Die Überprüfung der otoakustischen Emissionen bezeichnet die Messung von Schallaussendungen der äußeren Haarzellen des Innenohrs. Diese Untersuchung zählt zu den objektiven Untersuchungen der Hörfähigkeit.
Das Verfahren
Bei der Messung der otoakustischen Emissionen werden über ein sehr empfindliches Mikrofon die Schallaussendungen der Haarzellen des Innenohres registriert. Die Methode gilt als eine objektive Untersuchungsmethode.
Man kann verschiedene Formen der OAE unterscheiden
- SOAE – spontane otoakustische Emissionen; dabei wird kein spezieller akustischer Reiz zugeführt; diese Form kann bei einigen Personen durchgeführt werden
- Formen, bei denen ein akustischer Reiz zugeführt wird
- TEOAE – transitorisch-evozierte otoakustische Emissionen
- DPOAE – distorsionsproduzierte otoakustische Emissionen; hierbei wird ein Reiz an die Cochlea (Schnecke) abgegeben
- SEOAE – simultan evozierte otoakustische Emissionen
Die Untersuchung wird empfohlen beziehungsweise ist erforderlich bei folgenden Gesundheitsrisiken beziehungsweise Erkrankungen
- Hörscreening bei Neugeborenen
- Früherkrennung von Intoxikationen, die das Ohr betreffen; diese treten vor allem bei Zytostatika auf
- Erkennung von Hörstörungen
Ihr Nutzen
Die Überprüfung der otoakustischen Emissionen ist ein aussagekräftiges diagnostisches Verfahren in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, mit dem Hörstörungen früh erkannt werden bzw. Aussagen über ihre Entstehung gemacht werden können.













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