessigsäure wg. Karzinoid-Diagnostik), Porphyrine (wgn. Stoffwechseldiagnostik)
- Serologie: AK gegen Amöben, Campylobacter, Rotaviren, Salmonellen, Shigellen, Yersinien
Wichtige Hinweise zur Diagnostik bei Kindern
- Eine Blutuntersuchung bzw. ein Erregernachweis im Stuhl sind bei leichter bis mäßiggradiger akuter Durchfallerkrankung in der Regel nicht notwendig.
- Etwa 70 % aller akuten Gastroenteritiden sind bei Kindern durch Viren (Noroviren, Rotavieren und Adenoviren) bedingt.
- Etwa bei 20 % der Kinder sind bakterielle Erreger (Campylobacter jejuni, Yersinien, Salmonellen, Shigessen, pathogene E. coli oder Clostridium difficile) im Stuhl nachzuweisen.
- Achtung! In circa 5 % der Fälle sind Parasiten (Cryptosporidien, Entamoeba histolytica, Lamblien und andere) Ursache einer infektiösen Darmerkrankung
*E. coli-Stämme: dazu gehören die sogenannten ETEC = enterotoxische, EHEC = enterohämorrhagische, EIEC = enteroinvasive und EPEC = enteropathogene E.-coli-Stämme.
Meldepflichtig im Sinne des Infektionsschutzgesetzes:
- Der direkte oder indirekte Nachweis von "Campylobacter sp., darmpathogen" ist nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen.
- Der direkte Nachweis des Erregers (Norwalk-ähnliches Virus) ist nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Stuhl.
- Der direkte oder indirekte Nachweis des Rotavirus ist nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen.
- Der direkte Nachweis von "Salmonella Typhi/Salmonella Paratyphi" ist nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig.
- Der direkte oder indirekte Nachweis von "Salmonella, sonstige" ist nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen.
- Der direkte oder indirekte Nachweis von "Shigella sp." ist nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen.
- Der direkte oder indirekte Nachweis von "Vibrio cholerae O 1 und O 139" ist nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen.
- Der direkte oder indirekte Nachweis von "Yersinia enterocolitica, darmpathogen" ist nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen.