Ertrinken – Einleitung

Zum Ertrinken (lebensgefährliches Untergehen in Flüssigkeit) kommt es, wenn es durch Untertauchen oder Eintauchen in eine Flüssigkeit zu einer respiratorischen Beeinträchtigung (Beeinträchtigung der Atmung) kommt. Im Vordergrund steht die Hypoxämie (verminderter Sauerstoffgehalt im Blut) infolge gestörter Oxygenierung (Sauerstoffaufnahme); diese kann zur respiratorischen Insuffizienz (Atemversagen), zum hypoxischen Kreislaufstillstand (Herz-Kreislauf-Stillstand durch Sauerstoffmangel) und zum Tod führen [1].

Synonyme und ICD-10: Ertrinken; nichttödliches Ertrinken (überlebtes Ertrinken); tödliches Ertrinken (Ertrinken mit Todesfolge); historisch: Beinahe-Ertrinken (früherer Begriff für überlebtes Ertrinken); near drowning; trockenes Ertrinken (veralteter Begriff für Atemnot nach Wasserkontakt); dry drowning; sekundäres Ertrinken (veralteter Begriff für verzögert auftretende Atembeschwerden nach Wasserkontakt); secondary drowning; Badetod (plötzlicher Tod im Wasser); ICD-10-GM T75.1: Ertrinken und nichttödliches Untertauchen

Überlebt der Betroffene den Ertrinkungsprozess, spricht man heute von nichttödlichem Ertrinken. Die frühere 24-Stunden-Abgrenzung für Beinahe-Ertrinken ist nicht mehr gebräuchlich. Auch Begriffe wie trockenes Ertrinken und sekundäres Ertrinken gelten als missverständlich und werden terminologisch nicht empfohlen [1].

Formen des Ertrinkens

  • Tödliches Ertrinken
    • Die respiratorische Beeinträchtigung durch Untertauchen oder Eintauchen in Flüssigkeit führt zum Tod [1].
  • Nichttödliches Ertrinken mit Morbidität (Krankheitsfolgen)
    • Die Person überlebt, entwickelt aber klinisch relevante Folgen (medizinisch bedeutsame Folgen), z. B. Hypoxämie, Aspirationsfolge (Folge von eingeatmeter Flüssigkeit), Lungenödem (Flüssigkeitsansammlung in der Lunge), akutes Atemnotsyndrom (schweres akutes Lungenversagen) (ARDS), neurologische Schäden (Schäden am Nervensystem) oder Folgeschäden nach Kreislaufstillstand [1, 3].
  • Nichttödliches Ertrinken ohne erkennbare Morbidität
    • Die Person überlebt ohne nachweisbare klinische Folgeschäden (medizinisch erkennbare Folgeerscheinungen). Auch in dieser Situation ist nach einem relevanten Ertrinkungsereignis eine medizinische Beurteilung erforderlich [LL 1].
  • Forensisch relevante Sonderkonstellationen (rechtsmedizinisch bedeutsame besondere Umstände)
    • Gewaltsames Untertauchen, Intoxikation (Vergiftung), Krampfanfall (epileptischer Anfall), Synkope (kurzzeitige Ohnmacht), kardiale Rhythmusstörung (Herzrhythmusstörung) oder Myokardinfarkt (Herzinfarkt) können zum Untergehen führen. Diese Konstellationen sind keine eigenständigen klinischen Ertrinkungsformen, müssen aber differenzialdiagnostisch (zur Abgrenzung anderer Ursachen) und rechtsmedizinisch (gerichtsmedizinisch) berücksichtigt werden.

Vom Ertrinken muss der Badetod unterschieden werden. Der Begriff ist nicht einheitlich definiert. Gemeint ist meist ein plötzlicher Tod im Wasser, bei dem eine primäre innere Ursache (Ursache aus dem Körperinneren), z. B. eine kardiale Rhythmusstörung, ein Myokardinfarkt, eine Synkope, ein Krampfanfall, eine Intoxikation oder ein Kälteschock (plötzliche Kreislaufreaktion durch Kälte), zur Handlungsunfähigkeit führt. Körperliche Anstrengung, kaltes Wasser, Alkohol, Drogen und vorbestehende kardiovaskuläre Erkrankungen (Herz-Kreislauf-Erkrankungen) sind begünstigende Faktoren. In der Praxis können Badetod und Ertrinken ineinander übergehen; die sichere Abgrenzung ist häufig nur rechtsmedizinisch möglich.

Epidemiologie

Geschlechterverhältnis: Im Jahr 2025 waren in Deutschland 82 % der Ertrunkenen mit bekanntem Geschlecht männlich [2].

Häufigkeitsgipfel: Im Jahr 2025 waren ältere Menschen besonders betroffen; 138 Todesopfer waren älter als 60 Jahre. Zugleich zeigte sich ein Anstieg bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen: In den Altersgruppen der 11- bis 20-Jährigen und 21- bis 30-Jährigen starben zusammen 73 Personen [2].

Laut Ertrinkungsstatistik sind 2025 mindestens 393 Menschen in Deutschland ertrunken [2]. Davon:

  • 158 in Seen und Teichen,
  • 153 in Fließgewässern,
  • 22 im Meer und
  • 60 in sonstigen Gewässern beziehungsweise weiteren Unfallorten.

Die Verteilung zeigt, dass Binnengewässer die größte Gefahrenquelle darstellen. Das ist damit zu begründen, dass diese Gewässer im Gegensatz zu bewachten Schwimmbädern und bewachten Küstenabschnitten häufig unbewacht sind.

Im Jahr 2025 ertranken die meisten Menschen in Bayern. Dort waren es 84 Personen. Im Saarland ertranken 2025 zwei Personen. Dazwischen verteilt sich die Anzahl der Ertrunkenen nach Bundesländern wie folgt [2]:

  • Nordrhein-Westfalen: 48
  • Niedersachsen: 47
  • Baden-Württemberg: 43
  • Mecklenburg-Vorpommern: 30
  • Brandenburg: 25
  • Schleswig-Holstein: 21
  • Hessen: 19
  • Berlin: 16
  • Hamburg und Rheinland-Pfalz: jeweils 15
  • Sachsen: 10
  • Sachsen-Anhalt und Thüringen: jeweils 7
  • Bremen: 4
  • Saarland: 2

Die meisten Menschen ertranken 2025 in den Monaten von Mai bis August. In diesem Zeitraum wurden 56 % der tödlichen Unfälle registriert; die meisten Todesfälle entfielen auf Juni mit 69 und August mit 65 Fällen [2].

Verlauf und Prognose

Verlauf

  • Akutes Ertrinken: Beim akuten Ertrinken handelt es sich um einen Notfall. Vorrangig sind die sichere Rettung aus dem Wasser, die rasche Beurteilung von Bewusstsein und Atmung sowie bei fehlender normaler Atmung die sofortige Herz-Lungen-Wiederbelebung (Wiederbelebung mit Herzdruckmassage und Beatmung). Da der Kreislaufstillstand nach Ertrinken meistens hypoxisch bedingt ist, sind Atemwegssicherung (Sicherung der Atemwege) und Beatmung (künstliche Unterstützung der Atmung) besonders bedeutsam [LL 1, LL 2].
  • Nichttödliches Ertrinken: Nach Rettung reicht das Spektrum von Husten mit rascher Erholung bis zu Dyspnoe (Atemnot), Hypoxämie, Bewusstseinsstörung (Störung von Wachheit und Orientierung), Aspiration (Einatmen von Flüssigkeit oder Fremdmaterial), Lungenödem, akutem Atemnotsyndrom (ARDS) und Kreislaufstillstand. Auch scheinbar erholte Personen benötigen nach einem relevanten Ertrinkungsereignis eine medizinische Beurteilung [3, LL 1].
  • Verzögerte respiratorische Verschlechterung (später einsetzende Verschlechterung der Atmung): Eine pulmonale Verschlechterung (Verschlechterung der Lungenfunktion) kann sich nach Aspiration und alveolärer Schädigung (Schädigung der Lungenbläschen) innerhalb von Minuten bis Stunden entwickeln. Dies ist keine eigenständige Diagnose im Sinne eines „sekundären Ertrinkens“, sondern Teil des Ertrinkungsprozesses beziehungsweise seiner pulmonalen Folgen (Folgen an der Lunge) [1, 3].
  • Begleitfaktoren: Hypothermie (Unterkühlung), Trauma (Verletzung) nach Sprung ins Wasser, Intoxikation, Krampfanfall, kardiale Ereignisse (Herzereignisse) und andere Ursachen plötzlicher Handlungsunfähigkeit im Wasser können Verlauf, Rettung und Prognose wesentlich beeinflussen [LL 1, LL 2].

Prognose (voraussichtlicher Verlauf)

  • Akutes Ertrinken: Die Prognose hängt wesentlich von der Untertauchdauer, der Dauer und Schwere der Hypoxie (Sauerstoffmangel), der Zeit bis zur Rettung sowie der Qualität der frühen Beatmung und Reanimation (Wiederbelebung) ab. Ohne rasche Intervention (Eingreifen) ist die Prognose schlecht [LL 1, LL 2].
  • Nichttödliches Ertrinken ohne relevante Symptome: Bei wacher Person mit normaler Atmung, unauffälliger Sauerstoffsättigung (Sauerstoffgehalt des Blutes) und fehlender klinischer Verschlechterung ist die Prognose nach medizinischer Beurteilung in der Regel günstig. Eine strukturierte Entlassungsaufklärung (Informationen bei Entlassung) ist erforderlich, da Atemnot, anhaltender Husten, Erbrechen, Vigilanzminderung (verminderte Wachheit) oder Zyanose (Blaufärbung von Haut oder Lippen) eine erneute sofortige Abklärung erfordern [LL 1].
  • Nichttödliches Ertrinken mit respiratorischer Symptomatik (Atembeschwerden): Dyspnoe, Hypoxämie, auffällige Auskultation (Abhören von Lunge und Herz), Bewusstseinsstörung, Hypothermie oder notwendige Reanimationsmaßnahmen (Wiederbelebungsmaßnahmen) verschlechtern die Prognose und erfordern Überwachung beziehungsweise stationäre Behandlung (Behandlung im Krankenhaus) [3, LL 1, LL 2].
  • Akutes Atemnotsyndrom (ARDS): ARDS kann nach relevanter Aspiration und hypoxischer Lungenschädigung (Lungenschädigung durch Sauerstoffmangel) auftreten und ist mit erhöhter Morbidität verbunden. Die Behandlung richtet sich nach den Prinzipien der supportiven respiratorischen Therapie (unterstützenden Atemtherapie) [3].
  • Langfristige Auswirkungen: Bei Überlebenden eines schweren Ertrinkungsereignisses können neurologische und pulmonale Langzeitfolgen (langfristige Folgen an Nervensystem und Lunge) auftreten, insbesondere nach längerer Hypoxie oder Kreislaufstillstand. In diesen Fällen sind neurologische Verlaufskontrolle (Kontrolle des Nervensystems), Rehabilitation (Wiederherstellungsbehandlung) und gegebenenfalls pneumologische Nachsorge (lungenfachärztliche Nachsorge) erforderlich.

Literatur

  1. van Beeck EF, Branche CM, Szpilman D et al.: A new definition of drowning: towards documentation and prevention of a global public health problem. Bull World Health Organ 2005;83(11):853-856.
  2. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG): Statistik Ertrinken 2025: Mindestens 393 Menschen in Deutschland ertrunken.
  3. Bierens J, Abelairas-Gómez C, Barcala-Furelos R et al.: Resuscitation and emergency care in drowning: a scoping review. Resuscitation 2021;162:205-217. doi: 10.1016/j.resuscitation.2021.01.033.

Leitlinien

  1. Australian and New Zealand Committee on Resuscitation (ANZCOR): Guideline 9.3.2 – Resuscitation in Drowning.
  2. Dezfulian C, McCallin TE, Bierens J et al.: 2024 American Heart Association and American Academy of Pediatrics focused update on special circumstances: resuscitation following drowning: an update to the American Heart Association guidelines for cardiopulmonary resuscitation and emergency cardiovascular care. Circulation 2024;150(23):e501-e516. doi: 10.1161/CIR.0000000000001274.