Allgemeine Maßnahmen
- Nikotinrestriktion (Verzicht auf Tabakkonsum) inkl. Passivrauchen
Tabak (Rauchen) – führt zu einem 1,7-fachen Risiko des Hörverlustes vor allem im Bereich der hohen Frequenzen
- Begrenzter Alkoholkonsum (Männer: max. 25 g Alkohol pro Tag; Frauen: max. 12 g Alkohol pro Tag)
Alkohol – in hohen Dosen (Frau: > 40 g/Tag; Mann: > 60 g/Tag) und dauerhaft führt zu verstärkten Hörverlusten. Moderater Alkoholkonsum wirkt einem Hörverlust jedoch eher entgegen! - Normalgewicht anstreben!
Bestimmung des BMI (Body-Mass-Index, Körpermasse-Index) bzw. der Körperzusammensetzung mittels der elektrischen Impedanzanalyse und ggf. Teilnahme an einem ärztlich betreuten Abnehmprogramm bzw. Programm für Untergewichtige - Überprüfung der Dauermedikation wg. möglicher Auswirkung auf die vorhandene Krankheit
- Vermeidung von Suchtmitteln (Heroin, Kokain)
- Vermeidung von Umweltbelastungen:
- Explosionstrauma
- Lärm – so besteht bei konstantem oder jahrelangem Schallpegel von 85 dB(A) die Gefahr der Lärmschwerhörigkeit; auch kurzzeitiger starker Lärm wie laute Diskomusik (110 dB) sollte vermieden werden; unten den anerkannten Berufskrankheiten ist die Lärmschwerhörigkeit mit ca. 40 % die häufigste Berufserkrankung
- Gewerbliche Stoffe wie Arsen, Blei, Cadmium, Quecksilber, Zinn; Kohlenmonoxid; Fluorkohlenstoffverbindungen; Schwefelkohlenstoff; Kohlenstoffdisulfid; Styrol; Tetrachlorkohlenstoffverbindungen; Toluol; Trichlorethylen; Xylol
Operative Therapie
- Cochlea-Implantation (Cochlea-Implantat) – Hörprothese für Menschen mit starker bis hochgradiger Hörminderung (vollständige Ertaubung) oder auch bei einer nicht mehr ausreichenden Innenohrfunktion; elektronisches medizinisches Gerät, das die Funktion der beschädigten Teile des Innenohrs übernimmt, um Audiosignale an das Gehirn zu übertragen (Therapie der Wahl bei einer ein- oder beiderseitigen Ertaubung)
Medizinische Hilfsmittel
- Hörgeräte (Therapie der ersten Wahl; siehe dazu unter dem gleichnamigen Titel), d. h. beiderseitige Hörgeräteversorgung. Es gibt dazu eine Vielzahl von Hörgerätevarianten, zum Beispiel In-Ohr-Geräte (IdO-Hörgeräte) oder Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Hörgeräte). Weiteres s. u. "Hörgeräte"
- Hinweise zur Fahreignung [1]:
- Fahrerlaubnis der Gruppe 1 (Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T): kann erteilt werden, wenn bei beidseitiger hochgradiger Schwerhörigkeit (Hörverlust mind. 60 % auf dem besseren Ohr, ermittelt ohne Hörhilfe) oder beidseitigem Gehörverlust, wenn keine anderen schwerwiegenden Mängel wie Sehstörungen oder Gleichgewichtsstörungen hinzukommen.
- Fahrerlaubnis der Gruppe 2 (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF): hier sind fachärztliche Eignungsuntersuchungen bei Führerscheinerwerb sowie regelmäßige ärztliche Kontrollen Voraussetzung für die Fahreignung. Des Weiteren ist ist eine dreijährige Fahrpraxis mit einem Kraftfahrzeug der Klasse B nachzuweisen.
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen
- Regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen
Ernährungsmedizin
- Ernährungsberatung auf der Grundlage einer Ernährungsanalyse
- Ernährungsempfehlungen gemäß einem Mischköstler unter Berücksichtigung der vorliegenden Erkrankung. Das bedeutet u. a.:
- täglich insgesamt 5 Portionen frisches Gemüse und Obst (≥ 400 g; 3 Portionen Gemüse und 2 Portionen Obst)
- ein- bis zweimal pro Woche frischen Seefisch, d. h. fette Meeresfische (Omega-3-Fettsäuren) wie Lachs, Hering, Makrele
- ballaststoffreiche Ernährung (Vollkornprodukte)
- Auswahl geeigneter Lebensmittel auf Grundlage der Ernährungsanalyse
- Siehe auch unter "Therapie mit Mikronährstoffen (Vitalstoffe)" – ggf. Einnahme eines geeigneten Nahrungsergänzungsmittels
Für Fragen zum Thema Nahrungsergänzungsmittel stehen wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung.
Nehmen Sie bei Fragen dazu bitte per E-Mail – info@docmedicus.de – Kontakt mit uns auf, und teilen Sie uns dabei Ihre Telefonnummer mit und wann wir Sie am besten erreichen können. - Detaillierte Informationen zur Ernährungsmedizin erhalten Sie von uns.
Sportmedizin
- Ausdauertraining (Cardiotraining) und Krafttraining (Muskeltraining)
- Erstellung eines Fitness- bzw. Trainingsplans mit geeigneten Sportdisziplinen auf der Grundlage eines medizinischen Checks (Gesundheitscheck bzw. Sportlercheck)
- Detaillierte Informationen zur Sportmedizin erhalten Sie von uns.
Organisationen und Selbsthilfegruppen
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300 E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de
Literatur
- Waldfahrer F: Fahrerlaubnis trotz Hörminderung – Verkehrsmedizinische Begutachtung in der HNO-Heilkunde. 52. Fortbildungsveranstaltung für Hals-Nasen-Ohrenärzte, Mannheim, 02.11.2018