Bei einem Bandscheibenvorfall ist eine Operation notwendig, wenn eine der folgenden Situationen eintreten
- Zunehmende Muskelschwäche oder Lähmungen
- Zeichen einer Rückenmarksschädigung wie Mastdarm- oder Harnblasenstörungen
- Starke Schmerzen, die zur Immobilität führen und sich trotz konservativer Therapie nicht innerhalb von vier Wochen besserten
- Rezidivierende Schmerzen, die zur Arbeitsunfähigkeit führen
Bei diesen Indikationen wird eine Operation angestrebt. Dabei wird eine partielle Hemilaminektomie (Abtragung eines Teils des Wirbelbogens) vorgenommen und die betroffene Bandscheibe entfernt.
Nur in Ausnahme fällen sollte eine Arthrodese (Versteifung des Gelenkes) der Wirbelkörper erfolgen.