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Dünnschichtzytologie

Die Dünnschichtzytologie ist ein spezialisiertes Verfahren, das in der Gynäkologie zur Vorsorgeuntersuchung der Cervix uteri (Gebärmutterhals) auf neoplastische (neugebildete) und pathologische (krankheitsbedingt) Veränderungen verwendet wird. Die allgemeine Zytologie ist die Lehre der Zelle. Bei einem zytologischen Abstrich bzw. der sogenannten Exfoliativzytologie handelt es sich um die Abschilferung von Zellen von einer Gewebeoberfläche (z. B. durch einen Spatel oder eine Bürste) bzw. um die Gewinnung von bereits abgeschilferten Zellen aus Körperflüssigkeiten (z. B. Urin), die anschließend auf einen Objektträger ausgestrichen werden und mikroskopisch analysiert werden. Eine solche Untersuchung liefert wertvolle Informationen über entzündliche Prozesse oder pathologische Entartungen der Zellen.

Die Exfoliativzytologie in der Gynäkologie, die sogenannte Cervixzytologie, stellt eine der wirkungsvollsten präventiven Maßnahmen zur rechtzeitigen Entdeckung von Neoplasien (Neubildungen) des Muttermundes und damit des Zervixkarzinoms (Gebärmutterhalskrebs) dar. Im Jahre 1940 entwickelte Papanicolaou eine Methode zur Anfärbung der Zellen und ermöglichte so ein umfassendes Screening-Programm. In Deutschland wird der jährliche zytologische Abstrich bei jungen Frauen ab dem 20. Lebensjahr seit 1971 von der Krankenkasse bezahlt. Die Dünnschichtzytologie wird jedoch nicht bezahlt.

Der zytologische Abstrich wird an der sogenannten Transformationszone (Übergang vom mehrschichtig-unverhornten Plattenepithel (ein Epithel ist eine oberflächliche Zellgrenzschicht) der Vagina zum Zylinderepithel des Cervix uteri) entnommen. Das Zellmaterial wird anschließend auf einem beschrifteten Objektträger verteilt und mit einem Spray oder Äthylalkohol fixiert, um dann mikroskopisch untersucht zu werden.

Das Verfahren

Die Dünnschichtzytologie steht seit dem Jahre 1996 zur Verfügung und stellt eine weiterentwickelte Methode des allgemeinen, zytologischen Abstriches dar. Allerdings hat sie sich nicht als Standard in Deutschland durchgesetzt, da die Qualität der bisherigen Studien die Effizienz nicht hinreichend belegt. Im Unterschied zur konventionellen Zytologie wird der Abstrich nicht direkt auf einem Objektträger verteilt, sondern zuerst mit einer alkoholischen Lösung aufbereitet. Es werden störende Bestandteile wie Blut oder Schleim beseitigt, außerdem kann eine größere Zahl von Zellen besser fixiert und erhalten werden, was die Sensitivität der Untersuchung erhöht.

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Herkömmliche Abstrichmethode                          Dünnschichtzytologie

Die präparierte Probe wird an ein Labor geschickt, das die Dünnschichtzytologie durchführt. Außerdem kann ergänzend ein HPV-Test durchgeführt werden (HPV – Das Humane Papillom Virus (HPV-Virus) ist ein Erreger, der Gebärmutterhalskrebs verursachen kann), da aus derselben Zellprobe mehrere Präparate hergestellt werden können. Für die Dünnschichtzytologie stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Herstellung eines Präparates zur Verfügung:

  • Membranfiltersystem – Die Zellprobe wird an eine Membran angesaugt und anschließend gleichmäßig mit Luftdruck auf den Objektträger gesprüht.
  • Dichtegradientenzentrifugation – Die Zellprobe wird zuerst zentrifugiert. Anschließend werden die abzentrifugierten zellulären Bestandteile entnommen und auf dem Objektträger verteilt.

Bei beiden Verfahren wird das Präparat wie bei der konventionellen Zytologie nach Papanicolaou gefärbt und dann mikroskopiert. Der mikroskopische Befund wird anhand verschiedener Schemata beurteilt:

Münchner Schema – die Befunde werden in fünf PAP-Gruppen (die Einteilung geht auf Papanicolaou zurück) eingeteilt:
  • PAP 0 – Nicht bewertbar; Wiederholung des Tests
  • PAP I – Normales Zellbild; erneute Untersuchung nach einem Jahr
  • PAP II – Entzündliche, regenerative, metaplastische und degenerative Zellveränderungen, Hyperkeratose- und Parakeratosezellen; Kontrolle nach einem Jahr
  • PAP III – Schwere entzündliche oder degenerative Veränderungen oder schlecht erhaltendes Zellmaterial mit nicht sicher beurteilbarer Dignität (entspricht ASCUS)
  • PAP III D – Zellen mit einer leichten bis mäßigen Dysplasie
  • PAP III G – Atypisch glanduläre Zellen
  • PAP IV a – Mäßige bis schwere Dysplasie oder Carcinoma in situ
  • PAP IV b – Mäßige bis schwere Dysplasie oder Carcinoma in situ, invasives Karzinom nicht ausschließbar
  • PAP V – Maligne Tumorzellen
Bethesda-System – modifizierte zytologische Nomenklatur aus dem Jahr 2001, die in leichtgradige und höhergradige Läsionen unterteilt:
  • LGISL (LSIL) – low grade squamous intraephitelial lesion 
  • HGISL (HSIL) – high grade squamous intraephitelial lesion
  • ASCUS – atypical squamous cells of undetermined significance
  • AGC-NOS – Atypical glandular cells not otherwise specified
  • AGC-neoplastic – Atypical glandular cells, suspicious for AIS or cancer
  • AIS – Adenocarcinoma in situ

Die Dünnschichtzytologie ist sinnvoll bzw. notwendig bei folgenden Erkrankungen oder Gesundheitsrisiken:

Die Untersuchung sollte unbedingt einmal jährlich durchgeführt werden. Sie dient der sekundären Prävention (Früherkennung) von Gebärmutterhalskrebs. Bei einem auffälligen oder unklarem Befund müssen umgehend weitere Untersuchungen folgen.

Ihr Nutzen

Die regelmäßige Krebsvorsorge durch die Dünnschichtzytologie ermöglicht eine effektive Risikominderung und eine schnelle Behandlung im Falle eines positiven Befundes. Der jährliche Abstrich, sowohl mit der konventionellen Zytologie als auch mit der Dünnschichtzytologie führt zu einer 98% Reduktion des Zervixkarzinoms bei einer Mortalität (Sterblichkeit) die gegen Null geht.

Literatur

  1. Kolposkopie in der Praxis; Ralph J. Lelle/Volkmar Küppers; Springer Verlag 2008
  2. Praxisbuch Gynäkologische Onkologie; Daniel Fink; Springer Verlag 2008
  3. Die Gynäkologie; Serban D. Costa; Springer Verlag 2006

     
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