Laborparameter 2. Ordnung – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese, körperlichen Untersuchung etc. – zur differentialdiagnostischen Abklärung
- Parvovirus B19-Antikörper (IgM und IgG; sind IgG-Antikörper nachweisbar, aber keine IgM-Antikörper, so besteht Immunschutz; IgM-Antikörper sind sieben bis zehn Tage nach der Infektion nachweisbar und bleiben bis zu drei Monate positiv)
- Kleines Blutbild
- Toxoplasmose-Antikörper (IgG, IgM)
- TPHA-Suchtest
- Masern-Antikörper (IgG, IgM)
- Röteln-Antikörper (IgG. IgM)
Bei einer Infektion mit dem Parvovirus im zweiten Trimenon (Drittel der Schwangerschaft) kann es zu einem Anstieg der Konzentration des Alpha-1-Fetoproteins kommen!
Achtung!
Falls bei einer Schwangeren kein Immunschutz gegenüber Ringelröteln vorliegt, ist eine erneute Blutuntersuchung nach 2 Wochen unbedingt erforderlich, um eine mögliche Ringelröteln-Infektion auszuschließen.
Um eine Infektion bei einer Schwangeren nachzuweisen, kann ab der 16. Schwangerschaftswoche eine Fruchtwasserpunktion vorgenommen werden.