Die Anamnese – Krankengeschichte – stellt einen wichtigen Baustein in der Diagnostik der Fibromyalgie dar
Familienanamnese
Soziale Anamnese
Vegetative Anamnese
- Depressionen
- Dysmenorrhoe (Menstruationsstörungen)
- Kognitive Störungen wie beispielsweise Konzentrationsstörungen oder Störungen des Kurzzeitgedächtnisses
- Lichtempfindlichkeit
- Morgensteifigkeit im Bereich des Körperstamms, der Hüften und des Schultergürtels
- Parästhesien (Sensibilitätsstörungen)
- Reizdarm
- Schlafstörungen mit der Folge eines nicht-erholsamen Schlafes
- Schwellungsgefühl an den Händen
- Schwindel
- Spannungskopfschmerz
- Taubheitsgefühl an Händen und Füßen
Eigenanamnese inklusive Medikamentenanamnese
- Vorerkrankungen
Zur Diagnose der Fibromyalgie sind die ACR (American College of Rheumatology)-Kriterien hilfreich. Sie beinhalten
- Ausgedehnte Schmerzen in der Anamnese.
Schmerzen werden als ausgedehnt angesehen, wenn alle der folgenden
Voraussetzungen erfüllt sind
- Schmerzen in der linken Körperhälfte
- Schmerzen in der rechten Körperhälfte
- Schmerzen oberhalb der Taille
- Schmerzen unterhalb der Taille
- Schmerzen des Achselskelettes (Halswirbelsäule, Brustkorb, thorakale Wirbelsäule, Kreuzschmerzen)
- Mindestens 11 der folgenden 18 Punkte
(Tender Points) sind druckschmerzhaft
- Okziput – Hinterhaupt
- Unterer Zervikalbereich (Halswirbelsäule)
- Muskulus trapezius
- Muskulus supraspinatus
- 2. Rippe
- Lateraler Epicondylus – Punkt am Ellenbogen
- Glutealbereich (Gesäß)
- Trochanter major – Knochenvorsprung am Oberschenkelknochen
- Knie
Die Palpation – Betasten – im Rahmen der körperlichen Untersuchung sollte unter Verwendung mittelmäßigen Druckes ausgeführt werden. Ein druckschmerzhafter Punkt kann als positiv angesehen werden, wenn der Patient den Druck als schmerzhaft empfindet. "Empfindlichkeit" (Tender) ist nicht gleichbedeutend mit "schmerzhaft".
Die Diagnose einer Fibromyalgie lässt sich aufgrund der typischen Schmerzanamnese von mindestens dreimonatiger Dauer stellen, wobei mindestens 11 der 18 Tender Points (druckschmerzhafte Punkte) bei der körperlichen Untersuchung nachweisbar sein müssen.












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