Kinderlähmung (Poliomyelitis) – Medikamentöse Therapie
Therapieziele
- Linderung der Beschwerden durch symptomatische Therapie (Behandlung der Beschwerden) und supportive Therapie (unterstützende Behandlung) [1, 2]
- Vermeidung von Komplikationen und bleibenden neurologischen Funktionsdefiziten (bleibenden Funktionsstörungen des Nervensystems) [1, 2]
- Verhinderung der Weiterverbreitung von Polioviren (Erregern der Kinderlähmung) durch unverzügliche Postexpositionsprophylaxe (Vorbeugung nach möglichem Kontakt mit dem Erreger) und infektionshygienische Maßnahmen (Maßnahmen zum Infektionsschutz) [LL1, LL2]
Therapieempfehlungen
- Eine spezifische medikamentöse bzw. antivirale Therapie der Poliomyelitis (Kinderlähmung) ist nicht verfügbar; die Behandlung erfolgt symptomatisch und supportiv [1, LL2].
- Bei paralytischen Verlaufsformen (Verlaufsformen mit Lähmungen) richtet sich die supportive Behandlung nach dem Ausmaß der neurologischen, bulbären (den Hirnstamm betreffenden) und respiratorischen (die Atmung betreffenden) Beeinträchtigung [2].
- Im Anschluss an die Akutbehandlung sind je nach Verlaufsform längerfristige physiotherapeutische und orthopädische Maßnahmen erforderlich [1, 2].
- Postexpositionsprophylaxe (PEP) mit inaktiviertem Poliomyelitis-Impfstoff (IPV) [s. u.] [LL1, LL2]
- Siehe auch unter „Weitere Therapie“.
Wirkstoffe (Hauptindikation)
| Wirkstoff | Besonderheiten |
| Inaktivierter Poliomyelitis-Impfstoff (IPV; z. B. IPV Mérieux) | IPV ist ein Totimpfstoff (Impfstoff ohne vermehrungsfähige Erreger). Bei ungeimpften oder nicht vollständig grundimmunisierten Kontaktpersonen ist die Grundimmunisierung (Aufbau des grundlegenden Impfschutzes) anschließend gemäß den aktuellen STIKO-Empfehlungen zu beginnen bzw. zu vervollständigen. Bei Immundefizienz (Abwehrschwäche) ist IPV anwendbar; die Immunantwort (Reaktion des Immunsystems) kann jedoch vermindert sein [LL1, FI1]. |
- Wirkweise: Aktive Immunisierung (Aufbau eines eigenen Impfschutzes) gegen Poliomyelitis durch inaktivierte Polioviren mit Induktion neutralisierender Antikörper (Abwehrstoffe, die Viren unschädlich machen) [FI1].
- Indikationen (Anwendungsgebiete): Postexpositionsprophylaxe bei Kontaktpersonen eines bestätigten Poliomyelitis-Falls sowie Grundimmunisierung und Auffrischimpfung (Erneuerung des Impfschutzes) entsprechend den STIKO-Empfehlungen [LL1, LL2, FI1].
- Kontraindikationen (Gegenanzeigen): Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder sonstige Bestandteile sowie gegen Streptomycin, Neomycin oder Polymyxin B; bei akuten fieberhaften Erkrankungen sollte die Impfung verschoben werden [FI1].
- Nebenwirkungen: Sehr häufig Schmerzen an der Injektionsstelle und Fieber; häufig unter anderem Erythem (Hautrötung) an der Injektionsstelle, Kopfschmerzen, Benommenheit, Schwindel, Myalgie (Muskelschmerz) und Arthralgie (Gelenkschmerz); allergische bis anaphylaktische Reaktionen (schwere allergische Reaktionen) sind mit nicht bekannter Häufigkeit beschrieben [FI1].
Postexpositionsprophylaxe (PEP)
Indikationen
- Bei einem Poliomyelitis-Verdachtsfall sollte das Gesundheitsamt bei Kontaktpersonen 1. Grades den dokumentierten Impfstatus überprüfen, die Schließung bestehender Impflücken empfehlen und gegebenenfalls ein entsprechendes Impfangebot unterbreiten [1, LL2].
- Bei einem bestätigten Poliomyelitis-Fall sollen alle Kontaktpersonen Grad 1 bis 3 unabhängig von ihrem bisherigen Impfstatus ohne Zeitverzug einmal mit IPV geimpft werden, soweit dies nicht bereits im Rahmen der bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen erfolgt ist [1, LL1, LL2].
- Ein Sekundärfall (weiterer Erkrankungsfall nach Kontakt mit dem ersten Erkrankungsfall) ist Anlass für Riegelungsimpfungen (Impfungen zur Eindämmung eines Ausbruchs) mit IPV. Zielgruppe und Umfang der Riegelungsimpfung werden entsprechend der epidemiologischen Situation durch die zuständigen Gesundheitsbehörden festgelegt [LL1, LL2].
Durchführung
- Postexpositionelle einmalige Impfung mit IPV ohne Zeitverzug bei allen Kontaktpersonen Grad 1 bis 3 eines bestätigten Poliomyelitis-Falls unabhängig vom Impfstatus [LL1, LL2].
- Bei vollständig grundimmunisierten Kontaktpersonen führt die zusätzliche IPV-Impfung zu einem umgehenden Schutz [1].
- Bei ungeimpften oder nicht vollständig grundimmunisierten Kontaktpersonen führt die einmalige IPV-Impfung nach etwa 7 Tagen zu einem kurzzeitigen ausreichenden Impfeigenschutz; anschließend ist die Grundimmunisierung gemäß den STIKO-Empfehlungen zu beginnen bzw. zu vervollständigen [1, LL1].
- Alle engen Kontaktpersonen sollten unabhängig von ihrem Impfstatus mindestens eine Stuhluntersuchung auf Polioviren durchführen lassen, auch wenn keine gemeinsame Toilettenbenutzung mit dem Erkrankten bestand [1, LL2].
- Bei Kontaktpersonen 1. Grades mit vollständiger Grundimmunisierung sollte die Stuhluntersuchung frühestens 3 Tage nach der letzten Exposition erfolgen [1, LL2].
- Bei als Poliovirus-Ausscheider (Personen, die Polioviren ausscheiden) klassifizierten Kontaktpersonen ist hinsichtlich der Infektionsschutzmaßnahmen wie bei Erkrankten zu verfahren [1, LL2].
- Betretungs- und Tätigkeitsverbote sowie die Wiederzulassung richten sich nach Kontaktgrad, Impfstatus und epidemiologischer Situation und werden durch das zuständige Gesundheitsamt festgelegt [1, LL2].
- Sofortige umfassende Kontaktermittlung sowie Festlegung weiterer diagnostischer, hygienischer und organisatorischer Maßnahmen durch die zuständigen Gesundheitsbehörden [LL2].
Supplemente (Nahrungsergänzungsmittel; Vitalstoffe)
Geeignete Nahrungsergänzungsmittel für das Immunsystem sollten die folgenden Vitalstoffe enthalten:
- Vitamine (A, C, E, D3, B1, B2, Niacin (Vitamin B3), Pantothensäure (Vitamin B5), B6, B12, Folsäure, Biotin)
- Spurenelemente (Chrom, Eisen, Kupfer, Mangan, Molybdän, Selen, Zink)
- Fettsäuren (Omega-3-Fettsäuren: Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA))
- Sekundäre Pflanzenstoffe (Beta-Carotin, Flavonoide (Citrusfrüchte), Lycopin (Tomaten), Proanthocyanidine (Cranberrys), Polyphenole)
- Weitere Vitalstoffe (Probiotische Kulturen: Laktobazillen, Bifidobakterien)
Beachte: Die aufgeführten Vitalstoffe sind kein Ersatz für eine medikamentöse Therapie. Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung in der jeweiligen Lebenssituation zu ergänzen.
Für Fragen zum Thema Nahrungsergänzungsmittel stehen wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung.
Nehmen Sie bei Fragen dazu bitte per E-Mail – info@docmedicus.de – Kontakt mit uns auf, und teilen Sie uns dabei Ihre Telefonnummer mit und wann wir Sie am besten erreichen können.
Abkürzungen
- DHA – Docosahexaensäure
- EPA – Eicosapentaensäure
- FI – Fachinformation
- IPV – inaktivierter Poliomyelitis-Impfstoff
- LL – Leitlinie
- PEP – Postexpositionsprophylaxe
- RKI – Robert Koch-Institut
- STIKO – Ständige Impfkommission
Literatur
- Robert Koch-Institut: RKI-Ratgeber Poliomyelitis. Epidemiologisches Bulletin 43/2025, 23. Oktober 2025. doi:10.25646/13533 [1]
- Albanese CV, Reddy S: The Current State: Epidemiology and Working Toward Eradication. Phys Med Rehabil Clin N Am. 2021;32(3):467-476. doi:10.1016/j.pmr.2021.02.003 [2]
Leitlinien
- Ständige Impfkommission (STIKO): Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2026. Epidemiologisches Bulletin 4/2026, 22. Januar 2026, aktuelle Version 6 vom 10. September 2026. doi:10.25646/13636.6 [LL1]
- Nationale Kommission für die Polioeradikation in Deutschland, Nationales Referenzzentrum für Poliomyelitis und Enteroviren am Robert Koch-Institut: Leitfaden für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zum Vorgehen bei Fällen von Poliomyelitis in Deutschland. Stand 4. Dezember 2025. Langfassung [LL2]
Fachinformationen
- Sanofi-Aventis Deutschland GmbH: IPV Mérieux®, Injektionssuspension in einer Fertigspritze; inaktivierter Poliomyelitis-Impfstoff. Fachinformation, Stand Januar 2025. Fachinformation [FI1]