Poliomyelitis-Impfung

Die Poliomyelitis-Impfung (Synonym: Polio-Impfung) ist eine Standardimpfung (Regelimpfung), die mittels einer inaktivierten Polio-Vakzine (abgekürzt IPV; Totimpfstoff) durchgeführt wird.

Poliomyelitis (Kinderlähmung) wird durch das Poliovirus verursacht und kann zu Lähmungen vor allem der Beine führen. Meist verläuft die Erkrankung jedoch entweder asymptomatisch – ohne erkennbare Symptome – oder leichten grippalen Symptomen.

Nachfolgend die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut zur Poliomyelitis-Impfung:

Indikationen (Anwendungsgebiete)

  • S/A: Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung
    Alle Personen ohne einmalige Auffrischimpfung
  • I: Für folgende Personengruppen (wg. erhöhten individuellen Risikos) ist eine Impfung indiziert:
    • Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko durch Wild-Poliomyelitis-Virusstämme (WPV) oder durch einen mutierten Impfvirusstamm („circulating vaccine-derived poliomyelitisvirus“, cVDPV)*
    • AussiedlerInnen, Flüchtlinge und Asylsuchende, die in Gemeinschaftsunterkünften leben und aus Gebieten mit Infektionsrisiko eingereist sind.
  • B: Personal der oben genannten Einrichtungen (wg. erhöhten beruflichen Risikos)
    • medizinisches Personal, das engen Kontakt zu Erkrankten haben kann
    • Personal in Laboren mit Poliomyelitis-Risiko

*Wild-Poliovirus (WPV): Pakistan und Afghanistan sind die beiden letzten Endemieländer; Typen cVDPV1 und 3: Jemen und Madagaskar pro Jahr2 
Es gibt eine Nachweispflicht bei Rückreisen von über vier Wochen Dauer, dass der Reisende in den vergangenen vier Wochen bis 12 Monaten geimpft worden ist. Bei Reisen unter vier Wochen nach Afghanistan und Pakistan sollte nach STIKO-Empfehlung die letzte Polio-Impfung nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.

Legende

  • S: Standardimpfungen mit allgemeiner Anwendung 
  • A: Auffrischimpfungen
  • I: Indikationsimpfungen für Risikogruppen bei individuell (nicht beruflich) erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie zum Schutz Dritter
  • B: Impfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos, z. B. nach Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz/Biostoffverordnung/ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und/oder zum Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit

Kontraindikationen (Gegenanzeigen)

  • Personen mit akuten, behandlungsbedürftigen Krankheiten
  • Personen, die eine Unverträglichkeit bei einer vorangegangenen Impfung mit dem betreffenden Impfstoff zeigten
  • Allergie gegen Impfstoffbestandteile (siehe Zusätze des Herstellers)
  • Schwangere sollten nur in Ausnahmefällen, wenn die Exposition als sehr groß angesehen wird, gegen Poliomyelitis geimpft werden.

Durchführung

  • Heute wird nur noch die Impfung mit dem zu injizierenden inaktivierten Impfstoff (IPV) empfohlen.
  • Grundimmunisierung: Für die Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis sind im Säuglingsalter drei Impfstoffdosen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten empfohlen.
    • Heute gibt es die Möglichkeit der Durchführung von Kombinationsimpfungen, sodass Kinder mit relativ wenigen Impfungen effektiv gegen die Infektionserkrankungen geschützt sind. Die Sechsfach-Impfung schützt gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Hae­mo­philus influenzae Typ b und Hepatitis B. Das aktuelle reduzierte „2+1-Schema“ für die Sechsfachimpfung wird wie folgt durchgeführt: Im Alter von 8 Wochen wird mit der Impfserie begonnen und die darauffolgenden Impfungen werden zu den empfohlenen Zeitpunkten im Alter von 4 und 11 Monaten durchgeführt. Zwischen der 2. und 3. Impfdosis ist ein Mindestabstand von 6 Monaten einzuhalten.
    • Beachte: Personen ohne Grundimmunisierungs-Nachweis sollten vor Abreise wenigstens zwei IPV-Dosen in vierwöchigem Abstand erhalten.
  • Nachholimpfung: Alter von 15-23 Monaten und 2-6 Jahren
  • Auffrischimpfungen für:
    • Kinder zwischen dem neuntem und 17. Lebensjahr (= letzte IPV-Auffrischimpfung)
    • Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber bei der Einreise aus Gebieten mit hohem Infektionsrisiko, die in Gemeinschaftsunterkünften leben
    • Berufsgruppen (wg. erhöhten beruflichen Risikos)
      • Personal in von Aussiedler, Flüchtlingen und Asylbewerbern bewohnten Unterkünften
      • Personal in Laboratorien mit Poliomyelitis-Risiko
      • Medizinisches Personal mit engem Kontakt zu Erkrankten
    • Reisende in Regionen mit hohem Infektionsrisiko wie beispielsweise Indien
    • Bei Aufenthalt unter vier Wochen in Afghanistan oder Pakistan wird eine Polio-Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfstoffdosis vor mehr als 10 Jahren verabreicht worden ist.

Hinweis! Die früher durchgeführte Impfung mit einem Polio-Lebendimpfstoff (OPV), der oral auf einem Zuckerstückchen verabreicht wurde, wird wegen des geringen Risikos einer Vakzine-assoziierten paralytischen Poliomyelitis nicht mehr empfohlen.

Wirksamkeit

  • Zuverlässige Wirksamkeit gegen alle 3 Typen
  • Impfschutz nach kompletter Immunisierung für mindestens 10 Jahre
  • Impfschutz bei Immunschwäche fraglich, ggf. Antikörper-Bestimmung 

Mögliche Nebenwirkungen/ Impfreaktionen

  • Lokale Reaktionen möglich

Weitere Hinweise

  • Die Polioimpfung wird in 155 Ländern – im Gegensatz zu Deutschland (inaktivierte Viren) – mit einem abgeschwächten Lebend­impfstoff durchgeführt. Dieser wurde im Jahre 2016 (April) vom trivalenten auf einen bivalenten Impfstoff (Serotypen 2 und 3) umgestellt, was das Auftreten von Polioerkrankungen durch mutierte Impfstoffviren (circulating vaccine-derived polioviruses, cVDPV) eindämmen soll.

Impfstatus – Kontrolle von Impftitern

Impfung Laborparameter Wert Bewertung
Poliomyelitis
(Kinderlähmung)
Polio-Neutralisationstest Typ 1 Wenn alle drei Neutralisationstests  1 : 16 oder höher sind, ist eine Immunität gegen alle drei Poliomyelitis-Virus-Typen (Typ 1, 2, 3) vorhanden (= ausreichender Immunschutz)
Typ 2
Typ 3

     
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